Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 20.06.2023
- 2.Vorstellung des Kalenders für Schwangere in Essen: Joju
- 3.Gesundheitsversorgung im Essener Norden hier: Gründung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbHZur Vorlage · 1183/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Gründung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH, um die medizinische Versorgung im Essener Norden zu erweitern. Die Gesellschaft setzt sich aus der Stadt Essen mit einer Beteiligung von 48 Prozent, der Marienhospital Gelsenkirchen GmbH mit 51 Prozent und dem Ärztenetz Essen Nord-West e.V. mit einem Anteil von einem Prozent zusammen. Die Gesellschaft soll die Bereiche Stadtteilklinik, ambulantes Operieren sowie Flächenvermietung abdecken. Der operative Betrieb der Klinik ist für den 1. April 2024 vorgesehen, während die Bereiche für ambulante Eingriffe und Vermietung ab 2027 geplant sind.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3.282.250 Euro beantragt. Diese Summe umfasst eine Stammeinlage von 12.000 Euro, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage für die Investitionsfinanzierung in Höhe von 1.270.250 Euro sowie eine Einzahlung für den laufenden Geschäftsbetrieb in Höhe von 2.000.000 Euro. Die Stadt Essen verpflichtet sich zudem zu einem Verlustausgleich in den ersten vier Geschäftsjahren von bis zu 9,5 Millionen Euro, wobei planmäßig mit einem Betrag von etwa 5,6 Millionen Euro gerechnet wird.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird mit Vertretern des Rates, des Marienhospitals und des Ärztenetzes besetzt. Ein Stimmbindungsvertrag soll der Stadt Essen Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung sichern. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht sowie durch die Kartellbehörden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Gesellschafts-, Konsortial- und Stimmbindungsverträge abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung)
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung)
- 3.1Gesundheitsversorgung im Essener Norden hier: Gründung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbHZur Vorlage · 1183/2023/2 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Gründung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH, um die medizinische Versorgung im Essener Norden zu stärken. Die Gesellschaft setzt sich aus der Marienhospital Gelsenkirchen GmbH mit einem Anteil von 51 Prozent, der Stadt Essen mit 48 Prozent sowie dem Ärztenetz Essen Nord-West e.V. mit einem Anteil von einem Prozent zusammen. Die Aufgaben der neuen Gesellschaft umfassen den Betrieb einer Stadtteilklinik, ambulantes Operieren sowie die Vermietung von Flächen.
Für das Jahr 2023 ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 3.282.250 Euro vorgesehen. Dieser Betrag umfasst eine Stammeinlage von 12.000 Euro sowie Einzahlungen in die Kapitalrücklage für die Investitionsfinanzierung und das Working Capital in Höhe von insgesamt 3.270.250 Euro. Die Stadt Essen übernimmt zudem die Finanzierung von Verlustausgleichen für die ersten vier Geschäftsjahre. Der planmäßige Verlustausgleich für den Zeitraum von 2024 bis 2027 beläuft sich auf 5.662.894 Euro, wobei die Stadt sich zur Deckung von Verlusten bis zu einer Obergrenze von 9,5 Millionen Euro verpflichtet.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird mit acht Mitgliedern besetzt, wobei die Stadt Essen vier Personen entsendet. Ein Stimmbindungsvertrag sichert der Stadt Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung zu. Der operative Betrieb, einschließlich des kurzstationären Angebots StatAMed, soll bis zum 1. April 2024 aufgenommen werden. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch das Bundeskartellamt sowie der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2022Zur Vorlage · 0996/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2022 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor und wird in verschiedenen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss sowie den Bezirksvertretungen, zur Kenntnis gebracht. Die sieben Beratungsstellen der Stadt bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen an. Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 3.390 Personen im Rahmen von Beratungs- und Unterstützungsangeboten begleitet.
