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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 15.06.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- [1.]Straßenschäden im Essener StadtgebietZur Vorlage · 1068/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat im Rahmen eines Sachstandsberichts zur Behebung von Straßenschäden im Stadtgebiet Stellung bezogen. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag des Rates, eine sogenannte Anti-Schlagloch-Offensive zu starten.
Das Amt für Straßen und Verkehr ist für die Verkehrssicherheit auf städtischen Straßen verantwortlich, sofern diese nicht in die Zuständigkeit von Bund oder Land fallen. Dabei wird zwischen Schadstellen unterschieden, die eine unmittelbare Verkehrsgefahr darstellen, und solchen, die lediglich den Fahrkomfort einschränken. Während Schlaglöcher mit akuter Gefahr zeitnah behoben werden, erfordern andere Schäden grundlegende Erneuerungen der Infrastruktur.
Zur Schlaglochbeseitigung setzt die Verwaltung primär Kaltasphalt ein, da dieser eine schnelle Wiederfreigabe der Fahrbahnen ermöglicht. Bei besonders großen Schäden wird Gussasphalt verwendet, was jedoch aufgrund der erforderlichen Abkühlzeit und des höheren personellen Aufwands weniger Stellen pro Tag zulässt. An normalen Tagen repariert der Betriebsdienst durchschnittlich 120 Schlaglöcher pro Tag, während die Zahl in den Wintermonaten bei Frost oder starkem Regen auf bis zu 300 ansteigen kann.
Zusätzlich berichtet die Verwaltung über Instandsetzungsmaßnahmen an größeren Schadstellen. Jährlich werden etwa 10.000 bis 15.000 m² mit Heißasphalt instand gesetzt, was Kosten von circa 1,2 Millionen Euro verursacht. Eine Ausweitung des Volumens auf 4 Millionen Euro wäre theoretisch möglich, setzt jedoch zusätzliche Bauleiter sowie verfügbare finanzielle Mittel voraus. Parallel dazu wird ein Programm zur Mängelbehebung im Radnetz entwickelt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.1Sachstandsbericht bezüglich des Zustandes der Brücken im StadtgebietZur Vorlage · 1112/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht der Vorlage 1112/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Zustand von 257 Brücken- und Tunnelbauwerken sowie 22 Verkehrszeichenbrücken im Stadtgebiet, die dem Amt für Straßen und Verkehr unterliegen. Während die geplante Lebensdauer von Brücken zwischen 80 und 100 Jahren liegt, weisen Bauwerke aus den Jahrzehnten zwischen 1950 und 1980 häufig eine geringere Dauerhaftigkeit auf. Derzeit haben 47 Bauwerke die prognostizierte Lebensdauer überschritten, und bei mindestens 100 Bauwerken besteht frühzeitiger Handlungsbedarf. Bei den 22 Verkehrszeichenbrücken ist ein sukzessiver Ersatzneubau erforderlich, da alle Bauwerke ihre Lebensdauer von etwa 40 Jahren erreicht oder überschritten haben. Der aktuelle Bedarf umfasst 22 Ersatzneubauten, 5 Rückbauten, 38 Sanierungen sowie 8 Neubauprojekte.
Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten liegt die aktuelle Neubaurate bei 0,6 Projekten pro Jahr, während der theoretische Bedarf bei 3,2 Projekten pro Jahr liegt, was zu einem potenziellen Investitionsrückstau von über 45 Jahren führen kann. Die Verwaltung beabsichtigt, neben der Priorisierung von Personalangelegenheiten ein regelmäßiges Berichtswesen zu etablieren und vorhandene Daten zu digitalisieren. Ein Planungs- und Bauprogramm soll eine erste Fassung bis Ende 2023 aufweisen. Die Kosten für einen Ersatzneubau liegen im Durchschnitt bei rund 2,8 Millionen Euro pro Bauwerk. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.2Bewohnerparken Eltingviertel - SachstandZur Vorlage · 1114/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über den aktuellen Sachstand zur Planung eines Bewohnerparkbereichs im Essener Eltingviertel. Die Planungsleistungen für das Quartier im Stadtbezirk I wurden an das Büro LK Argus Kassel GmbH vergeben. Details zu den Zielen und dem Plangebiet wurden bereits im Februar 2023 im zuständigen Ausschuss vorgestellt.
