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Vorlage

Bürgerbegehren "Erhalt der Hundewiese am Moltkeplatz"

1190/2023/OB Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen

🟢 Beschlossen 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen wird darüber informiert, dass das Bürgerbegehren „Erhalt der Hundewiese am Moltkeplatz“ unzulässig ist. Grund für diesen Beschlussvorschlag ist das Nichterreichen des erforderlichen Unterschriftenquorums.

Im Rahmen des Verfahrens wurden insgesamt 211 Unterschriftenblätter beim Wahlamt eingereicht. Ein Blatt entsprach aufgrund fehlender Formvorgaben, wie etwa der fehlenden Kostenschätzung der Verwaltung, nicht den rechtlichen Anforderungen, weshalb die darauf befindlichen neun Unterschriften nicht berücksichtigt werden konnten. Zusammen mit den bereits im Rahmen einer Vorprüfung als gültig festgestellten 54 Unterschriften ergab die Prüfung der eingereichten Eintragungen eine Gesamtzahl von 1.969 Einträgen.

Die detaillierte Prüfung der Eintragungen ergab 1.384 gültige Unterschriften. Bei 585 Einträgen wurden Ungültigkeiten festgestellt, unter anderem weil die Kommunalwahlberechtigung fehlte, kein Hauptwohnsitz im Stadtbezirk I nachgewiesen werden konnte, Personen nicht eindeutig ermittelt werden konnten oder Mehrfachunterschriften vorlagen. Die Zahl der gültigen Stimmen liegt mit 1.384 unter dem gesetzlich erforderlichen Quorum von 2.656 Unterschriften, was 6 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk I entspricht. Die Entscheidung über die abschließende Zulässigkeit des Bürgerbegehrens obliegt dem Rat der Stadt Essen.

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