Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 05.09.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1469/2023/7 befasst sich mit dem neuen Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches als planerische Grundlage für die weitere Entwicklung der Essener Innenstadt dienen soll. Das Vorhaben umfasst die Erarbeitung eines räumlichen und programmatischen Leitbilds sowie eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) ab dem Jahr 2024. Für die anfallenden Planungsleistungen wurden Fördermittel in Höhe von 252.000 € aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereitgestellt. Der Planungsprozess gliedert sich in die Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das neue Leitbild bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Innenstadtentwicklung berücksichtigt. Die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen Empfehlungen abgeben, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme vornimmt. Die Handlungsebene „Gemeinschaftlich“ fokussiert dabei auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Nutzung des öffentlichen Raums.
Ein auf dem Leitbild aufbauender Integrierter Einzelhandelsentwicklungsplan soll Maßnahmen inklusive Kostenansätzen und Zeiträumen konkretisieren. Die Erarbeitung des IEK ist für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten vorgesehen, wobei der Prozess im Herbst 2023 beginnen soll und eine öffentliche Beteiligung vorsieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 4.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 1547/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Karnap als Förderkonzept im Rahmen des Projekts „Freiheit Emscher“ entscheiden. Die Vorlage umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung gemäß § 171 e BauGB sowie die Genehmigung eines Vorhabens mit einem Gesamtvolumen von 4.800.000 €. Davon entfallen 1.440.000 € auf den kommunalen Eigenanteil. Die investiven Maßnahmen in Höhe von 4.000.000 € beinhalten die Gestaltung des Emscherparks, eine Skateanlage sowie eine Funsportanlage. Die konsumtiven Mittel in Höhe von 800.000 € sind für ein Hof- und Fassadenprogramm, einen Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Zusätzlich sind nachrichtliche Maßnahmen im Wert von 5.090.000 € geplant. Der Förderantrag wird bis zum 31. Oktober 2023 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
Das Konzept dient der Akquise von Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Die Auswertung städtebaulicher, Bevölkerungs- und Sozialstrukturindikatoren begründet die Notwendigkeit der Maßnahmen. Die geplanten Teilprojekte sollen die Biodiversität durch Gehölz- und Wildstaudenpflanzungen fördern und als Verbindung zwischen Essen, Bottrop und Gelsenkirchen fungieren. Zudem sollen die Sportanlagen die soziale Teilhabe und Lebensqualität erhöhen. Über einen Verfügungsfonds können Projekte der Bürgerschaft zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz unterstützt werden. Der Beschlussvorschlag sieht Empfehlungen durch die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss sowie eine Anhörung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vor. Die Entscheidung im Rat ist für den 29. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1055/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen. Das von einem externen Planungsbüro erstellte Konzept beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit 39 Steckbriefen, die sich auf fünf Handlungsfelder verteilen: Datengrundlagen, Städtebau, grüne Infrastruktur, blaue Infrastruktur sowie Wassermanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist mit insgesamt 3.302.500 Euro veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln in Höhe von 1.160.500 Euro, Fördermitteln in Höhe von 522.000 Euro, Beiträgen der Ruhrbahn in Höhe von 1.580.000 Euro sowie 40.000 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung II zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Konzept in den Bereichen stadtklimatische Datengrundlagen, städtebauliche Konzepte, Plan- und Bauvorhaben, die grüne und blaue Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt.
Zudem enthält die Vorlage eine Bewertung des Treibhausgas-Ausstoßes in CO2-Äquivalenten im Rahmen eines gesamtstädtischen Planwerks zur Prüfung stadtklimatischer Belange in städtebaulichen Prozessen. Hierfür werden vier Szenarien für die Entwicklung der Emissionen aufgeführt, die von einer erheblichen Reduktion bis hin zu einer erheblichen Erhöhung reichen, ergänzt um den Zustand einer geringfügigen Veränderung sowie die Option einer nicht ermittelbaren Entwicklung. Ziel ist die Berücksichtigung der Empfehlungen für eine klimasensible Stadtentwicklung. Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 29. November 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.1Entsiegelung von FlächenZur Vorlage · 0971/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag zur Entsiegelung von Flächen eingebracht, der im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Rat der Stadt Essen behandelt werden soll. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, das Stadtgebiet auf versiegelte Flächen zu untersuchen, die nach ihrer gegenwärtigen Nutzung keine Versiegelung mehr benötigen.