Derzeit befinden sich die Vorarbeiten in der Umsetzung. Ein zentraler Bestandteil der Planung ist die vollständige Erhebung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum. Da von Studierenden und Beschäftigten der Universität Duisburg-Essen ein Einfluss auf die Stellplatzsituation erwartet wird, sollen die notwendigen Erhebungen erst nach Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters, also ab Mitte Oktober, durchgeführt werden.
Über den genauen Zeitraum der Datenerhebung sowie über die daraus resultierenden Ergebnisse werden der Ausschuss für Verkehr und Mobilität und die zuständige Bezirksvertretung I informiert. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht lediglich die Kenntnisnahme der Informationen durch den Ausschuss vor.
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- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.3Radlaufrinne Haltepunkt Essen-HügelZur Vorlage · 1120/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am Haltepunkt Essen-Hügel ist die Nachrüstung von Radlaufrinnen an den Bahnsteigtreppen geplant. Ziel der Maßnahme ist es, die Barrierefreiheit und die Zugänglichkeit der Bahnsteige für Fahrgäste mit Fahrrädern zu verbessern. Die Initiative zur kurzfristigen Umsetzung resultiert aus einer Abstimmung zwischen der DB Station&Service und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Im Rahmen der Umsetzung wird die Treppenanlage an Bahnsteig 1 sowie die nördliche Treppe an Bahnsteig 2 mit Radlaufrinnen ausgestattet. Die technische Durchführung sieht vor, dass die Stufen der Treppenanlagen rechtsseitig vermessen werden, um eine individuelle Montage- und Produktionsplanung für die Sonderanfertigung der Rinnensteine zu erstellen. Diese Steine werden anschließend auf die vorhandenen Bestandsstufen aufgesetzt.
Der Bauablauf sieht Sperrungen der Treppenanlagen vor. Während die nördliche Treppe an Bahnsteig 2 gesperrt wird, erfolgt an der Treppe an Bahnsteig 1 eine halbseitige Sperrung. Die Arbeiten können unter laufendem Betrieb durchgeführt werden, sofern die Stoßzeiten berücksichtigt werden. Ein Vertrag zwischen der Stadt Essen und der Deutschen Bahn AG wurde im Juli 2023 unterzeichnet. Die Ausführung der Bauarbeiten ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die vorliegende Information zur Kenntnis.
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- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.4Erneuerung der Wittekindstraße Erläuterungen zu Schrägstellplätzen, Sicherheitstrennstreifen und BegrünungZur Vorlage · 1118/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1118/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Erneuerung der Wittekindstraße und den Anpassungen in der Ausführungsplanung. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Neuanordnung der Parkflächen im Bereich der Hausnummern 3 bis 21. Dabei sollen bestehende Längsparkplätze durch Schrägparkplätze ersetzt werden. Durch diese Umstellung erhöht sich die Anzahl der verfügbaren Stellplätze von 26 auf insgesamt 40.
Im Rahmen der baulichen Maßnahmen ist die Einrichtung von Sicherheitstrennstreifen vorgesehen. Zwischen den Schräg- und Senkrechtparkständen wird ein 1,10 Meter breiter Streifen realisiert, während die Breite bei den Längsparkplätzen 0,75 Meter beträgt. Die Breite der Radfahrbahn wird im Bereich der Schrägparkplätze mit 4,65 Metern angegeben, während die Brutto-Gehwegbreite etwa 2,50 Meter beträgt. Aufgrund des Flächenbedarfs für den Verkehr sind zudem vier Grünflächen zwischen den Parkplätzen eingeplant.
Die Vorlage dient dazu, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Erläuterungen zur Ausführungsplanung zur Kenntnis nimmt. Eine Vorlagenvorprüfung wurde durchgeführt. Im Rahmen der Klimarelevanzprüfung der Stufe 1 wurden die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet, wobei keine negativen oder neutralen Effekte vermerkt wurden.
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Beratungsfolge
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wittekindstraße von Rüttenscheider Straße bis Wittenbergstraße"Zur Vorlage · 1058/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1058/2023/6 befasst sich mit dem geplanten Bau und Baubeginn der Maßnahme Wittekindstraße im Bereich zwischen Rüttenscheider Straße und Wittenbergstraße. Das Projekt umfasst die Erneuerung von Fahrbahnen, Gehwegen, Parkplätzen und Radwegen sowie die Anpassung der Beleuchtung. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 6.800.000 € beziffert. Davon entfallen voraussichtlich 4.470.000 € auf Fremdmittel aus einer Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf, während der städtische Eigenanteil auf 2.330.000 € geschätzt wird. Der Baubeginn ist für das Jahr 2024 mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa einem Jahr geplant.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss das Ergebnis der Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Baubeginn beschließen, während der Inklusionsbeirat die Inhalte zur Kenntnis nimmt.
Die Maßnahme dient der Behebung eines schadhaften Straßenzustands zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird angeführt, dass die durch die Baumaßnahme entstehenden CO2-Emissionen durch die Förderung des Umstiegs auf das Fahrrad kompensiert werden sollen. Ziel des übergeordneten Maßnahmenpakets ist es, den Anteil des Kraftfahrzeugverkehrs von 55 % im Jahr 2019 auf 25 % ab dem Jahr 2035 zu senken.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.08.2023 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Änderung der Sondernutzungssatzung hinsichtlich der Werbeträger im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0602/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant eine Änderung der Sondernutzungssatzung bezüglich der Werbeträger im öffentlichen Raum. Hintergrund der Vorlage ist das Ende des Konzessionsvertrags mit dem aktuellen Werbepartner zum Jahresende 2023, was ein neues Ausschreibungsverfahren durch das Beteiligungsmanagement erforderlich macht.
Nach einer Prüfung durch die beteiligten Dienststellen soll das bisherige Genehmigungsverfahren beibehalten werden. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und zu verhindern, dass für die rund 1.000 Standorte zwei separate Genehmigungsbescheide erlassen werden müssen. Im aktuellen Verfahren wird die Verkehrsbehörde bereits im Rahmen der Baugenehmigung durch das Amt für Stadtplanung und Bauordnung beteiligt.
Da die Werbeträger nach der derzeitigen Satzung aufgrund ihres überwiegend kommerziellen Interesses als erlaubnis- und gebührenpflichtig eingestuft werden, ist eine rechtliche Anpassung notwendig. Die vorliegende Vorlage sieht vor, § 2 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu ergänzen. Durch die Aufnahme eines neuen Punktes sollen Werbeträger, die auf Basis eines zwischen der Stadt Essen und einem Außenwerber geschlossenen Werbenutzungsvertrags nach den vereinbarten Bedingungen genehmigt wurden, von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden. Die Gebühren für diese Anlagen sind bereits über die Pacht im Werbenutzungsvertrag enthalten. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll der Änderung eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen aussprechen.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Konzept zur Einführung eines LastenradverleihsystemsZur Vorlage · 0884/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat ein Konzept zur Einführung eines Lastenradverleihsystems vorgelegt, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) sowie zur Erweiterung des Bikesharing-Angebots entwickelt wurde. Ziel des Systems ist es, eine Nutzungsmöglichkeit für Personen zu schaffen, die Lastenräder nur gelegentlich benötigen oder über keine eigenen Anschaffungsmöglichkeiten und Abstellflächen verfügen.
Das Vorhaben sieht vor, einen Dienstleister zu beauftragen, der die elektrisch unterstützten, einspurigen Lastenräder im Eigentum des Betreibers bereitstellt und wartet. Die Verleihstationen sollen zunächst für vier Jahre an zwölf festgelegten Standorten im Stadtgebiet etabliert werden, darunter Orte wie der Limbecker Platz, der Rüttenscheider Stern und der Katernberger Markt. Die Stationen sollen auf Kfz-Stellplätzen angeordnet werden und ohne aufwendige bauliche Maßnahmen oder festen Stromanschluss funktionieren. Die Buchung soll über eine App des Betreibers sowie über die Schnittstelle der App „ZÄPP“ möglich sein.
Die Finanzierung der einmaligen Bereitstellungskosten von etwa 75.000 Euro sowie der jährlichen Betriebskosten von circa 30.000 Euro erfolgt aus dem Budget des SECAP-Maßnahmenprogramms. Die Einnahmen aus dem Verleih sollen zu gleichen Teilen zwischen dem Betreiber und der Stadt Essen aufgeteilt werden. Nach der Implementierung ist eine Evaluation der Standorte nach etwa sechs Monaten vorgesehen, um bei geringer Nutzung eine Verlegung oder bei hoher Auslastung eine Aufstockung des Angebots zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Stützpunkte sollten in die Wohngebiete (CDU); keine Finanzierung durch die Stadt (EBB/FDP)
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.Sachstand "Mobilitätsplan Essen 2035" hier: Zwischenbericht zum Abschluss des strategisch-analytischen TeilsZur Vorlage · 1066/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Verwaltungsvorlage mit der Nummer 1066/2023/6 dient der Information des Ausschusses für Verkehr und Mobilität über den aktuellen Sachstand des Mobilitätsplans Essen 2035. Gegenstand der Vorlage ist ein Zwischenbericht, der den Abschluss der strategisch-analytischen Phase des Plans dokumentiert.
In diesem Bericht sind die Ergebnisse der gutachterlichen Bestandsaufnahme detailliert aufgeführt. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Phase wurden bereits in einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses am 15. Juni 2023 vorgestellt und in einer separaten Verwaltungsvorlage zusammengefasst. Der nun vorliegende Zwischenbericht ergänzt diese Informationen um eine ausführliche Darstellung der Analyseergebnisse.
Für die Sitzung des Ausschusses am 10. August 2023 ist vorgesehen, dass Vertreter des beauftragten Gutachterkonsortiums anwesend sind. Diese sollen für Rückfragen zu den Ergebnissen zur Verfügung stehen und einen Ausblick auf die darauffolgende, ideengenerierende Phase des Mobilitätsplans geben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ergebnisse der strategisch-analytischen Phase des Mobilitätsplans zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch die zuständige Beigeordnete im Geschäftsbereich 6 erstellt.
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Beratungsfolge
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erschließung Scheckenstraße / Lohstraße"Zur Vorlage · 1063/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Erschließung Scheckenstraße / Lohstraße“ beschließen. Das Projekt umfasst den Ausbau der Straßenbereiche Scheckenstraße, Lohstraße, Rappenweg und Roßstraße. Geplant ist die Herstellung einer T-Einmündung in Asphaltbauweise sowie die Schaffung von Mischverkehrsflächen als verkehrsberuhigter Bereich, die ohne trennende Bordsteine gestaltet werden sollen. Zudem ist die Anlage von Baumbeeten als Straßenbegleitgrün vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 848.000 Euro. Darin enthalten sind bereits angefallene Kosten für eine Baustraße in Höhe von rund 148.000 Euro sowie die Kosten für den Endausbau und die Begrünung in Höhe von etwa 700.000 Euro. Die Kosten für die Straßenbauarbeiten werden mit 733.000 Euro und die Kosten für die Beleuchtung mit 115.000 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt über vorhandene Mittel im Haushaltsplan 2023 sowie über eine budgetneutrale Anmeldung für das Jahr 2024.
Da es sich um die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen handelt, sind die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke gemäß Baugesetzbuch verpflichtet, 90 Prozent der Kosten als Erschließungsbeiträge zu tragen. Die verbleibenden 10 Prozent übernimmt die Stadt. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen, wobei die Fertigstellung bis zum Ende des dritten Quartals 2024 erwartet wird.
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- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Aufnahme der Beleuchtungsmaßnahme Müller - Breslau - Straße in das Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 1125/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, eine Beleuchtungsmaßnahme in der Müller-Breslau-Straße, im Bereich von der Paulinenstraße bis zur Richard-Wagner-Straße, in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen aufzunehmen. Die Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 23KAG125 geführt und wird im Block b der Anlage 4 des Konzepts als potenziell beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) eingestuft.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Prüfung der bestehenden Beleuchtungsanlage. Dabei wurde festgestellt, dass die aktuelle Anlage nicht den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht und die vorhandenen Überspannmaste keine Standsicherheit aufweisen. Eine lichttechnische Berechnung hat zudem ergeben, dass die Anzahl der Beleuchtungsmaste erweitert werden muss. Im Rahmen der Umsetzung sollen die vorhandenen Maste durch acht Meter hohe Maste ersetzt werden, die mit energieeffizienten LEDs ausgestattet sind. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung an die geltenden Normen sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 1.325.000 Euro. Die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept dient der bedarfsgerechten Fortschreibung des Plans, um die Durchführung der notwendigen Anliegerversammlungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KAG rechtzeitig einzuleiten.
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- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 9.1Durchführung der Baumaßnahme "Zur Alten Fähre" (KAG 279/21)Zur Vorlage · 1059/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 1059/2023/6 über die Durchführung der Baumaßnahme „Zur Alten Fähre“ beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 279/21 enthalten. Hintergrund der geplanten Erneuerung der Asphaltfahrbahn ist eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Zustandsbefahrung der Nebenstraßen, welche Risse, Ausbrüche und Verwerfungen in der Fahrbahn aufzeigte.
Die Durchführung der Baumaßnahme erfolgt unter Berücksichtigung des Ergebnisses der verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund des Bauvorhabens einer Beitragspflicht nach § 8 KAG.
Die veranschlagten Baukosten für das Projekt belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen im Bereich des Straßenbaus vorgesehen. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Umsetzung der Erneuerung verantwortlich. Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung der Klimarelevanz, die als positiv bewertet wird.
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- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.2Durchführung der Baumaßnahme "Laupendahler Höhe" (KAG 79/22)Zur Vorlage · 1060/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 1060/2023/6 dazu aufgerufen, die Durchführung der Baumaßnahme „Laupendahler Höhe“ zu beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 132/21 aufgeführt. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Die Fahrbahn weist Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb das Amt für Straßen und Verkehr als Straßenbaulastträger die Erneuerung vorsieht. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach § 8 KAG.
Die veranschlagten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen. Zusätzlich werden kalkulatorische Zinsen in Höhe von 3.225 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 2.500 Euro ausgewiesen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung für den Klimaschutz.
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- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.3Durchführung der Maßnahme "Erlenhagen" (KAG-Nr. 261/21)Zur Vorlage · 1061/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Erlenhagen“ beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 261/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn im Erlenhagen Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die kalkulierten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 43.000 Euro. Die Finanzierung der Investition erfolgt aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen. Durch die Durchführung der Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Die Verwaltung hat die Vertretung der Gemeinde über das Ergebnis der Anliegerversammlung vor der Beschlussfassung über den Baubeginn informiert.
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- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.4Durchführung der Maßnahme "Wildpferdehut" KAG-Nr. 268/21Zur Vorlage · 1108/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung der Maßnahme „Wildpferdehut“ beraten. Die Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr sieht vor, die Asphaltfahrbahn in der Wildpferdehut zu erneuern. Hintergrund der Maßnahme ist eine im Jahr 2016 durch den TÜV durchgeführte Zustandsbefahrung aller Nebenstraßen, welche für die betreffende Straße Risse, Ausbrüche und Verwerfungen sowie einen erneuerungsbedürftigen Zustand dokumentierte.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Essen. Da das Bauvorhaben eine Beitragspflicht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke nach dem Kommunalabgabengesetz NRW auslöst, wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Versammlung liegt der Vorlage bei.
Die kalkulierten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 245.000 Euro. Die Finanzierung der Investition ist aus den Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen vorgesehen. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil. Die Maßnahme wird im Rahmen der Klimaschutz-Vorabprüfung als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.5Durchführung der Maßnahme "Schulte-Pelkum-Straße" KAG-Nr. 147/21Zur Vorlage · 1109/2023/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme in der Schulte-Pelkum-Straße beschließen. Das Vorhaben ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 147/21 enthalten. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist das Ergebnis einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung der Nebenstraßen durch den TÜV im Jahr 2016. Dabei wurde festgestellt, dass die Asphaltfahrbahn der Schulte-Pelkum-Straße Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und somit erneuerungsbedürftig ist. Das Amt für Straßen und Verkehr plant als Straßenbaulastträger die Erneuerung der Fahrbahn.
Die veranschlagten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 195.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel für die Erneuerung von Nebenstraßen aus dem entsprechenden Sachkonto. Durch die Maßnahme entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil sowie eine Einschätzung der Klimarelevanz.
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Beratungsfolge
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.6Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Goldschmidtstraße von Engelbertstraße bis GerlingstraßeZur Vorlage · 1067/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Goldschmidtstraße, im Abschnitt zwischen der Engelbertstraße und der Gerlingstraße, beschließen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 04 / 21 enthalten. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des Ergebnisses einer verbindlichen Anliegerversammlung gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die bestehende Beleuchtungsanlage entspricht nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201. Im Zuge der Arbeiten sollen die alten Leuchten mit Zusatzimpedanz ersetzt und die Wandarme demontiert werden. Die Anpassung an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 112.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über spezifische PSP-Elemente. Durch die Umstellung auf LED-Technik wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft, da trotz der Nutzung von Ökostrom durch die eingesparte Energiemenge eine Reduktion der Auswirkungen zu erwarten ist. Die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke unterliegen aufgrund der Maßnahme der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.
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Beratungsfolge
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Mitteilungen der Verwaltung
- 11.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 12.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 1. Quartal 2023Ergebnis: Kenntnis genommen
- 14.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 2. Quartal 2023Ergebnis: Kenntnis genommen
- 15.Verschiedenes