Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.10.2023
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Seniorenrat Hier: Anpassung der SatzungZur Vorlage · 1730/2023/SPD/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Anpassung der Satzung des ehemaligen Seniorenbeirates vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird die Stadtverwaltung ersucht, die bestehende Satzung entsprechend früherer Beschlusslagen zu überarbeiten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Einführung eines eigenen Empfehlungs- und Anregungsrechts. Dieses Recht soll in der Ausgestaltung analog zu den Regelungen in der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Essen erfolgen. Damit soll dem Gremium eine formale Grundlage für seine beratende Funktion gegeben werden.
Der vorgeschlagene Prozess sieht eine mehrstufige Beratung vor. Zunächst soll das Anliegen im Seniorenrat beraten und eine entsprechende Empfehlung abgegeben werden. Im Anschluss ist eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen getroffen wird. Die Termine für die Beratungen in den Gremien sind für November 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Seniorenrat (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: in den Rat geschoben - 5.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 6.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Dienstreise von Bürgermeister Fliß zur Teilnahme an der 6. Deutsch-Ukrainischen Partnerschaftskonferenz vom 13. bis 15. November 2023 nach LeipzigZur Vorlage · 1794/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich einer Dienstreise nach Leipzig. Die Entscheidung betrifft die Teilnahme des Bürgermeisters an der 6. Deutsch-Ukrainischen Partnerschaftskonferenz, die vom 13. bis 15. November 2023 stattfindet.
Die Einladung zur Konferenz wurde durch den Deutschen Städtetag an den Bürgermeister in seiner Funktion als Mitglied des Hauptausschusses übermittelt. Da eine reguläre Einberufung des zuständigen Ausschusses kurzfristig nicht mehr realisierbar war, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied am 3. November 2023 getroffen.
Hinsichtlich der Kosten wird eine Entschädigung nach § 45 GO NRW aufgeführt, deren genaue Höhe zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht beziffert werden konnte. Die Finanzierung soll über die Produktgruppe für politische Gremien erfolgen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1525/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024 eine Empfehlung zur Verabschiedung der vorliegenden Teilpläne an den Rat der Stadt Essen ausgesprochen. Diese Empfehlung umfasst zudem die in der Anlage aufgeführten Veränderungen der Planansätze sowie die daraus resultierenden Anpassungen des Ergebnis- und Finanzplans.
Die Planung für das Haushaltsjahr 2024 sieht unter Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung einen Gesamtüberschuss von rund 1.504,9 Millionen Euro vor. Die ordentlichen Erträge werden auf 2.260.485 Tausend Euro geschätzt, während die ordentlichen Aufwendungen mit 705.535 Tausend Euro angesetzt sind. Das Deckungsbudget, welches aus Konzessionsabgaben, Steuern, Zuweisungen, Umlagen sowie der sonstigen allgemeinen Finanzwirtschaft besteht, weist einen Überschuss von 1.586,1 Millionen Euro auf. Zu den wesentlichen Einzahlungen im Jahr 2024 gehören die Investitionspauschale in Höhe von 30.945 Tausend Euro sowie die Schulpauschale in Höhe von 25.673 Tausend Euro.
Die Vorlage enthält Angaben zur finanziellen und prüftechnischen Bewertung sowie zur Klimarelevanz. Es wird festgehalten, dass Sachkosten sowie eine erforderliche Vorlagenvorprüfung anfallen. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 eingestuft, wobei die Auswirkungen als positiv bewertet werden.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 1581/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie die dazugehörigen Anlagen entscheiden. Die Vorlage basiert auf den Beschlüssen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse sowie auf notwendigen Anpassungen durch die Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Beratungen in den Ausschüssen wird für das Jahr 2024 ein Jahresüberschuss von 6.514.200 Euro veranschlagt. Im Rahmen des Gesamtfinanzplans erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 um 77.868.825 Euro auf insgesamt 447.511.296 Euro. In gleichem Umfang steigt die geplante Kreditermächtigung für das Jahr 2024 an.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten zudem Hinweise auf erforderliche Änderungen in der Mittelfristplanung für den Zeitraum von 2025 bis 2027. Hintergrund ist eine Mitteilung der Kommunalaufsicht Düsseldorf, wonach die Berücksichtigung von Entlastungseffekten aus Altschulden in dieser Planung unzulässig ist. Dies machte weitere Anpassungen an der Haushaltssatzung durch die Verwaltung notwendig.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1553/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. Auf Grundlage des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes ist eine jährliche Festlegung dieser Sätze durch die Kommune erforderlich, um eine ordnungsgemäße Steuererhebung zu gewährleisten.
