Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vom 05.09.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“ als Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt beschließen. Der Entwicklungsprozess wurde bereits im November 2021 durch einen Ratsbeschluss initiiert. Die Federführung liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, wobei eine fachbereichübergreifende Arbeitsgruppe sowie verschiedene städtische Beteiligungsgesellschaften in den Prozess eingebunden sind.
Zur Erarbeitung des Leitbilds wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 252.000 Euro eingesetzt. Eine beauftragte Planungsgemeinschaft führte Workshops mit einer Vielzahl von Akteuren durch, darunter die Handelskammer, die IHK zu Essen sowie verschiedene religiöse und soziale Institutionen. Ziel ist es, eine konzeptionelle Basis für ein zukünftiges Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu schaffen, das auch als Grundlage für die Akquise weiterer Fördermittel dient.
Das Leitbild gliedert sich in die drei Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Die Ebene „Grün“ setzt auf Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufwertung öffentlicher Räume durch Entsiegelung und Bepflanzung. Die Ebene „Durchmischt“ zielt darauf ab, die Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit und Innovation zu stärken und die Funktionsdichte zu erhöhen. Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung der Essener Innenstadt als dynamisches urbanes Zentrum.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 4.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 1547/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integierte Entwicklungskonzept (IEK) für den Stadtteil Karnap beschließen. Dieses Vorhaben ist Teil des interkommunalen Projekts „Freheit Emscher“, in dem die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH kooperieren. Ziel der Initiative ist die Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen zu Gewerbequartieren sowie die Aufwertung der angrenzenden Wohngebiete.
Die vorliegende Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 4.800.000 Euro für förderfähige Maßnahmen vor, wovon ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 1.440.000 Euro beträgt. Zu den investiven Bestandteilen gehören die Gestaltung des Emscherparks, die Erneuerung einer Skateanlage sowie eine Funsportanlage. Zudem sind Mittel für ein Hof- und Fassadenprogramm, einen Verfügungsfonds und die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Die Städtebauförderung soll voraussichtlich 70 Prozent der Kosten decken, wobei für den Emscherpark durch zusätzliche EU-Mittel eine höhere Förderquote möglich ist.
Ergänzend zum Förderkonzept sind weitere Maßnahmen wie energetische Sanierungen, ein Kanaluferpark und ein Radweg entlang der Emscher aufgeführt, die jedoch außerhalb der Städtebauförderung liegen. Der Förderantrag wurde bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht; eine Entscheidung über die Bewilligung wird für Mitte des kommenden Jahres erwartet.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept verabschieden. Die Vorlage empfiehlt, die Inhalte des Konzepts bei stadtklimatischen Datengrundlagen, in städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben, bei Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde seit März 2022 durch das Umweltamt koordiniert. Der Endbericht umfasst neben einem Hauptbericht und einer Kurzfassung verschiedene thematische Karten zu Hitzebelastungen, Überschwemmungsgebieten sowie eine Handlungskarte für die Themenfelder Hitze und Wasser. Grundlage der Erstellung waren Analysen zur Hitzebetroffenheit, zum Kühlpotenzial und zur Trockenheitsgefährdung sowie eine Onlinebeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 39 Steckbriefe, die in fünf Handlungsfelder unterteilt sind: Datengrundlagen und Strategien, städtebauliche Konzepte, grüne Infrastruktur, Wassermanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Konzepts ist die Prävention von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch den Klimawandel, etwa durch Starkregen oder Hitze, sowie die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt.
Die Finanzierung der Maßnahmen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von rund 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln, Fördermitteln sowie Beiträgen der Ruhrbahn und weiteren Mitteln zusammen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.1Entsiegelung von FlächenZur Vorlage · 0971/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag zur Entsiegelung von Flächen eingebracht, der im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Rat der Stadt Essen behandelt werden soll. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, das Stadtgebiet auf versiegelte Flächen zu untersuchen, die nach ihrer gegenwärtigen Nutzung keine Versiegelung mehr benötigen.
Falls solche Flächen identifiziert werden, soll die zuständige Fachabteilung prüfen, inwieweit Fördermittel für Entsiegelungsmaßnahmen eingeworben werden können. Die Fraktion strebt mit diesem Prüfauftrag eine sogenannte „Entsiegelungs-Offensive“ an, um die Klimaresilienz der Stadt Essen zu stärken. Dabei wird auf bestehende Möglichkeiten wie die KRIS-Förderung der Emscher Genossenschaft verwiesen. Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass Entsiegelungen zur Vermeidung von Starkregenereignissen beitragen und das Mikroklima beeinflussen können.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — seitens der antragstellenden Fraktion zurückgezogen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: seitens der antragstellenden Fraktion zurückgezogen - 5.2TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 6.Entlassung des Naturdenkmals Ziffer 71 "Hülse" im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle, aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975Zur Vorlage · 1664/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Entlassung eines Naturdenkmals aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975 entscheiden. Betroffen ist die unter Ziffer 71 gelistete „Hülse im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle“.
Die Grundlage für den Beschlussvorschlag ist der Zustand des Baumes. Da der obere Teil der Krone abgestorben ist, sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich, da sich das Naturdenkmal unmittelbar neben dem Eingang zur Kapelle befindet. Der Baum soll auf eine Höhe von etwa drei Metern eingekürzt werden. Nach Durchführung dieser Arbeiten wird die Hülse nicht mehr als naturdenkmalwürdig eingestuft, weshalb die Entlassung aus der Verordnung beantragt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat, das Naturdenkmal aus der Schutzverordnung zu entlassen. Im Rahmen des Verfahrens sind Anhörungen im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.aNeuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: SachstandZur Vorlage · 1211/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen arbeitet an der Neuaufstellung des Landschaftsplans, der seit 1992 gültig ist. Ziel der Neugestaltung ist es, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Stadtgebiet zu konkretisieren. Der Plan soll sowohl ordnungsrechtliche Festsetzungen wie Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete enthalten als auch Entwicklungsziele für die biologische Vielfalt, den Boden, die Gewässer sowie das Klima festlegen.
Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits eine 176-seitige Begründung erarbeitet. Diese umfasst die Erläuterung der Rechtsgrundlagen, die Beschreibung des aktuellen Zustands der Naturgüter sowie die Identifizierung potenzieller Schutzgebiete, etwa für Hochwasserrückhalt oder Kaltluftentstehungsgebiete. Zudem wurde ein Schema zur Bewertung von Beeinträchtigungen ökologischer Raumfunktionen entwickelt.
Der Prozess verzögerte sich, da Vergabeverfahren für externe Planungsbüros ohne Erfolg blieben. Infolgedessen musste die Untere Naturschutzbehörde wesentliche Teile der Recherche und Grundlagenarbeit eigenständig durchführen. Aufgrund der notwendigen Einarbeitung von Personal plant die Verwaltung, die Neuaufstellung des Landschaftsplans ab dem vierten Quartal 2024 gezielt voranzutreiben. Zukünftige Schritte umfassen die örtliche Bewertung durch Planungsbüros, die verwaltungsinterne Abstimmung sowie den Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6. bIntegrierte kommunale WärmeplanungZur Vorlage · 1460/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die integrierte kommunale Wärmeplanung als Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) fort. Die vorliegende Vorlage dient als Ergänzung zur ursprünglichen Planung und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Änderungen, insbesondere im Gebäudeenergiegesetz sowie im geplanten Bundesgesetz zur Wärmeplanung. Ziel der Maßnahmen ist die Transformation der Wärmeversorgung hin zu einem klimaneutralen System bis spätestens 2040 durch die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Wärmenetze.
Der Planungsprozess gliedert sich in fünf Arbeitsschritte. Während die Bestandsanalyse zur Erfassung der aktuellen Energieträger bereits abgeschlossen ist, befindet sich die Potenzialanalyse für erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie oder Abwärme in der finalen Abstimmung mit den beteiligten Akteuren. Die Ausarbeitung von Zielszenarien, die Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete sowie die Entwicklung einer langfristigen Wärmewendestrategie sind derzeit im Gange. Erste Ergebnisse dieser Planungen sollen voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 vorgestellt werden.
Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch die Essener Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (EVV) unter Einbeziehung der Stadtwerke Essen AG, der Iqony Fernwärme GmbH und der Westenergie AG. Um den Bestandsschutz der kommunalen Planung gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, ist die rechtzeitige Entscheidung über die Durchführung des Prozesses bis zum 1. Januar 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1513/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung über den Haushaltsplan-Entwurf 2024 sowie die darin enthaltenen Änderungen der Planansätze. Der Entwurf umfasst zahlreiche Teilpläne aus den Bereichen Verwaltung, Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Grünflächenpflege und Forstwirtschaft.
Im Haushaltsjahr 2024 beläuft sich der Gesamtzuschussbedarf auf Ebene des Ausschusses vor internen Leistungsverrechnungen auf rund 62,7 Millionen Euro. Der größte Anteil entfällt dabei auf den Fachbereich 67 mit einem Bedarf von etwa 37,2 Millionen Euro, gefolgt vom Fachbereich 59 mit 12,6 Millionen Euro. Weitere Mittel sind für die Grüne Hauptstadt Agentur sowie das Veterinäramt vorgesehen.
Der Finanzplan weist für das Jahr 2024 einen Finanzmittelfehlbetrag von rund 79,4 Millionen Euro aus. Parallel zum laufenden Haushalt sind verschiedene Investitionsmaßnahmen geplant. Dazu gehören Projekte im Bereich des öffentlichen Grüns, wie die Gestaltung von Spielbereichen oder Skatanlagen, sowie Instandhaltungsarbeiten im Grugapark und bei den Friedhöfen. Auch Maßnahmen zur Felshangsicherung in der Forstwirtschaft sowie Wasserbaumaßnahmen sind Bestandteil des Entwurfs.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 8.Aktualisierung der Richtlinie 2023 zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in EssenZur Vorlage · 1697/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen aktualisiert die Richtlinie 2023 zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Ziel der Überarbeitung ist die Klarstellung nicht eindeutig verständlicher Regelungen, um die Anzahl der Ablehnungen aufgrund von Formfehlern zu verringern.
Im Detail wurden verschiedene technische und administrative Vorgaben angepasst. So wurde der Nachweis für die Einhaltung ambitionierter U-Werte zur Erlangung einer Bonisförderung präzisiert. Bei der Verwendung zertifizierter, umweltfreundlicher Materialien gilt die Anforderung nun explizit nur noch für die Dämmung, da die Verfügbarkeit entsprechend zertifizierter Fenster und Türen derzeit begrenzt ist. Zudem wird verstärkt auf die Nutzung des Serviceportals für Anträge verwiesen, um unvollständige Einreichungen per E-Mail zu vermeiden. Die Richtlinie enthält nun auch spezifische Vorgaben zur Perimeterdämmung sowie die Klarstellung, dass für Luft-Luft-Wärmepumpen kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Durch die Anpassungen sollen die Anreize zur Gebäudemodernisierung gestärkt werden, was zu einer Reduktion von Energieverbräuchen und CO2-Emissionen beitragen kann.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Aktualisierung der Richtlinie 2023 zur Förderung von Solarenergie in EssenZur Vorlage · 1705/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz in Essen hat einen Bericht zur Aktualisierung der Richtlinie 2023 zur Förderung von Solarenergie zur Kenntnis genommen. Die Förderung des Solarenergieausbaus auf privaten Dächern erfolgt im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) seit Januar 2022.
Die Anpassungen der Richtlinie traten zum 1. November 2023 in Kraft. Ein wesentlicher Punkt ist die Erhöhung der maximalen Leistung von Stecker-Solargeräten, also Balkon-Photovoltaik-Anlagen, auf 800 VA. Diese Änderung orientiert sich an einer gesetzlichen Neuregelung, die ab Januar 2024 gilt. Zudem wurde klargestellt, dass pro Wohneinheit maximal ein solches Gerät gefördert werden kann.
Hinsichtlich der Förderhöhe wurde präzisiert, dass die tatsächliche installierte Leistung maßgeblich ist. Grundlage hierfür ist die Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Weicht die installierte Größe von der beantragten Größe ab – sowohl nach oben als auch nach unten –, wird lediglich die zuvor beantragte bzw. die verringerte Leistung finanziert. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Einhaltung des Budgets zu sichern und die Anzahl der Ablehnungen von Anträgen zu reduzieren.
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- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Hochwasserschutzkonzept Deilbach - ZwischenberichtZur Vorlage · 1653/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Hochwasserschutzkonzept Deilbach informiert über den aktuellen Stand der Planungen. Seit Februar 2023 führt das Büro Hydrotec die Arbeiten durch. Bis September 2023 wurden die Grundlagenermittlung sowie die Anpassung der Rechenmodelle durchgeführt. Da erste Simulationsergebnisse an einigen Stellen nicht plausibel waren, mussten Daten zu Ufermauern im Bereich Deilbachufer und im Gebiet Deilbachtal mit einem höheren Detailgrad aktualisiert werden.
Der Abschluss der Erfassung des Referenzzustandes ist für November 2023 vorgesehen. Darauf aufbauend sollen bis Ende 2023 mögliche Retentionsflächen, Schutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung identifiziert werden. Für das Jahr 2024 ist die Bestimmung einer Vorzugsvariante geplant. Dabei wird die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Velbert berücksichtigt, da Entscheidungen im dortigen Einzugsgebiet den Abfluss in Essen beeinflussen. Die Berechnungen sollen Szenarien für ein hundertjähriges (HQ100) und ein tausendjähriges Hochwasser (HQ1000) umfassen, wobei bauliche Maßnahmen in Essen auf Basis des HQ100-Szenarios festgelegt werden. Eine Vorstellung des vollständigen Konzepts wird für das dritte Quartal 2024 angestrebt.
Nach dem Hochwasser im Jahr 2021 wurden Reinigungs- und Räumarbeiten am Deilbach durchgeführt, um Hindernisse wie Container oder Baumreste zu entfernen. Die Verwaltung führt die Unterhaltung des Gewässers und der Ufer gemäß den geltenden Wassergesetzen regelmäßig durch und kontrolliert Gefahrenpunkte nach relevanten Abflussereignissen.
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- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anträge und Anfragen
- 14.1Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben - 14.2Freigabe der Bus- und Umweltspur in Essen für Taxis mit mindestens 2 FahrgästenZur Vorlage · 1628/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB-FW Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 162lag 1628/2023/EBB einen Antrag gestellt, die Nutzung von Bus- und Umweltspuren im Essener Stadtgebiet für den Taxiverkehr zu erweitern. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Taxis die Nutzung dieser Sonderspuren erhalten, sofern sie mit mindestens zwei Fahrgästen besetzt sind.
Der Antrag sieht vor, dass Taxis, die lediglich einen einzelnen Fahrgast befördern, von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben sollen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass Taxen eine ergänzende Komponente zum öffentlichen Personennahverkehr darstellen und bei einer entsprechenden Besetzung die Nutzung der Sonderspuren gerechtfertigt sei.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Beratung in mehreren Gremien vor. Der Antrag soll nacheinander im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beraten werden. Die abschließende Entscheidung ist im Rat der Stadt Essen vorgesehen, wobei auch eine Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz geplant ist.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung)
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (geänderter Beschlusstext, siehe Niederschrift)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Fachbereichs 67 - 3. Quartal 2023Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.Verschiedenes