Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie die dazugehörigen Anlagen entscheiden. Die Vorlage basiert auf den Beschlüssen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse sowie auf notwendigen Anpassungen durch die Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Beratungen in den Ausschüssen wird für das Jahr 2024 ein Jahresüberschuss von 6.514.200 Euro veranschlagt. Im Rahmen des Gesamtfinanzplans erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 um 77.868.825 Euro auf insgesamt 447.511.296 Euro. In gleichem Umfang steigt die geplante Kreditermächtigung für das Jahr 2024 an.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten zudem Hinweise auf erforderliche Änderungen in der Mittelfristplanung für den Zeitraum von 2025 bis 2027. Hintergrund ist eine Mitteilung der Kommunalaufsicht Düsseldorf, wonach die Berücksichtigung von Entlastungseffekten aus Altschulden in dieser Planung unzulässig ist. Dies machte weitere Anpassungen an der Haushaltssatzung durch die Verwaltung notwendig.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2023mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023abgesetzt/vertagt
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