Im Einklang mit dem aktuellen Haushaltssanierungsplan schlägt die Verwaltung vor, die bestehenden Hebesätze für das Jahr 2024 unverändert beizubehalten. Dies betrifft die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 255 Prozent sowie die Grundsteuer B mit einem Satz von 670 Prozent. Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll weiterhin bei 480 Prozent liegen.
Der Vorgang durchläuft den vorgesehenen Entscheidungsprozess: Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 22. November 2023 und gibt eine Empfehlung an das Ratsgremium ab. Die abschließende Entscheidung über den Erlass der Hebesatzsatzung wird im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 29. November 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1602/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2024 sowie der Ergebnisrechnung für das Jahr 2022. Damit einher geht eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeutet die neue Kalkulation eine jährliche Erhöhung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser um 38,00 Euro, was einem Anstieg von 4,41 Prozent entspricht. Die Kosten steigen damit von 862,00 Euro auf voraussichtlich 900,00 Euro pro Jahr.
Die Gebührenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Während die Schmutzwassermengen im Vergleich zum Vorjahr zurückgehen, steigen die Personalkosten sowie die Kosten für Fremdleistungen. Zudem erhöhen sich die Beiträge zum Ruhrverband und zur Emschergenossenschaft. Die Emschergenossenschaft begründet den Anstieg mit gestiegenen Energiepreisen, der Ausstattung von Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe sowie höheren Personalkosten und Zinsen. Zur Entlastung wird für das Jahr 2024 erneut Abwassergebührenhilfe nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1601/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Die Vorlage umfasst die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2024 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2022. Dabei sieht die Anpassung vor, dass der Gebührensatz für Restabfall von 3,02 Euro auf 3,12 Euro pro Liter steigt, während die Gebühr für Bioabfall mit 0,45 Euro pro Liter unverändert bleibt.
Die Grundlage für diese Änderung sind neue Leistungsverträge mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), die ab dem 1. Januar 2024 gelten. Durch die Zusammenfassung verschiedener Positionen in einem neuen Festpreis und die Integration des Grünflächenvertrages werden zusätzliche Leistungen wie das Ident-System, verbesserte Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie ein erweitertes Schadstoffmobil abgedeckt.
Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf die Entsorgungskosten aus, was eine Erhöhung um etwa 2,67 Millionen Euro zur Folge hat. Im Bereich der Bioabfallentsorgung muss die Quersubventionierung aufgrund neuer Kalkulationen im Rahmen der Vertragsanpassungen von bisherigen Werten auf 1,15 Millionen Euro angehoben werden. Ziel dieser Regelung ist die Stabilisierung des Gebührenmodells und die Förderung der Abfalltrennung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung, AbfwS)Zur Vorlage · 1598/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, die entsprechende Satzung anzupassen.
Grundlage der Vorlage ist die Einführung eines Identifikationssystems für graue, blaue und braune Abfalltonnen. Die Änderung soll sicherstellen, dass künftig ausschließlich Gefäße geleert werden, die mit Barcodes und Transponderchips ausgestattet sind. Damit einhergehend werden die technischen Voraussetzungen für die Leerung sowie die Pflichten der Grundstückseigentümer im Rahmen des neuen Systems angepasst. Zudem sieht die Vorlage Ergänzungen bei den Ordnungswidrigkeiten vor, die im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung der Abfallbehälter stehen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Streichung der Grünannahmestelle an der Schnabelstraße aus der Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen. Dies erfolgt, da die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) das Mietverhältnis für diese Stelle zum 31. Dezember 2023 gekündigt hat. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO)Zur Vorlage · 1599/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen (AwiE BenO). Konkret sollen die Grünannahmestelle Schnabelstraße aus der Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen sowie aus der Tabelle der Abgabemöglichkeiten gestrichen werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist das Auslaufen des Mietvertrages zwischen den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) und einem privaten Grundstückseigentümer.
Die Änderungssatzung sieht die Streichung der Grünannahmestelle Schnabelstraße 17 sowie eine Aktualisierung der Anlage 1 vor. Das Inkrafttreten der Neuregelung ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 22. November 2023 und gibt eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen ab, der am 29. November 2023 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1603/2023/2 · Vorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst ab dem Jahr 2024. Damit einher geht eine Änderung der entsprechenden Satzung. Die vorgeschlagenen Gebührensätze sehen für die Straßenreinigung eine Erhöhung von 8,63 Euro auf 10,53 Euro vor. Im Bereich des Winterdienstes steigen die Sätze für die Kategorien A und B von 2,35 Euro auf 3,09 Euro beziehungsweise von 1,57 Euro auf 2,07 Euro an.
