Änderung der Sondernutzungssatzung hinsichtlich der Werbeträger im öffentlichen Raum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant eine Änderung der Sondernutzungssatzung bezüglich der Werbeträger im öffentlichen Raum. Hintergrund der Vorlage ist das Ende des Konzessionsvertrags mit dem aktuellen Werbepartner zum Jahresende 2023, was ein neues Ausschreibungsverfahren durch das Beteiligungsmanagement erforderlich macht.
Nach einer Prüfung durch die beteiligten Dienststellen soll das bisherige Genehmigungsverfahren beibehalten werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und zu verhindern, dass für die rund 1.000 Standorte zwei separate Genehmigungsbescheide erlassen werden müssen. Im aktuellen Verfahren wird die Verkehrsbehörde bereits im Rahmen der Baugenehmigung durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung beteiligt.
Da die Werbeträger nach der derzeitigen Satzung aufgrund ihres überwiegend kommerziellen Interesses als erlaubnis- und gebührenpflichtig eingestuft werden, ist eine rechtliche Anpassung notwendig. Die vorliegende Vorlage sieht vor, § 2 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu ergänzen. Durch die Aufnahme eines neuen Punktes sollen Werbeträger, die auf Basis eines zwischen der Stadt Essen und einem Außenwerber geschlossenen Werbenutzungsvertrags nach den vereinbarten Bedingungen genehmigt wurden, von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden. Die Gebühren für diese Anlagen sind bereits über die Pacht im Werbenutzungsvertrag enthalten. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll der Änderung eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen aussprechen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 30.08.2023einstimmig beschlossen
- 10.08.2023einstimmig empfohlen
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