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Vorlage

Bestellung sachverständiger Bürgerinnen und Bürger für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz

1178/2023/7 Geschäftsbereich 7

🟢 Beschlossen 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll im Rahmen der Sitzung am 17. August 2023 neue sachverständige Bürger für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz bestellen. Die Vorlage basiert auf der Gemeindeordnung NRW sowie der Satzung über die Bestimmung eines Ausschusses für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz vom 1. Dezember 2006.

Nachdem der Rat der Stadt Essen im November 2020 die Neubildung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beschlossen hatte, sieht die rechtliche Grundlage vor, sachverständige Bürger für die Denkmalpflege zu bestellen. Diese Personen nehmen mit beratender Stimme an den Beratungen des Ausschusses zu den Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz teil.

Aufgrund personeller Veränderungen in den Fraktionen sind Neubesetzungen erforderlich. Ein bisheriges Mitglied der SPD-Fraktion fungiert nun als stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses, wodurch die Position des sachverständigen Bürgers vakant wurde. Zudem gab es einen Verlust in der EBB-FW-Fraktion. Die SPD-Fraktion schlägt für die Position des sachverständigen Bürgers eine Person vor, während die EBB-FW-Fraktion ebenfalls einen Vorschlag für ein neues Mitglied zur Bestellung eingereicht hat. Die Entscheidung über die Bestellung erfolgt auf Grundlage dieser Vorschläge.

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