Der Bericht thematisiert Schwerpunkte wie die Auswirkungen des Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Beratung von Eltern in hochkonflikthaften Trennungssituationen. Zudem werden die Anforderungen der COVID-19-Pandemie sowie die Folgen des russischen Angriffskrieges behandelt, welche die Situation der Betroffenen beeinflusst haben. Trotz der Rückkehr zu Beratungen in Präsenzform bleibt die Komplexität der Fälle ein zentraler Aspekt.
Ein weiterer Fokus liegt auf der präventiven Arbeit, da die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe steigen. In über 80 Prozent aller Fälle konnte innerhalb eines Monats eine Beratung angeboten werden. Die Beratungsstellen arbeiten in ihren jeweiligen Sozialräumen vernetzt und pflegen den Austausch untereinander, um die Netzwerke innerhalb der Essener Jugendhilfe aufrechtzieren und an die Bedürfnisse der Hilfesuchenden anzupassen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung)
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung)
- 28.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (zu allgemein, bezirkliche Sicht fehlt)
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Aktuelle Entwicklung im Rahmen der Folkwang- Dekade: Kulturentwicklungsprozess
- 5.1Kulturelle Bildung in EssenZur Vorlage · 1305/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes (Nummer 1305/2023/4) informiert über den aktuellen Sachstand zur Erstellung einer Gesamtkonzeption für Kulturelle Bildung in Essen. Dieser Prozess basiert auf einem Auftrag des Kulturausschusses aus dem Jahr 2022. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den zuständigen Ausschüssen für Kultur, Jugendhilfe, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Die Stadt verfügt über eine Infrastruktur mit zahlreichen Museen, Bibliotheken, Theatern, Kinos und Galerien sowie einem umfangreichen Bildungsangebot durch Schulen und Kindertagesstätten. Die Weiterentwicklung der Kulturellen Bildung wird als kommunale Querschnittsaufgabe definiert, wobei die Stärkung von Strukturen durch Partizipation, Transparenz und Innovation im Fokus steht. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, die Verknüpfung mit der Folkwang-Dekade sowie die Schaffung von Informationsangeboten, etwa durch ein Online-Portal und die visuelle Aufbereitung von Daten im Geoportal. Zudem ist die Erstellung eines Jugendkulturkonzepts vorgesehen.
Strategisch soll die Kulturelle Bildung mit der frühkindlichen Bildung und dem Ganztagsangebot an Schulen verzahnt werden. Geplant ist die Einrichtung einer Stelle für Kulturelle Bildung beim Fachbereich Schule sowie die Etablierung einer Kulturkonferenz zur Vernetzung. Ein Grobkonzept dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage des kommunalen Gesamtkonzeptes ist für den Spätherbst 2024 vorgesehen, wobei die Analyse der personellen und finanziellen Bedarfe in den politischen Gremien abgestimmt werden soll.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2023 · Kulturausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen 2022 bis 2025Zur Vorlage · 0715/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2025 dokumentiert den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendarbeit. Die Vorlage, die dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt wurde, beleuchtet die Schwerpunkte Beteiligung, Bildung und Digitalisierung.
Im Bereich der Beteiligung werden Angebote wie das Kinderforum Rathaus sowie Projekte zur Jugendpartizipation, etwa im Rahmen des Programms „mitWirkung!“, aufgeführt. Die Besucherzahlen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit haben sich nach den pandemiebedingten Einschränkungen wieder auf das Niveau vor der Pandemie stabilisiert.
Die Bildungsarbeit umfasst neben präventiven Angeboten der Jugendhilfe Essen gGmbH auch Projekte zur Demokratieförderung im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“. Zudem wird die Kooperation zwischen dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule durch den Facharbeitskreis Jugendhilfe/Schule strukturell verankert.
Hinsichtlich der Digitalisierung wird die Entwicklung individueller Medienkonzepte in den Einrichtungen sowie die Förderung der Medienkompetenz durch das Landesprojekt „Medienscouts“ beschrieben. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausweitung digitaler Freizeitangebote.
