Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.06.2023
- 3.Externe Projektsteuerung bei kostenintensiven BauvorhabenZur Vorlage · 0927/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0927/2023/CDU/GRÜNE gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung bei städtischen Bau- und Sanierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen ab 20 Millionen Euro in den Kostengruppen 300, 400 und 500 eine externe Projektsteuerung nach den Standards der Arbeitsgemeinschaft für Hochbauordnung (AHO) beauftragt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die erforderlichen Leistungen ohne Zeitverzug und mit angemessenem personellem Aufwand vollständig durch die interne Verwaltung erbracht werden können.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, dass vor der Bedarfsanerkennung eine Untersuchung der Lebenszykluskosten auf Basis eines Bewertungssystems beauftragt werden soll, deren Ergebnisse in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen. Zudem soll ab Projektbeginn ein Inbetriebnahme-Management durchgeführt werden, dessen Leistungen weitestgehend extern vergeben und durch die Projektsteuerung gesteuert werden sollen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die städtische Immobilienwirtschaft durch anstehende Baumaßnahmen im Schulbau und bei energetischen Sanierungen vor einer hohen Arbeitsbelastung steht. Da die Gewinnung von Fachpersonal schwierig sei, könne die Beauftragung freiberuflicher Leistungen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung beitragen. Die Projektsteuerung soll dabei neben der Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle auch die Entlastung bei der Vergabe, Dokumentation und Abnahme unterstützen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.1Antrag zu TOP: Externe Projektsteuerung bei kostenintensiven Bauvorhaben (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 1270/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1270/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der die Stärkung der internen Projektsteuerung bei Bauvorhaben zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Verwaltung dazu aufzufordern, rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen darzustellen, welche finanziellen und personellen Ressourcen für eine Ausweitung der internen Projektsteuerung erforderlich sind. Ziel ist es, Bauvorhaben möglichst in Eigenregie der Verwaltung steuern zu können. Eine externe Projektsteuerung nach den Vorgaben der Arbeitsordnung für die Honorierung von Leistungen (AHO) soll laut Antrag lediglich dazu dienen, auftretende Spitzenlasten abzudecken.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die Verwaltung durch eine interne Steuerung Kosten gegenüber der Vergabe an externe Planungsbüros einsparen könne. Als Beispiel für eine erfolgreiche interne Steuerung wird die Modernisierung der Messe Essen angeführt, bei der die Baukosten unter der ursprünglichen Planung lagen. Angesichts der Zunahme umfangreicher Bauvorhaben in den kommenden Jahren und einer geplanten Umstrukturierung der Bauverwaltung wird die Notwendigkeit eines Ausbaus der internen Kapazitäten im Rahmen des Haushalts 2024 betont. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 4.Neuer Schriftzug Lichtwerbeanlage "ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT" auf dem HandelshofZur Vorlage · 1220/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen soll die Zusammensetzung der Jury und des Fachbeirates für den Bürgerbeteiligungsprozess zur Neugestaltung des Schriftzugs auf der Lichtwerbeanlage am Handelhof beschließen. Hintergrund ist die im Februar 2022 angestoßene Debatte über eine dauerhafte Ablösung des bisherigen Slogans „ESSEN. DIE EINKAUFSSTADT“. Ziel des Verfahrens ist es, einen neuen, identitätsstiftenden Slogan zu finden, der eine neue Vision für die Essener Innenstadt widerspiegelt.
Im Rahmen eines ersten Beteiligungsschritts, der zwischen April und Juni 2023 stattfand, reichten die Bürgerinnen und Bürger rund 2.000 Ideen online bei der Stabsstelle für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt ein. Die Aufgabe der neu zu besetzenden Jury besteht nun darin, aus diesen Eingaben Kernthemen und zentrale Botschaften herauszufiltern. Die Ergebnisse werden anschließend einer Werbeagentur übergeben, die auf Basis dieser Vorgaben verschiedene Slogan-Vorschläge ausarbeitet, über die der Rat der Stadt letztlich entscheidet.
Die vorgesehene Jury soll aus maximal neun Personen bestehen, die sich aus Vertretungen der Politik, der Verwaltung, der Zivilgesellschaft sowie einem Fachbeirat zusammensetzen. Die politische Besetzung sieht Sitze für die CDU, die SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vor. Die Verwaltung wird mit drei Mitgliedern vertreten, während die Zivilgesellschaft sowie der Fachbeirat jeweils zwei Personen entsenden.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt im Jahr 2024Zur Vorlage · 0989/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0989/2023/OB des Oberbürgermeisters befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen für das Jahr 2024. Der Vorschlag wurde am 4. Juli 2023 erstellt und sieht vor, dass die genannten Gremien die Termine zur Kenntnis nehmen.
Bei der Planung der Termine wurden die Schulferien für Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst sowie der Pfingstmontag berücksichtigt. Für den Haupt- und Finanzausschuss werden acht Sitzungstermine vorgeschlagen, die sich über das Jahr 2024 verteilen, beginnend im Januar und endend im November. Parallel dazu sind für den Rat der Stadt acht Termine vorgesehen, die jeweils zeitlich nach den Sitzungen des Ausschusses liegen.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Haupt- und Finanzausschuss am 23. August 2023 sowie in den Rat der Stadt am 30. August 2023 zur Beratung vorgelegt. Federführend für das Dokument ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung)
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 6.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2023 zum Prognosestichtag 30. Juni 2023Zur Vorlage · 1123/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtverwaltung zum Finanzcontrolling (FiCo) enthält den Quartalsbericht II/2023, der die Haushaltsentwicklung der Stadt Essen zum Prognosestichtag 30. Juni 2023 darstellt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
Basierend auf dem Buchungsstand zum Stichtag wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro prognostiziert. In diese Berechnung fließt die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 ein, welche eine Haushaltsbelastung von etwa 15,6 Millionen Euro zur Folge hat.
Zudem werden die Belastungen, die auf die Corona-Pandemie sowie den Ukraine-Krieg zurückzuführen sind und einer Isolierungspflicht unterliegen, auf einen saldierten Betrag von rund 12,6 Millionen Euro geschätzt. Die detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Kostenpositionen und der Haushaltslage sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Quartalsbericht II/2023 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1015/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss den Quartalsbericht II/2023 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Der Bericht dient der regelmäßigen internen Berichterstattung gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte. Er umfasst Informationen über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die Entwicklung der Schuldenbestände.
Zusätzlich enthält die Vorlage Details zum Abschluss von Options- und Derivatgeschäften, deren aktuellen Marktwerten sowie weiteren relevanten Risikokennzahlen. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Analyse des gesamten Kreditportfolios. Dabei wird insbesondere dargelegt, inwieweit die in der Dienstanweisung festgelegten Limits sowie die in der Haushaltssatzung 2023 verankerten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den vorliegenden Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde von der Stadtkämmerei erstellt und war für die Sitzung des Ausschusses am 23. August 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.EMG - Essen Marketing GmbH hier: Nachtragswirtschaftsplan 2023Zur Vorlage · 1057/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Nachtragswirtschaftsplan 2023 der Essen Marketing GmbH (EMG) soll im Rat der Stadt Essen festgestellt werden. Damit verbunden ist eine Erhöhung des städtischen Zuschusses um 650.000 Euro auf insgesamt 3.794.000 Euro. Die zuständige Verwaltung hat den Beschlussvorschlag zur Umsetzung vorgelegt.
Der Mehrbedarf resultiert aus verschiedenen Faktoren. Aufgrund von Verzögerungen bei den Bauarbeiten am Willy-Brandt-Platz ist mit einem Umsatzrückgang beim internationalen Weihnachtsmarkt zu rechnen, da der Platz nicht wie geplant zur Verfügung steht. Dies führt zu einem Netto-Mehrbedarf von 250.000 Euro. Zudem verursachen Tarifsteigerungen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 100.000 Euro. Ein weiterer Posten betrifft die Deutschland Tour, bei der die Stadt Essen als Etappenort fungiert und die EMG mit einem Bedarf von 300.000 Euro beauftragt wurde. Des Weiteren sind gestiegene Abschreibungen in Höhe von 38.000 Euro durch Investitionen in die Infrastruktur des Mixed-Reality-Projekts „Essen 1887“ verzeichnet.
Die Finanzierung der zusätzlichen Mittel erfolgt durch Überkompensationen aus dem Vorjahr der EMG sowie der Messe Essen GmbH. Der Aufsichtsrat der EMG hat den Nachtragswirtschaftsplan einstimmig empfohlen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2023 wird eine Überkompensationskontrolle durchgeführt, um etwaige Überschüsse gemäß den EU-Beihilferegelungen zurückzuführen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.08.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 9.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2022 im Betrieb gewerblicher Art "Krematorium"Zur Vorlage · 1046/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2022 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Krematorium“ in Höhe von 321.005,91 Euro zu bilden.
Die Vorlage der Entsorgungswirtschaft und stadtinternen Steuerberatung erläutert, dass Gewinne eines Betriebes gewerblicher Art neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer unterliegen, sofern sie nicht Rücklagen zugeführt werden. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Nach Vorgaben des Bundesfinanzministeriums ist für diesen Vorgang ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft erforderlich. Dieser Beschluss muss spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat.
Der Betrieb gewerblicher Art „Krematorium“ ist dem Fachbereich Grün und Gruga zugeordnet, dessen Ergebnis in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließt. Die steuerliche Gewinnermittlung für diesen Bereich weist für das Jahr 2022 ein Ergebnis in der Höhe der beantragten Rücklage aus.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2022 im Betrieb gewerblicher Art "Parkhäuser und Parkplätze"Zur Vorlage · 1047/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2022 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Parkhäuser und Parkplätze“ in Höhe von 45.135,14 Euro zu bilden.
Nach steuerlichen Vorschriften unterliegt der Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer, sofern dieser nicht Rücklagen zugeführt wird. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.
Der Betrieb gewerblicher Art „Parkhäuser und Parkplätze“ ist dem Fachbereich Immobilienmanagement zugeordnet, dessen Ergebnis in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließt. Die steuerliche Gewinnermittlung für diesen Bereich weist für das Jahr 2022 ein Ergebnis von 45.135,14 Euro aus. Gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums ist für eine solche Rücklagenbildung ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft erforderlich, der spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden muss. Die Entscheidungskompetenz hierfür liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Einführung des Ausbildungsberufes „Notfallsanitäter/in“ bei der Stadt EssenZur Vorlage · 1049/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen beabsichtigt, den dualen Ausbildungsberuf „Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter“ gemäß dem Notfallsanitätergesetz einzuführen. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Essen dazu angehalten, diesen Ausbildungsberuf ab Sommer 2024 anzubieten. Ziel der Maßnahme ist der langfristige Aufbau von Personal im Rettungsdienst, um den Bedarf gemäß den aktuellen Bedarfsplänen für Brandschutz und Rettungsdienst zu decken. Aktuell besteht laut den vorliegenden Planungen eine Differenz von 186 Vollzeitäquivalenten zwischen dem vorhandenen Personal und dem benötigten Bedarf.
Die Ausbildung soll zunächst mit 22 Ausbildungsplätzen für eine Schulklasse starten. Die Stadt plant, den Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Brandmeisteranwärter oder Brandmeisteranwärter anzubieten. Durch die medizinische Vorbildung kann der anschließende Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Sinne von 18 auf 12 Monate verkürzt werden.
Da die vorhandenen Unterrichtsräume der Rettungsdienstschule für die zusätzliche Anzahl an Teilnehmenden nicht ausreichen, wird die Anmietung eines Interimsstandortes angestrebt. Die Finanzierung der Ausbildungsvergütung erfolgt auf Basis des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes in Pflegeberufen. Die Personalkosten für die Auszubildenden sowie Sachkosten für Ausrüstung und Bekleidung sind im Personalkostenbudget und der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Eine Refinanzierung der Ausbildungskosten soll über die Gebührenkalkulation in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wittekindstraße von Rüttenscheider Straße bis Wittenbergstraße"Zur Vorlage · 1058/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1058/2023/6 befasst sich mit dem geplanten Bau und Baubeginn der Maßnahme Wittekindstraße im Bereich zwischen Rüttenscheider Straße und Wittenbergstraße. Das Projekt umfasst die Erneuerung von Fahrbahnen, Gehwegen, Parkplätzen und Radwegen sowie die Anpassung der Beleuchtung. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 6.800.000 € beziffert. Davon entfallen voraussichtlich 4.470.000 € auf Fremdmittel aus einer Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf, während der städtische Eigenanteil auf 2.330.000 € geschätzt wird. Der Baubeginn ist für das Jahr 2024 mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa einem Jahr geplant.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss das Ergebnis der Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Baubeginn beschließen, während der Inklusionsbeirat die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
Die Maßnahme dient der Behebung eines schadhaften Straßenzustands zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird angeführt, dass die durch die Baumaßnahme entstehenden CO2-Emissionen durch die Förderung des Umstiegs auf das Fahrrad kompensiert werden sollen. Ziel des übergeordneten Maßnahmenpakets ist es, den Anteil des Kraftfahrzeugverkehrs von 55 % im Jahr 2019 auf 25 % ab dem Jahr 2035 zu senken.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2023 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Bauwerksschäden an den Südpavillons Hauptbahnhof EssenZur Vorlage · 1069/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1069/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 liegt zur Beratung und Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss vor. Der Sitzungstermin für die entsprechende Beratung ist für den 23. August 2023 angesetzt.
Aus dem Inhalt der Vorlage geht hervor, dass das Dokument nicht formgerecht erstellt wurde. Es sind keine konkreten Inhalte zu Investitionen, kalkulatorischen Kosten, Personalkosten oder Sachkosten im Text enthalten. Ebenso fehlen Angaben zu einer Finanzierung oder einer Veranschlagung der Mittel. Eine Vorlagenvorprüfung sowie eine explizite Zustimmung sind im Dokument nicht dokumentiert.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Vor-Einschätzung vorgenommen, die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv einstuft. Weitere inhaltliche Details oder Beschlussvorschläge sind der vorliegenden Fassung nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Baukostenerhöhung Neubau des Hallenbades Essen-BorbeckZur Vorlage · 1104/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1104/2023/6 der Sport- und Bäderbetriebe befasst sich mit der Erhöhung der Baukosten für den Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt die Kostensteigerung von 24.858.043,15 Euro um 9.928.603,85 Euro auf insgesamt 34.786.647,00 Euro genehmigen.
Die Kostensteigerung wird durch eine notwendige Geländehöherlegung in Höhe von etwa 322.000 Euro netto sowie durch allgemeine Baupreissteigerungen und einen Fachkräftemangel begründet. Der Baupreisindex ist im Zeitraum zwischen dem ersten Quartal 2021 und dem zweiten Quartal 2023 um 32,9 % gestiegen. Zur Absicherung der Umsetzung sind Sicherheitsrücklagen von 20 % für die Kostengruppen 100 bis 600 sowie von 10 % für die Kostengruppe 700 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsansätze der Jahre 2023 bis 2026, wobei Mittel aus der Städtebauförderung (STEP 2023) in Höhe von bis zu 3.244.000 Euro zur Verfügung stehen.
Das Bauvorhaben umfasst ein Hallenbad mit integrierter Gymnastikhalle und dient der Sicherstellung des Schulsports sowie der Schulswimmausbildung gemäß dem Schulgesetz NRW. Aufgrund der noch ausstehenden Baugenehmigung verschiebt sich der Baubeginn auf Anfang 2024, wobei die Fertigstellung für den Sommer 2025 geplant ist. Die kalkulatorischen Kosten für die Abschreibung über 50 Jahre sowie die Zinsen werden mit 695.732,94 Euro beziehungsweise 747.912,91 Euro veranschlagt. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen des Projekts auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.08.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1317/2022/7 1 zur Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen dient der Umsetzung der aktuellen Rechtslage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Beschlussfassung der neuen Satzung empfehlen. Im Rahmen der Vorbereitung wurden bereits alle neun Bezirksvertretungen angehört.
Die inhaltlichen Änderungen umfassen unter anderem die Festlegung, dass für Gebäude, die keine Ein- oder Zwei-Familienhäuser sind, mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Platz, als Behindertenparkplatz auszuweisen sind. Zudem wird die Anrechnung von Flächen in Kellergeschossen präzisiert. Die Abgrenzung von Bereichen mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf Basis einer Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster angepasst, wobei nun verschiedene Ein- und Ausgänge an Bahnhöfen berücksichtigt werden.
Des Weiteren wird klargestellt, dass bestehende abweichende Bebauungspläne unberührt bleiben und die kaufmännische Rundung in der Satzung definiert wird. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Reduzierung der Ablösesummen in der Fußgängerzone von Borbeck-Mitte von 7.500 Euro auf 5.000 Euro. Die weiteren Anlagen der Satzung bleiben von den Änderungen unberührt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.1Antrag zur Stellplatzsatzung der Stadt Essen (Drs-Nr. 1317/2022/7 1. Ergänzung) Hier: Änderungen bzw. Ergänzungen zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 (Antrag der Fraktionen CDU und Grünen)Zur Vorlage · 1251/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1251/2023/CDU/GRÜNE eine Änderung sowie Ergänzung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen beantragt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie an den Haupt- und Finanzausschuss mit dem Ziel einer abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen konkret die Paragrafen 2 und 3 der Satzung. In § 2 Abs. 1 soll die Regelung zur Herstellungspflicht präzisiert werden. Demnach müssen bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder wesentlichen Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, Stellplätze und Fahrradabstellplätze bereitgestellt werden. Bei wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen ist dabei lediglich der dadurch entstehende Mehrbedarf zu decken.
Zudem sieht die Änderung in § 3 Abs. 1 vor, dass die Anzahl der erforderlichen Stellplätze und Fahrradabstellplätze aus der Anlage 1 der Satzung sowie den weiteren Regelungen hervorgeht. Für Fälle, in denen sich der Bedarf aufgrund der Besonderheiten eines Vorhabens nicht direkt aus der Anlage 1 ableiten lässt, soll der Nachweis durch ein Sachverständigengutachten möglich sein. Dieses Gutachten muss vom Bauherrn vorgelegt werden können und kann von der Bauaufsichtsbehörde angefordert werden.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Museum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 18.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil