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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Formalia, Feststellung der Tagesordnung
- 2.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 21.09.2023
- 3.Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplanes in den Gemeinsamen Flächennutzungsplan
- 4.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept verabschieden. Die Vorlage empfiehlt, die Inhalte des Konzepts bei stadtklimatischen Datengrundlagen, in städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben, bei Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde seit März 2022 durch das Umweltamt koordiniert. Der Endbericht umfasst neben einem Hauptbericht und einer Kurzfassung verschiedene thematische Karten zu Hitzebelastungen, Überschwemmungsgebieten sowie eine Handlungskarte für die Themenfelder Hitze und Wasser. Grundlage der Erstellung waren Analysen zur Hitzebetroffenheit, zum Kühlpotenzial und zur Trockenheitsgefährdung sowie eine Onlinebeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 39 Steckbriefe, die in fünf Handlungsfelder unterteilt sind: Datengrundlagen und Strategien, städtebauliche Konzepte, grüne Infrastruktur, Wassermanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Konzepts ist die Prävention von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch den Klimawandel, etwa durch Starkregen oder Hitze, sowie die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt.
Die Finanzierung der Maßnahmen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von rund 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln, Fördermitteln sowie Beiträgen der Ruhrbahn und weiteren Mitteln zusammen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
- 5.Sammler der Stadtwerke Essen durch das Landschaftsschutzgebiet Huttroper Siepen hier: Änderung der naturschutzrechtlichen AusnahmegenehmigungZur Vorlage · 1764/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Essen AG plant eine Änderung der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Neubau des Siepentalsammlers im Landschaftsschutzgebiet „Huttroper Siepen“. Aufgrund veränderter bautechnischer Anforderungen muss die Planung des Kanals angepasst werden. Grund hierfür sind hohe Grundwasserstände, die eine geschlossene Bauweise statt einer offenen Bauweise erfordern, sowie notwendige Straßenumfahrungen der Baugruben auf Anforderung der Feuerwehr und des Amtes für Straßen und Verkehr. Zudem sind spezielle Kampfmittelsondierungen erforderlich geworden.
Durch diese Anpassungen vergrößert sich die beanspruchte Fläche von zuvor 26.200 m² auf nun 31.680 m². Auch die vollversiegelten Flächen sowie die Anzahl der betroffenen Einzelbäume nehmen zu. Im Bereich von etwa 2.700 m² Waldfläche wird eine befristete Waldumwandlung beantragt, die durch Neupflanzungen ausgeglichen werden soll. Zur Kompensation des vergrößerten Eingriffsdefizits werden derzeit drei Flächen im Umfeld auf ihre Entsiegelbarkeit geprüft. Ein etwaiges verbleibendes Defizit soll über das Ökokonto der Stadtwerke Essen AG in der Hinseler Ruhraue ausgeglichen werden. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat die vorliegende Information zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 6.Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: SachstandZur Vorlage · 1211/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen arbeitet an der Neuaufstellung des Landschaftsplans, der seit 1992 gültig ist. Ziel der Neugestaltung ist es, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Stadtgebiet zu konkretisieren. Der Plan soll sowohl ordnungsrechtliche Festsetzungen wie Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete enthalten als auch Entwicklungsziele für die biologische Vielfalt, den Boden, die Gewässer sowie das Klima festlegen.
Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits eine 176-seitige Begründung erarbeitet. Diese umfasst die Erläuterung der Rechtsgrundlagen, die Beschreibung des aktuellen Zustands der Naturgüter sowie die Identifizierung potenzieller Schutzgebiete, etwa für Hochwasserrückhalt oder Kaltluftentstehungsgebiete. Zudem wurde ein Schema zur Bewertung von Beeinträchtigungen ökologischer Raumfunktionen entwickelt.
Der Prozess verzögerte sich, da Vergabeverfahren für externe Planungsbüros ohne Erfolg blieben. Infolgedessen musste die Untere Naturschutzbehörde wesentliche Teile der Recherche und Grundlagenarbeit eigenständig durchführen. Aufgrund der notwendigen Einarbeitung von Personal plant die Verwaltung, die Neuaufstellung des Landschaftsplans ab dem vierten Quartal 2024 gezielt voranzutreiben. Zukünftige Schritte umfassen die örtliche Bewertung durch Planungsbüros, die verwaltungsinterne Abstimmung sowie den Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 7.Entlassung des Naturdenkmals Ziffer 71 "Hülse" im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle, aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975Zur Vorlage · 1664/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Entlassung eines Naturdenkmals aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975 entscheiden. Betroffen ist die unter Ziffer 71 gelistete „Hülse im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle“.
Die Grundlage für den Beschlussvorschlag ist der Zustand des Baumes. Da der obere Teil der Krone abgestorben ist, sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich, da sich das Naturdenkmal unmittelbar neben dem Eingang zur Kapelle befindet. Der Baum soll auf eine Höhe von etwa drei Metern eingekürzt werden. Nach Durchführung dieser Arbeiten wird die Hülse nicht mehr als naturdenkmalwürdig eingestuft, weshalb die Entlassung aus der Verordnung beantragt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat, das Naturdenkmal aus der Schutzverordnung zu entlassen. Im Rahmen des Verfahrens sind Anhörungen im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 8.Sitzungstermine für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 2024Zur Vorlage · 1718/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde soll seine Sitzungstermine für das Jahr 2024 festlegen. In einer vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, die Beratungen des Gremiums an fünf Terminen im kommenden Kalenderjahr durchzuführen.
Die geplanten Sitzungen sind jeweils für 16:00 Uhr angesetzt. Als Veranstaltungsorte sind der Sitzungssaal Sunderland und der Sitzungssaal Tampere vorgesehen. Der Terminplan sieht eine Sitzung am Mittwoch, den 14. Februar 2024, im Sitzungssaal Sunderland vor. Weitere Termine finden am Mittwoch, den 10. April, Mittwoch, den 12. Juni sowie Mittwoch, den 11. September 2024, jeweils im Sitzungssaal Tampere statt. Die letzte Sitzung des Jahres ist für Donnerstag, den 21. November 2024, im Sitzungssaal Sunderland geplant. Mit der Annahme dieses Beschlussvorschlags wird die zeitliche Planung für die Arbeit des Beirats im Jahr 2024 festgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 9.Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen - Oktober 2023 (öffentlich)Zur Vorlage · 1636/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 1636/2023/6 des Umweltamtes behandelt Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen für den Zeitraum Oktober 2023. Das Dokument ist für die Sitzung des Beirats der Unteren Naturschutzbehörde am 23. November 2023 vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat die Informationen zu den genannten Befreiungen zur Kenntnis nimmt. Die inhaltlichen Details zu den einzelnen Fällen sind in den beigefügten Listen des öffentlichen Teils der Vorlage aufgeführt. Damit dient das Dokument der Information des Gremiums über die im Bereich des Artenschutzrechts getroffenen oder beantragten Regelungen. Eine darüber hinausgehende Entscheidung oder Bewertung durch den Beirat ist im Rahmen dieses Beschlussvorschlags nicht vorgesehen, da lediglich die Kenntnisnahme der Informationen zum Gegenstand der Sitzung ist.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 10.Berichte der Verwaltung Sachstand Deilbachgewölbe; hier: Fledermäuse
- 11.Berichte des Vorsitzenden
- 12..Anfragen / Mitteilungen
- 13.Nächster Sitzungstermin
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen - Oktober 2023 (nichtöffentlich)
- 15.Berichte und Anfragen