Bestellung der neuen Schriftführung und weiterer Schriftführerinnen für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen befasst sich mit der Bestellung einer neuen Schriftführerin sowie weiterer Schriftführerinnen für seine Sitzungen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die gefassten Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind. Diese Protokolle müssen von einer vom Ausschuss bestellten Person unterzeichnet werden.
Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird vorgeschlagen, eine Mitarbeiterin der Verwaltung zur Schriftführerin des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu bestellen. Die entsprechende Person übernimmt im Zuge dessen auch die Funktion der neuen Geschäftsführerin des Ausschusses. Um die personelle Abdeckung sicherzustellen, sollen zudem zwei weitere Mitarbeiterinnen der Verwaltung als stellvertretende Schriftführerinnen bestellt werden. Damit wird die administrative Unterstützung der Ausschussarbeit durch die Verwaltung organisiert.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023einstimmig beschlossen