Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der neuen Schriftführung und weiterer Schriftführerinnen für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenZur Vorlage · 1745/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen befasst sich mit der Bestellung einer neuen Schriftführerin sowie weiterer Schriftführerinnen für seine Sitzungen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die gefassten Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Protokolle müssen von einer vom Ausschuss bestellten Person unterzeichnet werden.
Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird vorgeschlagen, eine Mitarbeiterin der Verwaltung zur Schriftführerin des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu bestellen. Die entsprechende Person übernimmt im Zuge dessen auch die Funktion der neuen Geschäftsführerin des Ausschusses. Um die personelle Abdeckung sicherzustellen, sollen zudem zwei weitere Mitarbeiterinnen der Verwaltung als stellvertretende Schriftführerinnen bestellt werden. Damit wird die administrative Unterstützung der Ausschussarbeit durch die Verwaltung organisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Leistungs- und Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“Zur Vorlage · 1686/2023/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Auftrag des Rates eine Analyse der Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung sowie der Übunsfirma „InOffice Stadt Essen“ vorgelegt. Hintergrund ist die Notwendigkeit, auf Personalfluktuationen und langfristige Bedarfe zu reagieren. Bis zum Jahr 2032 wird erwartet, dass rund ein Viertel der Belegschaft der Gesamtverwaltung, etwa 2.449 Personen, in den Ruhestand tritt. Zusätzlich müssen Aufgabenentwicklungen in Bereichen wie Digitalisierung, Schulbau oder Migration berücksichtigt werden. Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung wird die Einrichtung von 582 Mehrstellen zum Stellenplan 2024 empfohlen.
Das Studieninstitut übernimmt die Ausbildung und Fortbildung für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Aufgrund der Ausweitung des Kursangebots – von 15 Lehrgangsformaten im Jahr 2019 auf voraussichtlich 20 im Jahr 2024 – besteht am Standort Blücherstraße ein räumlicher Engpass. Die Verwaltung prüft daher die Anmietung einer Dependance in der Lützowstraße. Zukünftige Schwerpunkte des Instituts liegen in der Stärkung digitaler Kompetenzen, der Integration von E-Learning sowie der Qualitätssicherung. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erhöhung der Anzahl hauptamtlicher Dozierender von fünf auf sechs vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept verabschieden. Die Vorlage empfiehlt, die Inhalte des Konzepts bei stadtklimatischen Datengrundlagen, in städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben, bei Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde seit März 2022 durch das Umweltamt koordiniert. Der Endbericht umfasst neben einem Hauptbericht und einer Kurzfassung verschiedene thematische Karten zu Hitzebelastungen, Überschwemmungsgebieten sowie eine Handlungskarte für die Themenfelder Hitze und Wasser. Grundlage der Erstellung waren Analysen zur Hitzebetroffenheit, zum Kühlpotenzial und zur Trockenheitsgefährdung sowie eine Onlinebeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 39 Steckbriefe, die in fünf Handlungsfelder unterteilt sind: Datengrundlagen und Strategien, städtebauliche Konzepte, grüne Infrastruktur, Wassermanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Konzepts ist die Prävention von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch den Klimawandel, etwa durch Starkregen oder Hitze, sowie die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt.
Die Finanzierung der Maßnahmen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von rund 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln, Fördermitteln sowie Beiträgen der Ruhrbahn und weiteren Mitteln zusammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.1TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 5.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1558/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung über den Haushaltsplan-Entwurf 2024. Die Empfehlung umfasst die im Entwurf aufgeführten Teilpläne sowie die vorgeschlagenen Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und -finanzplans.
Im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses beläuft sich der Zuschussbedarf vor Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung im Haushaltsjahr 2024 auf rund 184,1 Millionen Euro. Der größte Anteil entfällt dabei auf den Fachbereich Immobilienwirtschaft mit etwa 14
9,6 Millionen Euro. Weitere Kostenstellen umfassen die Bereiche Stadterneuerung, Bodenordnung und Grundstücksverwaltung, Geobasisdaten und Geoinformation sowie Stadtplanung, Bauordnung und Denkmalschutz.
Im Bereich der Investitionstätigkeit entfallen auf den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses etwa 214,9 Millionen Euro, was rund 58 Prozent des gesamten städtischen Investitionsvolumens für das Jahr 2024 entspricht. Zu den im Haushaltsplan-Entwurf vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem der Neubau der Gesamtschule Altenessen-Süd, das Neubauprogramm zur Schulerweiterung sowie verschiedene Projekte zur Stadterneuerung in Gebieten wie Altenessen und Kupferdreh. Zudem sind Mittel für die Kita-Ausbauprogramme und diverse Sanierungsvorhaben eingeplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in den Rat geschoben
Ergebnis: zur Beratung in den Rat geschoben - 6.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“ als Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt beschließen. Der Entwicklungsprozess wurde bereits im November 2021 durch einen Ratsbeschluss initiiert. Die Federführung liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, wobei eine fachbereichübergreifende Arbeitsgruppe sowie verschiedene städtische Beteiligungsgesellschaften in den Prozess eingebunden sind.