Als Gründe für die Anpassung werden veränderte Kostenstrukturen sowie neue Leistungsverträge mit der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH angeführt. Ab Januar 2024 treten modernisierte Verträge in Kraft, die unter anderem eine Intensivierung der Reinigung sowie eine Schwerpunktreinigung in den Innenstadtbereichen wie Steele, Altenessen, Borbeck und Rüttenscheid vorsehen. Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf die Entsorgungskosten aus. Die Kalkulation berücksichtigt zudem die Einbeziehung von Radwegen in den Winterdienst sowie die Verrechnung von Ergebnissen aus Vorjahren. Die Stadt Essen trägt dabei einen Anteil von 20 Prozent an den Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst, was im Jahr 2024 einem Betrag von etwa 6,7 Millionen Euro entspricht.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1519/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 umfasst die Kernverwaltung, zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie insgesamt 19 Unternehmen, davon 14 voll zu konsolidierende Einheiten und fünf nach der Equity-Methode bewertete Gesellschaften. Die Gesamtertragslage weist einen Überschuss von 8,3 Millionen Euro aus, was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 19,5 Millionen Euro entspricht. Die ordentlichen Gesamterträge beliefen sich auf 4.376,4 Millionen Euro bei Aufwendungen von 4.290,6 Millionen Euro. Das Gesamtfinanzergebnis lag mit -65,7 Millionen Euro um 24,3 Millionen Euro unter dem Wert des Vorjahres.
Die Bilanzsumme stieg auf 8.893,4 Millionen Euro an, wobei das Anlagevermögen 7.924,6 Millionen Euro ausweist und die Finanzanlagen um 187,1 Millionen Euro zugenommen haben. Das Eigenkapital belief sich auf 176,3 Millionen Euro, zusammengesetzt aus Anteilen anderer Gesellschafter, zweckgebundenen Sonderrücklagen und dem Jahresüberschuss. Aufgrund eines Korrekturpostens in Höhe von 247,5 Millionen Euro liegt gemäß der Gemeindeordnung NRW eine Überschuldung vor. Der Verrechnungssaldo aus Erträgen und Aufwendungen betrug 110,4 Millionen Euro, wobei der Großteil auf Wertanpassungen bei Finanzanlagen entfiel.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Quartalsbericht III/2023 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1562/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2023 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der internen Vorgaben gemäß der Dienstanweisung für Finanzgeschäfte.
Der Bericht bietet einen Überblick sowie eine Analyse des gesamten Kreditportfolios. Er enthält Informationen über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten, die Entwicklung der Schuldenlast sowie die Marktwerte von Options- und Derivatgeschäften. Darüber hinaus werden verschiedene Risikokennzahlen aufgeführt. Ein zentraler Aspekt der Vorlage ist die Dokumentation der Einhaltung der in der Dienstanweisung festgelegten Limits sowie der in der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht III/2023 zum Prognosestichtag 30. September 2023Zur Vorlage · 1752/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen den dritten Quartalsbericht des Finanzcontrollings für das Jahr 2023 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Vorlage enthält die Einschätzung der Verwaltung zur Haushaltsentwicklung auf Basis der Erkenntnisse und des Buchungsstandes zum Stichtag 30. September 2023.
Nach den Prognosen des Berichts wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro erwartet. Die im Bericht berücksichtigten Belastungen, die aus der Corona-Pandemie sowie dem Ukraine-Krieg resultieren und einer Isolierungspflicht unterliegen, werden auf einen saldierten Betrag von etwa 9,9 Millionen Euro geschätzt. Weitere Details zur Berechnung der Kosten und der Haushaltslage sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 1769/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Kapitaleinlage in Höhe von 63 Millionen Euro für die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) entscheiden. Der Betrag ist im Haushalt 2023 bereits vorgesehen und war ursprünglich zur Finanzierung des Erwerbs des Hafens von der Stadtwerke Essen AG gedacht.
Nach aktuellem Projektstand wird erwartet, dass die Kosten für den Hafenerwerb nicht in voller Höhe anfallen werden. Durch eine mögliche Abspaltung des Hafengeschäfts zu Buchwerten könnten sich die Erwerbsnebenkosten auf etwa 5 Millionen Euro reduzieren. Eine Entscheidung über die weitere Ausgestaltung der Finanzierung durch die Verwaltung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 vorgelegt.
Die Verwaltung beabsichtigt dennoch, den etatisierten Betrag von 63 Millionen Euro als Kapitaleinlage zuzuführen. Die Stärkung der Kapitalrücklagen soll die EVV dazu befähigen, weitere finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere geplante Projekte im Rahmen des Technologiewechsels der Ruhrbahn GmbH, wie etwa den Bau einer Wasserstoffpipeline. In der städtischen Bilanz führt diese Maßnahme nicht zu einem Verzehr des Eigenkapitals, da stille Reserven gehoben werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 19.Überplanmäßige Mittel für das Projekt 1.02.06.01 "Gefahrenabwehr" und das Projekt 1.02.07.01 "Rettungsdienst der Feuerwehr Essen"Zur Vorlage · 1698/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1698/2023/3 beantragt die Feuerwehr Essen die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in den Bereichen Gefahrenabwehr und Rettungsdienst. Für das Projekt Gefahrenabwehr wird eine zusätzliche Summe von 500.000 € beantragt, wobei eine bereits im Oktober erfolgte Bereitstellung von 715.000 € zur Kenntnis genommen wird. Der Gesamtebedarf in diesem Bereich liegt damit um 1.215.000 € über dem Haushaltsplan. Die Begründung umfasst Kosten für die Instandsetzung von Fenstern, Fahrzeugreparaturen, Treibstoff, die Hauptuntersuchung eines Krans, IT-Dienstleistungen, Dienstkleidung, Fortbildungen, das Ehrenamt sowie die Anmietung einer Brandsimulationsanlage.
Für den Bereich Rettungsdienst wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 5.200.000 € beantragt. Eine im Oktober erfolgte Bereitstellung von 995.000 € wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, woraus sich ein Gesamtebedarf von 6.200.000 € über dem Plan ergibt. Die Ursachen hierfür sind Fahrzeugreparaturen, IT-Kosten, gestiegene Betriebskosten der Hilfsorganisationen, Nachzahlungen aus Vorjahren sowie ein erhöhter Bedarf an Verbrauchsmaterial.
Da innerhalb der Feuerwehr keine Minderaufwendungen zur Deckung der Mehrbedarfe zur Verfügung stehen, soll die Kompensation durch prognostizierte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer auf gesamtstädtischer Ebene erfolgen. Die zusätzlichen Aufwendungen im Rettungsdienst fließen in die Betriebsabrechnung der entsprechenden kostenrechnenden Einheit, was im nächsten Kalkulationszeitraum zu einer Gebührenerhöhung führen kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse dem Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall der Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1680/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1680/2023/4 des Jugendamtes befasst sich mit der optionalen Weiterführung und Finanzierung der sogenannten Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln. Diese Projekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die zur Unterstützung der Integration von Familien mit Fluchthintergrund dienen. Eine kommunale Übernahme der Kosten ist vorgesehen, falls die Landesförderung durch den Landschaftsverband Rheinland eingestellt wird.
Die Kosten für die Sicherstellung der Förderung belaufen sich auf circa 2.710.000,00 Euro. Ziel ist es, die Finanzierung der Projekte im Falle eines Wegfalls der Landesförderung bis zum 31. Dezember 2024 aus kommunalen Mitteln zu gewährleisten. Aktuell werden durch diese Angebote 596 Kinder und deren Familien erreicht. Laut der Vorlage besteht in bestimmten Sozialräumen ein unzureichender Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten. Ein Wegfall der Leistungen würde für die betroffenen Kinder keine Möglichkeit für Bildungs- und Betreuungsangebote vor dem Schuleintritt bieten, was die Stadtteilintegration beeinträchtigen könnte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Maßnahme empfehlen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat sollen die Kenntnisnahme vornehmen. Der Rat der Stadt soll die kommunale Förderung der aufgeführten Projekte für das Jahr 2024 beschließen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 21.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 1453/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage umfasst die Finanz-, Erfolgs-, Vermögensplanung sowie eine Stellenübersicht und nimmt gleichzeitig die Finanzplanung für die Jahre 20mu25 bis 2027 zur Kenntnis.
Für das Jahr 2024 ist ein konsumtiver Zuschuss in Höhe von rund 28,8 Millionen Euro vorgesehen, um den liquiditätswirksamen Verlust zu decken. Zudem sind zweckgebundene Mittel in Höhe von 490.000 Euro für die Förderung des Jugendspitzensports, das Schwimmenlernen sowie für die Durchführung der FISU Games 2025 eingeplant. Die Personalkosten werden aufgrund einer Erhöhung der Planstellen von 213 auf 238,5 und tariflicher Anpassungen auf 15,8 Millionen Euro prognostiziert. Der Ausbau der Stellen dient insbesondere der Sicherstellung des laufenden Bäderbetriebs.