Parallel dazu wird die Erstellung eines neuen Planungskonzepts für den kommenden Kinder- und Jugendförderplan 2026 bis 2030 vorbereitet. Dieser Prozess umfasst unter anderem die Berücksichtigung der Gebäudeinfrastruktur und soll bis November 2024 abgeschlossen sein.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Sachstand Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 1289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den Sachstand eines Pilotprojekts zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Essener Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Im Auftrag des Rates der Stadt Essen wurde die Möglichkeit geprüft, solche Artikel in weiterführenden Schulen, Jugendhäusern und öffentlichen Gebäuden anzubieten.
Für das Pilotvorhaben wurden verschiedene Schulformen ausgewählt, darunter Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Berufskollegs und ein Weiterbildungskolleg. Zudem sind ein Jugendzentrum in Schonnebeck und ein Bürgeramt in Borbeck als Standorte vorgesehen. Durch diese Auswahl werden fast alle Stadtbezirke abgedeckt, mit Ausnahme von Bezirk VIII. Die Auswahl erfolgte primär auf Basis der Rückmeldungen und des Interesses der beteiligten Schulen.
Im Rahmen des Projekts werden insgesamt 36 Spender in Einrichtungen wie Toilettenräumen, Sekretariaten oder Sanitätsräumen angebracht. Die Installation ist für das vierte Quartal 2023 geplant; die Beschaffung befindet sich in der finalen Phase. Die Kosten pro Spender liegen zwischen 90 und 150 Euro. Nach einem einjährigen Nutzungszeitraum wird die Verwaltung eine Auswertung zu den Erfahrungen und den entstandenen Kosten vorlegen. Die Finanzierung des Pilotprojekts erfolgt zunächst über das Budget des Fachbereichs Schule.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Ausweitung der Maßnahme Quartiershausmeister im Bezirk VIIZur Vorlage · 1020/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Maßnahme der Quartiershausmeister im Stadtbezert VII auszuweiten. Konkret sollen ab 2024 zwei Stellen bei der Caritas-SkF-Essen gGmbH finanziert werden. Dabei handelt es sich um die Überleitung der Positionen, die zuvor als Quartierskümmerer durch Mittel des JobCenters gefördert wurden. Da diese Förderung ausläuft, sieht der Beschlussvorschlag eine jährliche Bereitstellung von insgesamt 102.000 Euro vor.
Die Kosten pro Vollzeitäquivalent belaufen sich auf maximal 51.000 Euro und umfassen Personalausgaben nach E4 TVöD sowie eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent, Sachkosten und anteilige Kosten für eine Leitungsstelle. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung präventiver und bürgernaher Arbeit im Quartier durch niederschwellige Kontaktaufnahmen und Unterstützung. Durch diese personellen Ressourcen sollen Maßnahmen der integrierten Stadtteilentwicklung sowie die Vernetzung im Bezirk VII ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Ergänzungsantrag „Situation und Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt“Zur Vorlage · 1271/2023/INKL · Antrag Inklusionsbeirat
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen hat einen Ergänzungsantrag mit dem Titel „Situation und Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt“ vorgelegt. Der Antrag richtet sich an die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Die Geschäftsführung des Inklusionsbeirats empfiehlt, die Verwaltung damit zu beauftragen, ergänzend zu einem bereits beschlossenen Sachstandsbericht konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Dabei soll geprüft werden, inwieweit angesichts des Fachkräftemangels Menschen mit Behinderung, insbesondere Frauen, über neue gesetzliche Möglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können und welche flankierenden Maßnahmen hierfür notwendig sind.
Hintergrund der Anfrage ist das neue Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Der Antrag regt an, die Auswirkungen dieser Gesetzeslage innerhalb der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe sowie kommunalisierter Institutionen wie der Stadtwerke Essen, der EBE oder des Jobcenters zu untersuchen. Ziel ist es, Erfahrungen, Hindernisse und Ideen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation zu ermitteln und auch die finanziellen Folgen einer verschärften Umlage bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote zu klären. Zudem wird angeregt, die Ergebnisse im Rahmen eines Hearings dialogisch zu erörtern, um einen Austausch zwischen den Leitungskräften der Institutionen und dem Inklusionsbeirat zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Aufgrund des Antrages 0497/2023/CDU/GRÜNE wird der Antrag als erledigt angesehen.