Zur Erarbeitung des Leitbilds wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 252.000 Euro eingesetzt. Eine beauftragte Planungsgemeinschaft führte Workshops mit einer Vielzahl von Akteuren durch, darunter die Handelskammer, die IHK zu Essen sowie verschiedene religiöse und soziale Institutionen. Ziel ist es, eine konzeptionelle Basis für ein zukünftiges Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu schaffen, das auch als Grundlage für die Akquise weiterer Fördermittel dient.
Das Leitbild gliedert sich in die drei Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Die Ebene „Grün“ setzt auf Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufwertung öffentlicher Räume durch Entsiegelung und Bepflanzung. Die Ebene „Durchmischt“ zielt darauf ab, die Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit und Innovation zu stärken und die Funktionsdichte zu erhöhen. Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung der Essener Innenstadt als dynamisches urbanes Zentrum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.HochhausentwicklungskonzeptZur Vorlage · 1230/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Hochhausentwicklungskonzept für die erweiterte Innenstadt entscheiden. Das Konzept dient dazu, die Entwicklung von Hochhäusern in der Stadt gezielt zu steuern und Planungsgrundsätze für neue Bauvorhaben festzulegen. Es bietet eine Grundlage für die Verwaltung, die Politik sowie für Bauherren und die Öffentlichkeit, um bei der Planung neuer Hochpunkte frühzeitig Orientierung über architektonische und städtebauliche Erwartungen zu erhalten.
Der Fokus des Konzepts liegt auf dem Einzugsbereich der Innenstadt, da dort die größte Nachfrage nach Hochhausflächen besteht. Das Dokument definiert Eignungsräume für neue Gebäude und formuliert Leitplanken für die Integration in die bestehende Stadtstruktur. Die Anwendung des Konzepts ist bei Bauleitplanungsverfahren für Gebäude ab einer Fußbodenhöhe von über 22 Metern vorgesehen, wobei die Planungsgrundsätze auch für Vorhaben außerhalb der Innenstadt gelten.
Die Erarbeitung des Entwurfs umfasste verschiedene Beratungsformate, darunter Expertengespräche mit Architekten sowie einen Austausch im Rahmen eines Arbeitskreises, an dem Vertreter der Stadtverwaltungen Essen und Düsseldorf teilnahmen. Zudem wurden Erkenntnisse aus einer Diskussion des BDA Essen sowie Arbeiten von Studierenden der Fachrichtung Raumplanung in das Konzept integriert. Das Vorhaben basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskonzepte bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.03.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — beraten und zur Empfehlung in die nächste ASPB-Sitzung am 18.01.2024 geschoben
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: wegen Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 8.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 1547/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integierte Entwicklungskonzept (IEK) für den Stadtteil Karnap beschließen. Dieses Vorhaben ist Teil des interkommunalen Projekts „Freheit Emscher“, in dem die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH kooperieren. Ziel der Initiative ist die Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen zu Gewerbequartieren sowie die Aufwertung der angrenzenden Wohngebiete.
Die vorliegende Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 4.800.000 Euro für förderfähige Maßnahmen vor, wovon ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 1.440.000 Euro beträgt. Zu den investiven Bestandteilen gehören die Gestaltung des Emscherparks, die Erneuerung einer Skateanlage sowie eine Funsportanlage. Zudem sind Mittel für ein Hof- und Fassadenprogramm, einen Verfügungsfonds und die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Die Städtebauförderung soll voraussichtlich 70 Prozent der Kosten decken, wobei für den Emscherpark durch zusätzliche EU-Mittel eine höhere Förderquote möglich ist.
Ergänzend zum Förderkonzept sind weitere Maßnahmen wie energetische Sanierungen, ein Kanaluferpark und ein Radweg entlang der Emscher aufgeführt, die jedoch außerhalb der Städtebauförderung liegen. Der Förderantrag wurde bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht; eine Entscheidung über die Bewilligung wird für Mitte des kommenden Jahres erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP)Zur Vorlage · 1557/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Durch den bevorstehenden Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung zum Regionalplan Ruhr wird der bauleitplanerische Teil des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) für die beteiligten Städte überführt. Die Verwaltung informiert darüber, dass die bisherige Planungsgemeinschaft im Zuge dieser Umstellung durch Ratsbeschlüsse aufgelöst werden soll, wobei die Zusammenarbeit künftig unter der Bezeichnung „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ fortgeführt wird.
