Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Die Vorlage umfasst die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2024 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2022. Dabei sieht die Anpassung vor, dass der Gebührensatz für Restabfall von 3,02 Euro auf 3,12 Euro pro Liter steigt, während die Gebühr für Bioabfall mit 0,45 Euro pro Liter unverändert bleibt.
Die Grundlage für diese Änderung sind neue Leistungsverträge mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), die ab dem 1. Januar 2024 gelten. Durch die Zusammenfassung verschiedener Positionen in einem neuen Festpreis und die Integration des Grünflächenvertrages werden zusätzliche Leistungen wie das Ident-System, verbesserte Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie ein erweitertes Schadstoffmobil abgedeckt.
Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf die Entsorgungskosten aus, was eine Erhöhung um etwa 2,67 Millionen Euro zur Folge hat. Im Bereich der Bioabfallentsorgung muss die Quersubventionierung aufgrund neuer Kalkulationen im Rahmen der Vertragsanpassungen von bisherigen Werten auf 1,15 Millionen Euro angehoben werden. Ziel dieser Regelung ist die Stabilisierung des Gebührenmodells und die Förderung der Abfalltrennung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2023mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023einstimmig empfohlen