Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung sachverständiger Bürgerinnen und Bürger für Aufgaben nach dem DenkmalschutzgesetzZur Vorlage · 1178/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll im Rahmen der Sitzung am 17. August 2023 neue sachverständige Bürger für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz bestellen. Die Vorlage basiert auf der Gemeindeordnung NRW sowie der Satzung über die Bestimmung eines Ausschusses für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz vom 1. Dezember 2006.
Nachdem der Rat der Stadt Essen im November 2020 die Neubildung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beschlossen hatte, sieht die rechtliche Grundlage vor, sachverständige Bürger für die Denkmalpflege zu bestellen. Diese Personen nehmen mit beratender Stimme an den Beratungen des Ausschusses zu den Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz teil.
Aufgrund personeller Veränderungen in den Fraktionen sind Neubesetzungen erforderlich. Ein bisheriges Mitglied der SPD-Fraktion fungiert nun als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses, wodurch die Position des sachverständigen Bürgers vakant wurde. Zudem gab es einen Verlust in der EBB-FW-Fraktion. Die SPD-Fraktion schlägt für die Position des sachverständigen Bürgers eine Person vor, während die EBB-FW-Fraktion ebenfalls einen Vorschlag für ein neues Mitglied zur Bestellung eingereicht hat. Die Entscheidung über die Bestellung erfolgt auf Grundlage dieser Vorschläge.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 20.04.2023
- 3.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 04.05.2023
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 5.Erweiterung des Essener Modells Quartiersmanagement auf den Stadtteil BorbeckZur Vorlage · 2205/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Erweiterung des „Essener Modells Quartiermanagement“ auf den Stadtteil Borbeck sowie die Einrichtung eines Stadtteilbüros vor. Hierfür soll zum 1. Januar 2024 beim Jugendamt eine zusätzliche Planstelle im Bereich der Stadtteilarbeit geschaffen werden. Parallel dazu soll die Finanzierung einer Stelle für die Stadtteilmoderation beim Institut für soziale Stadtentwicklung und Arbeitswelt (ISSAB) der Universität Duisburg-Essen ab demselben Zeitpunkt sichergestellt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten durch den Fachbereich 60 vorgesehen. Die kalkulierten jährlichen Mietkosten für das Stadtteilbüro belaufen sich auf etwa 24.000 Euro. Zudem werden einmalige investive Kosten in Höhe von 50.000 Euro für die Technik und die Erstausstattung veranschlagt, ergänzt um kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen. Die jährlichen Personalkosten für die Stadtteilarbeit und den Zuschuss zur Stadtteilmoderation werden mit insgesamt rund 144.000 Euro beziffert.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, Sozialraumorientierung, Inklusion und partizipative Stadtteilmoderation strategisch zu verknüpfen. Das Jugendamt soll zudem prüfen, ob das Modell auf weitere Stadtteile übertragbar ist. Während der Rat der Stadt über den Vorschlag entscheidet, geben der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen ab. Eine jährliche Berichterstattung über die Arbeit und die Schwerpunktthemen des Quartiermanagements ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Straßenschäden im Essener StadtgebietZur Vorlage · 1068/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen eines Sachstandsberichts zur Behebung von Straßenschäden im Stadtgebiet Stellung bezogen. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Rates, eine sogenannte Anti-Schlagloch-Offensive zu starten.
Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Verkehrssicherheit auf städtischen Straßen verantwortlich, sofern diese nicht in die Zuständigkeit von Bund oder Land fallen. Dabei wird zwischen Schadstellen unterschieden, die eine unmittelbare Verkehrsgefahr darstellen, und solchen, die lediglich den Fahrkomfort einschränken. Während Schlaglöcher mit akuter Gefahr zeitnah behoben werden, erfordern andere Schäden grundlegende Erneuerungen der Infrastruktur.
Zur Schlaglochbeseitigung setzt die Verwaltung primär Kaltasphalt ein, da dieser eine schnelle Wiederfreigabe der Fahrbahnen ermöglicht. Bei besonders großen Schäden wird Gussasphalt verwendet, was jedoch aufgrund der erforderlichen Abkühlzeit und des höheren personellen Aufwands weniger Stellen pro Tag zulässt. An normalen Tagen repariert der Betriebsdienst durchschnittlich 120 Schlaglöcher pro Tag, während die Zahl in den Wintermonaten bei Frost oder starkem Regen auf bis zu 300 ansteigen kann.
Zusätzlich berichtet die Verwaltung über Instandsetzungsmaßnahmen an größeren Schadstellen. Jährlich werden etwa 10.000 bis 15.000 m² mit Heißasphalt instand gesetzt, was Kosten von circa 1,2 Millionen Euro verursacht. Eine Ausweitung des Volumens auf 4 Millionen Euro wäre theoretisch möglich, setzt jedoch zusätzliche Bauleiter sowie verfügbare finanzielle Mittel voraus. Parallel dazu wird ein Programm zur Mängelbehebung im Radnetz entwickelt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.1Straßenschäden im Essener Stadtgebiet Hier: Sofortmaßnahmen und langfristige LösungsstrategienZur Vorlage · 0932/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0932/2023 gestellt, der Maßnahmen zur Behebung von Straßenschäden im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, den Rat der Stadt Essen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Antragsteller fordern die Einleitung einer sogenannten „Anti-Schlaglochoffensive“, um bestehende Schäden zeitnah zu beseitigen. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität zu prüfen, welcher finanzielle und personelle Aufwand erforderlich wäre, um die Anzahl der zu beseitigenden Schlaglöcher im Vergleich zur bisherigen Praxis bis Juni 2024 um ein Drittel zu steigern. Zudem soll die bisherige Verfahrenspraxis zur Schadensbehebung aufgezeigt und eine langfristige Strategie zur baulichen Erhaltung der Straßen erarbeitet werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung, inwieweit Straßenbereiche im Sinne des Modal Split berücksichtigt werden, insbesondere Randbereiche für Radfahrende, Wege für Fußgänger sowie Haltebuchten. Dabei soll ein Fokus auf die Vermeidung von Längsrillen und -kanten liegen, um die Sicherheit für Zweiradfahrende zu erhöhen. Die Verwaltung soll zudem die notwendigen technischen, personellen und finanziellen Bedarfe benennen. Als Grundlage für die Maßnahmen werden unter anderem Daten aus Messfahrzeugen und Forschungsprojekten angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Umsetzung Schulentwicklungsplanung; Erweiterung Theodor-Heuss-Gymnasium in Kettwig, Hauptstr. 148, 45219 EssenZur Vorlage · 1010/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen erhält einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung am Standort des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Kettwig. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht laut der zuständigen Fachabteilung ein dringender Handlungsbedarf für eine Erweiterung des Schulraums.
Eine Erweiterung auf dem bestehenden Grundstück ist zwar flächenmäßig möglich, würde jedoch die Baustellenlogistik und die Sicherheit, insbesondere die Rettungswege, erheblich einschränken. Eine Umsetzung im Bestand wäre demnach nur durch eine Auslagerung der gesamten Schule für mindestens zwei Jahre realisierbar. Verschiedene alternative Szenarien im Umkreis, wie die Nutzung von Gewerbeimmobilien im Teelbruch, das Axel Springer Haus oder Gebäude des Bistums und des Kardinal-Hengsbach-Hauses, wurden geprüft, erwiesen sich jedoch aufgrund von baurechtlichen, wirtschaftlichen oder logistischen Hindernissen als ungeeignet.
Als tragfähige Lösung wird die Verlagerung der Jakob-Muth-Schule an einen anderen Standort in Betracht gezogen. Durch die Umwandlung eines anderen Bestandsgebäudes – etwa der Abendrealschule Eiberg oder eines Abzweigs der Glückauf-Schule – in einen Standort für die Förderschule könnte die notwendige Kapazität für das Gymnasium geschaffen werden. Die Verwaltung setzt die Prüfung dieser Optionen fort, wobei die Nutzung von Bestandsgebäuden als schnellste Option zur Erreichung der Erweiterungsziele angesehen wird.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1317/2022/7 1 zur Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen dient der Umsetzung der aktuellen Rechtslage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Beschlussfassung der neuen Satzung empfehlen. Im Rahmen der Vorbereitung wurden bereits alle neun Bezirksvertretungen angehört.
Die inhaltlichen Änderungen umfassen unter anderem die Festlegung, dass für Gebäude, die keine Ein- oder Zwei-Familienhäuser sind, mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Platz, als Behindertenparkplatz auszuweisen sind. Zudem wird die Anrechnung von Flächen in Kellergeschossen präzisiert. Die Abgrenzung von Bereichen mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf Basis einer Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster angepasst, wobei nun verschiedene Ein- und Ausgänge an Bahnhöfen berücksichtigt werden.
Des Weiteren wird klargestellt, dass bestehende abweichende Bebauungspläne unberührt bleiben und die kaufmännische Rundung in der Satzung definiert wird. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Reduzierung der Ablösesummen in der Fußgängerzone von Borbeck-Mitte von 7.500 Euro auf 5.000 Euro. Die weiteren Anlagen der Satzung bleiben von den Änderungen unberührt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.1Antrag zur Stellplatzsatzung der Stadt Essen (Drs-Nr. 1317/2022/7 1. Ergänzung) Hier: Änderungen bzw. Ergänzungen zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 (Antrag der Fraktionen CDU und Grünen)Zur Vorlage · 1251/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1251/2023/CDU/GRÜNE eine Änderung sowie Ergänzung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen beantragt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie an den Haupt- und Finanzausschuss mit dem Ziel einer abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen konkret die Paragrafen 2 und 3 der Satzung. In § 2 Abs. 1 soll die Regelung zur Herstellungspflicht präzisiert werden. Demnach müssen bei der Errichtung, wesentlichen Änderung oder wesentlichen Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern zu erwarten ist, Stellplätze und Fahrradabstellplätze bereitgestellt werden. Bei wesentlichen Änderungen oder Nutzungsänderungen ist dabei lediglich der dadurch entstehende Mehrbedarf zu decken.
Zudem sieht die Änderung in § 3 Abs. 1 vor, dass die Anzahl der erforderlichen Stellplätze und Fahrradabstellplätze aus der Anlage 1 der Satzung sowie den weiteren Regelungen hervorgeht. Für Fälle, in denen sich der Bedarf aufgrund der Besonderheiten eines Vorhabens nicht direkt aus der Anlage 1 ableiten lässt, soll der Nachweis durch ein Sachverständigengutachten möglich sein. Dieses Gutachten muss vom Bauherrn vorgelegt werden können und kann von der Bauaufsichtsbehörde angefordert werden.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.(Vorhabenbezogener) Bebauungsplan Nummer 10/19 "Oberhauser Str. 156 (ehemaliges Gartencenter)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Frintrop Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und AuslegungsbeschlussZur Vorlage · 0515/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0515/2023/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 10/19 für das Grundstück an der Oberhauser Straße 156 im Essener Stadtteil Frintrop. Das etwa 0,9 Hektar große Plangebiet, welches die Flurstücke 157, 169, 174, 175 und 176 umfasst, soll mit insgesamt 25 Hauseinheiten bebaut werden. Die Planung sieht 20 Doppelhäuser sowie eine Gruppe von fünf Häusern vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen das Vorhaben erhebt. Zudem soll der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Aufstellung des Bebauungsplans beschließen sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, der Begründung, des Umweltberichts und der Gutachten festlegen. Als rechtliche Grundlage dient das Baugesetzbuch. Da ein Verfahren zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans parallel läuft, ist dieses für die Umsetzung erforderlich. Der Vorhabenträger hat sich im Rahmen eines Durchführungsvertrages zur Realisierung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet.
Die öffentliche Auslegung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs durchgeführt werden, wobei auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen ist. Die Planunterlagen liegen im Sitzungssaal aus. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz hat die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz in der Stufe 1 als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (19. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Anträge und Anfragen
- 10.1Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0817/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0817/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für ein „Aktives Grundstücksmanagement“ durch die Stadtverwaltung vorsieht. Ziel des Antrags ist eine Neuausrichtung der Grundstückspolitik, um die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt im Bereich der Stadtentwicklung zu erweitern.
Das Konzept soll vorsehen, städtische Liegenschaften, die für Wohnungsbau und Gewerbe geeignet sind, nach Möglichkeit im Eigentum zu behalten und vorrangig über Erbbaurechte zu vergeben. Bei der Vermarktung von Grundstücken für Wohnungsbau oder gemischte Nutzungen soll eine Konzeptvergabe verpflichtend sein, wobei stadtentwicklungspolitische Ziele gegenüber Verkaufserlösen im Vorderstellung stehen sollen. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen gefordert. Bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhäuser können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin veräußert werden.
Zur Förderung einer gezielten Bodenvorratspolitik soll die Stadt durch den Erwerb von Grundstücken und die Nutzung von Vorkaufsrechtssatzungen eine aktivere Rolle am Grundstücksmarkt einnehmen. Zudem wird eine verstärkte Kooperation mit Beteiligungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften angestrebt, insbesondere für den Bau von Schulen, Kitas und sozialem Wohnraum. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den personellen und finanziellen Bedarf für die Umsetzung dieses Managements darzulegen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.1.1Ergänzungsantrag zu TOP: Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 1283/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1283/2023/LINKE einen Ergänzungsantrag zum Konzept für ein aktives Grundstücksmanagement der Essener Planungsverwaltung gestellt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie an den Rat der Stadt Essen.
Im Rahmen des Antrags wird eine Änderung an Punkt 3 eines bestehenden Antrags der SPD angestrebt. Demnach sollen bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke im Einzelfall ausnahmsweise weiterhin veräußert werden können, sofern dies den übergeordneten stadtentwicklungspolitischen Zielen nicht entgegensteht.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Aufnahme eines neuen Punktes 7. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Gründung oder Förderung einer Bürgerbodengenossenschaft oder einer Bodenstiftung für die Stadt Essen ein geeignetes Mittel darstellt, um das Ziel einer langfristigen Sicherung des Bodens in öffentlicher Hand bei gleichzeitiger bürgerschaftlicher Teilhabe zu erreichen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine gemeinwohlorientierte Raumentwicklung eine langfristige Perspektive erfordere und städtische Grundstücke grundsätzlich nicht verkauft werden sollten. Rechtsformen wie Genossenschaften oder Stiftungen werden als Instrumente angeführt, die eine Veräußerung von Grundstücken erschweren und eine breite Eigentumsgrundlage durch die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen können. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.2Reform der Stadtentwicklungsplanung - Essen 2035 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0819/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Reform der Essener Stadtentwicklungsplanung vorgelegt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das bisherige Leitbild STEP 2015+ zu überarbeiten und eine neue Stadtentwicklungsplanung 2035 zu erstellen. Diese soll sich an den Prinzipien der Neuen Leipzig-Charta 2020 orientieren und drei zentrale Handlungsdimensionen umfassen: die am Gemeinwohl orientierte, gerechte Stadt, die nachhaltige und klimaresiliente Stadt sowie die wirtschaftlich dynamische, Arbeitsplätze schaffende Stadt.
Im Bereich der sozialen Gerechtigkeit sieht der Antrag die Gestaltung durchmischter Quartiere mit barrierefreiem Wohnraum und die Erhöhung des Anteils preisgebundener Wohnungen vor. Zudem wird eine intensivere Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern bei größeren Planungen gefordert. Die Nachhaltigkeitsziele umfassen den Vorzug von Sanierung gegenüber Abriss, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Minimierung der Bodenversiegelung durch ein Entsiegelungskataster. Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll durch ein Brachflächenkataster und die Einführung der Grundsteuer C unterstützt werden. Zudem sollen Stadt- und Verkehrsplanung, etwa für Radwege und den ÖPNV, enger verzahnt werden. Wirtschaftlich sollen eine vielfältige Branchenstruktur sowie eine flächeneffiziente Verdichtung von Gewerbe und Industrie gefördert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die aktuelle Planung auf veralteten Annahungen einer schrumpfenden Bevölkerung beruht, während Essen nun vor Herausforderungen durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel steht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 10.3Handlungsrahmen für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0820/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0820/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Handlungsrahmens für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung in Essen fordert. Die Stadtverwaltung soll hierfür Leitlinien entwickeln, die als Grundsatz für die künftige Stadtplanung dienen sollen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die verstärkte Nutzung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen, um nachhaltige und quartiersbezogene Inhalte sicherzustellen. Dies solle auch für Gebiete gelten, die nach geltendem Baurecht bereits bebaubar sind. Zudem wird gefordert, die Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Energiewende besonders zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Flächenentwicklung sieht der Antrag vor, dass die Entwicklung von neuem Bauland vorrangig dann erfolgen soll, wenn Eigentümer mindestens 40 Prozent der Fläche zuvor an die Stadt veräußert haben oder die politischen Gremien aufgrund eines stadtentwicklungspolitisch überzeugenden Konzepts zustimmen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke zu erarbeiten. Bei der Auswahl der Käufer sollen städtebauliche und soziale Kriterien, angelehnt an die „Neue Leipziger Charta 2020“, herangezogen werden. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen festgesetzt. Der Verkaufserlös soll dabei hinter den stadtentwicklungspolitischen Zielen zurückstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 10.4Privatwirtschaftliche Entwicklungsplanungen im Bereich des Stadthafens Essen Hier: Mögliche Standorte für eine Betonrecyclinganlage bzw. eine Anlage zur Produktion von BetonfertigteilenZur Vorlage · 0887/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0887/2023 vorgelegt, der sich mit privatwirtschaftlichen Entwicklungsplanungen im Bereich des Stadthafens befasst. Gegenstand des Antrags sind die möglichen Standorte für die Errichtung einer Betonrecyclinganlage sowie einer Anlage zur Produktion von Betonfertigteilen auf der Halbinsel nördlich der Straßen Econova-Allee und Zur Halinsel.
Die Antragsteller befürworten die geplanten Vorhaben grundsätzlich, da diese einen Beitrag zu nachhaltigem Bauen leisten und die Entwicklungspotenziale des Stadthafens ergänzen könnten. Da das aktuell angedachte Grundstück jedoch bewaldet ist, wird auf einen bestehenden Zielkonflikt hingewiesen.
Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus die Planungen zur Kenntnis nimmt, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Entscheidung trifft. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Grundstückseigentümerin aufzunehmen und dabei insbesondere die Prüfung alternativer Standorte zu berücksichtigen. Eine erste Berichterstattung über die Ergebnisse dieser Prüfungen wird bis spätestens zum dritten Quartal 2023 erbeten. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 2.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.5Externe Projektsteuerung bei kostenintensiven BauvorhabenZur Vorlage · 0927/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0927/2023/CDU/GRÜNE gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung bei städtischen Bau- und Sanierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen ab 20 Millionen Euro in den Kostengruppen 300, 400 und 500 eine externe Projektsteuerung nach den Standards der Arbeitsgemeinschaft für Hochbauordnung (AHO) beauftragt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die erforderlichen Leistungen ohne Zeitverzug und mit angemessenem personellem Aufwand vollständig durch die interne Verwaltung erbracht werden können.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, dass vor der Bedarfsanerkennung eine Untersuchung der Lebenszykluskosten auf Basis eines Bewertungssystems beauftragt werden soll, deren Ergebnisse in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen. Zudem soll ab Projektbeginn ein Inbetriebnahme-Management durchgeführt werden, dessen Leistungen weitestgehend extern vergeben und durch die Projektsteuerung gesteuert werden sollen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die städtische Immobilienwirtschaft durch anstehende Baumaßnahmen im Schulbau und bei energetischen Sanierungen vor einer hohen Arbeitsbelastung steht. Da die Gewinnung von Fachpersonal schwierig sei, könne die Beauftragung freiberuflicher Leistungen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung beitragen. Die Projektsteuerung soll dabei neben der Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle auch die Entlastung bei der Vergabe, Dokumentation und Abnahme unterstützen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.5.1Antrag zu TOP: Externe Projektsteuerung bei kostenintensiven Bauvorhaben (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 1270/2023/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1270/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der die Stärkung der internen Projektsteuerung bei Bauvorhaben zum Ziel hat. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die Verwaltung dazu aufzufordern, rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen darzustellen, welche finanziellen und personellen Ressourcen für eine Ausweitung der internen Projektsteuerung erforderlich sind. Ziel ist es, Bauvorhaben möglichst in Eigenregie der Verwaltung steuern zu können. Eine externe Projektsteuerung nach den Vorgaben der Arbeitsordnung für die Honorierung von Leistungen (AHO) soll laut Antrag lediglich dazu dienen, auftretende Spitzenlasten abzudecken.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die Verwaltung durch eine interne Steuerung Kosten gegenüber der Vergabe an externe Planungsbüros einsparen könne. Als Beispiel für eine erfolgreiche interne Steuerung wird die Modernisierung der Messe Essen angeführt, bei der die Baukosten unter der ursprünglichen Planung lagen. Angesichts der Zunahme umfangreicher Bauvorhaben in den kommenden Jahren und einer geplanten Umstrukturierung der Bauverwaltung wird die Notwendigkeit eines Ausbaus der internen Kapazitäten im Rahmen des Haushalts 2024 betont. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 11.Verschiedenes
- 12.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Fördervorhaben Umbau "KD 11/13 - Zentrum für Kooperation und Inklusion" - SachstandErgebnis: Zur Beratung in den Rat und zur Kenntnisnahme in die BV V geschoben
- 13.1Änderungsantrag TOP: KD 11/13 – Zentrum für Kooperation und Inklusion - Sachstand zur Fördermaßnahme (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Ergebnis: Zur Beratung in den Rat geschoben
- 14.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017-2020 hier Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge zur Abwicklung der Investitionsprogramme KInvFG Kapitel 1 und 2 sowie Gute Schule 2020 im II. Quartal 2023.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 14.aMuseum Folkwang hier: Bauunterhaltungsmaßnahmen
- 15.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 15.aAusübung des Vorkaufsrechtes gemäß Satzung nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) Grundstück Altenessener Str. 7 / KlageverfahrenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 16.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 17.Anträge und Anfragen
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Pressemitteilung