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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Integrationsrates vom 20.09.2023
- 2.Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1528/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat eine Vorlage zur Festlegung der Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Planung dieser Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Sitzungsabfolge des Rates und seiner Ausschüsse sowie der Schulferien und gesetzlichen Feiertage.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gremiensitzungen an verschiedenen Mittwochen im Jahr 2024 durchzuführen. Als vorgesehene Termine sind der 7. Februar, der 6. März, der 22. Mai, der 19. Juni, der 18. September sowie der 20. November 2024 aufgeführt. Ein Termin am 11. Dezember 2024 ist als optionaler Termin enthalten. Aufgrund der Oster-, Sommer- und Herbstferien entfallen die Sitzungen in den Monaten April, Juli, August und Oktober. Die Zusammenkünfte des Integrationsrates sind jeweils für 17:30 Uhr im Ratssaal angesetzt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1524/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat befasst sich mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2024. In der vorliegenden Vorlage empfiehlt das Gremium dem Rat der Stadt die Beschlussfassung über die spezifischen Teilpläne zur interkulturellen Arbeit sowie zum Integrationsbudget. Dies umfasst zudem die in den Anlagen aufgeführten Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Anpassungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans.
Die Haushaltsplanung im Zuständigkeitsbereich des Integrationsrats weist für das Jahr 2024 einen Gesamtzuschussbedarf von rund 7,1 Millionen Euro vor der internen Leistungsverrechnung aus. Dieser Bedarf verteilt sich auf den Teilplan zum Integrationsbudget mit einem Betrag von 5,641 Millionen Euro und den Teilplan zur interkulturellen Arbeit mit 1,485 Millionen Euro. Die ordentlichen Erträge sind für das Jahr 2024 mit etwa 3,534 Millionen Euro veranschlagt, während die ordentlichen Aufwendungen auf 10,660 Millionen Euro angesetzt sind.
Im Bereich der Investitionstätigkeit ist für das Jahr 2024 ein Betrag von 10.000 Euro für den Erwerb von Sachanlagen im Geschäftsbereich der interkulturellen Arbeit vorgesehen. Nach Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 ein Teilergebnis von etwa 7,293 Millionen Euro im Minus.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1674/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024 in Essen orientiert sich am Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Für das kommende Haushaltsjahr ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen, womit das Budgetniveau des Jahres 2023 beibehalten wird. Die Mittel dienen der Förderung von Projekten, die zur gesellschaftlichen Teilhabe und zum sozialen Zusammenhalt aller Einwohner beitragen sollen.
Der vorläufige Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 beläuft sich auf rund 4,44 Millionen Euro. Dieser Wert ergibt sich unter anderem durch die Verrechnung nicht genutzter Zuwendungsmittel aus den Jahren 2021 und 2022 sowie einen geringeren Finanzbedarf bei bestimmten Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel werden dem städtischen Haushalt zugeführt. Da die Summe der eingegangenen Anträge das Budgetvolumen bereits übersteigt, ist für 2024 mit einer vollständigen Ausschöpfung der Mittel zu rechnen.
Der Plan für 2024 umfasst die Fortführung institutioneller Strukturmaßnahmen mit einem Planungsansatz von etwa 3,53 Millionen Euro sowie weitere laufende Maßnahmen mit einem Volumen von rund 1,52 Millionen Euro. Zusätzlich sind Mittel für die bezirkliche Integrationsarbeit und für neue Initial- und Erprobungsprojekte vorgesehen. Die Planung berücksichtigt zudem die Prüfung neuer Anträge zur Aufnahme in das Integrationsbudget, um die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsansätze zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Ausnahme der Maßnahmen "Arche Noah" und "Wer bist du?".
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1468/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Zudem ist vorgesehen, dem Rat alle zwei Jahre über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, mit dem die Durchführung des Landesprogramms „NRWeltoffen“ sowie die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt wurde. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Der Erarbeitungsprozess umfasste die Einbindung von Fachbereichen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei. In verschiedenen Workshops wurden Handlungsfelder, Ziele und Empfehlungen erarbeitet, die durch ein Steuerungsgremium sowie den Fachbeirat für Integration ergänzt und priorisiert wurden.
Das Konzept gliedert sich in acht Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Kinder und Familie, Schule, Jugendarbeit, Arbeitswelt, Sport sowie die öffentliche Verwaltung. Für jedes dieser Felder werden spezifische Handlungsziele und entsprechende Empfehlungen definiert. Zur Erhöhung der Reichweite wird empfohlen, das Konzept in andere Sprachen sowie in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert nach aktuellem Stand zusätzliche Finanzmittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.1Gemeinsam gegen Links- / Rechts- / islamistischen Extremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1805/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1805/2023/AFD eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ein präventives Handlungskonzept gegen islamistischen Antisemitismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus und Deutschfeindlichkeit entwickelt. Dieses soll in das bereits unter der Nummer 1468/2023/OB vorgelegte Konzept integriert werden, um ein umfassendes Gesamthandlungskonzept gegen verschiedene Formen von Extremismus und Rassismus zu etablieren.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass aktuelle Förderprogramme des Landes, wie etwa „NRWeltoffen“, primär Maßnahmen gegen Rechtsextremismus abdecken, andere Formen des Extremismus jedoch nicht explizit fördern. Laut dem Antrag sind Linksextremismus sowie religiös begründeter Extremismus in Essen präsent. Als Beleg werden Ereignisse im Rahmen von Demonstrationen angeführt, bei denen islamistischer Antisemitismus und Aufrufe zur Gründung eines Kalifats auf dem Stadtgebiet beobachtet wurden. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das bestehende Konzept gegen Rechtsextremismus als alleiniges stadtweites Instrument nicht ausreicht, um die verschiedenen Formen von Extremismus zu bekämpfen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 6.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall der Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1680/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine mögliche kommunale Finanzierung der sogenannten Brückenprojekte für das Jahr 2024 als Absicherung für den Fall, dass die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Diese Projekte, zu denen unter anderem Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen gehören, bieten niederschwellige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund sowie vergleichbaren Lebenslagen an. Ziel der Angebote ist es, die Integration und den Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen.
Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Informationen über die Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland für das Jahr 2024 vorliegen, soll die Stadt Essen im Bedarfsfall einspringen. Damit eine Planungssicherheit für die Träger sowie eine kontinuierliche Betreuung der rund 596 betroffenen Kinder gewährleistet bleibt, wird die Übernahme der Kosten aus kommunalen Mitteln vorgeschlagen. Im Falle einer Einstellung der Landesförderung belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 2.710.000 Euro für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die kommunale Förderung beschließt, sofern die Landesmittel ausfallen. Die Vorlage durchläuft hierzu verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Integrationsrat zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe hier: Sachstand Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 1518/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verwaltung zum Sachstand der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Essen zeigt die Entwicklung der jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten auf. Während zum Stichtag 30. September 2023 rund 3.050 Minderjährige aus der Ukraine in der Stadt registriert waren, besteht für lediglich vier dieser Personen eine spezifische Zuständigkeit des Jugendamtes als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die jugendhilferechtliche Quote zur Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen ist im Jahr 2023 gestiegen. Lag die Quote zu Beginn des Jahres noch bei 227 Personen, stieg sie bis Ende September auf 304 an. In den letzten vier Wochen des Berichtszeitraums wurde ein Zuwachs von etwa fünf Fällen pro Woche verzeichnet. Da die Quote lediglich eine Orientierung darstellt, kann die tatsächliche Zahl der in Essen dauerhaft zu versorgenden Personen aufgrund von Ausnahmen bei der Verteilung, etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen, über diesen Wert hinausgehen.
Die Herkunft der betreuten Minderjährigen ist vielfältig und umfasst unter anderem Afghanistan, Syrien, Guinea, Marokko, Algerien, Eritrea und die Türkei, wobei syrische Staatsangehörige die größte Gruppe bilden. Das Verfahren zur Altersfeststellung erfolgt durch Fachkräfte des Jugendamtes mittels Selbstauskunft und bei Bedarf durch medizinische Untersuchungen unter Wahrung der Selbstbestimmung.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2024Zur Vorlage · 1491/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage behandelt die Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf oder das Studium für das Jahr 2024. Dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, den Bezirksvertretungen I bis IX sowie dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird zur Kenntnisnahme ein Bericht zum Sachstand und zu den geplanten Maßnahmen vorgelegt.
Seit 2019 stehen jährlich ein Millionen Euro für diese Präventionsarbeit zur Verfügung. Für das Jahr 2024 umfasst die Planung die Verteilung dieser Mittel, wobei ein Teil nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Ein Betrag von 240.000 Euro ist bereits für Projekte wie die Jugendberufsagentur, die Jugendfarm und das Projekt „NeZa“ gebunden.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Offensive liegen in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung stehen Themen wie Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreie Konfliktlösung sowie die Förderung von Finanzwissen im Fokus. Die berufliche Orientierung wird durch die Jugendberufsagentur und verschiedene Planspiele unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Bezirken. Die bisherigen Maßnahmen sollen im Jahr 2024 fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1423/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler bis zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht vor, insgesamt 210.000 Euro für Leistungen in den Bereichen Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte bereitzustellen. Die Finanzierung soll durch Zusatzvereinbarungen mit verschiedenen Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, dem Diakoniewerk Essen, dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. und Impulse e.V. erfolgen.
Ein weiterer Bestandteil des Vorschlags ist die Bereitstellung von 40.000 Euro für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern zur Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitswesen. Dies betrifft die Arbeit der cse gGmbH sowie des Diakoniewerks Essen, um den Zugang zum Gesundheitssystem sicherzustellen.
Zudem ist die Übernahme von Kosten in Höhe von 20.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) vorgesehen. Diese Mittel sollen Case-Management-Stellen bei der Arbeiterwohlfahrt, dem Paritätischen Essen, dem PlanB Ruhr e.V., dem SoNII e.V. sowie der Jugendberufshilfe Essen unterstützen. Die entsprechenden finanziellen Regelungen sollen ebenfalls bis Ende 2024 durch Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern gesichert werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Aktueller Sachstand zur Jugendberufsagentur EssenZur Vorlage · 1704/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Jugendberufsagentur Essen (JBA) wird ihre bestehenden Strukturen im Jahr 2024 beibehalten. Seit 2020 agiert die JBA als kooperativer Zusammenschluss verschiedener Rechtskreise, um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf den Bereichen Schule, Clearing sowie der Ausbildungs- und Vermittlung.
Im Rahmen des Bundeshaushalts 2024 war ursprünglich geplant, die Betreuung arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme war eine Einsparung von rund 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Ein solcher Systemwechsel hätte Auswirkungen auf die bestehenden Kooperationen und Strukturen der Jugendberufsagentur Essen gehabt.
Aufgrund von Kritik aus der Essener Politik, der Jugendberufshilfe sowie der Verwaltung hat der Bundesminister diese Pläne am 28. September 2023 zurückgenommen. Damit bleibt der aktuelle Status quo der JBA bestehen. Die zuständigen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, sollen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen. Zudem ist vorgesehen, bestimmte Arbeitsbereiche auszuweiten, um den kommunalen Bedarf junger Menschen weiterhin abzudecken.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Vorstellung des Kalenders für Schwangere in Essen: Joju
- 12.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2023Zur Vorlage · 1675/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2023 dokumentiert die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten und die Arbeitsmarktintegration. Infolge des Krieges in der Ukraine wurden Ende September 2023 insgesamt 5.741 Personen in 2.908 Bedarfsgemeinschaften durch das JobCenter betreut. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 16,7 Millionen Euro, wobei etwa 9,3 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden sollen.
Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Anstieg von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Die SGB II-Arbeitslosenquote in Essen lag im September 2023 bei 8,4 Prozent, was einem Anstieg von 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Gegensatz dazu sank die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 2,6 Prozent. Die Integrationsquote liegt aktuell unter den Zielwerten für das dritte Quartal 2023, was insbesondere bei Gruppen wie jungen Menschen und Alleinerziehenden zu beobachten ist.
Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden bis zum dritten Quartal 104 neue Arbeitsplätze nach § 16i SGB II besetzt. Aufgrund angekündigter Mittelkürzungen sollen sich künftige Förderentscheidungen verstärkt auf die Besetzung von Stellen in der privaten Wirtschaft konzentrieren. Zu den weiteren Zielen des JobCenters gehören die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“ als Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt beschließen. Der Entwicklungsprozess wurde bereits im November 2021 durch einen Ratsbeschluss initiiert. Die Federführung liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, wobei eine fachbereichübergreifende Arbeitsgruppe sowie verschiedene städtische Beteiligungsgesellschaften in den Prozess eingebunden sind.
Zur Erarbeitung des Leitbilds wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 252.000 Euro eingesetzt. Eine beauftragte Planungsgemeinschaft führte Workshops mit einer Vielzahl von Akteuren durch, darunter die Handelskammer, die IHK zu Essen sowie verschiedene religiöse und soziale Institutionen. Ziel ist es, eine konzeptionelle Basis für ein zukünftiges Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu schaffen, das auch als Grundlage für die Akquise weiterer Fördermittel dient.
Das Leitbild gliedert sich in die drei Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Die Ebene „Grün“ setzt auf Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufwertung öffentlicher Räume durch Entsiegelung und Bepflanzung. Die Ebene „Durchmischt“ zielt darauf ab, die Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit und Innovation zu stärken und die Funktionsdichte zu erhöhen. Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung der Essener Innenstadt als dynamisches urbanes Zentrum.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für GeflüchteteZur Vorlage · 1159/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, ihre Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete zu erweitern, um der Aufnahmepflicht nach dem Königsteiner Schlüssel und dem anhaltenden Zuzug gerecht zu werden. Da zahlreiche bestehende Behelfseinrichtungen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre aufgrund von Umnutzungsplänen der Eigentümer wegfallen werden, ist die Sicherung neuer Kapazitäten erforderlich. Zudem führt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt dazu, dass Geflüchtete seltener in dauerhafte Wohnungen vermittelt werden können, was die Verweildauer in den Unterkünften verlängert.
Zur Kompensation des Kapazitätsverlusts prüft die Verwaltung die Anmietung zweier Objekte. Das Objekt in der Franziskanerstraße 43-47 mit einer Kapazität von 140 bis 160 Personen kann kurzfristig ohne größere Umbaumaßnahmen genutzt werden. Ein weiteres Objekt in der Königgrätzstraße 12 bzw. Huttropstraße 8 bietet Platz für bis zu 150 Personen, wird jedoch voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2024 nach notwendigen Sanierungen zur Verfügung stehen. Vor der Belegung dieser Einrichtungen sind Informationsveranstaltungen für die Anwohner geplant. Die Finanzierung der Anmietung erfolgt aus den im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln für die Flüchtlingsunterbringung.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich befürwortend Kenntnis genommen (15 Stimmen) AfD (1 Stimme) keine Zustimmung
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 16.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 17.Anträge und Anfragen
- 18.Mitteilungen und Aktuelles
- 19.Verschiedenes
- B.Nichtöffentlicher Teil
- 20.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete hier: MietvertragsangelegnheitenErgebnis: Kenntnis genommen