Zügigkeitserhöhung an der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Sternschule
✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem 1. August 2024 wird die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Sternschule von zwei auf drei Züge erhöht. Grundlage für diese Maßnahme ist die Schulentwicklungsplanung für den Stadtteil Rüttenscheid, die eine hohe Nachfrage nach Schulplätzen und einen aktuellen Fehlbestand von 28 Plätzen für das Schuljahr 2024/2025 ausweist. Die Erweiterung dient dazu, die Kapazitäten für Kinder aus den Stadtteilen Rüttenscheid, Südviertel und Holsterhausen zu sichern.
Zur Umsetzung der Zügigkeitserhöhung wird derzeit ein Erweiterungsbau auf dem Schulgelände an der Brigittastraße fertiggestellt, dessen Nutzung zum Schuljahresbeginn 2024/2025 vorgesehen ist. Die neuen Räumlichkeiten sollen sowohl für den Unterricht als auch für die Ganztagsbetreuung genutzt werden können. Im Anschluss an die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist eine Modernisierung der bestehenden Schulgebäude geplant. Während dieser Bauphase besteht die Möglichkeit, Räumlichkeiten im Neubau des Schulinternats in der Rosastraße/Von-Einem-Straße zu nutzen.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Erhöhung der Zügigkeit zu beschließen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wird über die Maßnahme informiert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2023Kenntnis genommen
- 29.11.2023einstimmig beschlossen
- 08.11.2023einstimmig empfohlen