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Aufgrund des Antrages 0497/2023/CDU/GRÜNE wird der Antrag als erledigt angesehen. - 10.Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut; Umsetzung in der Stadt EssenZur Vorlage · 1269/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt im Rahmen des Stärkungspakts NRW Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut um. Hierfür stehen rund 7,8 Millionen Euro als Billigkeitsleistung zur Verfügung, die am 17. Januar 2023 zur Kompensation von Mehrausgaben durch Inflation und Energiepreise bereitgestellt wurden. Die fachliche Koordination der Umsetzung obliegt dem Amt für Soziales und Wohnen.
Die Förderfähigkeit umfasst die Unterstützung sozialer Infrastruktur sowie Einzelfallhilfen. Im Bereich der Einzelfallhilfe können für Haushaltsgeräte bis zu 800 Euro pro Gerät übernommen werden. Für Personen ohne Leistungsbezug gilt eine Nettoeinkommensgrenze von 1.500 Euro, zuzüglich 500 Euro pro unterhaltspflichtiger Person. Zudem können rückwirkend zum 1. Januar 2023 Haushaltsstromnachforderungen übernommen werden. Ein Austauschprogramm für defekte oder energieintensive Haushaltsgeräte soll zudem zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen.
Bisher wurden 800 Gutscheine im Wert von jeweils 50 Euro bei Einzelhandelsketten bestellt, die über die Anlaufstellen der Träger der freien Wohlfahrt an Hilfebedürftige ausgegeben werden. Nach aktuellem Planungsstand sind rund 2,3 Millionen Euro der bereitgestellten Mittel noch nicht verplant. Bis Ende August 2023 gingen etwa 120 Anträge von Institutionen sowie rund 650 Anträge auf Einzelfallhilfen ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch den Seniorenrat sowie die Ausschüsse für Jugendhilfe, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2023 · Seniorenrat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"Zur Vorlage · 1235/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023. Diese Mittel sind für die Produktgruppe „Sonstige soziale Hilfen“ vorgesehen, um den gestiegenen Bedarf im Bereich der Hilfen zur Bildung und Teilhabe (BuT) zu decken.
Der Mehrbedarf resultiert aus einem Anstieg der Transferaufwendungen innerhalb der Gruppe 1.05.10.01.01. Als Ursachen werden die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Starke-Familien-Gesetz sowie die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 angeführt. Zudem ist ein Anstieg der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Corona-Pandemie zu verzeichnen, etwa bei Klassenfahrten, Schulausflügen und Lernförderung. Neben steigenden Fallzahlen werden auch Preiserhöhungen bei der Mittagsverpflegung und dem Schulbedarf berücksichtigt.
Die Finanzierung des Betrags soll durch prognostizierte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer aus der Produktgruppe „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ erfolgen, da innerhalb des Amtes für Soziales und Wohnen keine Minderaufwendungen zur Deckung zur Verfügung stehen. Die Leistungen sind als gesetzliche Pflichtaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch und dem Bundeskindergeldgesetz definiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage zur Kenntnis nehmen und der Rat der Stadt Essen der Bereitstellung der Mittel zustimmt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" - örtlicher TrägerZur Vorlage · 1238/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt im Rahmen der Vorlage 1238/2023/5 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 beantragt. Konkret geht es um die Produktgruppe „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“. Aufgrund von steigenden Empfängerzahlen, insbesondere bei Integrationshilfen in Schulen, sowie gestiegener Stundensätze bei Assistenzleistungen wird ein Mehraufwand von 5,65 Millionen Euro prognostiziert. Die Sozialtransferaufwendungen werden für das Jahr 2023 auf etwa 20,1 Millionen Euro hochgerechnet.
