Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde
✦ KI-Zusammenfassung
Die zuständige Behörde für die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) der Stadt Essen hat ihren Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 vorgelegt. Die Erstellung sowie die Veröffentlichung eines solchen Berichts im zweijährlichen Turnus sind eine gesetzliche Verpflichtung der Behörde. Neben den kommunalen Vertretungsgremien wird das Dokument zudem der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Verfügung gestellt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Seniorenrat den Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde bzw. der Heimaufsicht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023Kenntnis genommen
- 19.09.2023Kenntnis genommen