Das Jugendamt plant die Einführung von Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII, um junge Menschen mit Behinderung sowie deren Familien zu unterstützen und den Transformationsprozess zur inklusiven Jugendhilfe zu begleiten. Die Einrichtung eines entsprechenden Teams ist befristet bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Die personelle Umsetzung soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Das geplante Team umfasst drei Stellen: zwei Fachkräfte für die Fallberatung mit einem Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten sowie eine Koordinationsstelle mit 1,0 Vollzeitäquivalenten. Die Aufgaben der Fallberatung beinhalten die Bedarfsermittlung, Rechtsberatung und Netzwerkpflege, während die Koordinationsstelle die Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sowie die Fachberatung der Berater übernimmt. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 235.440 Euro. Zusätzlich sind Sachkosten in Höhe von 42.000 Euro für die Arbeitsplatzausstattung sowie 10.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit und Sprachmittlung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Etablierung des Teams beschließt. Die erforderlichen Stellen sollen mittels Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und im nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Die Erhöhung des Personalkostenbudgets des Jugendamtes wird in das Aufstellungswerfahren zum Haushalt 2025 eingebracht. Eventuelle Überschreitungen des Personalkostenbudgets im Jahr 2024 können vorbehaltlich einer gesamtstädtischen Deckung toleriert werden. Die Ausschüsse und der Inklusionsbeirat sollen die Maßnahme zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung erhalten. Die Umsetzung dient der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bis zum 1. Januar 2028.