Sammler der Stadtwerke Essen durch das Landschaftsschutzgebiet Huttroper Siepen hier: Änderung der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Essen AG plant eine Änderung der naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Neubau des Siepentalsammlers im Landschaftsschutzgebiet „Huttroper Siepen“. Aufgrund veränderter bautechnischer Anforderungen muss die Planung des Kanals angepasst werden. Grund hierfür sind hohe Grundwasserstände, die eine geschlossene Bauweise statt einer offenen Bauweise erfordern, sowie notwendige Straßenumfahrungen der Baugruben auf Anforderung der Feuerwehr und des Amtes für Straßen und Verkehr. Zudem sind spezielle Kampfmittelsondierungen erforderlich geworden.
Durch diese Anpassungen vergrößert sich die beanspruchte Fläche von zuvor 26.200 m² auf nun 31.680 m². Auch die vollversiegelten Flächen sowie die Anzahl der betroffenen Einzelbäume nehmen zu. Im Bereich von etwa 2.700 m² Waldfläche wird eine befristete Waldumwandlung beantragt, die durch Neupflanzungen ausgeglichen werden soll. Zur Kompensation des vergrößerten Eingriffsdefizits werden derzeit drei Flächen im Umfeld auf ihre Entsiegelbarkeit geprüft. Ein etwaiges verbleibendes Defizit soll über das Ökokonto der Stadtwerke Essen AG in der Hinseler Ruhraue ausgeglichen werden. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat die vorliegende Information zur Kenntnis genommen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 23.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/19 "Gladbecker Straße / Blumenfeldstraße" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025