Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der neuen Schriftführung und weiterer Schriftführerinnen für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenZur Vorlage · 1745/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen befasst sich mit der Bestellung einer neuen Schriftführerin sowie weiterer Schriftführerinnen für seine Sitzungen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die gefassten Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Protokolle müssen von einer vom Ausschuss bestellten Person unterzeichnet werden.
Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird vorgeschlagen, eine Mitarbeiterin der Verwaltung zur Schriftführerin des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu bestellen. Die entsprechende Person übernimmt im Zuge dessen auch die Funktion der neuen Geschäftsführerin des Ausschusses. Um die personelle Abdeckung sicherzustellen, sollen zudem zwei weitere Mitarbeiterinnen der Verwaltung als stellvertretende Schriftführerinnen bestellt werden. Damit wird die administrative Unterstützung der Ausschussarbeit durch die Verwaltung organisiert.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Leistungs- und Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“Zur Vorlage · 1686/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Organisation und Personalwirtschaft befasst sich mit den Leistungs- und Entwicklungspotenzialen des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Essen sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“. Hintergrund ist ein Antrag der CDU/Grüne zur Darstellung von Bedarfen aus Personalfluktuationen und Vakanzen. Bis zum Jahr 2032 wird für die Gesamtverwaltung eine Altersfluktuation von etwa einem Viertel der Belegschaft prognostiziert, weshalb die Einrichtung von 582 Mehrstellen zum Stellenplan 2024 empfohlen wird. Das Studieninstitut, das derzeit an Kapazitätsgrenzen stößt, plant eine Erhöhung der hauptamtlichen Dozierenden sowie eine Steigerung der Lehrgangsformate von 18 auf 20 im Jahr 2024.
Im Bereich der Fortbildung umfasst das Programm für 2023 bereits 918 Veranstaltungen. Die Ausbildungsfirma „InOffice Stadt Essen“ soll ihre Kapazität von bisher 30 auf 50 Plätze erweitern, um der steigenden Zahl an Nachwuchskräften gerecht zu werden. Zudem ist die Verdopplung der Ausbildungsplätze für Stadtsekretärinnen und Stadtsekretäre von 30 auf 60 sowie die Erhöhung der Bachelor-of-Laws-Plätze von 60 auf 80 vorgesehen. Als Pilotprojekt ist der Aufbau eines ElternOffice geplant, um Beschäftigte in Elternzeit zur Aufgabenübernahme zu nutzen.
Zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität wird ab 2024 die Entwicklung einer eigenen Arbeitgebermarke eingeleitet. Hierfür wurde die neue Abteilung „10-4 Talente, Trends und Marketing“ eingerichtet, die Aufgaben in den Bereichen Marketing, Personalentwicklung und Wissensmanagement übernimmt. Die Vorlage wird den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1055/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen. Das von einem externen Planungsbüro erstellte Konzept beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit 39 Steckbriefen, die sich auf fünf Handlungsfelder verteilen: Datengrundlagen, Städtebau, grüne Infrastruktur, blaue Infrastruktur sowie Wassermanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist mit insgesamt 3.302.500 Euro veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln in Höhe von 1.160.500 Euro, Fördermitteln in Höhe von 522.000 Euro, Beiträgen der Ruhrbahn in Höhe von 1.580.000 Euro sowie 40.000 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung II zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Konzept in den Bereichen stadtklimatische Datengrundlagen, städtebauliche Konzepte, Plan- und Bauvorhaben, die grüne und blaue Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt.
Zudem enthält die Vorlage eine Bewertung des Treibhausgas-Ausstoßes in CO2-Äquivalenten im Rahmen eines gesamtstädtischen Planwerks zur Prüfung stadtklimatischer Belange in städtebaulichen Prozessen. Hierfür werden vier Szenarien für die Entwicklung der Emissionen aufgeführt, die von einer erheblichen Reduktion bis hin zu einer erheblichen Erhöhung reichen, ergänzt um den Zustand einer geringfügigen Veränderung sowie die Option einer nicht ermittelbaren Entwicklung. Ziel ist die Berücksichtigung der Empfehlungen für eine klimasensible Stadtentwicklung. Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 29. November 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.1TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 5.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1558/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen berät über den Entwurf des Haushaltsplans 2024. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Rat der Stadt Essen die aufgeführten Teilpläne des Entwurfs 2024 sowie die Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Änderungen des Ergebnis- und Finanzplans zu empfehlen.
