Antrag zur Stellplatzsatzung der Stadt Essen (Drs-Nr. 1317/2022/7 1. Ergänzung) Hier: Änderungen bzw. Ergänzungen zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 (Antrag der Fraktionen CDU und Grünen)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1251/2023/CDU/GRÜNE eine Änderung sowie Ergänzung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen beantragt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie an den Haupt- und Finanzausschuss mit dem Ziel einer abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen konkret die Paragrafen 2 und 3 der Satzung. In § 2 Abs. 1 soll die Regelung zur Herstellungspflicht präzisiert werden. Demnach müssen bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder wesentlichen Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, Stellplätze und Fahrradabstellplätze bereitgestellt werden. Bei wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen ist dabei lediglich der dadurch entstehende Mehrbedarf zu decken.
Zudem sieht die Änderung in § 3 Abs. 1 vor, dass die Anzahl der erforderlichen Stellplätze und Fahrradabstellplätze aus der Anlage 1 der Satzung sowie den weiteren Regelungen hervorgeht. Für Fälle, in denen sich der Bedarf aufgrund der Besonderheiten eines Vorhabens nicht direkt aus der Anlage 1 ableiten lässt, soll der Nachweis durch ein Sachverständigengutachten möglich sein. Dieses Gutachten muss vom Bauherrn vorgelegt werden können und kann von der Bauaufsichtsbehörde angefordert werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.08.2023einstimmig beschlossen
- 23.08.2023einstimmig empfohlen
- 17.08.2023einstimmig empfohlen
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