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Vorlage

Quotierung der Mittel 2024 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. und der Stadt Essen

1531/2023/4 14.11.2023 Jugendamt

🟢 Beschlossen 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss berät über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2024 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. (AKJ). Der Beschlussvorschlag sieht eine Quotierung der Mittel an die antragsberechtigten Träger vor, wobei die Verteilung unter Vorbehalt der proportionalen Anteile der erwarteten Landesförderung erfolgt.

Die Planung umfasst die Kompensation steigender Personalkosten, die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle sowie die voraussichtliche Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen (KJFP NRW). Für die offene Kinder- und Jugendarbeit wird ein Betrag von etwa 854.757 Euro erwartet, der nach einem internen Schlüssel auf die im AKJ zusammengeschlossenen Träger verteilt wird. Eine etwaige Erhöhung der Landesmittel würde prozentual im gleichen Verhältnis auf die Träger übertragen werden. Die Quotierung wurde vom AKJ vorgeschlagen und mit dem Jugendamt erörtert. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII hat dem Vorschlag bereits zugestimmt.

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