Im Bereich der Investitionen sind für das Jahr 2024 Gesamtausgaben für Baumaßnahmen von etwa 44 Millionen Euro geplant. Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Zuschüsse und Kapitaleinlagen. Zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen gehören der Neubau des Stadtbads Borbeck mit 12,3 Millionen Euro, die Tribüne der Regattastrecke mit 6,7 Millionen Euro sowie Maßnahmen im Freibad Oststadt und im Grugabad. Weitere Investitionen sind für verschiedene Sportanlagen in der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Müller-Breslau-Straße"Zur Vorlage · 1646/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Müller-Breslau-Straße beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses die Gesamtkosten von 1.400.000 Euro veranschlagt werden.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist vorgesehen, da die bestehenden Masten und Pfeiler nicht mehr den aktuellen technischen Normen entsprechen und die Standsicherheit der Überspannmaste nicht mehr gewährleistet ist. Im Rahmen des Projekts sollen die alten Anlagen durch neue 8-Meter-Masten ersetzt werden, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Finanziell ist für das Jahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein Bedarf von 900.000 Euro angemeldet. Obwohl die Maßnahme eine Beitragspflicht für die anliegenden Grundstückseigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz auslöst, führt die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer vollständigen Entlastung der Betroffenen. Eine verbindliche Anliegerversammlung wurde bereits durchgeführt, und die Ergebnisse werden den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 1547/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Karnap als Förderkonzept im Rahmen des Projekts „Freiheit Emscher“ entscheiden. Die Vorlage umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung gemäß § 171 e BauGB sowie die Genehmigung eines Vorhabens mit einem Gesamtvolumen von 4.800.000 €. Davon entfallen 1.440.000 € auf den kommunalen Eigenanteil. Die investiven Maßnahmen in Höhe von 4.000.000 € beinhalten die Gestaltung des Emscherparks, eine Skateanlage sowie eine Funsportanlage. Die konsumtiven Mittel in Höhe von 800.000 € sind für ein Hof- und Fassadenprogramm, einen Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Zusätzlich sind nachrichtliche Maßnahmen im Wert von 5.090.000 € geplant. Der Förderantrag wird bis zum 31. Oktober 2023 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
Das Konzept dient der Akquise von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Die Auswertung städtebaulicher, Bevölkerungs- und Sozialstrukturindikatoren begründet die Notwendigkeit der Maßnahmen. Die geplanten Teilprojekte sollen die Biodiversität durch Gehölz- und Wildstaudenpflanzungen fördern und als Verbindung zwischen Essen, Bottrop und Gelsenkirchen fungieren. Zudem sollen die Sportanlagen die soziale Teilhabe und Lebensqualität erhöhen. Über einen Verfügungsfonds können Projekte der Bürgerschaft zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz unterstützt werden. Der Beschlussvorschlag sieht Empfehlungen durch die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss sowie eine Anhörung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vor. Die Entscheidung im Rat ist für den 29. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße (Neubau Kita Armstraße) hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1214/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Projekt zum Neubau einer Kindertagesstätte und einer Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9,33 Millionen Euro geschätzt. Mit dem Beschluss wird zudem die Aufnahme der Maßnahme in den Deckungsring des Kita-Ausbauprogramms sowie die Ermächtigung des Stadtkämmerers zu haushaltsrechtlichen Veränderungen ohne weitere Gremienbeschlüsse beantragt.
Das neue Gebäude ersetzt einen Bestandsbau, der aufgrund von Baumängeln nicht mehr genutzt werden kann. Die Planung sieht einen zweigeschossigen Neubau in Holzrahmenbauweise mit Klinkerfassade und Flachdach vor. Das Objekt umfasst eine Fläche von rund 3.300 Quadratmetern und wird mit einer Wärmepumpe, einem Gründach sowie einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
Die bauliche Umsetzung erfolgt auf dem Gelände zwischen Armstraße, Weidkamp und Hülsmannstraße. Dabei soll ein Innenhof als geschützter Spielbereich für die Kita dienen. Im Zuge des Projekts wird zudem die bestehende Spielplatzfläche an der Armstraße um 390 Quadratmeter erweitert. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 9,03 Millionen Euro ist über den Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Anmietung von Flächen Gildehofstraße 1,1a für den Fachbereich SchuleErgebnis: einstimmig empfohlen
- 27.Verlängerung des Mietvertrags für die Flächen der Zentralbibliothek im Gildehof, Hollestraße 3Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 28.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 29.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: in den Rat geschoben
- 30.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil