Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2022 b) Verwendung des Jahresüberschusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Sitzung am 30. August 2023 über verschiedene Vorlagen zur Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2022 entschieden. Der Rat nahm den vom Verwaltungsrat vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie den dazugehörigen Lagebericht zur Kenntnis. Dieser Abschluss wurde durch den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes ergänzt.
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde den Organen der Sparkasse, namentlich dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt. Von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen waren Ratsmitglieder, die im Jahr 2022 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten.
Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgte der Rat dem Vorschlag des Verwaltungsrates gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen. Es wurde beschlossen, einen Nettobetrag von 2.000.000,00 Euro (Brutto 2.376.002,37 Euro) an den Träger auszuschütten. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 4.263.554,25 Euro soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Zudem wurde festgelegt, dass der Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses, welche in den Kassenräumen der Sparkasse erfolgt, in den Lokalteilen der NRZ und der WAZ veröffentlicht werden soll.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.08.2023einstimmig beschlossen
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