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Vorlage

Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hier: Gewährung einer Beihilfe

1772/2023/2 29.11.2023 Beteiligungsmanagement

🟢 Beschlossen 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe an die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) in Höhe von 500.000 Euro. Die einmalige Beihilfe soll dazu dienen, für das Jahr 2023 ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen und den vollständigen Verzehr des Eigenkapitals der Gesellschaft zu verhindern.

Die EABG prognostiziert für das Jahr 2023 unter Berücksichtigung eines städtischen Zuschusses von 938.000 Euro einen Jahresfehlbetrag von 428.000 Euro. Als Gründe für die wirtschaftliche Entwicklung werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie gestiegene Material- und Betriebskosten angeführt. Hinzu kommen Veränderungen durch die Einführung des Bürgergeldes sowie ein Fachkräftemangel im gewerblich-technischen Bereich. Im Jahr 2023 wurden zudem Inflationsausgleichszahlungen an die Mitarbeitenden geleistet, die aufgrund bestehender Rahmenverträge gegenüber der Stadt Essen noch nicht über Preisanpassungen ausgeglichen werden konnten.

Für das Jahr 2024 sind bereits Erhöhungen der Tabellenentgelte an die Geschäftspartner kommuniziert worden, um eine Refinanzierung der Personalkosten zu ermöglichen. Zudem ist ein städtischer Zuschuss von insgesamt 1,9 Millionen Euro für 2024 vorgesehen. Die Finanzierung der Beihilfe erfolgt aus Rückzahlungen der Überkompensation der Messe Essen GmbH.

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