Die organisatorischen Regelungen für den GFNP werden in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Diese regelt unter anderem die Verfahrensbeschlüsse bei Planänderungen, die Verwaltungszusammenarbeit sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle, die weiterhin in der Stadt Essen verbleibt. Der verfahrensbegleitende Ausschuss soll zur Sicherstellung der regionalen Abstimmung und zur Konfliktlösung beibehalten werden.
Künftige Änderungen am GFNP werden als Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Dabei ändert sich die zuständige Genehmigungsbehörde vom bisherigen Regionalplanungsamt hin zum Landesbauministerium, wodurch sich die Genehmigungsfrist von drei auf einen Monat verkürzt. Laufende Verfahren zum RFNP werden als GFNP-Änderungsverfahren zu Ende geführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Beteiligungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in BochumZur Vorlage · 1541/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen hat über das weitere Vorgehen beim Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost entschieden. Der Ausschuss nahm die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Zudem wurde beschlossen, die Veröffentlichung gemäß Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs einzuleiten.
Das Verfahren betrifft ein etwa ein Hektar großes Gebiet, das im aktuellen GFNP als Grünfläche ausgewiesen ist. Durch die geplante Änderung soll die Darstellung künftig Wohnbauflächen vorsehen. Für den betreffenden Bereich bestehen bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet nach einem bestehenden Bebauungsplan. Das Verfahren wird als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt, da der Regionalplan Ruhr keine raumordnerischen Festlegungen mehr enthält.
Die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2024 stattfinden. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung den zuständigen Gremien zur abschließenden Feststellung vorgelegt und anschließend dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP):46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)Zur Vorlage · 1476/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) im Bereich Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld) entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Umplanung einer etwa 11,5 Hektar großen Fläche im Essener Nordviertel. Die Änderung basiert auf dem vorliegenden Plan, dem Textteil sowie der Begründung einschließlich eines Umweltberichts.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines Forschungs- und Innovationscampus in räumlicher Nähe zum Hauptcampus der Universität, um die Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. Die geplante Nutzung des Gebiets wird von einer Wohn- und Gewerbebaufläche in eine Sonderbaufläche geändert. Diese soll künftig Flächen für Freizeit, Erholung und Sport sowie für Hochschule, Bildung und Forschung sowie für spezifische gewerbliche Nutzungen bereitstellen. Das bestehende Sportbad am Thurmfeld ist in den Änderungsbereich einbezogen.
Das Verfahren umfasst die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden. Die Bezirksvertretung I hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat den Beschluss. Nach der Entscheidung wird das Änderungsverfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in GelsenkirchenZur Vorlage · 1556/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über einen Feststellungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Konkret geht es um das Änderungsverfahren 53 GE zum Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Vorbereitung der Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals. Dabei soll eine Fläche, die im Regionalplan ursprünglich für einen Hauptverkehrszug vorgesehen war, in die umliegenden Nutzungen wie Gewerbeflächen oder Grünflächen integriert werden.
Das Verfahren wird als Änderung des GFNP zwischen den beteiligten Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen geführt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den Räten aller sechs Städte bereits einheitlich gefasst. Der vorliegende Plan umfasst die Planunterlagen, den Textteil sowie eine Begründung inklusive eines Umweltberichts. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit berücksichtigt, wobei sich die Planungsziele nach den Rückmeldungen nicht verändert haben. Nach dem Beschluss des Rates wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Wirksamkeit der Änderung tritt nach der Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte ein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße (Neubau Kita Armstraße) hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1214/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Projekt zum Neubau einer Kindertagesstätte und einer Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9,33 Millionen Euro geschätzt. Mit dem Beschluss wird zudem die Aufnahme der Maßnahme in den Deckungsring des Kita-Ausbauprogramms sowie die Ermächtigung des Stadtkämmerers zu haushaltsrechtlichen Veränderungen ohne weitere Gremienbeschlüsse beantragt.
Das neue Gebäude ersetzt einen Bestandsbau, der aufgrund von Baumängeln nicht mehr genutzt werden kann. Die Planung sieht einen zweigeschossigen Neubau in Holzrahmenbauweise mit Klinkerfassade und Flachdach vor. Das Objekt umfasst eine Fläche von rund 3.300 Quadratmetern und wird mit einer Wärmepumpe, einem Gründach sowie einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
Die bauliche Umsetzung erfolgt auf dem Gelände zwischen Armstraße, Weidkamp und Hülsmannstraße. Dabei soll ein Innenhof als geschützter Spielbereich für die Kita dienen. Im Zuge des Projekts wird zudem die bestehende Spielplatzfläche an der Armstraße um 390 Quadratmeter erweitert. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 9,03 Millionen Euro ist über den Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Sachstand zum Verfahren Schacht Neu-Cöln 52Zur Vorlage · 1206/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schacht Neu-Cöln 52“ wird derzeit bearbeitet. Die Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH strebt eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes in Schacht Neu-Cöln an, um verkehrliche Engpässe zu beheben und ein Logistikzentrum zu realisieren. Das Vorhaben sieht die Einbeziehung von etwa 9.200 Quadratmetern einer angrenzenden Grünfläche vor, die derzeit als öffentliche Grünanlage mit Ballspielplatz ausgewiesen ist.
