Nachbesetzung/Umbesetzung im Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Um- und Nachbesetzung von Mitgliedern im Inklusionsbeirat. Die vorgeschlagenen personellen Veränderungen basieren auf einem gemeinsamen Vorschlag der im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertretenen Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen. Diese Nominierungen erfolgen gemäß der Satzung des Inklusionsbeirates für die Gruppe der Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie chronischen Erkrankungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein ordentliches Mitglied durch eine andere Person zu ersetzen. Dabei wechselt ein bisheriges stellvertretendes Mitglied in das Amt eines ordentlichen Mitglieds, während die Person, die zuvor als ordentliches Mitglied fungierte, künftig als stellvertretendes Mitglied im Beirat tätig sein soll. Des Weiteren ist die Neubesetzung eines weiteren stellvertretenden Mitglieds vorgesehen, wobei eine bisherige stellvertretende Person durch eine neue Person ersetzt wird.
Nach der Entscheidung des Rates wird der Inklusionsbeirat über die personellen Änderungen in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.11.2023Kenntnis genommen
- 30.08.2023einstimmig beschlossen
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