Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.10.2023
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Seniorenrat Hier: Anpassung der SatzungZur Vorlage · 1730/2023/SPD/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Anpassung der Satzung des ehemaligen Seniorenbeirates vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird die Stadtverwaltung ersucht, die bestehende Satzung entsprechend früherer Beschlusslagen zu überarbeiten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Einführung eines eigenen Empfehlungs- und Anregungsrechts. Dieses Recht soll in der Ausgestaltung analog zu den Regelungen in der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Essen erfolgen. Damit soll dem Gremium eine formale Grundlage für seine beratende Funktion gegeben werden.
Der vorgeschlagene Prozess sieht eine mehrstufige Beratung vor. Zunächst soll das Anliegen im Seniorenrat beraten und eine entsprechende Empfehlung abgegeben werden. Im Anschluss ist eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen getroffen wird. Die Termine für die Beratungen in den Gremien sind für November 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Seniorenrat (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: in den Rat geschoben - 5.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 6.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Dienstreise von Bürgermeister Fliß zur Teilnahme an der 6. Deutsch-Ukrainischen Partnerschaftskonferenz vom 13. bis 15. November 2023 nach LeipzigZur Vorlage · 1794/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer Dienstreise nach Leipzig. Die Entscheidung betrifft die Teilnahme des Bürgermeisters an der 6. Deutsch-Ukrainischen Partnerschaftskonferenz, die vom 13. bis 15. November 2023 stattfindet.
Die Einladung zur Konferenz wurde durch den Deutschen Städtetag an den Bürgermeister in seiner Funktion als Mitglied des Hauptausschusses übermittelt. Da eine reguläre Einberufung des zuständigen Ausschusses kurzfristig nicht mehr realisierbar war, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied am 3. November 2023 getroffen.
Hinsichtlich der Kosten wird eine Entschädigung nach § 45 GO NRW aufgeführt, deren genaue Höhe zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht beziffert werden konnte. Die Finanzierung soll über die Produktgruppe für politische Gremien erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1525/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen befasst sich mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2024. Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung über die aufgeführten Teilpläne sowie die im Dokument enthaltenen Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Änderungen des Ergebnis- und Finanzplans.
Der Entwurf umfasst verschiedene Fachbereiche, darunter die Verwaltungsführung, internationale Beziehungen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Statistik und Wahlen, Rechnungsprüfung sowie politische Gremien und Bezirksvertretungen. Auch Bereiche wie die Abfallwirtschaft, Stadtentwässerung und Straßenreinigung sind in den betrachteten Teilplänen enthalten.
Für das Haushaltsjahr 2024 wird auf Ebene des Ausschusses ein Gesamtüberschuss vor interner Leistungsverrechnung von rund 1.504,9 Millionen Euro veranschlagt. Die Finanzplanung weist für diesen Zeitraum eine Veränderung der liquiden Mittel in Höhe von etwa 1.805,9 Millionen Euro aus. Zu den im Plan vorgesehenen wesentlichen Einzahlungen gehören unter anderem Investitions- und Schulpauschalen sowie Rückflüsse aus Stiftungen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 1581/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie die dazugehörigen Anlagen entscheiden. Die Vorlage basiert auf den Beschlüssen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse sowie auf notwendigen Anpassungen durch die Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Beratungen in den Ausschüssen wird für das Jahr 2024 ein Jahresüberschuss von 6.514.200 Euro veranschlagt. Im Rahmen des Gesamtfinanzplans erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 um 77.868.825 Euro auf insgesamt 447.511.296 Euro. In gleichem Umfang steigt die geplante Kreditermächtigung für das Jahr 2024 an.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten zudem Hinweise auf erforderliche Änderungen in der Mittelfristplanung für den Zeitraum von 2025 bis 2027. Hintergrund ist eine Mitteilung der Kommunalaufsicht Düsseldorf, wonach die Berücksichtigung von Entlastungseffekten aus Altschulden in dieser Planung unzulässig ist. Dies machte weitere Anpassungen an der Haushaltssatzung durch die Verwaltung notwendig.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1553/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. Auf Grundlage des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes ist eine jährliche Festlegung dieser Sätze durch die Kommune erforderlich, um eine ordnungsgemäße Steuererhebung zu gewährleisten.
Im Einklang mit dem aktuellen Haushaltssanierungsplan schlägt die Verwaltung vor, die bestehenden Hebesätze für das Jahr 2024 unverändert beizubehalten. Dies betrifft die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 255 Prozent sowie die Grundsteuer B mit einem Satz von 670 Prozent. Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll weiterhin bei 480 Prozent liegen.
Der Vorgang durchläuft den vorgesehenen Entscheidungsprozess: Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 22. November 2023 und gibt eine Empfehlung an das Ratsgremium ab. Die abschließende Entscheidung über den Erlass der Hebesatzsatzung wird im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 29. November 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1602/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2024 sowie der Ergebnisrechnung für das Jahr 2022. Damit einher geht eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeutet die neue Kalkulation eine jährliche Erhöhung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser um 38,00 Euro, was einem Anstieg von 4,41 Prozent entspricht. Die Kosten steigen damit von 862,00 Euro auf voraussichtlich 900,00 Euro pro Jahr.
Die Gebührenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Während die Schmutzwassermengen im Vergleich zum Vorjahr zurückgehen, steigen die Personalkosten sowie die Kosten für Fremdleistungen. Zudem erhöhen sich die Beiträge zum Ruhrverband und zur Emschergenossenschaft. Die Emschergenossenschaft begründet den Anstieg mit gestiegenen Energiepreisen, der Ausstattung von Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe sowie höheren Personalkosten und Zinsen. Zur Entlastung wird für das Jahr 2024 erneut Abwassergebührenhilfe nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1601/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Die Vorlage umfasst die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2024 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2022. Dabei sieht die Anpassung vor, dass der Gebührensatz für Restabfall von 3,02 Euro auf 3,12 Euro pro Liter steigt, während die Gebühr für Bioabfall mit 0,45 Euro pro Liter unverändert bleibt.
Die Grundlage für diese Änderung sind neue Leistungsverträge mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), die ab dem 1. Januar 2024 gelten. Durch die Zusammenfassung verschiedener Positionen in einem neuen Festpreis und die Integration des Grünflächenvertrages werden zusätzliche Leistungen wie das Ident-System, verbesserte Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie ein erweitertes Schadstoffmobil abgedeckt.
Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf die Entsorgungskosten aus, was eine Erhöhung um etwa 2,67 Millionen Euro zur Folge hat. Im Bereich der Bioabfallentsorgung muss die Quersubventionierung aufgrund neuer Kalkulationen im Rahmen der Vertragsanpassungen von bisherigen Werten auf 1,15 Millionen Euro angehoben werden. Ziel dieser Regelung ist die Stabilisierung des Gebührenmodells und die Förderung der Abfalltrennung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung, AbfwS)Zur Vorlage · 1598/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, die entsprechende Satzung anzupassen.
Grundlage der Vorlage ist die Einführung eines Identifikationssystems für graue, blaue und braune Abfalltonnen. Die Änderung soll sicherstellen, dass künftig ausschließlich Gefäße geleert werden, die mit Barcodes und Transponderchips ausgestattet sind. Damit einhergehend werden die technischen Voraussetzungen für die Leerung sowie die Pflichten der Grundstückseigentümer im Rahmen des neuen Systems angepasst. Zudem sieht die Vorlage Ergänzungen bei den Ordnungswidrigkeiten vor, die im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung der Abfallbehälter stehen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Streichung der Grünannahmestelle an der Schnabelstraße aus der Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen. Dies erfolgt, da die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) das Mietverhältnis für diese Stelle zum 31. Dezember 2023 gekündigt hat. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO)Zur Vorlage · 1599/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen (AwiE BenO). Konkret sollen die Grünannahmestelle Schnabelstraße aus der Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen sowie aus der Tabelle der Abgabemöglichkeiten gestrichen werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist das Auslaufen des Mietvertrages zwischen den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) und einem privaten Grundstückseigentümer.
Die Änderungssatzung sieht die Streichung der Grünannahmestelle Schnabelstraße 17 sowie eine Aktualisierung der Anlage 1 vor. Das Inkrafttreten der Neuregelung ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 22. November 2023 und gibt eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen ab, der am 29. November 2023 über den Beschluss entscheidet.
