Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Ersatzwahl zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 1201/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss beraten. Auf Vorschlag des Arbeitskreises Jugend Essen sollen im Ausschuss verschiedene Umbesetzungen vorgenommen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass ein bisheriges stimmberechtigtes Mitglied durch ein neues stimmberechtigtes Mitglied ersetzt wird. Ebenso soll ein bisheriges stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied neu besetzt werden. Im Bereich der beratenden Mitglieder ist ebenfalls eine Veränderung vorgesehen, wobei ein bisheriges beratendes Mitglied in die Rolle eines stellvertretenden stimmberechtigenden Mitglieds wechselt. Zudem soll ein bisheriges stellvertretendes beratendes Mitglied durch ein neues stellvertretendes beratendes Mitglied ersetzt werden.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Bitte des Arbeitskreises Jugend Essen, die genannten personellen Veränderungen im Jugendhilfeausschuss durchzuführen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Umbesetzungen keine zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten entstehen. Eine Vorlagenvorprüfung ist für das Vorhaben erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1372/2023/AfD · Antrag AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage Nummer 1372/2023/AfD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Neubesetzung innerhalb eines Ausschusses vorsieht. Der Antrag betrifft den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus.
Konkret wird beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Position des stellvertretenden sachkundigen Bürgers sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürgerin neu besetzt. Während die Position des stellvertretenden sachkundigen Bürgers bisher von einem bisherigen Mitglied besetzt war, soll die Position der stellvertretenden sachkundigen Bürgerin neu mit einer anderen Person besetzt werden. Die Entscheidung über diese personelle Änderung im Ausschuss war für die Sitzung des Rates am 30. August 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2024Zur Vorlage · 0989/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0989/2023/OB des Oberbürgermeisters befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen für das Jahr 2024. Der Vorschlag wurde am 4. Juli 2023 erstellt und sieht vor, dass die genannten Gremien die Termine zur Kenntnis nehmen.
Bei der Planung der Termine wurden die Schulferien für Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst sowie der Pfingstmontag berücksichtigt. Für den Haupt- und Finanzausschuss werden acht Sitzungstermine vorgeschlagen, die sich über das Jahr 2024 verteilen, beginnend im Januar und endend im November. Parallel dazu sind für den Rat der Stadt acht Termine vorgesehen, die jeweils zeitlich nach den Sitzungen des Ausschusses liegen.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Haupt- und Finanzausschuss am 23. August 2023 sowie in den Rat der Stadt am 30. August 2023 zur Beratung vorgelegt. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung)
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 6.1Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2024Zur Vorlage · 0989/2023/OB 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat eine Vorlage zur Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt Essen im Jahr 2024 vorgelegt. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Schulferienzeiten für Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten.
Für den Haupt- und Finanzausschuss werden Termine an den folgenden Mittwochtagen vorgeschlagen: 24. Januar, 6. März, 17. April, 22. Mai, 19. Juni, 21. August, 18. September und 20. November 2024.
Die Sitzungen des Rates der Stadt sind für die Mittwoche am 31. Januar, 13. März, 24. April, 29. Mai, 26. Juni, 28. August, 25. September und 27. November 2024 vorgesehen. Ein optionaler Termin für den Rat ist für den 18. Dezember 2024 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt die vorgeschlagenen Termine für das Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 30. August 2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2022 b) Verwendung des Jahresüberschusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des JahresabschlussesZur Vorlage · 1221/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 30. August 2023 über verschiedene Vorlagen zur Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2022 entschieden. Der Rat nahm den vom Verwaltungsrat vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie den dazugehörigen Lagebericht zur Kenntnis. Dieser Abschluss wurde durch den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes ergänzt.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde den Organen der Sparkasse, namentlich dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt. Von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen waren Ratsmitglieder, die im Jahr 2022 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgte der Rat dem Vorschlag des Verwaltungsrates gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen. Es wurde beschlossen, einen Nettobetrag von 2.000.000,00 Euro (Brutto 2.376.002,37 Euro) an den Träger auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 4.263.554,25 Euro soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Zudem wurde festgelegt, dass der Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses, welche in den Kassenräumen der Sparkasse erfolgt, in den Lokalteilen der NRZ und der WAZ veröffentlicht werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Bürgerbegehren "Erhalt der Hundewiese am Moltkeplatz"Zur Vorlage · 1190/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird darüber informiert, dass das Bürgerbegehren „Erhalt der Hundewiese am Moltkeplatz“ unzulässig ist. Grund für diesen Beschlussvorschlag ist das Nichterreichen des erforderlichen Unterschriftenquorums.
Im Rahmen des Verfahrens wurden insgesamt 211 Unterschriftenblätter beim Wahlamt eingereicht. Ein Blatt entsprach aufgrund fehlender Formvorgaben, wie etwa der fehlenden Kostenschätzung der Verwaltung, nicht den rechtlichen Anforderungen, weshalb die darauf befindlichen neun Unterschriften nicht berücksichtigt werden konnten. Zusammen mit den bereits im Rahmen einer Vorprüfung als gültig festgestellten 54 Unterschriften ergab die Prüfung der eingereichten Eintragungen eine Gesamtzahl von 1.969 Einträgen.
Die detaillierte Prüfung der Eintragungen ergab 1.384 gültige Unterschriften. Bei 585 Einträgen wurden Ungültigkeiten festgestellt, unter anderem weil die Kommunalwahlberechtigung fehlte, kein Hauptwohnsitz im Stadtbezirk I nachgewiesen werden konnte, Personen nicht eindeutig ermittelt werden konnten oder Mehrfachunterschriften vorlagen. Die Zahl der gültigen Stimmen liegt mit 1.384 unter dem gesetzlich erforderlichen Quorum von 2.656 Unterschriften, was 6 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk I entspricht. Die Entscheidung über die abschließende Zulässigkeit des Bürgerbegehrens obliegt dem Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Gesundheitsversorgung im Essener Norden hier: Gründung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbHZur Vorlage · 1183/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Gründung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH, um die medizinische Versorgung im Essener Norden zu erweitern. Die Gesellschaft setzt sich aus der Stadt Essen mit einer Beteiligung von 48 Prozent, der Marienhospital Gelsenkirchen GmbH mit 51 Prozent und dem Ärztenetz Essen Nord-West e.V. mit einem Anteil von einem Prozent zusammen. Die Gesellschaft soll die Bereiche Stadtteilklinik, ambulantes Operieren sowie Flächenvermietung abdecken. Der operative Betrieb der Klinik ist für den 1. April 2024 vorgesehen, während die Bereiche für ambulante Eingriffe und Vermietung ab 2027 geplant sind.
Für das Haushaltsjahr 2023 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3.282.250 Euro beantragt. Diese Summe umfasst eine Stammeinlage von 12.000 Euro, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage für die Investitionsfinanzierung in Höhe von 1.270.250 Euro sowie eine Einzahlung für den laufenden Geschäftsbetrieb in Höhe von 2.000.000 Euro. Die Stadt Essen verpflichtet sich zudem zu einem Verlustausgleich in den ersten vier Geschäftsjahren von bis zu 9,5 Millionen Euro, wobei planmäßig mit einem Betrag von etwa 5,6 Millionen Euro gerechnet wird.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird mit Vertretern des Rates, des Marienhospitals und des Ärztenetzes besetzt. Ein Stimmbindungsvertrag soll der Stadt Essen Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung sichern. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht sowie durch die Kartellbehörden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Gesellschafts-, Konsortial- und Stimmbindungsverträge abzuschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung)
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung)
- 9.1Gesundheitsversorgung im Essener Norden hier: Gründung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbHZur Vorlage · 1183/2023/2 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Gründung der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH, um die medizinische Versorgung im Essener Norden zu stärken. Die Gesellschaft setzt sich aus der Marienhospital Gelsenkirchen GmbH mit einem Anteil von 51 Prozent, der Stadt Essen mit 48 Prozent sowie dem Ärztenetz Essen Nord-West e.V. mit einem Anteil von einem Prozent zusammen. Die Aufgaben der neuen Gesellschaft umfassen den Betrieb einer Stadtteilklinik, ambulantes Operieren sowie die Vermietung von Flächen.
Für das Jahr 2023 ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 3.282.250 Euro vorgesehen. Dieser Betrag umfasst eine Stammeinlage von 12.000 Euro sowie Einzahlungen in die Kapitalrücklage für die Investitionsfinanzierung und das Working Capital in Höhe von insgesamt 3.270.250 Euro. Die Stadt Essen übernimmt zudem die Finanzierung von Verlustausgleichen für die ersten vier Geschäftsjahre. Der planmäßige Verlustausgleich für den Zeitraum von 2024 bis 2027 beläuft sich auf 5.662.894 Euro, wobei die Stadt sich zur Deckung von Verlusten bis zu einer Obergrenze von 9,5 Millionen Euro verpflichtet.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird mit acht Mitgliedern besetzt, wobei die Stadt Essen vier Personen entsendet. Ein Stimmbindungsvertrag sichert der Stadt Mitspracherechte in der Gesellschafterversammlung zu. Der operative Betrieb, einschließlich des kurzstationären Angebots StatAMed, soll bis zum 1. April 2024 aufgenommen werden. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch das Bundeskartellamt sowie der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Externe Projektsteuerung bei kostenintensiven BauvorhabenZur Vorlage · 0927/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0927/2023/CDU/GRÜNE gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung bei städtischen Bau- und Sanierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen ab 20 Millionen Euro in den Kostengruppen 300, 400 und 500 eine externe Projektsteuerung nach den Standards der Arbeitsgemeinschaft für Hochbauordnung (AHO) beauftragt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die erforderlichen Leistungen ohne Zeitverzug und mit angemessenem personellem Aufwand vollständig durch die interne Verwaltung erbracht werden können.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, dass vor der Bedarfsanerkennung eine Untersuchung der Lebenszykluskosten auf Basis eines Bewertungssystems beauftragt werden soll, deren Ergebnisse in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen. Zudem soll ab Projektbeginn ein Inbetriebnahme-Management durchgeführt werden, dessen Leistungen weitestgehend extern vergeben und durch die Projektsteuerung gesteuert werden sollen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die städtische Immobilienwirtschaft durch anstehende Baumaßnahmen im Schulbau und bei energetischen Sanierungen vor einer hohen Arbeitsbelastung steht. Da die Gewinnung von Fachpersonal schwierig sei, könne die Beauftragung freiberuflicher Leistungen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung beitragen. Die Projektsteuerung soll dabei neben der Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle auch die Entlastung bei der Vergabe, Dokumentation und Abnahme unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.1Antrag zu TOP: Externe Projektsteuerung bei kostenintensiven Bauvorhaben (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 1270/2023/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1270/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der die Stärkung der internen Projektsteuerung bei Bauvorhaben zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Verwaltung dazu aufzufordern, rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen darzustellen, welche finanziellen und personellen Ressourcen für eine Ausweitung der internen Projektsteuerung erforderlich sind. Ziel ist es, Bauvorhaben möglichst in Eigenregie der Verwaltung steuern zu können. Eine externe Projektsteuerung nach den Vorgaben der Arbeitsordnung für die Honorierung von Leistungen (AHO) soll laut Antrag lediglich dazu dienen, auftretende Spitzenlasten abzudecken.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die Verwaltung durch eine interne Steuerung Kosten gegenüber der Vergabe an externe Planungsbüros einsparen könne. Als Beispiel für eine erfolgreiche interne Steuerung wird die Modernisierung der Messe Essen angeführt, bei der die Baukosten unter der ursprünglichen Planung lagen. Angesichts der Zunahme umfangreicher Bauvorhaben in den kommenden Jahren und einer geplanten Umstrukturierung der Bauverwaltung wird die Notwendigkeit eines Ausbaus der internen Kapazitäten im Rahmen des Haushalts 2024 betont. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0817/2023/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0817/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für ein „Aktives Grundstücksmanagement“ durch die Stadtverwaltung vorsieht. Ziel des Antrags ist eine Neuausrichtung der Grundstückspolitik, um die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt im Bereich der Stadtentwicklung zu erweitern.
Das Konzept soll vorsehen, städtische Liegenschaften, die für Wohnungsbau und Gewerbe geeignet sind, nach Möglichkeit im Eigentum zu behalten und vorrangig über Erbbaurechte zu vergeben. Bei der Vermarktung von Grundstücken für Wohnungsbau oder gemischte Nutzungen soll eine Konzeptvergabe verpflichtend sein, wobei stadtentwicklungspolitische Ziele gegenüber Verkaufserlösen im Vorderstellung stehen sollen. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen gefordert. Bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhäuser können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin veräußert werden.
Zur Förderung einer gezielten Bodenvorratspolitik soll die Stadt durch den Erwerb von Grundstücken und die Nutzung von Vorkaufsrechtssatzungen eine aktivere Rolle am Grundstücksmarkt einnehmen. Zudem wird eine verstärkte Kooperation mit Beteiligungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften angestrebt, insbesondere für den Bau von Schulen, Kitas und sozialem Wohnraum. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den personellen und finanziellen Bedarf für die Umsetzung dieses Managements darzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.1Ergänzungsantrag zu TOP: Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 1283/2023/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1283/2023/LINKE einen Ergänzungsantrag zum Konzept für ein aktives Grundstücksmanagement der Essener Planungsverwaltung gestellt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie an den Rat der Stadt Essen.
Im Rahmen des Antrags wird eine Änderung an Punkt 3 eines bestehenden Antrags der SPD angestrebt. Demnach sollen bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke im Einzelfall ausnahmsweise weiterhin veräußert werden können, sofern dies den übergeordneten stadtentwicklungspolitischen Zielen nicht entgegensteht.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Aufnahme eines neuen Punktes 7. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Gründung oder Förderung einer Bürgerbodengenossenschaft oder einer Bodenstiftung für die Stadt Essen ein geeignetes Mittel darstellt, um das Ziel einer langfristigen Sicherung des Bodens in öffentlicher Hand bei gleichzeitiger bürgerschaftlicher Teilhabe zu erreichen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine gemeinwohlorientierte Raumentwicklung eine langfristige Perspektive erfordere und städtische Grundstücke grundsätzlich nicht verkauft werden sollten. Rechtsformen wie Genossenschaften oder Stiftungen werden als Instrumente angeführt, die eine Veräußerung von Grundstücken erschweren und eine breite Eigentumsgrundlage durch die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen können. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Reform der Stadtentwicklungsplanung - Essen 2035 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0819/2023/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Reform der Essener Stadtentwicklungsplanung vorgelegt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das bisherige Leitbild STEP 2015+ zu überarbeiten und eine neue Stadtentwicklungsplanung 2035 zu erstellen. Diese soll sich an den Prinzipien der Neuen Leipzig-Charta 2020 orientieren und drei zentrale Handlungsdimensionen umfassen: die am Gemeinwohl orientierte, gerechte Stadt, die nachhaltige und klimaresiliente Stadt sowie die wirtschaftlich dynamische, Arbeitsplätze schaffende Stadt.
Im Bereich der sozialen Gerechtigkeit sieht der Antrag die Gestaltung durchmischter Quartiere mit barrierefreiem Wohnraum und die Erhöhung des Anteils preisgebundener Wohnungen vor. Zudem wird eine intensivere Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern bei größeren Planungen gefordert. Die Nachhaltigkeitsziele umfassen den Vorzug von Sanierung gegenüber Abriss, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Minimierung der Bodenversiegelung durch ein Entsiegelungskataster. Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll durch ein Brachflächenkataster und die Einführung der Grundsteuer C unterstützt werden. Zudem sollen Stadt- und Verkehrsplanung, etwa für Radwege und den ÖPNV, enger verzahnt werden. Wirtschaftlich sollen eine vielfältige Branchenstruktur sowie eine flächeneffiziente Verdichtung von Gewerbe und Industrie gefördert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die aktuelle Planung auf veralteten Annahungen einer schrumpfenden Bevölkerung beruht, während Essen nun vor Herausforderungen durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel steht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Handlungsrahmen für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0820/2023/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0820/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Handlungsrahmens für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung in Essen fordert. Die Stadtverwaltung soll hierfür Leitlinien entwickeln, die als Grundsatz für die künftige Stadtplanung dienen sollen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die verstärkte Nutzung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen, um nachhaltige und quartiersbezogene Inhalte sicherzustellen. Dies solle auch für Gebiete gelten, die nach geltendem Baurecht bereits bebaubar sind. Zudem wird gefordert, die Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Energiewende besonders zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Flächenentwicklung sieht der Antrag vor, dass die Entwicklung von neuem Bauland vorrangig dann erfolgen soll, wenn Eigentümer mindestens 40 Prozent der Fläche zuvor an die Stadt veräußert haben oder die politischen Gremien aufgrund eines stadtentwicklungspolitisch überzeugenden Konzepts zustimmen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke zu erarbeiten. Bei der Auswahl der Käufer sollen städtebauliche und soziale Kriterien, angelehnt an die „Neue Leipziger Charta 2020“, herangezogen werden. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen festgesetzt. Der Verkaufserlös soll dabei hinter den stadtentwicklungspolitischen Zielen zurückstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) hier: Runder Tisch "Fairpflegung in Essener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"Zur Vorlage · 0973/2023/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0973/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines wiederkehrenden Runden Tisches zum Thema Ernährung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll dazu Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen einladen.
Ziel des Gremiums ist es, einen Überblick über die bestehenden Verpflegungsangebote und deren Nachfrage zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwächerer Familien zu erarbeiten und langfristig Lösungen zu finden, damit jedes Kind in Essen perspektivmäßig eine tägliche warme Mahlzeit erhält. Zudem soll die Ausweitung des Projekts „Fünf am Tag – machen Kinder stark“ geprüft werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der unbürokratischen Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Sicherung einer finanziellen Basis für Verpflegungsangebote in Jugendhäusern. Um die Entwicklung der Angebote analysieren zu können, sollen messbare Indikatoren entwickelt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Kinderarmutsquote in Essen und dem Bedarf an einer übergeordneten Strategie zur Vernetzung von Ernährungsangeboten in der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben.
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: verwiesen - 15.Verstetigung des Kita-Helfer*innen-ProgrammsZur Vorlage · 0975/2023/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0975/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Verstetigung des Kita-Helfer-Programms zum Ziel hat. Der Antrag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss beschließt und der Rat der Stadt Essen zur Kenntnis nimmt, die Verwaltung auf Landesebene Gespräche zu führen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, das Programm über den 31. Dezember 2023 hinaus vollumfänglich fortzuführen und eine dauerhafte sowie ausreichende Finanzierung über den aktuellen Förderzeitraum hinaus zu sichern. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die zuständigen Ratsgremien regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Nach Begründung der Fraktion unterstützen die Helferinnen und Helfer das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen bei nicht-pädagogischen Aufgaben, wie etwa der Umsetzung von Hygieneregeln, dem Küchendienst, Einkäufen, Reinigungsarbeiten sowie der Begleitung von Ausflügen und Veranstaltungen. Angesichts der Personalsituation in den Einrichtungen wird die Stadtverwaltung aufgefordert, sich auf Landesebene für eine Fortführung des Programms und eine vollständige, dynamische Gegenfinanzierung der tatsächlichen Personalkosten einzusetzen. Perspektivisch wird eine gesetzliche Verankerung des Einsatzes von Kita-Helfern im Kinderbildungsgesetz angestrebt, um die Finanzierung unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage zu gewährleisten. Federführend für die Vorlage ist das Jugendamt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Bericht über die soziale LageZur Vorlage · 1249/2023/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1249/2023/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Erstellung eines Berichts zur sozialen Lage in allen Essener Stadtteilen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Integrationsrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung, zunächst darzustellen, welche bestehenden Projekte und Konzepte zur Senkung von Armut in Essen sowie welche bereits durchgeführten Sozialraumanalysen vorliegen. Darauf aufbauend soll geprüft werden, wie auf Grundlage einer erweiterten und umfassenden Sozialraumanalyse ein Bericht erstellt werden kann, der die Armut in unterschiedlichen Lebensphasen darstellt und entsprechende Strategien entwickelt. Zudem soll die Verwaltung die personellen und finanziellen Bedarfe für die Umsetzung dieser Schritte sowie einen Zeitplan für die Erstellung des Berichts inklusive Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Als Begründung führt die Ratsfraktion die Ergebnisse der aktuellen Sozialstatistik an, die auf ein Armutsproblem mit regionalen Unterschieden hinweisen. Ziel ist es, bestehende Ansätze, wie die Integrierte kommunale Präventionsstrategie oder Arbeitsansätze unter „kinderstark NRW“, zu erweitern. Durch die Bündelung von Daten und die Nutzung vorhandener Untersuchungen, etwa aus der Kommunalen Pflegeplanung oder der Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, sollen passgenaue Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt (bis zur Berichterstattung der Verwaltung)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Antrag zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, erst zur fachlichen Beratung im ASAGI vorgesehen und danach erst Beratung im nächsten ASPB
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 17.Deutsches Fotoinstitut - Beschreitung des RechtswegesZur Vorlage · 1250/2023/FDP · Antrag FDP
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1250/2023/FDP beantragt, dass der Rat die Bemühungen des Oberbürgermeisters zur Wahrung der Interessen der Stadt an der Ansiedlung des geplanten Bundesinstituts für Fotografie unterstützt. Konkret wird die Beschreitung des Rechtsweges in dieser Angelegenheit beantragt. Dies erfolgt in Fortsetzung eines Ratsbeschlusses vom 21. Juni 2023.
Zusätzlich wird der Oberbürgermeister gebeten, die entsprechenden Haushaltsgesetze durch den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof NRW auf einen möglichen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot überprüfen zu lassen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf Rechtsgutachten, die Verfassungsverstöße im Haushaltsgesetz 2023 in Bezug auf den Titel „Deutsches Fotoinstitut Düsseldorf“ identifiziert haben. Als mögliche rechtliche Schritte wird die Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht angeführt, die sich auf Verstöße gegen die bundesinterne Kompetenzordnung, das sogenannte Bepackungsverbot sowie das interkommunale Gleichbehandlungsgebot bezieht. Der Antrag verweist darauf, dass die Bundestagspräsidentin eine Überprüfung der Inhalte durch den Haushaltsgesetzgeber abgelehnt hat und auf die Möglichkeit des Rechtsweges verwies.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 18.Entsiegelung von FlächenZur Vorlage · 0971/2023/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag zur Entsiegelung von Flächen eingebracht, der im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Rat der Stadt Essen behandelt werden soll. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, das Stadtgebiet auf versiegelte Flächen zu untersuchen, die nach ihrer gegenwärtigen Nutzung keine Versiegelung mehr benötigen.
Falls solche Flächen identifiziert werden, soll die zuständige Fachabteilung prüfen, inwieweit Fördermittel für Entsiegelungsmaßnahmen eingeworben werden können. Die Fraktion strebt mit diesem Prüfauftrag eine sogenannte „Entsiegelungs-Offensive“ an, um die Klimaresilienz der Stadt Essen zu stärken. Dabei wird auf bestehende Möglichkeiten wie die KRIS-Förderung der Emscher Genossenschaft verwiesen. Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass Entsiegelungen zur Vermeidung von Starkregenereignissen beitragen und das Mikroklima beeinflussen können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — seitens der antragstellenden Fraktion zurückgezogen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: verwiesen - 19.Schaffung von ParkraumZur Vorlage · 1246/2023/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Schaffung von zusätzlichem Parkraum in Essen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, Verhandlungen mit Einzelhandelsketten aufzunehmen, welche über eigene Parkflächen verfügen. Diese Flächen sollen in einem geeigneten Rahmen den Anliegern zur Verfügung gestellt werden können.
Ein Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Nutzung dieser Parkflächen während der Nachtstunden. Hierbei sollen Möglichkeiten für die Einführung von Nachtparkvignetten sowie verschiedene Zonenmodelle geprüft werden, die sich an den jeweiligen Öffnungszeiten und der Kundenfrequenz orientieren. Um die Bereitschaft der Einzelhändler zu fördern, sieht der Antrag angemessene Kompensationszahlungen vor. Zudem wird eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsämtern zur Überwachung des Parkens sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel und personellen Ressourcen vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 20.Bericht der Tierschutzbeauftragten
- 21.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2023 zum Prognosestichtag 30. Juni 2023Zur Vorlage · 1123/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtverwaltung zum Finanzcontrolling (FiCo) enthält den Quartalsbericht II/2023, der die Haushaltsentwicklung der Stadt Essen zum Prognosestichtag 30. Juni 2023 darstellt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
Basierend auf dem Buchungsstand zum Stichtag wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro prognostiziert. In diese Berechnung fließt die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 ein, welche eine Haushaltsbelastung von etwa 15,6 Millionen Euro zur Folge hat.
Zudem werden die Belastungen, die auf die Corona-Pandemie sowie den Ukraine-Krieg zurückzuführen sind und einer Isolierungspflicht unterliegen, auf einen saldierten Betrag von rund 12,6 Millionen Euro geschätzt. Die detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Kostenpositionen und der Haushaltslage sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.EMG - Essen Marketing GmbH hier: Nachtragswirtschaftsplan 2023Zur Vorlage · 1057/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Nachtragswirtschaftsplan 2023 der Essen Marketing GmbH (EMG) soll im Rat der Stadt Essen festgestellt werden. Damit verbunden ist eine Erhöhung des städtischen Zuschusses um 650.000 Euro auf insgesamt 3.794.000 Euro. Die zuständige Verwaltung hat den Beschlussvorschlag zur Umsetzung vorgelegt.
Der Mehrbedarf resultiert aus verschiedenen Faktoren. Aufgrund von Verzögerungen bei den Bauarbeiten am Willy-Brandt-Platz ist mit einem Umsatzrückgang beim internationalen Weihnachtsmarkt zu rechnen, da der Platz nicht wie geplant zur Verfügung steht. Dies führt zu einem Netto-Mehrbedarf von 250.000 Euro. Zudem verursachen Tarifsteigerungen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 100.000 Euro. Ein weiterer Posten betrifft die Deutschland Tour, bei der die Stadt Essen als Etappenort fungiert und die EMG mit einem Bedarf von 300.000 Euro beauftragt wurde. Des Weiteren sind gestiegene Abschreibungen in Höhe von 38.000 Euro durch Investitionen in die Infrastruktur des Mixed-Reality-Projekts „Essen 1887“ verzeichnet.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt durch Überkompensationen aus dem Vorjahr der EMG sowie der Messe Essen GmbH. Der Aufsichtsrat der EMG hat den Nachtragswirtschaftsplan einstimmig empfohlen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2023 wird eine Überkompensationskontrolle durchgeführt, um etwaige Überschüsse gemäß den EU-Beihilferegelungen zurückzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.08.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2022 im Betrieb gewerblicher Art "Krematorium"Zur Vorlage · 1046/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2022 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Krematorium“ in Höhe von 321.005,91 Euro zu bilden.
Die Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung erläutert, dass Gewinne eines Betriebes gewerblicher Art neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern sie nicht Rücklagen zugeführt werden. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Nach Vorgaben des Bundesfinanzministeriums ist für diesen Vorgang ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss muss spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat.
Der Betrieb gewerblicher Art „Krematorium“ ist dem Fachbereich Grün und Gruga zugeordnet, dessen Ergebnis in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließt. Die steuerliche Gewinnermittlung für diesen Bereich weist für das Jahr 2022 ein Ergebnis in der Höhe der beantragten Rücklage aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2022 im Betrieb gewerblicher Art "Parkhäuser und Parkplätze"Zur Vorlage · 1047/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2022 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Parkhäuser und Parkplätze“ in Höhe von 45.135,14 Euro zu bilden.
Nach steuerlichen Vorschriften unterliegt der Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer, sofern dieser nicht Rücklagen zugeführt wird. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Der Betrieb gewerblicher Art „Parkhäuser und Parkplätze“ ist dem Fachbereich Immobilienmanagement zugeordnet, dessen Ergebnis in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließt. Die steuerliche Gewinnermittlung für diesen Bereich weist für das Jahr 2022 ein Ergebnis von 45.135,14 Euro aus. Gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums ist für eine solche Rücklagenbildung ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft erforderlich, der spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden muss. Die Entscheidungskompetenz hierfür liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Änderung der Sondernutzungssatzung hinsichtlich der Werbeträger im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0602/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant eine Änderung der Sondernutzungssatzung bezüglich der Werbeträger im öffentlichen Raum. Hintergrund der Vorlage ist das Ende des Konzessionsvertrags mit dem aktuellen Werbepartner zum Jahresende 2023, was ein neues Ausschreibungsverfahren durch das Beteiligungsmanagement erforderlich macht.
Nach einer Prüfung durch die beteiligten Dienststellen soll das bisherige Genehmigungsverfahren beibehalten werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und zu verhindern, dass für die rund 1.000 Standorte zwei separate Genehmigungsbescheide erlassen werden müssen. Im aktuellen Verfahren wird die Verkehrsbehörde bereits im Rahmen der Baugenehmigung durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung beteiligt.
Da die Werbeträger nach der derzeitigen Satzung aufgrund ihres überwiegend kommerziellen Interesses als erlaubnis- und gebührenpflichtig eingestuft werden, ist eine rechtliche Anpassung notwendig. Die vorliegende Vorlage sieht vor, § 2 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu ergänzen. Durch die Aufnahme eines neuen Punktes sollen Werbeträger, die auf Basis eines zwischen der Stadt Essen und einem Außenwerber geschlossenen Werbenutzungsvertrags nach den vereinbarten Bedingungen genehmigt wurden, von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden. Die Gebühren für diese Anlagen sind bereits über die Pacht im Werbenutzungsvertrag enthalten. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll der Änderung eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen aussprechen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Konzept zur Einführung eines LastenradverleihsystemsZur Vorlage · 0884/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat ein Konzept zur Einführung eines Lastenradverleihsystems vorgelegt, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) sowie zur Erweiterung des Bikesharing-Angebots entwickelt wurde. Ziel des Systems ist es, eine Nutzungsmöglichkeit für Personen zu schaffen, die Lastenräder nur gelegentlich benötigen oder über keine eigenen Anschaffungsmöglichkeiten und Abstellflächen verfügen.
Das Vorhaben sieht vor, einen Dienstleister zu beauftragen, der die elektrisch unterstützten, einspurigen Lastenräder im Eigentum des Betreibers bereitstellt und wartet. Die Verleihstationen sollen zunächst für vier Jahre an zwölf festgelegten Standorten im Stadtgebiet etabliert werden, darunter Orte wie der Limbecker Platz, der Rüttenscheider Stern und der Katernberger Markt. Die Stationen sollen auf Kfz-Stellplätzen angeordnet werden und ohne aufwendige bauliche Maßnahmen oder festen Stromanschluss funktionieren. Die Buchung soll über eine App des Betreibers sowie über die Schnittstelle der App „ZÄPP“ möglich sein.
Die Finanzierung der einmaligen Bereitstellungskosten von etwa 75.000 Euro sowie der jährlichen Betriebskosten von circa 30.000 Euro erfolgt aus dem Budget des SECAP-Maßnahmenprogramms. Die Einnahmen aus dem Verleih sollen zu gleichen Teilen zwischen dem Betreiber und der Stadt Essen aufgeteilt werden. Nach der Implementierung ist eine Evaluation der Standorte nach etwa sechs Monaten vorgesehen, um bei geringer Nutzung eine Verlegung oder bei hoher Auslastung eine Aufstockung des Angebots zu prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Stützpunkte sollten in die Wohngebiete (CDU); keine Finanzierung durch die Stadt (EBB/FDP)
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 27.Sachstandbericht zu eSports hier: Konzept zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports (Antrag Nr. 1518/2021/CDU/GRÜNE)Zur Vorlage · 0679/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstandbericht über eSports bezieht sich auf einen im September 2021 beschlossenen Antrag, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports in Essen vorsah. Dieses Konzept sollte den Status quo abbilden, ein Pilotprojekt zur Untersuchung von Kooperationsmöglichkeiten, Inklusion und Bildungschancen sowie die voraussichtlichen Kosten umfassen.
Nach aktuellem Stand kann ein entsprechendes Konzept im Sinne des Antrags derzeit nicht erarbeitet werden. Grund hierfür ist, dass der Landessportbund NRW eSports aktuell nicht als Sportart anerkennt. Da der Essener Sportbund als Dachverband der gemeinnützigen Vereine nur Themen bearbeiten kann, die als Sportart anerkannt sind, fehlt die notwendige Handlungsgrundlage für eine sportfachliche Umsetzung.
Die Verwaltung schlägt jedoch vor, das Thema aus gesellschaftlichen, schulischen und jugendpolitischen Perspektiven weiterzuverfolgen. Es wird auf bestehende Ansätze in der Stadt verwiesen, wie etwa Angebote der Sportjugend Essen oder Projekte in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das Jugendamt sieht in Gaming-Angeboten pädagogisches Potenzial zur Förderung von Teamwork, Selbstorganisation und Medienkompetenz. Eine mögliche Konzeption könnte im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans erörtert werden, wobei zunächst keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Der Rat der Stadt sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Sachstandbericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.08.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 28.Straßenschäden im Essener StadtgebietZur Vorlage · 1068/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen eines Sachstandsberichts zur Behebung von Straßenschäden im Stadtgebiet Stellung bezogen. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Rates, eine sogenannte Anti-Schlagloch-Offensive zu starten.
Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Verkehrssicherheit auf städtischen Straßen verantwortlich, sofern diese nicht in die Zuständigkeit von Bund oder Land fallen. Dabei wird zwischen Schadstellen unterschieden, die eine unmittelbare Verkehrsgefahr darstellen, und solchen, die lediglich den Fahrkomfort einschränken. Während Schlaglöcher mit akuter Gefahr zeitnah behoben werden, erfordern andere Schäden grundlegende Erneuerungen der Infrastruktur.
Zur Schlaglochbeseitigung setzt die Verwaltung primär Kaltasphalt ein, da dieser eine schnelle Wiederfreigabe der Fahrbahnen ermöglicht. Bei besonders großen Schäden wird Gussasphalt verwendet, was jedoch aufgrund der erforderlichen Abkühlzeit und des höheren personellen Aufwands weniger Stellen pro Tag zulässt. An normalen Tagen repariert der Betriebsdienst durchschnittlich 120 Schlaglöcher pro Tag, während die Zahl in den Wintermonaten bei Frost oder starkem Regen auf bis zu 300 ansteigen kann.
Zusätzlich berichtet die Verwaltung über Instandsetzungsmaßnahmen an größeren Schadstellen. Jährlich werden etwa 10.000 bis 15.000 m² mit Heißasphalt instand gesetzt, was Kosten von circa 1,2 Millionen Euro verursacht. Eine Ausweitung des Volumens auf 4 Millionen Euro wäre theoretisch möglich, setzt jedoch zusätzliche Bauleiter sowie verfügbare finanzielle Mittel voraus. Parallel dazu wird ein Programm zur Mängelbehebung im Radnetz entwickelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Baukostenerhöhung Neubau des Hallenbades Essen-BorbeckZur Vorlage · 1104/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1104/2023/6 der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit der Erhöhung der Baukosten für den Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt die Kostensteigerung von 24.858.043,15 Euro um 9.928.603,85 Euro auf insgesamt 34.786.647,00 Euro genehmigen.
Die Kostensteigerung wird durch eine notwendige Geländehöherlegung in Höhe von etwa 322.000 Euro netto sowie durch allgemeine Baupreissteigerungen und einen Fachkräftemangel begründet. Der Baupreisindex ist im Zeitraum zwischen dem ersten Quartal 2021 und dem zweiten Quartal 2023 um 32,9 % gestiegen. Zur Absicherung der Umsetzung sind Sicherheitsrücklagen von 20 % für die Kostengruppen 100 bis 600 sowie von 10 % für die Kostengruppe 700 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsansätze der Jahre 2023 bis 2026, wobei Mittel aus der Städtebauförderung (STEP 2023) in Höhe von bis zu 3.244.000 Euro zur Verfügung stehen.
Das Bauvorhaben umfasst ein Hallenbad mit integrierter Gymnastikhalle und dient der Sicherstellung des Schulsports sowie der Schulswimmausbildung gemäß dem Schulgesetz NRW. Aufgrund der noch ausstehenden Baugenehmigung verschiebt sich der Baubeginn auf Anfang 2024, wobei die Fertigstellung für den Sommer 2025 geplant ist. Die kalkulatorischen Kosten für die Abschreibung über 50 Jahre sowie die Zinsen werden mit 695.732,94 Euro beziehungsweise 747.912,91 Euro veranschlagt. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen des Projekts auf den Klimaschutz als positiv.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.08.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wittekindstraße von Rüttenscheider Straße bis Wittenbergstraße"Zur Vorlage · 1058/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1058/2023/6 befasst sich mit dem geplanten Bau und Baubeginn der Maßnahme Wittekindstraße im Bereich zwischen Rüttenscheider Straße und Wittenbergstraße. Das Projekt umfasst die Erneuerung von Fahrbahnen, Gehwegen, Parkplätzen und Radwegen sowie die Anpassung der Beleuchtung. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 6.800.000 € beziffert. Davon entfallen voraussichtlich 4.470.000 € auf Fremdmittel aus einer Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf, während der städtische Eigenanteil auf 2.330.000 € geschätzt wird. Der Baubeginn ist für das Jahr 2024 mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa einem Jahr geplant.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss das Ergebnis der Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Baubeginn beschließen, während der Inklusionsbeirat die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
Die Maßnahme dient der Behebung eines schadhaften Straßenzustands zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird angeführt, dass die durch die Baumaßnahme entstehenden CO2-Emissionen durch die Förderung des Umstiegs auf das Fahrrad kompensiert werden sollen. Ziel des übergeordneten Maßnahmenpakets ist es, den Anteil des Kraftfahrzeugverkehrs von 55 % im Jahr 2019 auf 25 % ab dem Jahr 2035 zu senken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2023 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1317/2022/7 1 zur Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen dient der Umsetzung der aktuellen Rechtslage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Beschlussfassung der neuen Satzung empfehlen. Im Rahmen der Vorbereitung wurden bereits alle neun Bezirksvertretungen angehört.
Die inhaltlichen Änderungen umfassen unter anderem die Festlegung, dass für Gebäude, die keine Ein- oder Zwei-Familienhäuser sind, mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Platz, als Behindertenparkplatz auszuweisen sind. Zudem wird die Anrechnung von Flächen in Kellergeschossen präzisiert. Die Abgrenzung von Bereichen mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf Basis einer Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster angepasst, wobei nun verschiedene Ein- und Ausgänge an Bahnhöfen berücksichtigt werden.
Des Weiteren wird klargestellt, dass bestehende abweichende Bebauungspläne unberührt bleiben und die kaufmännische Rundung in der Satzung definiert wird. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Reduzierung der Ablösesummen in der Fußgängerzone von Borbeck-Mitte von 7.500 Euro auf 5.000 Euro. Die weiteren Anlagen der Satzung bleiben von den Änderungen unberührt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.1Antrag zur Stellplatzsatzung der Stadt Essen (Drs-Nr. 1317/2022/7 1. Ergänzung) Hier: Änderungen bzw. Ergänzungen zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 (Antrag der Fraktionen CDU und Grünen)Zur Vorlage · 1251/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1251/2023/CDU/GRÜNE eine Änderung sowie Ergänzung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen beantragt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie an den Haupt- und Finanzausschuss mit dem Ziel einer abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen konkret die Paragrafen 2 und 3 der Satzung. In § 2 Abs. 1 soll die Regelung zur Herstellungspflicht präzisiert werden. Demnach müssen bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder wesentlichen Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, Stellplätze und Fahrradabstellplätze bereitgestellt werden. Bei wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen ist dabei lediglich der dadurch entstehende Mehrbedarf zu decken.
Zudem sieht die Änderung in § 3 Abs. 1 vor, dass die Anzahl der erforderlichen Stellplätze und Fahrradabstellplätze aus der Anlage 1 der Satzung sowie den weiteren Regelungen hervorgeht. Für Fälle, in denen sich der Bedarf aufgrund der Besonderheiten eines Vorhabens nicht direkt aus der Anlage 1 ableiten lässt, soll der Nachweis durch ein Sachverständigengutachten möglich sein. Dieses Gutachten muss vom Bauherrn vorgelegt werden können und kann von der Bauaufsichtsbehörde angefordert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Teilnahme an dem Modell zur Einführung eines Schülertickets als Deutschlandticket hier: Übernahme der Mehrkosten für Familien mit mehr als drei aktiven Schulticket-VerträgenZur Vorlage · 1154/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Kosten für Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler zu übernehmen, die keinen regulären Anspruch darauf haben, sofern sie Teil einer Familie mit mehr als drei aktiven Schülerticket-Verträgen sind. Mit diesem Vorhaben reagiert die Verwaltung auf eine Prüfung, die im Auftrag einer Fraktion durchgeführt wurde. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für Familien ab dem vierten nicht anspruchsberechtigten Kind abzufangen, da diese durch die Einführung des Deutschlandtaxis im Vergleich zum bisherigen System mit Mehrkosten konfrontiert sind.
Die Verwaltung stellt fest, dass Familien mit drei nicht anspruchsberechtigten Kindern durch das neue Modell eine jährliche Ersparnis von 138 Euro erzielen, weshalb hier kein Unterstützungsbedarf besteht. Bei Familien mit vier Kindern entstehen jedoch jährliche Mehrkosten von 210 Euro, wobei sich dieser Betrag für jedes weitere Kind um 348 Euro erhöht.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus städtischen Haushaltsmitteln. Für das Jahr 2023 sind überplanmäßige Mittel in Höhe von 17.400 Euro vorgesehen, die aus der Produktgruppe Bildungsbüro gedeckt werden können. Für das Jahr 2024 wurden Kosten in Höhe von 41.760 Euro im Haushalt angemeldet, wobei die Deckung hälftig durch den Fachbereich Schule und die Grüne Hauptstadt Agentur erfolgt. Die Ruhrbahn wurde bereits darüber informiert, die Tickets ab dem 1. August 2023 weiterhin kostenlos auszugeben und der Stadt Essen in Rechnung zu stellen. Das Modell ist zunächst auf das Schuljahr 2023/24 befristet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33.(Ersatz-) benennung für den KulturbeiratZur Vorlage · 0298/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 0298/2023/4 die Neubesetzung von zwei stimmberechtigten Mitgliedern im Kulturbeirat beschlossen. Mit der Entscheidung werden zwei bisherige Mitglieder aus dem Gremium abberufen.
Der Rücktritt der bisherigen Vertreter erfolgte aus beruflichen Gründen. Ein Mitglied, das den Jazz Offensive Essen e.V. vertrat, scheidet aus dem Gremium aus. Als Nachfolger übernimmt der zweite Vorsitzende der Jazz Offensive Essen e.V. die Funktion im Kulturbeirat. Ein weiteres Mitglied, welches das Kunsthaus Essen e.V. vertrat, tritt ebenfalls aus beruflichen Gründen zurück. Die Position wird nun durch die neue Geschäftsführerin des Kunsthaus Essen e.V. neu besetzt.
Die Vorlage sieht vor, dass die beiden neuen Personen als stimmberechtigte Mitglieder in den Kulturbeirat berufen werden. Der Kulturausschuss nimmt diesen Vorgang zur Kenntnis. Die Neubesetzung der Sitze erfolgt somit durch die Nachfolge der jeweiligen Vertreter der genannten Vereine.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.09.2023 · Kulturausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Nachbesetzung/Umbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 1203/2023/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Um- und Nachbesetzung von Mitgliedern im Inklusionsbeirat. Die vorgeschlagenen personellen Veränderungen basieren auf einem gemeinsamen Vorschlag der im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertretenen Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen. Diese Nominierungen erfolgen gemäß der Satzung des Inklusionsbeirates für die Gruppe der Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie chronischen Erkrankungen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein ordentliches Mitglied durch eine andere Person zu ersetzen. Dabei wechselt ein bisheriges stellvertretendes Mitglied in das Amt eines ordentlichen Mitglieds, während die Person, die zuvor als ordentliches Mitglied fungierte, künftig als stellvertretendes Mitglied im Beirat tätig sein soll. Des Weiteren ist die Neubesetzung eines weiteren stellvertretenden Mitglieds vorgesehen, wobei eine bisherige stellvertretende Person durch eine neue Person ersetzt wird.
Nach der Entscheidung des Rates wird der Inklusionsbeirat über die personellen Änderungen in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Einführung des Ausbildungsberufes „Notfallsanitäter/in“ bei der Stadt EssenZur Vorlage · 1049/2023/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen beabsichtigt, den dualen Ausbildungsberuf „Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter“ gemäß dem Notfallsanitätergesetz einzuführen. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Essen dazu angehalten, diesen Ausbildungsberuf ab Sommer 2024 anzubieten. Ziel der Maßnahme ist der langfristige Aufbau von Personal im Rettungsdienst, um den Bedarf gemäß den aktuellen Bedarfsplänen für Brandschutz und Rettungsdienst zu decken. Aktuell besteht laut den vorliegenden Planungen eine Differenz von 186 Vollzeitäquivalenten zwischen dem vorhandenen Personal und dem benötigten Bedarf.
Die Ausbildung soll zunächst mit 22 Ausbildungsplätzen für eine Schulklasse starten. Die Stadt plant, den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Brandmeisteranwärter oder Brandmeisteranwärter anzubieten. Durch die medizinische Vorbildung kann der anschließende Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Sinne von 18 auf 12 Monate verkürzt werden.
Da die vorhandenen Unterrichtsräume der Rettungsdienstschule für die zusätzliche Anzahl an Teilnehmenden nicht ausreichen, wird die Anmietung eines Interimsstandortes angestrebt. Die Finanzierung der Ausbildungsvergütung erfolgt auf Basis des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes in Pflegeberufen. Die Personalkosten für die Auszubildenden sowie Sachkosten für Ausrüstung und Bekleidung sind im Personalkostenbudget und der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Eine Refinanzierung der Ausbildungskosten soll über die Gebührenkalkulation in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.09.2023 bis 30.09.2023Zur Vorlage · 1128/2023/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1128/2023/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. September 2023. Grundlage hierfür ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt. Die Verwaltung berücksichtigt dabei die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an die Begründung des öffentlichen Interesses sowie den Nachweis der räumlichen Nähe zu Veranstaltungen.
Aufgrund von Absagen der Werbegemeinschaften entfallen die Termine in Essen-Werden und Essen-Kupferdreh für den 3. September 2023. Als neue Termine sind der 3. September für das 40. Borbecker Marktfest, der 10. September für das 29. Brunnenfest in Kettwig sowie das 38. Sonnenblumenfest in Kupferdreh und das 27. Altenessener Stadtteilfest am 17. September vorgesehen. Die Ladenöffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt.
Für die Planung in Altenessen liegen keine Bedenken der Industrie- und Handelskammer zu Essen, der Essen Marketing GmbH oder des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. vor, während die Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet hat. Stellungnahmen der Kirchen sowie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten stehen noch aus. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 37.Feststellung des Jahresabschlusses des Essener Systemhauses zum 31.12.2022Zur Vorlage · 0986/2023/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0986/2023/1 dient der Feststellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts des Essener Systemhauses für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 57.339.779,80 € und einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.194.549,34 € aus. Die Prüfung des Abschlusses durch die KPMG AG erfolgte mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Gegenstand der Prüfung waren die Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, die Fortführungsprognose sowie die Gesamtdarstellung gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellt. Der Jahresüberschuss von 1.194.549,34 € soll dabei an den Haushalt der Gemeinde abgeführt werden. Zudem wird die Entlastung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus in seiner Funktion als Betriebsausschuss sowie die Entlastung der Betriebsleitung des Essener Systemhauses für das Geschäftsjahr 2022 beantragt. Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung obliegt dem Betriebsausschuss. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 22. August 2023 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat für den 30. August 2023 angesetzt ist. Der Bericht der Wirtschaftsprüfer datiert vom 15. Juni 2023.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.08.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Rates vom 21.06.2023
- 39.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 40.Mitteilungen der Verwaltung
- 41.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 42.Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Essen und Berufung zum Vorsitzenden des VorstandesErgebnis: einstimmig beschlossen
- 43.Gesundheitsversorgung im Essener Norden hier:GeschäftsführerangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 44.Fördervorhaben Umbau "KD 11/13 - Zentrum für Kooperation und Inklusion" - SachstandErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 44.1Änderungsantrag TOP: KD 11/13 – Zentrum für Kooperation und Inklusion - Sachstand zur Fördermaßnahme (Antrag der Fraktion Die LINKE.)
- 44.2Vorabauszug BV V zu Vorlage 1074/2023/7
- 44.3KD 11/13 - Zentrum für Kooperation und Inklusion - Sachstand zur Fördermaßnahme -Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 44.4Fördervorhaben Umbau "KD 11/13 - Zentrum für Kooperation und Inklusion" - Sachstand hier: Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Vorlage 1074/2023/7Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 44.5Fördervorhaben Umbau "KD 11/13 - Zentrum für Kooperation und Inklusion" - Sachstand hier: Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Drs. 1074/2023/7Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- 45.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 61 -Amt für Stadtplanung und Bauordnung-Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- 46.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil