Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 13.09.2023
- 2.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft am 08.11.2023
- 3.Aktuelle Beobachtungen, Angebote und Empfehlungen aus der Schulberatung
- 4.Aktueller Sachstand zur Jugendberufsagentur EssenZur Vorlage · 1704/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Jugendberufsagentur Essen (JBA) wird ihre bestehenden Strukturen im Jahr 2024 beibehalten. Seit 2020 agiert die JBA als kooperativer Zusammenschluss verschiedener Rechtskreise, um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf den Bereichen Schule, Clearing sowie der Ausbildungs- und Vermittlung.
Im Rahmen des Bundeshaushalts 2024 war ursprünglich geplant, die Betreuung arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme war eine Einsparung von rund 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Ein solcher Systemwechsel hätte Auswirkungen auf die bestehenden Kooperationen und Strukturen der Jugendberufsagentur Essen gehabt.
Aufgrund von Kritik aus der Essener Politik, der Jugendberufshilfe sowie der Verwaltung hat der Bundesminister diese Pläne am 28. September 2023 zurückgenommen. Damit bleibt der aktuelle Status quo der JBA bestehen. Die zuständigen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, sollen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen. Zudem ist vorgesehen, bestimmte Arbeitsbereiche auszuweiten, um den kommunalen Bedarf junger Menschen weiterhin abzudecken.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.ASachstandsbericht "Digitalpakt Schule"Zur Vorlage · 0045/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Digitalpakt Schule erläutert die Umsetzung der digitalen Ausstattung an 147 städtischen Schulen mit insgesamt 192 Standorten. Für dieses Vorhaben liegt eine Förderzusage in Höhe von 32,7 Millionen Euro vor. Das ursprüngliche Finanzvolumen wurde durch Optimierungen von 48,8 Millionen Euro auf 46,3 Millionen Euro angepasst, wobei aktuelle Hochrechnungen Gesamtkosten von 41,5 Millionen Euro prognostizieren. Von diesem Betrag entfallen 31,3 Millionen Euro auf die Infrastruktur sowie das WLAN und 10,2 Millionen Euro auf die Präsentationstechnik. Bisher wurden 15,6 Millionen Euro verausgabt.
Aufgrund von Verzögerungen durch die Pandemie, Materialknappheit und Fachkräftemangel wurde der ursprüngliche Projektabschluss zunächst auf den 31. Oktober 2024 vorgezogen. Nach Interventionen der Verwaltung und des Städtetages wurde der neue Durchführungszeitraum nun auf den 30. Juni 2025 festgesetzt. Die bewilligende Stelle hat der Stadt Essen eine individuelle Regelung gewährt, die die bisherige Umsetzung des Digitalpakt Schule sowie der iPad-Fördermaßnahmen berücksichtigt.
Zur Sicherstellung der vollständigen Projektumsetzung sind ein striktes Projektcontrolling sowie Beschleunigungsmaßnahmen bei der Umsetzung und der Fördermittelabrechnung vorgesehen. Dazu gehören die Beschaffung von Hardware über die Einkaufsgenossenschaft ProVitako, die Lagerhaltung von Komponenten sowie die Neupriorisierung von Baustellen. Ein regelmäßiger Jour Fixe auf Leitungsebene soll den Projektfortgang überwachen. Zudem wird durch die zuständige Abteilung ein zusätzliches Berichtswesen für den Verwaltungsvorstand eingerichtet, das Kennzahlen zum Projektfortschritt, zur Budgetauslastung und zum Förderabruf nutzt.
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Beratungsfolge
- 16.04.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Überplanmäßige Mittelbereitstellung Offener Ganztag - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 0031/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.960.700 Euro für das Jahr 2023 im Bereich der offenen Ganztagsschulen entscheiden. Die Vorlage begründet den Bedarf mit veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2022 noch nicht absehbar waren.
Ein Teil des Mehraufwands resultiert aus neuen Tarifvereinbarungen im Bereich der Personalkostenausgaben. Da die Stadt Essen die Kosten für die bei der Jugendhilfe gGmbH beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher übernimmt, fielen durch Inflationsausgleiche und laufende Anpassungen Kosten in Höhe von rund einer Million Euro an. Zudem kam es zu einem höheren Bedarf an Betreuungsplätzen als ursprünglich geplant: Statt der veranschlagten zehn zusätzlichen Gruppen wurden für das Schuljahr 2023/24 insgesamt 37 weitere Gruppen eingerichtet, was einen Mehraufwand von 526.555 Euro zur Folge hatte.
Ein weiterer Kostenfaktor betrifft die Küchenkräfte der RGE. Durch den Gruppenausbau und tarifliche Änderungen entstand hier ein Mehrbedarf von 434.145 Euro. Die Verwaltung führt diese Ausgaben als gesetzliche Pflichtaufgaben sowie vertragliche Verpflichtungen an. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft hat bereits eine Empfehlung zur Beschlussfassung abgegeben.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Überplanmäßige Mittelbereitstellung Offener Ganztag - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 0031/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 1.960.700 Euro für den Bereich der Grundschulen im Haushaltsjahr 2023. Die Mittel sind für den Offenen Ganztag vorgesehen und decken Kosten ab, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung im Jahr 2022 nicht absehbar waren.
Ein wesentlicher Teil des Bedarfs resultiert aus veränderten Rahmenbedingungen bei den Personalkosten. Die Stadt übernimmt die Personalkosten für Erzieherinnen und Erzieher der Jugendhilfe gGmbH (JHE). Im Rahmen neuer Tarifvereinbarungen fielen durch Inflationsausgleichszahlungen Kosten in Höhe von rund 1.000.000 Euro an, die im ursprünglichen Haushaltsplan nicht enthalten waren.
Zudem kam es zu einem höheren Bedarf bei der Erweiterung der Betreuungsgruppen. Statt der ursprünglich geplanten zehn zusätzlichen Gruppen wurden für das Schuljahr 20gestellt/2024 insgesamt 37 Gruppen eingerichtet, was einen Mehraufwand von 526.555 Euro zur Folge hatte. Ein weiterer Kostenfaktor ist der erhöhte Bedarf an Küchenkräften bei der RGE sowie eine Tariferhöhung, die mit 434.145 Euro zu Buche schlägt. Die Finanzierung dieser überplanmäßigen Mittel erfolgt durch Mehrerträge aus der Gewerbesteuer.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Erinnerungskultur in Essen Hier: Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024Zur Vorlage · 0035/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes im Jahr 2024 liegt dem Kulturausschuss, dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie dem Rat der Stadt Essen ein Konzept für die Wanderausstellung „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das Grundgesetz und seine Mütter und Väter aus Essen“ vor. Die Vorlage basiert auf einem Ratsbeschluss vom 17. Mai 2023, der die Verwaltung mit der Prüfung einer Ausstellung zur Förderung der Erinnerungskultur beauftragte.
Die geplante Ausstellung nutzt Roll-Ups und eine digitale Pinnwand, um stadtgeschichtliche Bezüge zur Verfassungsentstehung anhand der Biografien von drei ehemaligen Mitgliedern des Parlamentarischen Rats darzustellen. Die begleitende Vermittlungsstrategie sieht eine stadtweite Einbindung der neun Bezirksvertretungen sowie der weiterführenden Schulen vor, um Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe in die Quellenarbeit einzubinden. Nach einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten ist die Veröffentlichung eines Unterrichtsbandes sowie eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse vorgesehen.
Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung des Hauses der Essener Geschichte und des Stadtarchivs. Die geschätzten Kosten für die Ausstellung und Begleitmaterialien belaufen sich auf 20.000 Euro. Da Anträge auf Drittmittel bei der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung sowie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht bewilligt wurden, erfolgt die Finanzierung vorerst aus dem Budget der Alten Synagoge / Haus der Essener Geschichte. Eine Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr kann erforderlich werden. Die Eröffnung im Rathausfoyer ist für die erste Septemberhälfte 2024 geplant.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2024 · Kulturausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1674/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1674/2023/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024, welches auf dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ basiert. Für das kommende Jahr ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Der vorläufige Abschluss für das Jahr 2023 beläuft sich auf rund 4,44 Millionen Euro, wobei verbleibende Mittel in Höhe von etwa 900.000 Euro dem Haushalt zugeführt werden.
Die Planung für 2024 umfasst insgesamt 57 Einzelmaßnahmen, die in drei Teile gegliedert sind. Teil A umfasst die institutionelle Förderung mit 15 Handlungsansätzen und einem Volumen von rund 3,53 Millionen Euro. Teil B beinhaltet laufende Maßnahmen in Höhe von etwa 1,52 Millionen Euro, während Teil C für unterjährige Projekte und bezirkliche Arbeit 442.000 Euro vorsieht. Für neue Maßnahmen wird ein Bedarf von 38.843 Euro veranschlagt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration soll den Jahresabschluss 2023 sowie die Übersicht der bezirklichen Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und die Weiterführung der Strukturmaßnahmen sowie die Umsetzung der Handlungsansätze und Erprobungsprojekte beschließen. Für Anträge unter 5.001 Euro mit stadtweitem Bezug ist der Stichtag der 31. März, während für ganzjährige Maßnahmen des Folgejahres der 31. August gilt. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 1.05.10.02 durch Umschichtung bestehender Mittel, ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts zu verursachen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Ausnahme der Maßnahmen "Arche Noah" und "Wer bist du?".
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2024Zur Vorlage · 1491/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage behandelt die Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf oder das Studium für das Jahr 2024. Dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, den Bezirksvertretungen I bis IX sowie dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird zur Kenntnisnahme ein Bericht zum Sachstand und zu den geplanten Maßnahmen vorgelegt.
Seit 2019 stehen jährlich ein Millionen Euro für diese Präventionsarbeit zur Verfügung. Für das Jahr 2024 umfasst die Planung die Verteilung dieser Mittel, wobei ein Teil nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Ein Betrag von 240.000 Euro ist bereits für Projekte wie die Jugendberufsagentur, die Jugendfarm und das Projekt „NeZa“ gebunden.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Offensive liegen in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung stehen Themen wie Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreie Konfliktlösung sowie die Förderung von Finanzwissen im Fokus. Die berufliche Orientierung wird durch die Jugendberufsagentur und verschiedene Planspiele unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Bezirken. Die bisherigen Maßnahmen sollen im Jahr 2024 fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe hier: Sachstand Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 1518/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe dokumentiert den aktuellen Sachstand unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Essen. Zum Stichtag 30. September 2023 stieg die Anzahl der Personen mit jugendhilferechtlicher Zuständigkeit von 227 zu Beginn des Jahres auf 304 an. Während für rund 3.050 registrierte Minderjährige aus der Ukraine lediglich vier Personen der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit unterliegen, zeigt sich bei anderen Herkunftsländern eine Veränderung der Altersstruktur. Der Anteil der unter 14-Jährigen stieg von 5 Prozent im Jahr 2016 auf 26 Prozent im Jahr 2023.
Die Verwaltung berichtet zudem über Kapazitätsengpässe, da aktuell 19 Jugendliche auf Jugendhilfemplätze warten, wobei die Wartezeiten teilweise über vier Monate liegen. Auch bei Schulplätzen sind Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten verzeichnet. Zur Bewältigung der Situation wurden 55 Überbrückungsplätze geschaffen, wobei für die künftige Entwicklung mindestens 84 weitere Plätze benötigt werden. In der Planung befinden sich bereits 48 Plätze sowie 16 Fälle gemäß § 33 SGB VIII.
Neben der Schaffung von 55 Überbrückungsplätzen wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle in der Fachgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beschlossen. Ergänzende Handlungsempfehlungen wurden an das Landesjugendamt sowie das Landesministerium übermittelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Einführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII in EssenZur Vorlage · 1523/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt plant die Einführung von Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII, um junge Menschen mit Behinderung sowie deren Familien zu unterstützen und den Transformationsprozess zur inklusiven Jugendhilfe zu begleiten. Die Einrichtung eines entsprechenden Teams ist befristet bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Die personelle Umsetzung soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Das geplante Team umfasst drei Stellen: zwei Fachkräfte für die Fallberatung mit einem Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten sowie eine Koordinationsstelle mit 1,0 Vollzeitäquivalenten. Die Aufgaben der Fallberatung beinhalten die Bedarfsermittlung, Rechtsberatung und Netzwerkpflege, während die Koordinationsstelle die Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sowie die Fachberatung der Berater übernimmt. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 235.440 Euro. Zusätzlich sind Sachkosten in Höhe von 42.000 Euro für die Arbeitsplatzausstattung sowie 10.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit und Sprachmittlung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Etablierung des Teams beschließt. Die erforderlichen Stellen sollen mittels Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und im nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Die Erhöhung des Personalkostenbudgets des Jugendamtes wird in das Aufstellungswerfahren zum Haushalt 2025 eingebracht. Eventuelle Überschreitungen des Personalkostenbudgets im Jahr 2024 können vorbehaltlich einer gesamtstädtischen Deckung toleriert werden. Die Ausschüsse und der Inklusionsbeirat sollen die Maßnahme zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung erhalten. Die Umsetzung dient der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bis zum 1. Januar 2028.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2023 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aktueller Stand Landesförderung "Zusammen im Quartier" 2023/24 - Aufbau integrierter Sozialplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0062/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt das Projekt „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ im Rahmen eines Förderprogramms des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW um. Für die Jahre 2023 und 2024 wurden hierfür Fördermittel in Höhe von rund 68.800 Euro beziehungsweise 100.000 Euro bewilligt. Ziel der integrierten strategischen Sozialplanung ist es, die Folgen von Armut zu reduzieren und die gesellschaftliche Teilhabe in den Stadtvierteln zu fördern.
Die Planung fungiert als Bindeglied zwischen verschiedenen Fachplanungen und nutzt ein Monitoring auf Stadtviertelebene. Dabei sollen sozioökonomische und soziodemografische Entwicklungen analysiert werden, um Handlungsbedarfe zu identifizieren. Zur Steuerung der Aktivitäten wurde ein verwaltungsinterner Lenkungskreis eingerichtet, dem verschiedene Fachbereiche wie das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt, das Gesundheitsamt sowie das JobCenter angehören. Ein Bestandteil des Projekts ist die Nutzung des Systems KomMonitor zur Visualisierung von Sozialdaten.
Die aktuelle Projektphase läuft bis Ende 2024. Im November 2024 ist die Durchführung der Ersten Essener Konferenz für Integrierte Sozialplanung vorgesehen. Nach Abschluss der Projektlaufzeit sollen die gewonnenen Erkenntnisse in strukturelle Handlungsempfehlungen einfließen, um die integrierte strategische Sozialplanung in Essen ab dem Jahr 2025 weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Inklusionsbeirat (8. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Seniorenrat (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 15.02.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.AIntegrierte kommunale Präventionsstrategie: Eckpunkte, Datenkonzept und VorhabenZur Vorlage · 0039/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0039/2024/4 des Jugendamtes befasst sich mit der integrierten kommunalen Präventionsstrategie der Stadt Essen. Ziel der Strategie ist die Förderung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen, wobei ein besonderer Fokus auf der Prävention von Folgen finanzieller Familienarmut liegt. Als Grundlage für den Ausbau der Präventionskette dient ein Datenkonzept, das zwölf Indikatoren in den Bereichen wirtschaftliche Lage, Integration, Gesundheit, Bildung sowie Wohnen nutzt, um Risikofaktoren auf Stadtteilebene zu identifizieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Eckpunkte der Strategie annimmt und das Datenkonzept als Handlungsleitung für Fachplanungen nutzt. Die Verwaltung soll Modellvorhaben zur Implementierung von Präventionsketten umsetzen, diese erweitern und ein Konzept für die Kooperation mit medizinischen Leistungserbringern entwickeln. Die Datenbereitstellung erfolgt durch verschiedene Ämter und soll perspektivisch in das geografische Informationssystem KomMonitor integriert werden, um eine dynamische Darstellung zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung sind verschiedene Projekte vorgesehen. Ein dreijähriges Modellvorhaben zur Armutsfolgenprävention soll die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen in der Raumeinheit Bergeborbeck/Bochold erproben. Zudem ist das Starterprojekt „SchuBiE“ zur Förderung von Kindern mit Defiziten beim Schulbeginn geplant. Ein Pilotprojekt im Stadtbezirk I zur Stärkung der Sprachförderung wird durch Stiftungsmittel finanziert. Ein Lotsendienst in Geburtskliniken unterstützt Familien bis zum dritten Lebensjahr. Für die beschriebenen Vorhaben ist kein zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (sozialraumezogenes Datenkonzept: Bitte, das Südostviertel losgelöst vom Moltkeviertel als Sozialraum zu betrachten; Starterprojekt: Bitte, Friedensschule und Schule am Wasserturm zu berücksichtigen)
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.BBerichterstattung zur zentralen Veranstaltung „Jugendbeteiligung in Essen 2023“Zur Vorlage · 0085/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Veranstaltung „Stadtideen – Ideenstadt – Jugendbeteiligung in Essen“, die am 24. Oktober 2023 im Rathaus stattfand, wurde den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. An dem Format nahmen 170 Schülerinnen und Schüler aus 21 verschiedenen Schulformen teil. Die Organisation erfolgte durch das Jugendamt und Jugendverbände in Zusammenarbeit mit weiteren kommunalen Fachbereichen sowie unter Einbeziehung von Teilnehmenden des Vorjahres. Die Eröffnung der Veranstaltung übernahm der Oberbürgermeister.
Im Rahmen von thematischen Arbeitsgruppen diskutierten die Jugendlichen über Schwerpunkte wie Mobilität, Schule, Freizeitangebote und politische Beteiligungsmöglichkeiten. Als zentrale Anliegen wurden unter anderem die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Ausbau von Freizeitflächen sowie eine verstärkte Informationsweitergabe über soziale Medien identifiziert. Zudem wurden Forderungen nach mehr politischer Bildung und attraktiveren Veranstaltungen für junge Erwachsene formuliert.
Die Ergebnisse werden derzeit im Jugendamt aufbereitet und in bestehende Beteiligungsformate wie die Jugendforen integriert. Ziel ist es, bis zum zweiten Quartal 2024 einen Status quo festzulegen und konkrete Aufgaben an die zuständigen Stellen zu übermitteln. Die Inhalte sollen zudem auf der Plattform „townload-essen.de“ veröffentlicht werden. Eine Fortführung des Veranstaltungsformats als jährliches Element ist vorgesehen; der nächste Termin wurde für den 12. November 2024 im Rathaus angesetzt.
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Beratungsfolge
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.CBericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben! – Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“Zur Vorlage · 0086/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Bundesprogramm „Demokratie leben! – Achtung MENSCH! Partnerschaft für Demokratie Essen“ dokumentiert den Projektverlauf der Jahre 2022 und 2023 sowie die Planung für den Zeitraum 2025 bis 2030. Die seit Juni 2015 bestehende Partnerschaft wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Im Jahr 2022 wurden durch verschiedene Projekte rund 4.000 Jugendliche erreicht, darunter Schüler und Auszubildende der Stadt Essen. Zudem wurden Bundesmittel in Höhe von 20.000 Euro für Diskriminierungsthemen abgerufen.
Die Fachstelle erhöhte im Jahr 2023 ihre wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf 39 Stunden, wobei bislang 58 Coaches ausgebildet wurden. Im Rahmen des Sonderprojekts „Kommunales Konfliktmanagement Essen-Steele“ wurde im Jahr 2022 eine zusätzliche halbe Personalstelle geschaffen. Die Fördermittel sind von 74.233 Euro im Jahr 2015 auf 210.000 Euro im Jahr 2023 gestiegen, während der Eigenanteil der Stadt Essen von 0 Euro auf 23.500 Euro anstieg.
Für das Jahr 2024 ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft und Sozialraumarbeit in Essen-Steele vorgesehen, einschließlich des Aufbaus eines Netzwerks für kommunale Konfliktmanager. Die Fachstelle soll ihre Aufgaben erweitern, und die JHEgGmbH plant eine Taskforce zur Toleranzförderung sowie eine Bildungsreise nach Berlin. Die Verwaltung strebt die Fortführung der Bundesförderung bis Ende 2024 an und beabsichtigt, weitere Mittel im Rahmen des Bundesfolgeprogramms für die Jahre 2025 bis 2029 zu beantragen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Integrationsrat sowie die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft und für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.DPlanung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2024/ 2025Zur Vorlage · 0092/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2024/2025 legt die Entwicklung der Betreuungsplätze sowie die finanziellen Rahmenbedingungen dar. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen sank die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 30.09.2023 auf 35.267. Für das kommende Kita-Jahr sind 21.629 geförderte Plätze geplant, wobei durch die Realisierung neuer Gruppen ein Zuwachs von 804 Plätzen erwartet wird, trotz des Wegfalls von 201 Plätzen durch Schließungen und Umwandlungen. Dies soll zu einem Anstieg der Versorgungsquoten bei den U3- und Ü3-Plätzen führen.
Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie Sprachbildungsgruppen beschließen und die Gewährung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 830 Kindertagespflegepersonen genehmigen. Zudem ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgesehen, sodass diese nach Beschluss des Jugendamtes auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Zur Sicherung des Rechtsanspruchs wird die jährliche Fortschreibung eines Notprogramms mit Notgruppen im KiTa Zweckverband beantragt.
Finanziell sind Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 210 Millionen Euro veranschlagt. Die Zuschüsse für Spiel- und Sprachbildungsgruppen belaufen sich auf 1.510.000 Euro, während für Brückenprojekte 3.300.000 Euro vorgesehen sind. Ab dem 1. August 2024 ist zudem eine Erhöhung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent vorgesehen. Die Planung soll den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX zur Kenntnis bringen.
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Beratungsfolge
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 06.03.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.03.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (20. Sondersitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) hier: Runder Tisch "Fairpflegung in Essener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"Zur Vorlage · 0973/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0973/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines wiederkehrenden Runden Tisches zum Thema Ernährung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll dazu Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen einladen.
Ziel des Gremiums ist es, einen Überblick über die bestehenden Verpflegungsangebote und deren Nachfrage zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwächerer Familien zu erarbeiten und langfristig Lösungen zu finden, damit jedes Kind in Essen perspektivmäßig eine tägliche warme Mahlzeit erhält. Zudem soll die Ausweitung des Projekts „Fünf am Tag – machen Kinder stark“ geprüft werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der unbürokratischen Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Sicherung einer finanziellen Basis für Verpflegungsangebote in Jugendhäusern. Um die Entwicklung der Angebote analysieren zu können, sollen messbare Indikatoren entwickelt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Kinderarmutsquote in Essen und dem Bedarf an einer übergeordneten Strategie zur Vernetzung von Ernährungsangeboten in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben.
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Verpflegung an Essener SchulenZur Vorlage · 1375/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1375/2023/SPD den Antrag gestellt, einen wiederkehrenden Runden Tisch zum Thema Ernährung und Verpflegung an Essener Schulen einzurichten. Die Stadtverwaltung soll hierfür Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen zusammenbringen.
Im Fokus des Gremiums stehen verschiedene Zielsetzungen. Dazu gehören die Erstellung eines Überblicks über bestehende Verpflegungsangebote und deren Nachfrage sowie die Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen, um Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu vorhandenen Angeboten zu erleichtern. Langfristig wird angestrebt, eine tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler in Essen sicherzustellen.
Der Antrag sieht zudem vor, die Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unbürokratischer zu gestalten und die finanzielle Basis der Verpflegungsangebote dauerhaft zu sichern. Ein einheitliches Bestell- und Abrechnungssystem sowie die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entlastung der Schulleitungen sollen ebenfalls geprüft werden. Zudem soll die Einrichtung einer permanenten Vernetzungsstelle für Schulverpflegung untersucht werden, um Synergien zu nutzen. Ziel ist es, durch messbare Indikatoren die Weiterentwicklung der Angebote und deren Auswirkungen auf die Nachfrage analysieren zu können.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Schulorganisatorische Maßnahme: Errichtung des Bildungsgangs der Berufsfachschule 1 im Berufsfeld Sozialwesen am Berufskolleg im BildungsparkZur Vorlage · 0125/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft beabsichtigt die Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg im Bildungspark in Essen. Zum 1. August 2024 soll dort die „Berufsfachschule 1“ im Berufsfeld Sozialwesen als einzüggiger Vollzeitkurs eingeführt werden. Dieser Bildungsgang vermittelt berufliche Kenntnisse sowie den erweiterten ersten Schulabschluss im Fachbereich Gesundheit, Erziehung und Soziales.
Die Maßnahme dient der Erweiterung des bestehenden Portfolios des Berufskollegs, das bereits die Ausbildung von Sozialassistenten und Erziehern umfasst. Ziel ist es, durch ein ergänzendes Angebot die Durchlässigkeit innerhalb des Bildungssystems zu fördern und Schülerinnen und Schüler auf den Arbeitsmarkt im Bereich der sozialen Arbeit vorzubereiten. Durch begleitende Praktika in Einrichtungen des Sozialwesens sollen erste berufliche Erfahrungen sowie Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern ermöglicht werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Umstrukturierung, die auch eine Fusion mit dem Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg zum 1. August 2024 beinhaltet. Die notwendigen personellen und räumlichen Ressourcen sowie die entsprechende Ausstattung sind durch diese Zusammenführung vorhanden. Von den angehörten Fachverbänden und benachbarten Schulträgern liegen keine Einwände gegen die geplante Maßnahme vor.
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- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Schulorganisatorische Maßnahme: Errichtung des Bildungsgangs der Berufsfachschule 2 im Berufsfeld Sozialwesen am Berufskolleg im BildungsparkZur Vorlage · 0126/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft beabsichtigt die Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg im Bildungspark in Essen. Zum 1. August 2024 soll dort eine einjährige Berufsfachschule im Berufsfeld Sozialwesen eingerichtet werden. Dieser Bildungsgang vermittelt berufliche Kenntnisse sowie die Fachoberschulreife.
Die Maßnahme dient der Erweiterung des bestehenden Bildungsangebots am Berufskolleg, das bereits Fachrichtungen wie Gesundheit, Körperpflege und Ernährungs- und Versorgungsmanagement umfasst. Durch die neue Ausrichtung im Bereich Sozialwesen soll ein durchlässiges System geschaffen werden, das verschiedene Schulabschlüsse und berufliche Qualifikationen miteinander verknüpft. Die Einrichtung zielt darauf ab, die Ausbildungsmöglichkeiten im Berufsfeld Sozialwesen zu ergänzen und zur Bereitstellung von Fachkräften beizutragen.
Aufgrund der Fusion mit dem Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg stehen für den neuen Bildungsgang ausreichende Räumlichkeiten, Ausstattung sowie Lehrkräfte zur Verfügung. Der Schulträger sichert die Bereitstellung und Instandhaltung der erforderlichen Schulanlagen, Lehrmittel und der technischen Infrastruktur zu. Fachverbände sowie benachbarte Schulträger wurden im Vorfeld angehört; dabei wurden keine Einwände gegen die geplante Maßnahme erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.AVorhabenbeschreibung "Bildungscampus Bockmühle"Zur Vorlage · 0138/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0138/2024/4 beschreibt das geplante Projekt „Bildungscampus Bockmühle“. Ziel der Neuentwicklung ist die Umgestaltung der Gesamtschule Bockmühle zu einem Campus, der neben Schulgebäuden auch ein Sportzentrum, eine Bibliothek, einen Stadtteiltreff sowie einen Kinder- und Jugendtreff umfasst. Die Stadt Essen plant die Neuerrichtung auf Basis der Schulbauleitlinie in einem sechszügigen Modell.
Das Vorhaben gliedert sich in die Bereiche Unterrichts- und Schulentwicklung sowie mobile Jugendarbeit im Sozialraum. Diese Maßnahmen sind auf eine Dauer von drei Jahren angelegt, wobei eine Option auf eine zweijährige Verlängerung besteht. Für die dauerhafte Verankerung eines Campusmanagements sind 1,5 Stellen vorgesehen, bestehend aus einer Vollzeitstelle für das Management und einer halben Stelle für die sozialpädagogische Arbeit. Die mobile Jugendarbeit wurde zum 1. Februar 2024 aufgenommen. Das Projekt wird gemeinsam von der Stadt Essen, dem Ministerium für Schule und Bildung NRW sowie der RAG-Stiftung gefördert und durch die Universität Duisburg-Essen wissenschaftlich begleitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die Vorhabenbeschreibung zur Kenntnis nehmen. Eine erste Einschätzung der Klimarelevanz hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 4. Quartal 2023Zur Vorlage · 1787/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das vierte Quartal 2023 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Maßnahmen. Von insgesamt 189 Schulstandorten weisen derzeit noch 85 Anlagen Sanierungsbedarf auf. Im Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft fünf Projekte mit einem Gesamtvolumen von circa 2,55 Millionen Euro fertiggestellt. Die verbleibenden Maßnahmen werden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft, die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) sowie die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) umgesetzt.
Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Phasen der Planung und Bauausführung. Um die Umsetzung zu beschleunigen, wurden Maßnahmen zwischen den beteiligten Akteuren umverteilt, unter anderem durch die Abgabe von Projekten von der EABG an die GVE. Ein Teil der GVE-Maßnahmen soll bis Ende 2024 abgeschlossen werden, während die restlichen Sanierungen bis Ende 2025 geplant sind.
Hinsichtlich der Kosten wird aufgrund der Baupreissteigerungen derzeit von einer Unterdeckung in Höhe von rund 4 Millionen Euro ausgegangen. Die Finanzierung erfolgt über einen investiven Pool mit einem jährlichen Budget von 5 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025. Bei einzelnen Projekten wurden Kostenanpassungen notwendig, etwa durch den Einbau von Lüftungsanlagen oder aufgrund erweiterter Instandsetzungsarbeiten an Gebäudeteilen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Turnhallensanierungsprogramm hier: Sachstand 1. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1816/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand des Turnhallensanierungsprogramms für das erste Halbjahr 2024 vorgelegt. Das Programm, welches auf Beschlüssen aus dem Jahr 2015 basiert, umfasst die Sanierung von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen sowie drei Lehrschwimmbecken. Von diesen Einrichtungen befinden sich 42 Maßnahmen in einem abgeschlossenen, laufenden oder planenden Zustand. Davon sind 18 Projekte bereits abgeschlossen, während weitere Maßnahmen im Rahmen laufender Sanierungen sowie eines neuen fünften Pakets durchgeführt werden.
Bisher wurden rund 131,9 Millionen Euro in die Sanierung investiert, finanziert durch verschiedene Förderprogramme und den städtischen Haushalt. Für die verbleibenden 101 Hallen besteht weiterhin Sanierungsbedarf. Der prognostizierte Instandhaltungsbedarf für diese Einrichtungen wird auf etwa 285 Millionen Euro geschätzt, wobei die Kosten über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren verteilt sind. Die Priorisierung sieht für die nächsten ein bis zwei Jahre einen Bedarf von 14 Millionen Euro vor. Parallel dazu werden zukünftige Schulbauprojekte, wie etwa an der Tiegelschule oder dem Leibniz-Gymnasium, den Neubau oder die Erweiterung von Hallenteilen beinhalten.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Montessorischule am Lönsberg - Energetische Sanierung der Turnhalle LönsbergZur Vorlage · 1830/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die energetische Sanierung der Turnhalle am Lönsberg beschließen. Das Projekt umfasst Gesamtkosten in Höhe von 3.380.000 Euro. Die Verwaltung bittet den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft um nachträgliche Kenntnisnahme, um eine Verzögerung des Verfahrens zu vermeiden, da die Turnhalle bereits seit Februar 2021 nicht mehr genutzt werden kann.
Ursprünglich als einfache Erneuerung der Heiz-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen geplant, hat sich das Vorhaben aufgrund baulicher Erkenntnisse zu einer umfassenden Großsanierung ausgeweitet. Im Rahmen von Prüfungen wurden Mängel an der Tragkonstruktion sowie die Notwendigkeit einer Schadstoffsanierung aufgrund eines Asbestbefundes festgestellt. Die Maßnahmen umfassen nun auch die Sanierung des Dachbereichs, der Decken, der Umkleiden und der Sanitärräume sowie die Installation eines LED-Beleuchtungskonzepts. Zudem werden die Anlagen für den künftigen Einsatz von Wärmepumpen vorbereitet.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 sind Mittel in Höhe von 2.000.000 Euro für das Projekt geplant, während die verbleibenden Kosten im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 berücksichtigt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums am Standort Katzenbruchstraße, Gymnasium Essen-Nord-Ost Hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1923/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeginn für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums in Essen-Nord-Ost sowie für ein zusätzliches Nebengebäude in Modulbauweise am Standort Katzenbruchstraße entscheiden. Die Vorlage sieht die Genehmigung der Kosten für das Projekt des Schulneubaus in Höhe von 91 Millionen Euro sowie für den Modulbau in Höhe von 6 Millionen Euro vor. Die Fertigstellung des Modulbaus ist für das vierte Quartal 2025 geplant, während der Neubau bis zum ersten Quartal 2028 fertiggestellt werden soll.
Die Kostenentwicklung gegenüber der Schätzung aus dem Jahr 2021 ergibt eine Steigerung um etwa 16,1 Millionen Euro. Als Gründe werden Baupreissteigerungen von rund 34 Prozent, ein erhöhter Raumbedarf sowie angepasste Brandschutzanforderungen angeführt. Die Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglichen Rahmen von 55,3 Millionen Euro aus dem Jahr 2018 resultiert zudem aus einer Projekterweiterung und angepassten Planungsqualitäten.
Die Finanzierung des Neubaus erfolgt durch Mittel in Höhe von 84,1 Millionen Euro, die auf die Jahre 2024 bis 2028 verteilt sind. Für den Modulbau werden 5,72 Millionen Euro für den Zeitraum von 2024 bis 2026 benötigt. Die entsprechende Anpassung der Haushaltsansätze für die Folgejahre erfolgt im Rahmen der Mittelanmeldung zum Haushalt 2025 und darüber hinaus. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft haben die Vorlage zur Kenntnis genommen, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen abgeben.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Frida-Levy-Gesamtschule – Neubauprojekt der 6-zügigen Gesamtschule mit 5 Sporthallen – Bereitstellung von Planungsmitteln, Kauf und Errichtung eines Interim GebäudesZur Vorlage · 1961/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über das Neubauprojekt der 6-zügigen Frida-Levy-Gesamtschule sowie die Errichtung eines Interimsgebäudes entscheiden. Die Vorlage sieht die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau in Höhe von 20,5 Millionen Euro vor, wobei die Beauftragung des Generalplaners als HOAI-Stufenbeauftragung (Stufen 1 bis 3) erfolgt. Zudem wird ein Teilbaubeginnbeschluss für die Baufeldherrichtung in Höhe von 2 Millionen Euro beantragung. Für die Umsetzung des Neubaus wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 in Höhe von 17,5 Millionen Euro angefordert, mit Kassenwirksamkeiten von 7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 10,5 Millionen Euro im Jahr 2026.
Für die Interimslösung ist der Kauf bzw. die Errichtung eines dreigeschossigen Containergebäudes mit einer Fläche von etwa 2.700 Quadratmetern vorgesehen. Hierfür sind insgesamt 10,5 Millionen Euro veranschlagt, die sich aus Bauleistungen, Planung und Baufeldherrichtung zusammensetzen. Der aktuelle Kostenrahmen für die Bauleistungen des Neubauprojekts beläuft sich auf insgesamt 110.050.000 Euro.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Baufeldherrichtung im dritten Quartal 2025 vor. Die Fertigstellung des Schulgebäudes wird für das dritte Quartal 2030 angestrebt, während die Sporthallen und Freianlagen für das erste Quartal 2033 geplant sind. Die finanziellen Kalkulationen beinhalten jährliche Abschreibungen und Zinsen für beide Bauvorhaben.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 31.01.2024 · Rat der Stadt Essen (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.01.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Beschlusskontrolle
- 23.Anträge
- 24.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 25.Vorstellung von Frau Thoböll und Herrn von der Heyde, Schulleitung der Bertha-von-Suttner-Realschule
- 25.ABesetzung der Stelle der Schulleitung an der Bertha-von-Suttner-RealschuleErgebnis: Kenntnis genommen
- 26.Mitteilungen
- 27.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil