Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. Auf Grundlage des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes ist eine jährliche Festlegung dieser Sätze durch die Kommune erforderlich, um eine ordnungsgemäße Steuererhebung zu gewährleisten.
Im Einklang mit dem aktuellen Haushaltssanierungsplan schlägt die Verwaltung vor, die bestehenden Hebesätze für das Jahr 2024 unverändert beizubehalten. Dies betrifft die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 255 Prozent sowie die Grundsteuer B mit einem Satz von 670 Prozent. Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll weiterhin bei 480 Prozent liegen.
Der Vorgang durchläuft den vorgesehenen Entscheidungsprozess: Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 22. November 2023 und gibt eine Empfehlung an das Ratsgremium ab. Die abschließende Entscheidung über den Erlass der Hebesatzsatzung wird im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 29. November 2023 erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2023mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023einstimmig empfohlen