Verwendung der Stiftungsmittel der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration entscheidet über die Verwendung der Mittel aus der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung für das zweite Halbjahr 2023. Gemäß der Satzung der Stiftung liegt die Entscheidungskompetenz über die Verwendung der Stiftungsmittel beim zuständigen Ausschuss.
Auf Grundlage der vorliegenden Anträge von zwei Einrichtungen schlägt die Verwaltung vor, Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 6.000,00 Euro zu gewähren. Die Details zu den einzelnen Anträgen, die Beschreibungen der jeweiligen Projekte sowie die Vorschläge der Verwaltung zur konkreten Förderhöhe sind in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
Die Finanzierung der Zuschüsse erfolgt aus den Stiftungsmitteln, die dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet sind. Die entsprechenden Ausgaben sind auf der Finanzposition 1.17.01.01.13/539914 veranschlagt. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.09.2023einstimmig beschlossen
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