Falls solche Flächen identifiziert werden, soll die zuständige Fachabteilung prüfen, inwieweit Fördermittel für Entsiegelungsmaßnahmen eingeworben werden können. Die Fraktion strebt mit diesem Prüfauftrag eine sogenannte „Entsiegelungs-Offensive“ an, um die Klimaresilienz der Stadt Essen zu stärken. Dabei wird auf bestehende Möglichkeiten wie die KRIS-Förderung der Emscher Genossenschaft verwiesen. Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass Entsiegelungen zur Vermeidung von Starkregenereignissen beitragen und das Mikroklima beeinflussen können.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — seitens der antragstellenden Fraktion zurückgezogen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: seitens der antragstellenden Fraktion zurückgezogen - 5.2TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 6.Entlassung des Naturdenkmals Ziffer 71 "Hülse" im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle, aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975Zur Vorlage · 1664/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Entlassung eines Naturdenkmals aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975 entscheiden. Betroffen ist die unter Ziffer 71 gelistete „Hülse im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle“.
Die Grundlage für den Beschlussvorschlag ist der Zustand des Baumes. Da der obere Teil der Krone abgestorben ist, sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich, da sich das Naturdenkmal unmittelbar neben dem Eingang zur Kapelle befindet. Der Baum soll auf eine Höhe von etwa drei Metern eingekürzt werden. Nach Durchführung dieser Arbeiten wird die Hülse nicht mehr als naturdenkmalwürdig eingestuft, weshalb die Entlassung aus der Verordnung beantragt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat, das Naturdenkmal aus der Schutzverordnung zu entlassen. Im Rahmen des Verfahrens sind Anhörungen im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.aNeuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: SachstandZur Vorlage · 1211/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen informiert über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens, welches auf einem Beschluss aus dem Jahr 2018 basiert. Der derzeit gültige Landschaftsplan ist seit April 1<0xC2>2deg92 in Kraft. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Begründung erstellt, die Rechtsgrundlagen, den Untersuchungsraum sowie die Bewertung von Ökosystemdienstleistungen umfasst. Da vorangegangene Vergabeverfahren für Planungsbüros erfolglos blieben, wurden notwendige Recherchen eigenständig durchgeführt. Eine Finalisierung des Plans wird für das vierte Quartal 2024 angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Rat der Stadt diesen Sachstand zur Kenntnis nehmen.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Rückzahlung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Von den bisher vereinnahmten 365.384 Euro wurden 56.461,40 Euro verausgabt. Um weitere Zinslasten zu vermeiden, sollen 308.922,60 Euro zurückgeführt und die Fördermittel für das Jahr 2023 in Höhe von 74.828 Euro nicht abgerufen werden. Die Rückzahlung erfolgt über ein Sachkonto sowie das Budget des Umweltamtes. Für die Deckung etwaiger Zinsen stehen Rückstellungen und Restbeträge aus dem Budget des Umweltamtes zur Verfügung. Eine erneute Bewilligung von Fördermitteln setzt die Vorlage eines verbindlichen Zeitplans bei der Bezirksregierung Düsseldorf voraus und erfordert einen Eigenanteil der Stadt Essen in Höhe von 95.937,65 Euro. Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung ergibt sich aus der Zweckbindung der Mittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6. bIntegrierte kommunale WärmeplanungZur Vorlage · 1460/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1460/2023/6 1. Ergänzung aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Integrierten Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Essen. Das Projekt ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und verfolgt das Ziel, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2040 zu erreichen. Hierzu sollen Wärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme umgestellt werden. Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch die Essener Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (EVV) unter Beteiligung der Stadtwerke Essen AG, der Iqony Fernwärme GmbH und der Westenergie AG.
Der Planungsprozess gliedert sich in fünf Arbeitsschritte. Während die Bestandsanalyse bereits abgeschlossen und die Potenzialanalyse weitgehend beendet ist, folgen nun die Entwicklung von Zielszenarien, die Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete für die Jahre 2030, 2035 und 2040 sowie die Erarbeitung einer Wärmewendestrategie. Erste Planungen sollen Anfang 2024 vorgestellt werden. Um den Bestandsschutz gemäß WPG-E zu gewährleisten, ist ein Beschluss bis zum 1. Januar 2024 erforderlich, wobei die Veröffentlichung des Plans bis zum 30. Juni 2026 erfolgen muss.
Die Klimarelevanz des Vorhabens wird in einer Vor-Einschätzung als positiv eingestuft, da die Planung die Transformation der Wärmeversorgung zur Klimaneutralität konkretisiert. Derzeit belaufen sich die Treibhausgasemissionen in der Essener Wärmeversorgung auf 1,27 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1513/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wird der Haushaltsplan-Entwurf 2024 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Rat der Stadt die aufgeführten Teilpläne des Entwurfs sowie die in der Anlage dokumentierten Veränderungen der Planansätze zu empfehlen. Diese Änderungen betreffen auch die daraus resultierenden Anpassungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans.
Der Gesamtzuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2024 beläuft sich vor der Innenleitungsvorgabe auf rund 62,7 Millionen Euro. Die verschiedenen Fachbereiche weisen dabei unterschiedliche Bedarfe aus, darunter der Fachbereich 67 mit 37,239 Millionen Euro, der Fachbereich 59 mit 12,603 Millionen Euro sowie die Fachbereiche 06-02, 59-6 und das GBB 6 mit weiteren Beträgen. Der Teilfinanzplan für das Jahr 2024 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von 79,395 Millionen Euro aus.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine Aufstellung von Investitionsprojekten und Maßnahmen für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Die Liste umfasst Einzelmaßnahmen in den Bereichen öffentliches Grün, Friedhofswesen, Forstwirtschaft, Wasserbau und Infrastruktur. Zu den aufgeführten Projekten gehören unter anderem die Errichtung von Skateranlagen, der Neubau eines Krematoriums sowie die Felshangsicherung und verschiedene Erwerbe von Sachanlagevermögen. Die Gesamtsumme der finanziellen Ansätze für diese Maßnahmen beläuft sich auf 19.046 Einheiten. Eine Vorab-Einschätzung der Klimarelevanz dieser Maßnahmen wird als positiv bewertet. Der Haushaltsplan-Entwurf 2024 ist online zur interaktiven Auswertung verfügbar.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 8.Aktualisierung der Richtlinie 2023 zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in EssenZur Vorlage · 1697/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen aktualisiert die Richtlinie 2023 zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Ziel der Überarbeitung ist die Klarstellung nicht eindeutig verständlicher Regelungen, um die Anzahl der Ablehnungen aufgrund von Formfehlern zu verringern.
Im Detail wurden verschiedene technische und administrative Vorgaben angepasst. So wurde der Nachweis für die Einhaltung ambitionierter U-Werte zur Erlangung einer Bonisförderung präzisiert. Bei der Verwendung zertifizierter, umweltfreundlicher Materialien gilt die Anforderung nun explizit nur noch für die Dämmung, da die Verfügbarkeit entsprechend zertifizierter Fenster und Türen derzeit begrenzt ist. Zudem wird verstärkt auf die Nutzung des Serviceportals für Anträge verwiesen, um unvollständige Einreichungen per E-Mail zu vermeiden. Die Richtlinie enthält nun auch spezifische Vorgaben zur Perimeterdämmung sowie die Klarstellung, dass für Luft-Luft-Wärmepumpen kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Durch die Anpassungen sollen die Anreize zur Gebäudemodernisierung gestärkt werden, was zu einer Reduktion von Energieverbräuchen und CO2-Emissionen beitragen kann.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aktualisierung der Richtlinie 2023 zur Förderung von Solarenergie in EssenZur Vorlage · 1705/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz in Essen hat einen Bericht zur Aktualisierung der Richtlinie 2023 zur Förderung von Solarenergie zur Kenntnis genommen. Die Förderung des Solarenergieausbaus auf privaten Dächern erfolgt im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) seit Januar 2022.
Die Anpassungen der Richtlinie traten zum 1. November 2023 in Kraft. Ein wesentlicher Punkt ist die Erhöhung der maximalen Leistung von Stecker-Solargeräten, also Balkon-Photovoltaik-Anlagen, auf 800 VA. Diese Änderung orientiert sich an einer gesetzlichen Neuregelung, die ab Januar 2024 gilt. Zudem wurde klargestellt, dass pro Wohneinheit maximal ein solches Gerät gefördert werden kann.
Hinsichtlich der Förderhöhe wurde präzisiert, dass die tatsächliche installierte Leistung maßgeblich ist. Grundlage hierfür ist die Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Weicht die installierte Größe von der beantragten Größe ab – sowohl nach oben als auch nach unten –, wird lediglich die zuvor beantragte bzw. die verringerte Leistung finanziert. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Einhaltung des Budgets zu sichern und die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen zu reduzieren.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Hochwasserschutzkonzept Deilbach - ZwischenberichtZur Vorlage · 1653/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Hochwasserschutzkonzept Deilbach informiert über den aktuellen Stand der Planungen. Seit Februar 2023 führt das Büro Hydrotec die Arbeiten durch. Bis September 2023 wurden die Grundlagenermittlung sowie die Anpassung der Rechenmodelle durchgeführt. Da erste Simulationsergebnisse an einigen Stellen nicht plausibel waren, mussten Daten zu Ufermauern im Bereich Deilbachufer und im Gebiet Deilbachtal mit einem höheren Detailgrad aktualisiert werden.
Der Abschluss der Erfassung des Referenzzustandes ist für November 2023 vorgesehen. Darauf aufbauend sollen bis Ende 2023 mögliche Retentionsflächen, Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung identifiziert werden. Für das Jahr 2024 ist die Bestimmung einer Vorzugsvariante geplant. Dabei wird die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Velbert berücksichtigt, da Entscheidungen im dortigen Einzugsgebiet den Abfluss in Essen beeinflussen. Die Berechnungen sollen Szenarien für ein hundertjähriges (HQ100) und ein tausendjähriges Hochwasser (HQ1000) umfassen, wobei bauliche Maßnahmen in Essen auf Basis des HQ100-Szenarios festgelegt werden. Eine Vorstellung des vollständigen Konzepts wird für das dritte Quartal 2024 angestrebt.
Nach dem Hochwasser im Jahr 2021 wurden Reinigungs- und Räumarbeiten am Deilbach durchgeführt, um Hindernisse wie Container oder Baumreste zu entfernen. Die Verwaltung führt die Unterhaltung des Gewässers und der Ufer gemäß den geltenden Wassergesetzen regelmäßig durch und kontrolliert Gefahrenpunkte nach relevanten Abflussereignissen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 14.1Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 14.2Freigabe der Bus- und Umweltspur in Essen für Taxis mit mindestens 2 FahrgästenZur Vorlage · 1628/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB-FW Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 162lag 1628/2023/EBB einen Antrag gestellt, die Nutzung von Bus- und Umweltspuren im Essener Stadtgebiet für den Taxiverkehr zu erweitern. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Taxis die Nutzung dieser Sonderspuren erhalten, sofern sie mit mindestens zwei Fahrgästen besetzt sind.
Der Antrag sieht vor, dass Taxis, die lediglich einen einzelnen Fahrgast befördern, von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben sollen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass Taxen eine ergänzende Komponente zum öffentlichen Personennahverkehr darstellen und bei einer entsprechenden Besetzung die Nutzung der Sonderspuren gerechtfertigt sei.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Beratung in mehreren Gremien vor. Der Antrag soll nacheinander im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beraten werden. Die abschließende Entscheidung ist im Rat der Stadt Essen vorgesehen, wobei auch eine Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz geplant ist.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung)
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (geänderter Beschlusstext, siehe Niederschrift)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 3. Quartal 2023Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Verschiedenes