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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Integrationsrates vom 20.09.2023
- 2.Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1528/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat eine Vorlage zur Festlegung der Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Planung dieser Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Sitzungsabfolge des Rates und seiner Ausschüsse sowie der Schulferien und gesetzlichen Feiertage.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gremiensitzungen an verschiedenen Mittwochen im Jahr 2024 durchzuführen. Als vorgesehene Termine sind der 7. Februar, der 6. März, der 22. Mai, der 19. Juni, der 18. September sowie der 20. November 2024 aufgeführt. Ein Termin am 11. Dezember 2024 ist als optionaler Termin enthalten. Aufgrund der Oster-, Sommer- und Herbstferien entfallen die Sitzungen in den Monaten April, Juli, August und Oktober. Die Zusammenkünfte des Integrationsrates sind jeweils für 17:30 Uhr im Ratssaal angesetzt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1524/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat befasst sich mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2024. In der vorliegenden Vorlage empfiehlt das Gremium dem Rat der Stadt die Beschlussfassung über die spezifischen Teilpläne zur interkulturellen Arbeit sowie zum Integrationsbudget. Dies umfasst zudem die in den Anlagen aufgeführten Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Anpassungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans.
Die Haushaltsplanung im Zuständigkeitsbereich des Integrationsrats weist für das Jahr 2024 einen Gesamtzuschussbedarf von rund 7,1 Millionen Euro vor der internen Leistungsverrechnung aus. Dieser Bedarf verteilt sich auf den Teilplan zum Integrationsbudget mit einem Betrag von 5,641 Millionen Euro und den Teilplan zur interkulturellen Arbeit mit 1,485 Millionen Euro. Die ordentlichen Erträge sind für das Jahr 2024 mit etwa 3,534 Millionen Euro veranschlagt, während die ordentlichen Aufwendungen auf 10,660 Millionen Euro angesetzt sind.
Im Bereich der Investitionstätigkeit ist für das Jahr 2024 ein Betrag von 10.000 Euro für den Erwerb von Sachanlagen im Geschäftsbereich der interkulturellen Arbeit vorgesehen. Nach Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Teilergebnis von etwa 7,293 Millionen Euro im Minus.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1674/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1674/2023/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024, welches auf dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ basiert. Für das kommende Jahr ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Der vorläufige Abschluss für das Jahr 2023 beläuft sich auf rund 4,44 Millionen Euro, wobei verbleibende Mittel in Höhe von etwa 900.000 Euro dem Haushalt zugeführt werden.
Die Planung für 2024 umfasst insgesamt 57 Einzelmaßnahmen, die in drei Teile gegliedert sind. Teil A umfasst die institutionelle Förderung mit 15 Handlungsansätzen und einem Volumen von rund 3,53 Millionen Euro. Teil B beinhaltet laufende Maßnahmen in Höhe von etwa 1,52 Millionen Euro, während Teil C für unterjährige Projekte und bezirkliche Arbeit 442.000 Euro vorsieht. Für neue Maßnahmen wird ein Bedarf von 38.843 Euro veranschlagt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration soll den Jahresabschluss 2023 sowie die Übersicht der bezirklichen Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und die Weiterführung der Strukturmaßnahmen sowie die Umsetzung der Handlungsansätze und Erprobungsprojekte beschließen. Für Anträge unter 5.001 Euro mit stadtweitem Bezug ist der Stichtag der 31. März, während für ganzjährige Maßnahmen des Folgejahres der 31. August gilt. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 1.05.10.02 durch Umschichtung bestehender Mittel, ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts zu verursachen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Ausnahme der Maßnahmen "Arche Noah" und "Wer bist du?".
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1468/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Zudem ist vorgesehen, dem Rat alle zwei Jahre über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, mit dem die Durchführung des Landesprogramms „NRWeltoffen“ sowie die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt wurde. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Der Erarbeitungsprozess umfasste die Einbindung von Fachbereichen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei. In verschiedenen Workshops wurden Handlungsfelder, Ziele und Empfehlungen erarbeitet, die durch ein Steuerungsgremium sowie den Fachbeirat für Integration ergänzt und priorisiert wurden.
Das Konzept gliedert sich in acht Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Kinder und Familie, Schule, Jugendarbeit, Arbeitswelt, Sport sowie die öffentliche Verwaltung. Für jedes dieser Felder werden spezifische Handlungsziele und entsprechende Empfehlungen definiert. Zur Erhöhung der Reichweite wird empfohlen, das Konzept in andere Sprachen sowie in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert nach aktuellem Stand zusätzliche Finanzmittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.1Gemeinsam gegen Links- / Rechts- / islamistischen Extremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1805/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1805/2023/AFD eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ein präventives Handlungskonzept gegen islamistischen Antisemitismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus und Deutschfeindlichkeit entwickelt. Dieses soll in das bereits unter der Nummer 1468/2023/OB vorgelegte Konzept integriert werden, um ein umfassendes Gesamthandlungskonzept gegen verschiedene Formen von Extremismus und Rassismus zu etablieren.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass aktuelle Förderprogramme des Landes, wie etwa „NRWeltoffen“, primär Maßnahmen gegen Rechtsextremismus abdecken, andere Formen des Extremismus jedoch nicht explizit fördern. Laut dem Antrag sind Linksextremismus sowie religiös begründeter Extremismus in Essen präsent. Als Beleg werden Ereignisse im Rahmen von Demonstrationen angeführt, bei denen islamistischer Antisemitismus und Aufrufe zur Gründung eines Kalifats auf dem Stadtgebiet beobachtet wurden. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das bestehende Konzept gegen Rechtsextremismus als alleiniges stadtweites Instrument nicht ausreicht, um die verschiedenen Formen von Extremismus zu bekämpfen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 6.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall der Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1680/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1680/2023/4 des Jugendamtes befasst sich mit der optionalen Weiterführung und Finanzierung der sogenannten Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln. Diese Projekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die zur Unterstützung der Integration von Familien mit Fluchthintergrund dienen. Eine kommunale Übernahme der Kosten ist vorgesehen, falls die Landesförderung durch den Landschaftsverband Rheinland eingestellt wird.
Die Kosten für die Sicherstellung der Förderung belaufen sich auf circa 2.710.000,00 Euro. Ziel ist es, die Finanzierung der Projekte im Falle eines Wegfalls der Landesförderung bis zum 31. Dezember 2024 aus kommunalen Mitteln zu gewährleisten. Aktuell werden durch diese Angebote 596 Kinder und deren Familien erreicht. Laut der Vorlage besteht in bestimmten Sozialräumen ein unzureichender Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten. Ein Wegfall der Leistungen würde für die betroffenen Kinder keine Möglichkeit für Bildungs- und Betreuungsangebote vor dem Schuleintritt bieten, was die Stadtteilintegration beeinträchtigen könnte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Maßnahme empfehlen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat sollen die Kenntnisnahme vornehmen. Der Rat der Stadt soll die kommunale Förderung der aufgeführten Projekte für das Jahr 2024 beschließen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe hier: Sachstand Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 1518/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe dokumentiert den aktuellen Sachstand unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Essen. Zum Stichtag 30. September 2023 stieg die Anzahl der Personen mit jugendhilferechtlicher Zuständigkeit von 227 zu Beginn des Jahres auf 304 an. Während für rund 3.050 registrierte Minderjährige aus der Ukraine lediglich vier Personen der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit unterliegen, zeigt sich bei anderen Herkunftsländern eine Veränderung der Altersstruktur. Der Anteil der unter 14-Jährigen stieg von 5 Prozent im Jahr 2016 auf 26 Prozent im Jahr 2023.
Die Verwaltung berichtet zudem über Kapazitätsengpässe, da aktuell 19 Jugendliche auf Jugendhilfemplätze warten, wobei die Wartezeiten teilweise über vier Monate liegen. Auch bei Schulplätzen sind Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten verzeichnet. Zur Bewältigung der Situation wurden 55 Überbrückungsplätze geschaffen, wobei für die künftige Entwicklung mindestens 84 weitere Plätze benötigt werden. In der Planung befinden sich bereits 48 Plätze sowie 16 Fälle gemäß § 33 SGB VIII.
Neben der Schaffung von 55 Überbrückungsplätzen wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle in der Fachgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beschlossen. Ergänzende Handlungsempfehlungen wurden an das Landesjugendamt sowie das Landesministerium übermittelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2024Zur Vorlage · 1491/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage behandelt die Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf oder das Studium für das Jahr 2024. Dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, den Bezirksvertretungen I bis IX sowie dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird zur Kenntnisnahme ein Bericht zum Sachstand und zu den geplanten Maßnahmen vorgelegt.
Seit 2019 stehen jährlich ein Millionen Euro für diese Präventionsarbeit zur Verfügung. Für das Jahr 2024 umfasst die Planung die Verteilung dieser Mittel, wobei ein Teil nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Ein Betrag von 240.000 Euro ist bereits für Projekte wie die Jugendberufsagentur, die Jugendfarm und das Projekt „NeZa“ gebunden.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Offensive liegen in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung stehen Themen wie Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreie Konfliktlösung sowie die Förderung von Finanzwissen im Fokus. Die berufliche Orientierung wird durch die Jugendberufsagentur und verschiedene Planspiele unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Bezirken. Die bisherigen Maßnahmen sollen im Jahr 2024 fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1423/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt die Kosten für verschiedene Leistungsbereiche durch Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2024 übernimmt.
Die Kostenplanung für das Jahr 2024 beläuft sich auf insgesamt 270.000 Euro. Dieser Betrag unterteilt sich in drei verschiedene Kostenblöcke. Ein Teilbetrag von 210.000 Euro ist für Leistungen in den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte vorgesehen. Diese Leistungen werden von verschiedenen Trägern wie dem AWO Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, dem Diakoniewerk Essen, dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. und Impulse e.V. erbracht. Ein weiterer Block umfasst 40.000 Euro für die Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen. Die verbleibenden 20.000 Euro sind für Sprach- und Integrationsmittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) zur Unterstützung von Case Management-Stellen bei der AWO, dem Paritätischen Essen, dem PlanB Ruhr e.V., dem SoNII e.V. sowie der Jugendberufshilfe Essen vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 1.06.03.01. Die Kostenansätze für die Neuzugewandertenberatung, die Erziehungsberatung, die Jugendgerichtshilfe und das KIM sind in der Haushaltsplanung 2024 bereits berücksichtigt. Die vertraglichen Regelungen mit den beteiligten Trägern sollen bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Aktueller Sachstand zur Jugendberufsagentur EssenZur Vorlage · 1704/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Jugendberufsagentur Essen (JBA) wird ihre bestehenden Strukturen im Jahr 2024 beibehalten. Seit 2020 agiert die JBA als kooperativer Zusammenschluss verschiedener Rechtskreise, um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf den Bereichen Schule, Clearing sowie der Ausbildungs- und Vermittlung.
Im Rahmen des Bundeshaushalts 2024 war ursprünglich geplant, die Betreuung arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme war eine Einsparung von rund 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Ein solcher Systemwechsel hätte Auswirkungen auf die bestehenden Kooperationen und Strukturen der Jugendberufsagentur Essen gehabt.
Aufgrund von Kritik aus der Essener Politik, der Jugendberufshilfe sowie der Verwaltung hat der Bundesminister diese Pläne am 28. September 2023 zurückgenommen. Damit bleibt der aktuelle Status quo der JBA bestehen. Die zuständigen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, sollen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen. Zudem ist vorgesehen, bestimmte Arbeitsbereiche auszuweiten, um den kommunalen Bedarf junger Menschen weiterhin abzudecken.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Vorstellung des Kalenders für Schwangere in Essen: Joju
- 12.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2023Zur Vorlage · 1675/2023/5 · Vorlage
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Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2023 legt die strukturellen, fiskalischen und operativen Ergebnisse des Fachbereichs 56 dar. Zum Ende des Septembers 2023 wurden 5.741 Personen in 2.908 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die SGB II-Arbeitslosenquote belief sich in diesem Zeitraum auf 8,4 %. Hinsichtlich der finanziellen Lage werden kommunale Mehraufwendungen in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro prognostiziert, wovon etwa 9,3 Millionen Euro durch Erstattungen des Bundes gedeckt werden. Zudem wird auf die Erhöhung der Regelsätze um bis zu 11,8 % sowie auf einen Bestand von 574 Arbeitsplätzen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach § 16i SGB II hingewiesen. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Vorlage beschreibt zudem die strategischen Ziele der Arbeitsmarktpolitik der Stadt Essen. Im Fokus stehen die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit durch Maßnahmen wie die Optimierung der Jugendberufsagentur, die Akquise von Ausbildungsstellen und Quartiersarbeit. Ein zentrales Ziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung über die Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte umfassen die Integration von anerkannten Asylbewerbern über den Integration Point, die Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie die Umsetzung des Bundesprojektes „rehapro“.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1469/2023/7 befasst sich mit dem neuen Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches als planerische Grundlage für die weitere Entwicklung der Essener Innenstadt dienen soll. Das Vorhaben umfasst die Erarbeitung eines räumlichen und programmatischen Leitbilds sowie eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) ab dem Jahr 2024. Für die anfallenden Planungsleistungen wurden Fördermittel in Höhe von 252.000 € aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereitgestellt. Der Planungsprozess gliedert sich in die Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das neue Leitbild bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Innenstadtentwicklung berücksichtigt. Die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen Empfehlungen abgeben, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme vornimmt. Die Handlungsebene „Gemeinschaftlich“ fokussiert dabei auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Nutzung des öffentlichen Raums.
Ein auf dem Leitbild aufbauender Integrierter Einzelhandelsentwicklungsplan soll Maßnahmen inklusive Kostenansätzen und Zeiträumen konkretisieren. Die Erarbeitung des IEK ist für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten vorgesehen, wobei der Prozess im Herbst 2023 beginnen soll und eine öffentliche Beteiligung vorsieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für GeflüchteteZur Vorlage · 1159/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1159/2023/7 befasst sich mit dem Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Essen. Hintergrund ist die Erwartung steigender Zuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Wegfall von 1.200 Plätzen in Behelfseinrichtungen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre. Mit Stand September 2023 liegt die Aufnahmekennzahl bei 107,83 Prozent, wobei für das Jahr 2024 eine Aufnahmeverpflichtung von etwa 2.100 Personen prognostiziert wird.
Zur Kompensation des Kapazitätsverlusts sollen die Objekte in der Franziskanerstraße 43-47 mit einer Kapazität von 140 bis 160 Personen sowie die Liegenschaft Königgrätzstraße 12/Huttropstraße 8 mit bis zu 150 Personen angemietet werden. Letztere steht ab dem zweiten Quartal 2024 zur Verfügung. Für die Franziskanerstraße ist eine Informationsveranstaltung im November 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, der Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung über die Anmietung erfolgt über eine nichtöffentliche Vorlage.
Die Anmietung ist im Haushaltsplan 2023 nicht enthalten. Durch die zusätzlichen Kosten steigt die Prognose für den Bereich Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2023 von ursprünglich 3,0 Millionen Euro auf etwa 8,5 Millionen Euro. Der daraus resultierende Mehrbedarf von 5,5 Millionen Euro wird durch zusätzliche Landeshilfen gedeckt. Für den Haushaltsplanentwurf 2024 ist ein Ansatz von rund 8,3 Millionen Euro vorgesehen, der in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 einfließt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich befürwortend Kenntnis genommen (15 Stimmen) AfD (1 Stimme) keine Zustimmung
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 16.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 17.Anträge und Anfragen
- 18.Mitteilungen und Aktuelles
- 19.Verschiedenes
- B.Nichtöffentlicher Teil
- 20.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete hier: MietvertragsangelegnheitenErgebnis: Kenntnis genommen