Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Bildung einer Gewinnrücklage für das Jahr 2022 im Betrieb gewerblicher Art "Parkhäuser und Parkplätze"

1047/2023/2 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

🟢 Beschlossen 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2022 eine Gewinnrücklage im Betrieb gewerblicher Art „Parkhäuser und Parkplätze“ in Höhe von 45.135,14 Euro zu bilden.

Nach steuerlichen Vorschriften unterliegt der Gewinn eines Betriebes gewerblicher Art neben der Körperschaftsteuer auch der Kapitalertragsteuer, sofern dieser nicht Rücklagen zugeführt wird. Eine Zuweisung des Gewinns zur Gewinn- oder Zweckrücklage ermöglicht es, die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Dieser Vorgang erfolgt außerhalb des städtischen Haushalts innerhalb der steuerlichen Jahresabschlüsse des jeweiligen Betriebes.

Der Betrieb gewerblicher Art „Parkhäuser und Parkplätze“ ist dem Fachbereich Immobilienmanagement zugeordnet, dessen Ergebnis in den Jahresabschluss der Stadt Essen einfließt. Die steuerliche Gewinnermittlung für diesen Bereich weist für das Jahr 2022 ein Ergebnis von 45.135,14 Euro aus. Gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums ist für eine solche Rücklagenbildung ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft erforderlich, der spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst werden muss. Die Entscheidungskompetenz hierfür liegt beim Haupt- und Finanzausschuss sowie beim Rat der Stadt Essen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

Alle Vorlagen aus August 2023 · Archiv nach Monat