Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: Sachstand
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen informiert über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens, welches auf einem Beschluss aus dem Jahr 2018 basiert. Der derzeit gültige Landschaftsplan ist seit April 1<0xC2>2deg92 in Kraft. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Begründung erstellt, die Rechtsgrundlagen, den Untersuchungsraum sowie die Bewertung von Ökosystemdienstleistungen umfasst. Da vorangegangene Vergabeverfahren für Planungsbüros erfolglos blieben, wurden notwendige Recherchen eigenständig durchgeführt. Eine Finalisierung des Plans wird für das vierte Quartal 2024 angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Rat der Stadt diesen Sachstand zur Kenntnis nehmen.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Rückzahlung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Von den bisher vereinnahmten 365.384 Euro wurden 56.461,40 Euro verausgabt. Um weitere Zinslasten zu vermeiden, sollen 308.922,60 Euro zurückgeführt und die Fördermittel für das Jahr 2023 in Höhe von 74.828 Euro nicht abgerufen werden. Die Rückzahlung erfolgt über ein Sachkonto sowie das Budget des Umweltamtes. Für die Deckung etwaiger Zinsen stehen Rückstellungen und Restbeträge aus dem Budget des Umweltamtes zur Verfügung. Eine erneute Bewilligung von Fördermitteln setzt die Vorlage eines verbindlichen Zeitplans bei der Bezirksregierung Düsseldorf voraus und erfordert einen Eigenanteil der Stadt Essen in Höhe von 95.937,65 Euro. Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung ergibt sich aus der Zweckbindung der Mittel.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2023Kenntnis genommen
- 23.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 07.11.2023Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
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- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025