Die Verwaltung hat für einen möglichen Grundstückskauf durch das Unternehmen Bedingungen aufgestellt. Dazu gehören die Schaffung von Ersatzflächen oder Aufforstungen, die Übernahme der Kosten für diese Maßnahmen sowie die Finanzierung eines Grünstreifens zur Sicherstellung der öffentlichen Verbindung. Die Verwaltung betont dabei die Bedeutung der Fläche für die Biodiversität und das lokale Klima.
Derzeit besteht ein Dissens bezüglich der Kosten und der Flächennutzung. Die Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH stimmt der Finanzierung des Grünstreifens zu, lehnt jedoch die Übernahme der Kosten für die anderen Maßnahmen sowie die geforderten Ersatzmaßnahmen ab. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Umwidmung von Wohnbauflächen in Grünflächen angesichts der aktuellen Wohnmarktlage problematisch ist. Die Erstellung des Bebauungsplans bleibt davon abhängig, ob geeignete Kompensationslösungen gefunden werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — verwaltungsseitig zurückgezogen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die ASPB Sitzung am 16.11.2023 geschoben
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: verwaltungsseitig zurückgezogen - 15.Anträge und Anfragen
- 15.1Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben - 15.2Gewerbegebiet Dahlhauser Straße / Breloher SteigZur Vorlage · 1790/2023/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Entwicklung des Gewerbegebiets Dahlhauser Straße / Breloher Steig eingebracht. Das Schreiben richtet sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Mit dem Antrag wird die Stadtverwaltung gebeten, verschiedene Möglichkeiten des Grundstückserwerbs innerhalb des Gebiets Dahlhauser Straße / Breloher Steig zu prüfen und darzustellen. Dabei soll aufgezeigt werden, wie das Areal perspektivisch entwickelt werden kann. Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist die Untersuchung, inwieweit sich das Gebiet als geeignete Angebotsfläche für kleinere Gewerbebetriebe nutzen lässt.
Die Ergebnisse dieser Prüfung durch die zuständige Verwaltung sollen dem Ausschuss im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden. Damit soll eine Grundlage für die zukünftige Flächennutzung und die Ansiedlung von Gewerbe in diesem Bereich geschaffen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.3Anfrage zum Einsatz von schadstoffminderndem Asphalt im Straßenbau in EssenZur Vorlage · 1851/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Anfrage zum Einsatz von schadstoffminderndem Asphalt im Straßenbau der Stadt Essen eingereicht. Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Bewertung und Anwendung dieses Materials durch die Verwaltung.
Konkret wird erfragt, wie die Verwaltung den Einsatz von schadstoffminderndem Asphalt beurteilt und ob die Stadt beabsichtigt, diesen insbesondere an Orten mit erhöhtem Schadstoffaufkommen einzusetzen. Zudem sollen Informationen zur Haltbarkeit des Materials im Vergleich zu konventionellem Asphalt sowie zur Bewertung der lärmmindernden Eigenschaften bereitgestellt werden. Die Fraktion bittet zudem um eine Untersuchung möglicher weiterer Problematiken im Zusammenhang mit diesem Asphalttyp.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist der Vergleich der Kosten für Bau und Unterhalt zwischen schadstoffminderndem und herkömmlichem Asphalt. Als Begründung führt die Fraktion an, dass auf dem Markt Angebote für solchen Asphalt existieren, die zur Senkung der Stickoxidbelastung beitragen könnten. Es wird darauf verwiesen, dass ein entsprechender Einsatz in anderen Kommunen wie Aachen und Bielefeld bereits stattfindet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: vom Antragsteller zurückgezogen - 16.Verschiedenes
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020, im III. Quartal 2023.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 18.AGrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 19.Anmietung von Flächen Gildehofstraße 1,1a für den Fachbereich SchuleErgebnis: einstimmig empfohlen
- 19.AVerlängerung des Mietvertrags für die Flächen der Zentralbibliothek im Gildehof, Hollestraße 3Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 19.BAnmietung von 1.008 m² Büro- und Schulungsraum im Objekt Lützowstr.53, 45141 Essen für den Fachbereich 10Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 20.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 21.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 22.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 23.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes in Essen-SteeleErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.AGrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 25.Anträge und Anfragen
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Pressemitteilung