Der Zuschussbedarf des Ausschusses beläuft sich vor interner Leistungsverrechnung auf rund 184,1 Millionen Euro. Die verschiedenen Fachbereiche weisen dabei unterschiedliche Bedarfe aus, darunter der Fachbereich 60 mit etwa 149,6 Millionen Euro sowie die Fachbereiche 68, 62, 61 und der Geschäftsbereich 7. Im Bereich der Investitionstätigkeit entfallen etwa 58 Prozent des Gesamthaushalts-Investitionssaldos von 369,6 Millionen Euro auf den Ausschuss. Zu den geplanten Maßnahmen für das Jahr 2024 gehören unter anderem der Neubau der Gesamtschule Altenessen-Süd sowie der Gesamtschule Bockmühle.
Die Vorlage enthält zudem eine Aufstellung von Investitionsprojekten für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Die Maßnahmen umfassen Bereiche wie Bildung, etwa durch Kita-Ausbauprogramme und Schulneubauten, sowie Stadterneuerung in Altenessen, Katernberg und Kupferdreh sowie Infrastrukturprojekte wie das Parkhaus Nord. Neben den geplanten Ausgaben werden Einnahmen, beispielsweise aus Grundstücksverkäufen oder Rückflüssen aus der Wohnungsbauförderung, aufgeführt. Die Vorlage beinhaltet zudem eine Einschätzung der Klimarelevanz der Maßnahmen, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als potenziell positiv oder neutral eingestuft werden.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
Ergebnis: zur Beratung in den Rat geschoben - 6.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1469/2023/7 befasst sich mit dem neuen Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches als planerische Grundlage für die weitere Entwicklung der Essener Innenstadt dienen soll. Das Vorhaben umfasst die Erarbeitung eines räumlichen und programmatischen Leitbilds sowie eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) ab dem Jahr 2024. Für die anfallenden Planungsleistungen wurden Fördermittel in Höhe von 252.000 € aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereitgestellt. Der Planungsprozess gliedert sich in die Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das neue Leitbild bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Innenstadtentwicklung berücksichtigt. Die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen Empfehlungen abgeben, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme vornimmt. Die Handlungsebene „Gemeinschaftlich“ fokussiert dabei auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Nutzung des öffentlichen Raums.
Ein auf dem Leitbild aufbauender Integrierter Einzelhandelsentwicklungsplan soll Maßnahmen inklusive Kostenansätzen und Zeiträumen konkretisieren. Die Erarbeitung des IEK ist für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten vorgesehen, wobei der Prozess im Herbst 2023 beginnen soll und eine öffentliche Beteiligung vorsieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.HochhausentwicklungskonzeptZur Vorlage · 1230/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Hochhausentwicklungskonzept für die erweiterte Innenstadt entscheiden. Das Konzept dient dazu, die Entwicklung von Hochhäusern in der Stadt gezielt zu steuern und Planungsgrundsätze für neue Bauvorhaben festzulegen. Es bietet eine Grundlage für die Verwaltung, die Politik sowie für Bauherren und die Öffentlichkeit, um bei der Planung neuer Hochpunkte frühzeitig Orientierung über architektonische und städtebauliche Erwartungen zu erhalten.
Der Fokus des Konzepts liegt auf dem Einzugsbereich der Innenstadt, da dort die größte Nachfrage nach Hochhausflächen besteht. Das Dokument definiert Eignungsräume für neue Gebäude und formuliert Leitplanken für die Integration in die bestehende Stadtstruktur. Die Anwendung des Konzepts ist bei Bauleitplanungsverfahren für Gebäude ab einer Fußbodenhöhe von über 22 Metern vorgesehen, wobei die Planungsgrundsätze auch für Vorhaben außerhalb der Innenstadt gelten.
Die Erarbeitung des Entwurfs umfasste verschiedene Beratungsformate, darunter Expertengespräche mit Architekten sowie einen Austausch im Rahmen eines Arbeitskreises, an dem Vertreter der Stadtverwaltungen Essen und Düsseldorf teilnahmen. Zudem wurden Erkenntnisse aus einer Diskussion des BDA Essen sowie Arbeiten von Studierenden der Fachrichtung Raumplanung in das Konzept integriert. Das Vorhaben basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskonzepte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — beraten und zur Empfehlung in die nächste ASPB-Sitzung am 18.01.2024 geschoben
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 8.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 1547/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Karnap als Förderkonzept im Rahmen des Projekts „Freiheit Emscher“ entscheiden. Die Vorlage umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung gemäß § 171 e BauGB sowie die Genehmigung eines Vorhabens mit einem Gesamtvolumen von 4.800.000 €. Davon entfallen 1.440.000 € auf den kommunalen Eigenanteil. Die investiven Maßnahmen in Höhe von 4.000.000 € beinhalten die Gestaltung des Emscherparks, eine Skateanlage sowie eine Funsportanlage. Die konsumtiven Mittel in Höhe von 800.000 € sind für ein Hof- und Fassadenprogramm, einen Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Zusätzlich sind nachrichtliche Maßnahmen im Wert von 5.090.000 € geplant. Der Förderantrag wird bis zum 31. Oktober 2023 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
Das Konzept dient der Akquise von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Die Auswertung städtebaulicher, Bevölkerungs- und Sozialstrukturindikatoren begründet die Notwendigkeit der Maßnahmen. Die geplanten Teilprojekte sollen die Biodiversität durch Gehölz- und Wildstaudenpflanzungen fördern und als Verbindung zwischen Essen, Bottrop und Gelsenkirchen fungieren. Zudem sollen die Sportanlagen die soziale Teilhabe und Lebensqualität erhöhen. Über einen Verfügungsfonds können Projekte der Bürgerschaft zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz unterstützt werden. Der Beschlussvorschlag sieht Empfehlungen durch die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss sowie eine Anhörung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vor. Die Entscheidung im Rat ist für den 29. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP)Zur Vorlage · 1557/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Durch den bevorstehenden Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung zum Regionalplan Ruhr wird der bauleitplanerische Teil des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) für die beteiligten Städte überführt. Die Verwaltung informiert darüber, dass die bisherige Planungsgemeinschaft im Zuge dieser Umstellung durch Ratsbeschlüsse aufgelöst werden soll, wobei die Zusammenarbeit künftig unter der Bezeichnung „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ fortgeführt wird.
Die organisatorischen Regelungen für den GFNP werden in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Diese regelt unter anderem die Verfahrensbeschlüsse bei Planänderungen, die Verwaltungszusammenarbeit sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle, die weiterhin in der Stadt Essen verbleibt. Der verfahrensbegleitende Ausschuss soll zur Sicherstellung der regionalen Abstimmung und zur Konfliktlösung beibehalten werden.
Künftige Änderungen am GFNP werden als Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Dabei ändert sich die zuständige Genehmigungsbehörde vom bisherigen Regionalplanungsamt hin zum Landesbauministerium, wodurch sich die Genehmigungsfrist von drei auf einen Monat verkürzt. Laufende Verfahren zum RFNP werden als GFNP-Änderungsverfahren zu Ende geführt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Beteiligungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in BochumZur Vorlage · 1541/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen hat über das weitere Vorgehen beim Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost entschieden. Der Ausschuss nahm die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Zudem wurde beschlossen, die Veröffentlichung gemäß Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs einzuleiten.
Das Verfahren betrifft ein etwa ein Hektar großes Gebiet, das im aktuellen GFNP als Grünfläche ausgewiesen ist. Durch die geplante Änderung soll die Darstellung künftig Wohnbauflächen vorsehen. Für den betreffenden Bereich bestehen bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet nach einem bestehenden Bebauungsplan. Das Verfahren wird als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt, da der Regionalplan Ruhr keine raumordnerischen Festlegungen mehr enthält.
Die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2024 stattfinden. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung den zuständigen Gremien zur abschließenden Feststellung vorgelegt und anschließend dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP):46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)Zur Vorlage · 1476/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) im Bereich Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld) entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Umplanung einer etwa 11,5 Hektar großen Fläche im Essener Nordviertel. Die Änderung basiert auf dem vorliegenden Plan, dem Textteil sowie der Begründung einschließlich eines Umweltberichts.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines Forschungs- und Innovationscampus in räumlicher Nähe zum Hauptcampus der Universität, um die Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. Die geplante Nutzung des Gebiets wird von einer Wohn- und Gewerbebaufläche in eine Sonderbaufläche geändert. Diese soll künftig Flächen für Freizeit, Erholung und Sport sowie für Hochschule, Bildung und Forschung sowie für spezifische gewerbliche Nutzungen bereitstellen. Das bestehende Sportbad am Thurmfeld ist in den Änderungsbereich einbezogen.
Das Verfahren umfasst die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden. Die Bezirksvertretung I hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat den Beschluss. Nach der Entscheidung wird das Änderungsverfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in GelsenkirchenZur Vorlage · 1556/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über einen Feststellungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Konkret geht es um das Änderungsverfahren 53 GE zum Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Vorbereitung der Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals. Dabei soll eine Fläche, die im Regionalplan ursprünglich für einen Hauptverkehrszug vorgesehen war, in die umliegenden Nutzungen wie Gewerbeflächen oder Grünflächen integriert werden.
Das Verfahren wird als Änderung des GFNP zwischen den beteiligten Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen geführt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den Räten aller sechs Städte bereits einheitlich gefasst. Der vorliegende Plan umfasst die Planunterlagen, den Textteil sowie eine Begründung inklusive eines Umweltberichts. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit berücksichtigt, wobei sich die Planungsziele nach den Rückmeldungen nicht verändert haben. Nach dem Beschluss des Rates wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Wirksamkeit der Änderung tritt nach der Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte ein.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße (Neubau Kita Armstraße) hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1214/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Projekt zum Neubau einer Kindertagesstätte und einer Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9,33 Millionen Euro geschätzt. Mit dem Beschluss wird zudem die Aufnahme der Maßnahme in den Deckungsring des Kita-Ausbauprogramms sowie die Ermächtigung des Stadtkämmerers zu haushaltsrechtlichen Veränderungen ohne weitere Gremienbeschlüsse beantragt.
Das neue Gebäude ersetzt einen Bestandsbau, der aufgrund von Baumängeln nicht mehr genutzt werden kann. Die Planung sieht einen zweigeschossigen Neubau in Holzrahmenbauweise mit Klinkerfassade und Flachdach vor. Das Objekt umfasst eine Fläche von rund 3.300 Quadratmetern und wird mit einer Wärmepumpe, einem Gründach sowie einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
Die bauliche Umsetzung erfolgt auf dem Gelände zwischen Armstraße, Weidkamp und Hülsmannstraße. Dabei soll ein Innenhof als geschützter Spielbereich für die Kita dienen. Im Zuge des Projekts wird zudem die bestehende Spielplatzfläche an der Armstraße um 390 Quadratmeter erweitert. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 9,03 Millionen Euro ist über den Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Sachstand zum Verfahren Schacht Neu-Cöln 52Zur Vorlage · 1206/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schacht Neu-Cöln 52“ wird derzeit bearbeitet. Die Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH strebt eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes in Schacht Neu-Cöln an, um verkehrliche Engpässe zu beheben und ein Logistikzentrum zu realisieren. Das Vorhaben sieht die Einbeziehung von etwa 9.200 Quadratmetern einer angrenzenden Grünfläche vor, die derzeit als öffentliche Grünanlage mit Ballspielplatz ausgewiesen ist.