Die Deckung dieses Mehrbedarfs soll über die Produktgruppe „Steuern, allgemelege Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ erfolgen, wobei die Finanzierung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer vorgesehen ist. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Mittel mit der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben zur Leistungsgewährung nach den Regelungen des SGB IX und des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit wird damit begründet, dass die Leistungen bei Antragstellung fällig werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen der Bereitstellung der Mittel in Höhe von 5,65 Millionen Euro zustimmt. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Eine Vorprüfung zur Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Stufe 1, während eine detaillierte Prüfung der Treibhausgas-Emissionen nicht mit spezifischen Werten hinterlegt wurde. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Controllingbericht des Fachbereiches Soziales und Wohnen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1239/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Amtes für Soziales und Wohnen für das Jahr 2022 legt die Entwicklungen in verschiedenen Produktgruppen der sozialen Leistungen dar. Zum 31. Dezember 2022 verzeichnete die Hilfe zum Lebensunterhalt einen Rückgang der Empfängerzahlen um 4 % auf 1.743 Personen. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 5 % auf 12.917 Personen. Bei den Pflegeleistungen sank die Zahl der Personen in ambulanter Pflege um 7 % auf 455 sowie in stationärer Pflege um 16 % auf 2.546. Die Eingliederungshilfe verzeichnete einen Zuwachs von 22 % auf 1.036 Personen, während die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 16 % auf 2.797 Personen anstiegen.
Finanziell schloss der Fachbereich mit einem Fehlbetrag von 159,9 Millionen Euro ab, was einer Verbesserung von etwa 5 Millionen Euro gegenüber der Planung von 164,9 Millionen Euro entspricht. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ukraine beliefen sich auf 21,5 Millionen Euro, während die entsprechenden Erträge 24,7 Millionen Euro betrugen.
Zudem enthält die Vorlage eine Prüfung der Klimarelevanz. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz ordnete die Auswirkungen des Berichts als positiv ein. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung - 14.Tätigkeitsbericht der WTG-BehördeZur Vorlage · 1142/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zuständige Behörde für die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) der Stadt Essen hat ihren Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 vorgelegt. Die Erstellung sowie die Veröffentlichung eines solchen Berichts im zweijährlichen Turnus sind eine gesetzliche Verpflichtung der Behörde. Neben den kommunalen Vertretungsgremien wird das Dokument zudem der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Verfügung gestellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Seniorenrat den Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde bzw. der Heimaufsicht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Seniorenrat (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Berichterstattung über die 22. Kommunale Konferenz Alter und Pflege vom 11.05.2023Zur Vorlage · 1138/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der 22. Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) wurde den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Zahngesundheit und Mundhygiene älterer Menschen. Um die Versorgung vulnerabler Gruppen zu verbessern, soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, an der Vertreter der Zahnärztekammer, der Ärztekammer, des zahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie Akteure aus der Pflege und dem Seniorenrat beteiligt sind. Ziel ist die Schulung von pflegenden Angehörigen und Fachkräften.
Ein weiterer Themenschwerpunkt betrifft das Essener Bündnis gegen Depression. Es wird eine gemeinsame Strategie mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz und der Arbeitsgemeinschaft für die Planung und Koordinierung psychosozialer Einrichtungen angestrebt, um den Zugang zur Psychotherapie zu beschleunigen. Zudem wurde die Situation der ambulanten palliativen Versorgung thematisiert. Auswertungen von Fragebögen an Pflegeeinrichtungen weisen auf Defizite in der hausärztlichen Versorgungsstruktur sowie Wissenslücken bei der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) hin. Ein Ausbau der Netzwerkarbeit und der SAPV ist vorgesehen.
Abschließend befasst sich der Bericht mit dem Bauvorhaben einer neuen Tagespflegeeinrichtung im Essener Stadtbezirk I durch die Humanika GmbH. Das Projekt umfasst 28 Plätze. Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben auf Basis der Sozialplanung, und auch die Kommunale Konferenz für Alter und Pflege hat ein positives Votum abgegeben.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Seniorenrat (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Verwendung der Stiftungsmittel der Frau-Otto-Knaudt-StiftungZur Vorlage · 1313/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration entscheidet über die Verwendung der Mittel aus der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung für das zweite Halbjahr 2023. Gemäß der Satzung der Stiftung liegt die Entscheidungskompetenz über die Verwendung der Stiftungsmittel beim zuständigen Ausschuss.
Auf Grundlage der vorliegenden Anträge von zwei Einrichtungen schlägt die Verwaltung vor, Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 6.000,00 Euro zu gewähren. Die Details zu den einzelnen Anträgen, die Beschreibungen der jeweiligen Projekte sowie die Vorschläge der Verwaltung zur konkreten Förderhöhe sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Die Finanzierung der Zuschüsse erfolgt aus den Stiftungsmitteln, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind. Die entsprechenden Ausgaben sind auf der Finanzposition 1.17.01.01.13/539914 veranschlagt. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0985/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Dieser Bericht wird im Rahmen des jährlichen Jahresabschlusses erstellt und dient der Dokumentation der angewandten Strategien zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit im vergangenen Jahr. Zudem enthält das Dokument eine Bewertung der erzielten Ergebnisse durch den zugelassenen kommunalen Träger. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage war für die Sitzungstermine im September 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2023Zur Vorlage · 1012/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs 56 – JobCenter für das zweite Quartal 2023 legt die strukturelle und fiskalische Entwicklung im SGB II-Bereich dar. Ende Juni 2023 wurden 5.429 Personen in 2.747 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 16,7 Millionen Euro, während die Bundeserstattung auf etwa 11,0 Millionen Euro geschätzt wird. Der Bericht thematisiert zudem die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie die Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz und die neuen Regelungen ab Juli 2023, wie etwa den Kooperationsplan und den Bürgergeldbonus. Die SGB II-Arbeitslosenquote lag im Juni 2023 bei 8,3 %. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Darüber hinaus werden strategische Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit beschrieben. Zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit sollen die Jugendberufsagentur optimiert, Ausbildungsstellen akquiriert und Maßnahmen für schwer erreichbare junge Menschen sowie Quartiersarbeit umgesetzt werden. Ein Ziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung durch die Bündelung von Kompetenzen in der Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Vorhaben umfassen die Integration von anerkannten Asylbewerbern über den Integration Point, die Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie die Umsetzung des Bundesprojektes „rehapro“.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Beschlusskontrolle
- 20.Anträge
- 20.1Bericht über die soziale LageZur Vorlage · 1249/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1249/2023/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Erstellung eines Berichts zur sozialen Lage in allen Essener Stadtteilen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Integrationsrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung, zunächst darzustellen, welche bestehenden Projekte und Konzepte zur Senkung von Armut in Essen sowie welche bereits durchgeführten Sozialraumanalysen vorliegen. Darauf aufbauend soll geprüft werden, wie auf Grundlage einer erweiterten und umfassenden Sozialraumanalyse ein Bericht erstellt werden kann, der die Armut in unterschiedlichen Lebensphasen darstellt und entsprechende Strategien entwickelt. Zudem soll die Verwaltung die personellen und finanziellen Bedarfe für die Umsetzung dieser Schritte sowie einen Zeitplan für die Erstellung des Berichts inklusive Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Als Begründung führt die Ratsfraktion die Ergebnisse der aktuellen Sozialstatistik an, die auf ein Armutsproblem mit regionalen Unterschieden hinweisen. Ziel ist es, bestehende Ansätze, wie die Integrierte kommunale Präventionsstrategie oder Arbeitsansätze unter „kinderstark NRW“, zu erweitern. Durch die Bündelung von Daten und die Nutzung vorhandener Untersuchungen, etwa aus der Kommunalen Pflegeplanung oder der Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, sollen passgenaue Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt (bis zur Berichterstattung der Verwaltung)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Antrag zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, erst zur fachlichen Beratung im ASAGI vorgesehen und danach erst Beratung im nächsten ASPB
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.2Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: aufgrund von Beratungsbedarf vertagt - 21.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil