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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Formalia, Feststellung der Tagesordnung
- 2.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 21.09.2023
- 3.Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplanes in den Gemeinsamen Flächennutzungsplan
- 4.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1055/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen. Das von einem externen Planungsbüro erstellte Konzept beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit 39 Steckbriefen, die sich auf fünf Handlungsfelder verteilen: Datengrundlagen, Städtebau, grüne Infrastruktur, blaue Infrastruktur sowie Wassermanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist mit insgesamt 3.302.500 Euro veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln in Höhe von 1.160.500 Euro, Fördermitteln in Höhe von 522.000 Euro, Beiträgen der Ruhrbahn in Höhe von 1.580.000 Euro sowie 40.000 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung II zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Konzept in den Bereichen stadtklimatische Datengrundlagen, städtebauliche Konzepte, Plan- und Bauvorhaben, die grüne und blaue Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt.
Zudem enthält die Vorlage eine Bewertung des Treibhausgas-Ausstoßes in CO2-Äquivalenten im Rahmen eines gesamtstädtischen Planwerks zur Prüfung stadtklimatischer Belange in städtebaulichen Prozessen. Hierfür werden vier Szenarien für die Entwicklung der Emissionen aufgeführt, die von einer erheblichen Reduktion bis hin zu einer erheblichen Erhöhung reichen, ergänzt um den Zustand einer geringfügigen Veränderung sowie die Option einer nicht ermittelbaren Entwicklung. Ziel ist die Berücksichtigung der Empfehlungen für eine klimasensible Stadtentwicklung. Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 29. November 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
- 5.Sammler der Stadtwerke Essen durch das Landschaftsschutzgebiet Huttroper Siepen hier: Änderung der naturschutzrechtlichen AusnahmegenehmigungZur Vorlage · 1764/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Essen AG plant eine Änderung der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Neubau des Siepentalsammlers im Landschaftsschutzgebiet „Huttroper Siepen“. Aufgrund veränderter bautechnischer Anforderungen muss die Planung des Kanals angepasst werden. Grund hierfür sind hohe Grundwasserstände, die eine geschlossene Bauweise statt einer offenen Bauweise erfordern, sowie notwendige Straßenumfahrungen der Baugruben auf Anforderung der Feuerwehr und des Amtes für Straßen und Verkehr. Zudem sind spezielle Kampfmittelsondierungen erforderlich geworden.
Durch diese Anpassungen vergrößert sich die beanspruchte Fläche von zuvor 26.200 m² auf nun 31.680 m². Auch die vollversiegelten Flächen sowie die Anzahl der betroffenen Einzelbäume nehmen zu. Im Bereich von etwa 2.700 m² Waldfläche wird eine befristete Waldumwandlung beantragt, die durch Neupflanzungen ausgeglichen werden soll. Zur Kompensation des vergrößerten Eingriffsdefizits werden derzeit drei Flächen im Umfeld auf ihre Entsiegelbarkeit geprüft. Ein etwaiges verbleibendes Defizit soll über das Ökokonto der Stadtwerke Essen AG in der Hinseler Ruhraue ausgeglichen werden. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat die vorliegende Information zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 6.Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: SachstandZur Vorlage · 1211/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen informiert über den aktuellen Stand des Planungsverfahrens, welches auf einem Beschluss aus dem Jahr 2018 basiert. Der derzeit gültige Landschaftsplan ist seit April 1<0xC2>2deg92 in Kraft. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine Begründung erstellt, die Rechtsgrundlagen, den Untersuchungsraum sowie die Bewertung von Ökosystemdienstleistungen umfasst. Da vorangegangene Vergabeverfahren für Planungsbüros erfolglos blieben, wurden notwendige Recherchen eigenständig durchgeführt. Eine Finalisierung des Plans wird für das vierte Quartal 2024 angestrebt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Rat der Stadt diesen Sachstand zur Kenntnis nehmen.
Gegenstand der Vorlage ist zudem die Rückzahlung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Von den bisher vereinnahmten 365.384 Euro wurden 56.461,40 Euro verausgabt. Um weitere Zinslasten zu vermeiden, sollen 308.922,60 Euro zurückgeführt und die Fördermittel für das Jahr 2023 in Höhe von 74.828 Euro nicht abgerufen werden. Die Rückzahlung erfolgt über ein Sachkonto sowie das Budget des Umweltamtes. Für die Deckung etwaiger Zinsen stehen Rückstellungen und Restbeträge aus dem Budget des Umweltamtes zur Verfügung. Eine erneute Bewilligung von Fördermitteln setzt die Vorlage eines verbindlichen Zeitplans bei der Bezirksregierung Düsseldorf voraus und erfordert einen Eigenanteil der Stadt Essen in Höhe von 95.937,65 Euro. Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung ergibt sich aus der Zweckbindung der Mittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 7.Entlassung des Naturdenkmals Ziffer 71 "Hülse" im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle, aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975Zur Vorlage · 1664/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Entlassung eines Naturdenkmals aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975 entscheiden. Betroffen ist die unter Ziffer 71 gelistete „Hülse im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle“.
Die Grundlage für den Beschlussvorschlag ist der Zustand des Baumes. Da der obere Teil der Krone abgestorben ist, sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich, da sich das Naturdenkmal unmittelbar neben dem Eingang zur Kapelle befindet. Der Baum soll auf eine Höhe von etwa drei Metern eingekürzt werden. Nach Durchführung dieser Arbeiten wird die Hülse nicht mehr als naturdenkmalwürdig eingestuft, weshalb die Entlassung aus der Verordnung beantragt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat, das Naturdenkmal aus der Schutzverordnung zu entlassen. Im Rahmen des Verfahrens sind Anhörungen im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 8.Sitzungstermine für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 2024Zur Vorlage · 1718/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde soll seine Sitzungstermine für das Jahr 2024 festlegen. In einer vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, die Beratungen des Gremiums an fünf Terminen im kommenden Kalenderjahr durchzuführen.
Die geplanten Sitzungen sind jeweils für 16:00 Uhr angesetzt. Als Veranstaltungsorte sind der Sitzungssaal Sunderland und der Sitzungssaal Tampere vorgesehen. Der Terminplan sieht eine Sitzung am Mittwoch, den 14. Februar 2024, im Sitzungssaal Sunderland vor. Weitere Termine finden am Mittwoch, den 10. April, Mittwoch, den 12. Juni sowie Mittwoch, den 11. September 2024, jeweils im Sitzungssaal Tampere statt. Die letzte Sitzung des Jahres ist für Donnerstag, den 21. November 2024, im Sitzungssaal Sunderland geplant. Mit der Annahme dieses Beschlussvorschlags wird die zeitliche Planung für die Arbeit des Beirats im Jahr 2024 festgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 9.Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen - Oktober 2023 (öffentlich)Zur Vorlage · 1636/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 1636/2023/6 des Umweltamtes behandelt Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen für den Zeitraum Oktober 2023. Das Dokument ist für die Sitzung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde am 23. November 2023 vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat die Informationen zu den genannten Befreiungen zur Kenntnis nimmt. Die inhaltlichen Details zu den einzelnen Fällen sind in den beigefügten Listen des öffentlichen Teils der Vorlage aufgeführt. Damit dient das Dokument der Information des Gremiums über die im Bereich des Artenschutzrechts getroffenen oder beantragten Regelungen. Eine darüber hinausgehende Entscheidung oder Bewertung durch den Beirat ist im Rahmen dieses Beschlussvorschlags nicht vorgesehen, da lediglich die Kenntnisnahme der Informationen zum Gegenstand der Sitzung ist.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 10.Berichte der Verwaltung Sachstand Deilbachgewölbe; hier: Fledermäuse
- 11.Berichte des Vorsitzenden
- 12..Anfragen / Mitteilungen
- 13.Nächster Sitzungstermin
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen - Oktober 2023 (nichtöffentlich)
- 15.Berichte und Anfragen