Die Verwaltung hat für einen möglichen Grundstückskauf durch das Unternehmen Bedingungen aufgestellt. Dazu gehören die Schaffung von Ersatzflächen oder Aufforstungen, die Übernahme der Kosten für diese Maßnahmen sowie die Finanzierung eines Grünstreifens zur Sicherstellung der öffentlichen Verbindung. Die Verwaltung betont dabei die Bedeutung der Fläche für die Biodiversität und das lokale Klima.
Derzeit besteht ein Dissens bezüglich der Kosten und der Flächennutzung. Die Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH stimmt der Finanzierung des Grünstreifens zu, lehnt jedoch die Übernahme der Kosten für die anderen Maßnahmen sowie die geforderten Ersatzmaßnahmen ab. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Umwidmung von Wohnbauflächen in Grünflächen angesichts der aktuellen Wohnmarktlage problematisch ist. Die Erstellung des Bebauungsplans bleibt davon abhängig, ob geeignete Kompensationslösungen gefunden werden können.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — verwaltungsseitig zurückgezogen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die ASPB Sitzung am 16.11.2023 geschoben
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: verwaltungsseitig zurückgezogen - 15.Anträge und Anfragen
- 15.1Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben - 15.2Gewerbegebiet Dahlhauser Straße / Breloher SteigZur Vorlage · 1790/2023/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Entwicklung des Gewerbegebiets Dahlhauser Straße / Breloher Steig eingebracht. Das Schreiben richtet sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung gebeten, verschiedene Möglichkeiten des Grundstückserwerbs innerhalb des Gebiets Dahlhauser Straße / Breloher Steig zu prüfen und darzustellen. Dabei soll aufgezeigt werden, wie das Areal perspektivisch entwickelt werden kann. Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist die Untersuchung, inwieweit sich das Gebiet als geeignete Angebotsfläche für kleinere Gewerbebetriebe nutzen lässt.
Die Ergebnisse dieser Prüfung durch die zuständige Verwaltung sollen dem Ausschuss im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden. Damit soll eine Grundlage für die zukünftige Flächennutzung und die Ansiedlung von Gewerbe in diesem Bereich geschaffen werden.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.3Anfrage zum Einsatz von schadstoffminderndem Asphalt im Straßenbau in EssenZur Vorlage · 1851/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Anfrage zum Einsatz von schadstoffminderndem Asphalt im Straßenbau der Stadt Essen eingereicht. Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Bewertung und Anwendung dieses Materials durch die Verwaltung.
Konkret wird erfragt, wie die Verwaltung den Einsatz von schadstoffminderndem Asphalt beurteilt und ob die Stadt beabsichtigt, diesen insbesondere an Orten mit erhöhtem Schadstoffaufkommen einzusetzen. Zudem sollen Informationen zur Haltbarkeit des Materials im Vergleich zu konventionellem Asphalt sowie zur Bewertung der lärmmindernden Eigenschaften bereitgestellt werden. Die Fraktion bittet zudem um eine Untersuchung möglicher weiterer Problematiken im Zusammenhang mit diesem Asphalttyp.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist der Vergleich der Kosten für Bau und Unterhalt zwischen schadstoffminderndem und herkömmlichem Asphalt. Als Begründung führt die Fraktion an, dass auf dem Markt Angebote für solchen Asphalt existieren, die zur Senkung der Stickoxidbelastung beitragen könnten. Es wird darauf verwiesen, dass ein entsprechender Einsatz in anderen Kommunen wie Aachen und Bielefeld bereits stattfindet.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: vom Antragsteller zurückgezogen - 16.Verschiedenes
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020, im III. Quartal 2023.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 18.AGrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 19.Anmietung von Flächen Gildehofstraße 1,1a für den Fachbereich SchuleErgebnis: einstimmig empfohlen
- 19.AVerlängerung des Mietvertrags für die Flächen der Zentralbibliothek im Gildehof, Hollestraße 3Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 19.BAnmietung von 1.008 m² Büro- und Schulungsraum im Objekt Lützowstr.53, 45141 Essen für den Fachbereich 10Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 20.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 21.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 22.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 23.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes in Essen-SteeleErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.AGrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 25.Anträge und Anfragen
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Pressemitteilung