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- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1603/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst ab dem Jahr 2024. Damit einher geht eine Änderung der entsprechenden Satzung. Die vorgeschlagenen Gebührensätze sehen für die Straßenreinigung eine Erhöhung von 8,63 Euro auf 10,53 Euro vor. Im Bereich des Winterdienstes steigen die Sätze für die Kategorien A und B von 2,35 Euro auf 3,09 Euro beziehungsweise von 1,57 Euro auf 2,07 Euro an.
Als Gründe für die Anpassung werden veränderte Kostenstrukturen sowie neue Leistungsverträge mit der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH angeführt. Ab Januar 2024 treten modernisierte Verträge in Kraft, die unter anderem eine Intensivierung der Reinigung sowie eine Schwerpunktreinigung in den Innenstadtbereichen wie Steele, Altenessen, Borbeck und Rüttenscheid vorsehen. Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf die Entsorgungskosten aus. Die Kalkulation berücksichtigt zudem die Einbeziehung von Radwegen in den Winterdienst sowie die Verrechnung von Ergebnissen aus Vorjahren. Die Stadt Essen trägt dabei einen Anteil von 20 Prozent an den Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst, was im Jahr 2024 einem Betrag von etwa 6,7 Millionen Euro entspricht.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1519/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vor. Dem Beschlussvorschlag zufolge sollen der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein ergänzender Beteiligungsbericht wird in einer separaten Ratsvorlage vorgelegt.
Der Gesamtabschluss umfasst die Kernverwaltung sowie verschiedene eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und verbundene Unternehmen. Im Haushaltsjahr 2022 wurde ein Bilanzgewinn von 8,3 Millionen Euro ausgewiesen, was einen Rückgang von 19,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahreswert von 27,9 Millionen Euro bedeutet. Während die ordentlichen Gesamterträge um 243 Millionen Euro auf 4.376,4 Millionen Euro stiegen, erhöhten sich die ordentlichen Gesamtaufwendungen um rund 240,3 Millionen Euro auf 4.290,6 Millionen Euro. Das Finanzergebnis weist mit einem Saldo von minus 65,7 Millionen Euro eine Differenz zum Vorjahreswert von minus 41,4 Millionen Euro auf.
Die Bilanzsumme des Konzerns stieg im Vergleich zum Vorjahr um 267,3 Millionen Euro auf insgesamt 8.893,4 Millionen Euro an. Das Anlagevermögen erhöhte sich um 283,5 Millionen Euro auf 7.924,6 Millionen Euro, wobei insbesondere die Finanzanlagen zunahmen. Die Eigenkapitalquote beläuft sich unter Berücksichtigung von Sonderposten auf 11 Prozent.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Quartalsbericht III/2023 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1562/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2023 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der internen Vorgaben gemäß der Dienstanweisung für Finanzgeschäfte.
Der Bericht bietet einen Überblick sowie eine Analyse des gesamten Kreditportfolios. Er enthält Informationen über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten, die Entwicklung der Schuldenlast sowie die Marktwerte von Options- und Derivatgeschäften. Darüber hinaus werden verschiedene Risikokennzahlen aufgeführt. Ein zentraler Aspekt der Vorlage ist die Dokumentation der Einhaltung der in der Dienstanweisung festgelegten Limits sowie der in der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht III/2023 zum Prognosestichtag 30. September 2023Zur Vorlage · 1752/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen den dritten Quartalsbericht des Finanzcontrollings für das Jahr 2023 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Vorlage enthält die Einschätzung der Verwaltung zur Haushaltsentwicklung auf Basis der Erkenntnisse und des Buchungsstandes zum Stichtag 30. September 2023.
Nach den Prognosen des Berichts wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro erwartet. Die im Bericht berücksichtigten Belastungen, die aus der Corona-Pandemie sowie dem Ukraine-Krieg resultieren und einer Isolierungspflicht unterliegen, werden auf einen saldierten Betrag von etwa 9,9 Millionen Euro geschätzt. Weitere Details zur Berechnung der Kosten und der Haushaltslage sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 1769/2023/2 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über eine Kapitaleinlage in Höhe von 63 Millionen Euro für die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) entscheiden. Der Betrag ist im Haushalt 2023 bereits vorgesehen und war ursprünglich zur Finanzierung des Erwerbs des Hafens von der Stadtwerke Essen AG gedacht.
Nach aktuellem Projektstand wird erwartet, dass die Kosten für den Hafenerwerb nicht in voller Höhe anfallen werden. Durch eine mögliche Abspaltung des Hafengeschäfts zu Buchwerten könnten sich die Erwerbsnebenkosten auf etwa 5 Millionen Euro reduzieren. Eine Entscheidung über die weitere Ausgestaltung der Finanzierung durch die Verwaltung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 vorgelegt.
Die Verwaltung beabsichtigt dennoch, den etatisierten Betrag von 63 Millionen Euro als Kapitaleinlage zuzuführen. Die Stärkung der Kapitalrücklagen soll die EVV dazu befähigen, weitere finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere geplante Projekte im Rahmen des Technologiewechsels der Ruhrbahn GmbH, wie etwa den Bau einer Wasserstoffpipeline. In der städtischen Bilanz führt diese Maßnahme nicht zu einem Verzehr des Eigenkapitals, da stille Reserven gehoben werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 19.Überplanmäßige Mittel für das Projekt 1.02.06.01 "Gefahrenabwehr" und das Projekt 1.02.07.01 "Rettungsdienst der Feuerwehr Essen"Zur Vorlage · 1698/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen beantragt für das Projekt „Gefahrenabwehr“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro. Eine bereits im Oktober erfolgte Bereitstellung von 715.000 Euro wird zur Kenntnis genommen. Der zusätzliche Bedarf umfasst unter anderem Instandsetzungsmaßnahmen an Fenstern der Feuerwache am Stadthafen, Reparatur- und Treibstoffkosten für Einsatzfahrzeuge sowie eine Hauptuntersuchung eines Krans infolge einer Lieferanteninsolvenz. Zudem sind Kosten für IT-Dienstleistungen des Essener Systemhauses, Ausgaben für Dienstkleidung, Fortbildungen und die Vergütung von Ehrenamtlichen sowie Mietkosten für eine mobile Brandsimulationsanlage Teil der Vorlage.
Für das Projekt „Rettungsdienst“ wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 5.200.000 Euro beantragt. Eine bereits im Oktober erfolgte Bereitstellung von 995.000 Euro wird zur Kenntnis genommen. Der Bedarf begründet sich durch gestiegene Betriebskosten der Hilfsorganisationen, Nachzahlungen aus Vorjahren in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro sowie höhere Reparaturkosten für Fahrzeuge. Des Weiteren werden Kosten für IT-Dienstleistungen und ein Anstieg beim Verbrauchsmaterial aufgeführt. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall der Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1680/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine mögliche kommunale Finanzierung der sogenannten Brückenprojekte für das Jahr 2024 als Absicherung für den Fall, dass die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Diese Projekte, zu denen unter anderem Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen gehören, bieten niederschwellige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund sowie vergleichbaren Lebenslagen an. Ziel der Angebote ist es, die Integration und den Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen.
Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Informationen über die Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland für das Jahr 2024 vorliegen, soll die Stadt Essen im Bedarfsfall einspringen. Damit eine Planungssicherheit für die Träger sowie eine kontinuierliche Betreuung der rund 596 betroffenen Kinder gewährleistet bleibt, wird die Übernahme der Kosten aus kommunalen Mitteln vorgeschlagen. Im Falle einer Einstellung der Landesförderung belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 2.710.000 Euro für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die kommunale Förderung beschließt, sofern die Landesmittel ausfallen. Die Vorlage durchläuft hierzu verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Integrationsrat zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 21.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 1453/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage umfasst die Finanz-, Erfolgs-, Vermögensplanung sowie eine Stellenübersicht und nimmt gleichzeitig die Finanzplanung für die Jahre 20mu25 bis 2027 zur Kenntnis.
Für das Jahr 2024 ist ein konsumtiver Zuschuss in Höhe von rund 28,8 Millionen Euro vorgesehen, um den liquiditätswirksamen Verlust zu decken. Zudem sind zweckgebundene Mittel in Höhe von 490.000 Euro für die Förderung des Jugendspitzensports, das Schwimmenlernen sowie für die Durchführung der FISU Games 2025 eingeplant. Die Personalkosten werden aufgrund einer Erhöhung der Planstellen von 213 auf 238,5 und tariflicher Anpassungen auf 15,8 Millionen Euro prognostiziert. Der Ausbau der Stellen dient insbesondere der Sicherstellung des laufenden Bäderbetriebs.
Im Bereich der Investitionen sind für das Jahr 2024 Gesamtausgaben für Baumaßnahmen von etwa 44 Millionen Euro geplant. Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Zuschüsse und Kapitaleinlagen. Zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen gehören der Neubau des Stadtbads Borbeck mit 12,3 Millionen Euro, die Tribüne der Regattastrecke mit 6,7 Millionen Euro sowie Maßnahmen im Freibad Oststadt und im Grugabad. Weitere Investitionen sind für verschiedene Sportanlagen in der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Müller-Breslau-Straße"Zur Vorlage · 1646/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Müller-Breslau-Straße beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses die Gesamtkosten von 1.400.000 Euro veranschlagt werden.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist vorgesehen, da die bestehenden Masten und Pfeiler nicht mehr den aktuellen technischen Normen entsprechen und die Standsicherheit der Überspannmaste nicht mehr gewährleistet ist. Im Rahmen des Projekts sollen die alten Anlagen durch neue 8-Meter-Masten ersetzt werden, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Finanziell ist für das Jahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein Bedarf von 900.000 Euro angemeldet. Obwohl die Maßnahme eine Beitragspflicht für die anliegenden Grundstückseigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz auslöst, führt die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer vollständigen Entlastung der Betroffenen. Eine verbindliche Anliegerversammlung wurde bereits durchgeführt, und die Ergebnisse werden den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 1547/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integierte Entwicklungskonzept (IEK) für den Stadtteil Karnap beschließen. Dieses Vorhaben ist Teil des interkommunalen Projekts „Freheit Emscher“, in dem die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH kooperieren. Ziel der Initiative ist die Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen zu Gewerbequartieren sowie die Aufwertung der angrenzenden Wohngebiete.
Die vorliegende Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 4.800.000 Euro für förderfähige Maßnahmen vor, wovon ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 1.440.000 Euro beträgt. Zu den investiven Bestandteilen gehören die Gestaltung des Emscherparks, die Erneuerung einer Skateanlage sowie eine Funsportanlage. Zudem sind Mittel für ein Hof- und Fassadenprogramm, einen Verfügungsfonds und die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Die Städtebauförderung soll voraussichtlich 70 Prozent der Kosten decken, wobei für den Emscherpark durch zusätzliche EU-Mittel eine höhere Förderquote möglich ist.
Ergänzend zum Förderkonzept sind weitere Maßnahmen wie energetische Sanierungen, ein Kanaluferpark und ein Radweg entlang der Emscher aufgeführt, die jedoch außerhalb der Städtebauförderung liegen. Der Förderantrag wurde bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht; eine Entscheidung über die Bewilligung wird für Mitte des kommenden Jahres erwartet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße (Neubau Kita Armstraße) hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1214/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Projekt zum Neubau einer Kindertagesstätte und einer Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9,33 Millionen Euro geschätzt. Mit dem Beschluss wird zudem die Aufnahme der Maßnahme in den Deckungsring des Kita-Ausbauprogramms sowie die Ermächtigung des Stadtkämmerers zu haushaltsrechtlichen Veränderungen ohne weitere Gremienbeschlüsse beantragt.
Das neue Gebäude ersetzt einen Bestandsbau, der aufgrund von Baumängeln nicht mehr genutzt werden kann. Die Planung sieht einen zweigeschossigen Neubau in Holzrahmenbauweise mit Klinkerfassade und Flachdach vor. Das Objekt umfasst eine Fläche von rund 3.300 Quadratmetern und wird mit einer Wärmepumpe, einem Gründach sowie einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
Die bauliche Umsetzung erfolgt auf dem Gelände zwischen Armstraße, Weidkamp und Hülsmannstraße. Dabei soll ein Innenhof als geschützter Spielbereich für die Kita dienen. Im Zuge des Projekts wird zudem die bestehende Spielplatzfläche an der Armstraße um 390 Quadratmeter erweitert. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 9,03 Millionen Euro ist über den Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Anmietung von Flächen Gildehofstraße 1,1a für den Fachbereich SchuleErgebnis: einstimmig empfohlen
- 27.Verlängerung des Mietvertrags für die Flächen der Zentralbibliothek im Gildehof, Hollestraße 3Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 28.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 29.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: in den Rat geschoben
- 30.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil