Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP)
✦ KI-Zusammenfassung
Durch den bevorstehenden Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung zum Regionalplan Ruhr wird der bauleitplanerische Teil des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) für die beteiligten Städte überführt. Die Verwaltung informiert darüber, dass die bisherige Planungsgemeinschaft im Zuge dieser Umstellung durch Ratsbeschlüsse aufgelöst werden soll, wobei die Zusammenarbeit künftig unter der Bezeichnung „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ fortgeführt wird.
Die organisatorischen Regelungen für den GFNP werden in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Diese regelt unter anderem die Verfahrensbeschlüsse bei Planänderungen, die Verwaltungszusammenarbeit sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle, die weiterhin in der Stadt Essen verbleibt. Der verfahrensbegleitende Ausschuss soll zur Sicherstellung der regionalen Abstimmung und zur Konfliktlösung beibehalten werden.
Künftige Änderungen am GFNP werden als Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Dabei ändert sich die zuständige Genehmigungsbehörde vom bisherigen Regionalplanungsamt hin zum Landesbauministerium, wodurch sich die Genehmigungsfrist von drei auf einen Monat verkürzt. Laufende Verfahren zum RFNP werden als GFNP-Änderungsverfahren zu Ende geführt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 29.11.2023Kenntnis genommen
- 16.11.2023Kenntnis genommen