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Vorlage

Zügigkeitserhöhung an der Grundschule Bedingrade, städtische Gemeinschaftsgrundschule (GGS)

1683/2023/4 29.11.2023 Schule

🟢 Beschlossen 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bedingrade ab dem 1. August 2024 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde vom Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft erarbeitet; die Bezirkvertretung für den Stadtbezirk IV soll die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Die Grundlage für die Änderung bildet das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Erhöhung der Zügigkeit ist Teil der Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk IV, um der Nachfrage nach wohnortnahen Schulplätzen im Stadtteil Bedingrade gerecht zu werden. Laut aktuellen Prognosen besteht für das Schuljahr 2024/2025 ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten. Im laufenden Schuljahr 2023/2024 werden an der GGS Bedingrade 253 Schülerinnen und Schüler in zehn Klassen unterrichtet.

Um den baulichen Bedarf zu decken, wird auf dem Gelände der Schule ein Systemcontainer aufgestellt, der unter anderem vier Unterrichtsräume bereitstellt. Diese Maßnahme ist Teil einer bereits beschlossenen Initiative zur kurzfristigen Sicherstellung von Schulraum. Durch die Bereitstellung dieser Flächen soll die notwendige Kapazität für den dreizügigen Betrieb gewährleistet werden. Die Schule befürwortet die geplante Zügigkeitserhöhung.

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