Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 19 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 13.06.2023
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Entwicklung Friedhöfe im Bezirk IV
- 4.Vorstellung des neuen Geschäftsführers der Freiheit Emscher Entwicklungsplanungsgesellschaft mbH Herrn Pahlen
- 5.Bericht zu den Maßnahmen „Quartiershausmeister“ und „Kriminalpräventive Maßnahmen“Zur Vorlage · 0532/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die Förderung von zwei weiteren Quartiershausmeister-Stellen bei der Caritas Essen gGmbH bis Ende 2023 zu unterstützen. Hintergrund ist das Auslaufen der Finanzierung durch das Jobcenter für die bisher als Quartierskümmerer eingesetzten Stellen in den Stadtteilen Bergmannsfeld und Hörsterfeld. Die Überführung in das stadtweite Programm der Quartiershausmeister soll die Aufgabenbereiche und die Finanzierung angleichen. Für den Zeitraum von acht Monaten im Jahr 2023 wird ein Bezuschussungsbedarf von maximal 34.000 Euro veranschlagt, wobei die Kosten aus dem Haushalt der Stadt Essen gedeckt werden sollen. Die Stellen sind mit jeweils einem Vollzeitäquivalent der Entgeltgruppe E4 TVöD angesetzt.
Der Bericht beschreibt zudem verschiedene Maßnahmen zur Quartiersentwicklung und Kriminalprävention in den Essener Bezirken. Im Bezirk I ist die Umgestaltung eines Parkplatzes an der Kleinen Stoppenberger Straße geplant, um dem Drogenhandel entgegenzuwirken. In den Bezirken III und IV leisten Quartiershausmeister Präventionsarbeit, unter anderem durch Kooperationen mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), dem Ordnungsamt und der Polizei. Im Bezirk IV wird zudem ein Streetwork-Projekt mit der Universität Duisburg-Essen sowie Trainings für Grundschüler durch die Werkstatt Solidarität Essen gGmbH durchgeführt, wofür eine Erhöhung der Sachkosten vorgesehen ist. In den Bezirken V, VI und VII konzentrieren sich die Tätigkeiten der Quartiershausmeister auf die Ordnung, Sicherheit und die Unterstützung von Netzwerken wie dem Aktionsbündnis sicheres Altenessen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (22. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Verbesserung der Sicherheit des Radweges Fürstäbtissinstraße im Bereich ResidenzaueZur Vorlage · 1256/2023/CDU/GRÜNE · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU- und Bündnis 90/Die Grünen Fraktionen in der Bezirksvertretung IV haben mit der Vorlage 1256/2023/CDU/GRÜNE einen Antrag gestellt, um die Sicherheit des Radweges in der Fürstäbtissinstraße im Bereich der Residenzaue zu erhöhen. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, an den Straßenquerungen des Radweges rote Markierungen aufzubringen, um die Sichtbarkeit der Fahrbahn zu verbessern. Dies betrifft konkret die Kreuzungsbereiche an den Straßen Residenzaue sowie am Oberen und Unteren Schlosshang.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der hohen Nutzung des Radweges, der unter anderem als Schulweg für das gegenüberliegende Mädchengymnasium dient und als Verbindung zwischen den Grünflächen des Schlossparks und der angrenzenden Radtrasse genutzt wird. Da die Sichtverhältnisse an einigen Stellen durch Vegetation beeinträchtigt sind, soll die farbliche Markierung die Aufmerksamkeit von Autofahrenden erhöhen. Zudem wird angeführt, dass die Markierungen dazu beitragen können, die Aufmerksamkeit für den kreuzenden Rad- und Fußverkehr zu stärken, insbesondere in Bereichen, in denen durch hohen Parkdruck vermeidbare Haltebelegungen auftreten können. Die Entscheidung über den Antrag war für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 12. September 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Attraktive Gestaltung des Mittelzentrums BorbeckZur Vorlage · 1350/2023/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1350/2023/SPD ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Attraktivität und des Erscheinungsbildes der Fußgängerzone im Mittelzentrum Borbeck-Mitte vorgelegt. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, kurzfristig Maßnahmen im öffentlichen Raum umzusetzen.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören der zeitnahe Ersatz gefällter Bäume in der nächsten Pflanzperiode sowie eine attraktive Unterpflanzung des vorhandenen Baumbestandes. Zudem sollen zusätzliche Reinigungen, unter anderem von Baumbeeten und Grünanlagen, durchgeführt werden. Im Bereich des Höltingplatzes wird die Klärung der Besitzverhältnisse für die dortigen Baumbeete angestrebt, um die Zuständigkeiten für die Pflege festzulegen. Weitere Punkte des Antrags umfassen die zeitnahe Entfernung von Schmierereien sowie nicht genehmigter Aufsteller und die Aufstellung von tiersicheren Abfallbehältern.
Die Begründung des Antrags führt an, dass das äußere Erscheinungsbild des Mittelzentrums für die Nutzung des Einzelhandels und der Gastronomie sowie für die Attraktivität als Freizeitort von Bedeutung ist. Es wird darauf verwiesen, dass Borbeck-Mitte als wichtiger Verkehrsknotenpunkt und Standort für Arbeitsplätze sowie soziale Einrichtungen eine besondere Funktion für den Stadtbezirk innehat. Ein gepflegtes Umfeld wird als Voraussetzung für die Besucherbindung und die Förderung der Innenstadtentwicklung angeführt.
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- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Skulptur "Rote Dame" auf dem Borbecker PlatzZur Vorlage · 1351/2023/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1351/2023/SPD für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 12. September 2023 ein Anliegen zur Skulptur „Rote Dame“ auf dem Borbecker Platz vorgelegt. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Besitzverhältnisse der Skulptur kurzfristig feststellt, ermittelt und klärt. Zudem wird die Prüfung einer möglichen Vertragsschließung zur Übernahme des Objekts in städtischen Besitz sowie eine zeitnahe Information über den Stand dieser Prüfung angefordert.
Grund für den Antrag ist der aktuelle Zustand des Kunstwerks. Nach einer Gewalttat wurde die Vorrichtung zur Aufstellung der Skulptur beschädigt und das Objekt zudem großflächig mit Farbe beschmiert. Die Fraktion führt aus, dass eine Klärung der Eigentumsverhältnisse notwendig ist, um die Skulptur zeitnah wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass unreparierte Schäden weitere Vandalismustaten begünstigen können. Zudem wird angeführt, dass der aktuelle Zustand den Gesamteindruck des Platzes sowie die Aufenthaltsqualität beeinträchtigt und Bemühungen zur Neubesetzung leerstehender Ladenlokale in der Umgebung erschwert.
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- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Sitzbänke auf und am Borbecker PlatzZur Vorlage · 1352/2023/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1352/2023/SPD für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 12. September 2023 einen vollständigen Ersatz der Sitzflächenelemente auf zwei Sitzbänken am Borbecker Platz beantraget. Konkret betrifft dies die runde Sitzbank am Pavillon der Roten Dame sowie die runde Sitzbank an der Einmündung Weidkamp.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Holzelemente der Sitzflächen aufgrund von Verwitterungsprozessen einen Zustand erreicht haben, der die Nutzung der Bänke einschränkt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass an der Sitzbank am Pavillon die Befestigungsschrauben offenliegen, was ein Verletzungsrisiko darstellt. Ein punktueller Austausch einzelner, ausgebrochener oder verrotteter Holzelemente wird im Antrag als unwirtschaftlich eingestuft, da dies zu einem unverhältnismäßigen Personalaufwand beim Amt für Stadtgrün und Umwelt führen würde. Ziel des Antrags ist daher der komplette Austausch der betroffenen Elemente.
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- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Nahversorgung in BergeborbeckZur Vorlage · 1353/2023/SPD · Antrag BV IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1353/2023/SPD für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 12. September 2023 Informationen zur Nahversorgung in Bergeborbeck angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Schließung eines großflächigen Discounters sowie einer dazugehörigen Bäckereifiliale in der Germaniastraße 22. Laut Begründung der Fraktion entsteht durch den Wegfall dieses Einzelhandelsstandortes eine Lücke in der Versorgung der umliegenden Wohnquartiere, wovon insbesondere Bewohner benachbarter Seniorenwohnanlagen betroffen seien, da ein fußläufig erreichbares Angebot an Waren des täglichen Bedarfs fehle.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu der Frage, ob durch die Schließung ein großflächiger Leerstand zu erwarten ist und ob bereits Anträge auf eine vergleichbare Nachnutzung oder auf eine geänderte Nutzung der Immobilie vorliegen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, welche Möglichkeiten das Stadtplanungsamt, die Wirtschaftsförderung sowie die Esser Markt GmbH (EMG) sehen, um die Nahversorgung im Stadtbezirk zukünftig zu verbessern und sicherzustellen.
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- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Stadtwerke Essen Bauvorhaben Im Hesselbruch
- 12.Reinigungskonzept für die Innenstadt und MittelzentrenZur Vorlage · 1224/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stabstelle für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt sieht ein neues Reinigungskonzept für die Essener Innenstadt und die Mittelzentren vor. Ziel ist es, auf Basis der Erfahrungen aus einer Reinigungsaktion im Frühjahr 2023 eine dauerhafte Sauberkeit durch bedarfsgerechte Leistungen zu gewährleisten. Die EBE soll im Rahmen vertraglich vereinbarter Leistungen die Reinigung fußläufiger Bereiche siebenmal wöchentlich sowie die Unkrautentfernung in einem dreimonatigen Turnus übernehmen. Zusätzlich sind der Einsatz von Citysauger sowie zusätzliche Reinigungsleistungen an Feiertagen und in den Nächten von Sonntag auf Montag sowie Montag auf Dienstag vorgesehen.
Die Zuständigkeiten für die Reinigung von Haltestellenflächen und Unterführungen am Hauptbahnhof sowie an der Schützenbahn liegen bei der EBE, während die Ruhrbahn GmbH für das Haltestellenmobiliar und U-Bahn-Zugänge verantwortlich ist. Für die Feiertagsreinigung wird eine Erhöhung der jährlichen Mittel für das Amt für Straßen und Verkehr von 30.000 € auf 45.500 € angestrebt. Zudem sollen Maßnahmen zur Pflege von Papierkörben sowie die Beseitigung von Wildwuchs geprüft werden.
In den Mittelzentren Altenessen, Borbeck und Steele sind ab 2024 Schwerpunktreinigungen durch die EBE geplant. Die jährlichen Gesamtausgaben für das Konzept belaufen sich ab 2024 auf 239.300 €, die aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden sollen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.09.2023 bis 30.09.2023Zur Vorlage · 1128/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1128/2023/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. September 2023. Grundlage hierfür ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt. Die Verwaltung berücksichtigt dabei die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an die Begründung des öffentlichen Interesses sowie den Nachweis der räumlichen Nähe zu Veranstaltungen.
Aufgrund von Absagen der Werbegemeinschaften entfallen die Termine in Essen-Werden und Essen-Kupferdreh für den 3. September 2023. Als neue Termine sind der 3. September für das 40. Borbecker Marktfest, der 10. September für das 29. Brunnenfest in Kettwig sowie das 38. Sonnenblumenfest in Kupferdreh und das 27. Altenessener Stadtteilfest am 17. September vorgesehen. Die Ladenöffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt.
Für die Planung in Altenessen liegen keine Bedenken der Industrie- und Handelskammer zu Essen, der Essen Marketing GmbH oder des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. vor, während die Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet hat. Stellungnahmen der Kirchen sowie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten stehen noch aus. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.1Dringlichkeitsentscheidung: Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01. September bis 30. September 2023Zur Vorlage · 1335/2023/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Erlassung ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. September bis zum 30. September 2023 empfohlen. Da eine Entscheidung in einer ordentlichen Sitzung der Bezirksvertretung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden konnte, erfolgte die Beschlussfassung auf Grundlage der Bestimmungen zur Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verordnungen entsprechend den in der Vorlage enthaltenen Anlagen 1 a bis 1 d der Vorlage 1128/2023/3 zu erlassen. Die Entscheidung dient der rechtlichen Grundlage für die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage in den betroffenen Bereichen des Stadtbezirks während des genannten Zeitraums im September 2023. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2023Zur Vorlage · 1143/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes regelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, IV, V, VII und IX beraten und die Verordnungen durch den Rat der Stadt Essen beschlossen werden. Die Entscheidung erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW, wobei die Stadt die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer Verfahren eng bemisst.
Geplant sind verkaufsoffene Sonntage an den Terminen 29. Oktober, 5. November, 3. Dezember und 17. Dezember 2023. Die Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt, was außerhalb der üblichen Gottesdienstzeiten liegt. Die Freigaben sind an lokale Veranstaltungen gekoppelt, darunter die Essener Lichtwochen, das Kettwiger Kürbisfest, der Steeler Weihnachtsmarkt sowie die Weihnachtsmärkte in Borbeck, Werden, Altenessen, Kettwig und Rüttenscheid.
Für die Stadtteile Borbeck, Werden, Altenessen und Kettwig wird die Notwendigkeit der Ladenöffnung durch die räumliche und zeitliche Nähe zu Advents- und Weihnachtsmärkten begründet. In Rüttenscheid ist die Öffnung im Rahmen des 20. Wintermarktes vorgesehen. Während die Handwerkskammer Düsseldorf, die IHK zu Essen, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken gegen die Vorlage erheben, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die Zuständigkeit für Flächenüberlassungen und Erlaubnisse liegt beim Amt für Straßen und Verkehr sowie beim Ordnungsamt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Überlassung von Schulraum im Jahr 2023Zur Vorlage · 1096/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird über die außerschulische Nutzung von Schulräumen im Jahr 2023 beraten. Die vorliegende Vorlage der zuständigen Fachabteilung regelt die Überlassung von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen an externe Nutzer.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken bei den Bezirksvertretungen, sofern die Schulen eine bezirkliche Bedeutung aufweisen. Für die übrigen Schulen im Stadtbezirk dient das Verfahren der Information. Die Verwaltung legt hierzu eine Zusammenstellung der geplanten Nutzungen für das Jahr 2023 vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in der Anlage aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt. Gleichzeitig nimmt die Vertretung von den Nutzungen in den anderen Schulen des Stadtbezirks Kenntnis. Die Unterrichtung erfolgt in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung der Jahresgenehmigungen, um eine einheitliche Handhabung der Genehmigungsverfahren zu gewährleisten.
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- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2023/2024Zur Vorlage · 1025/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2023/2024. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjährigen Kontrollen als nicht mehr sicher eingestuft wurden. Als Gründe für die Fällungen werden äußere Schadbilder wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Die Entscheidung für die einzelnen Fällungen basiert auf fachlichen Beurteilungen oder Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure nach den aktuellen Standards der Wissenschaft und Technik.
Für die Nachpflanzung wird empfohlen, die gefällten solitären Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Nachpflanzungen liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der Verwaltung, abhängig von der Art der Fläche, etwa bei Grünanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen oder Straßenbäumen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass klimatische Veränderungen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Pilzen, Bakterien oder holzfressenden Insekten erhöhen und bestehende Schadorganismen die Bäume weiter schwächen können. Dies könne zu weiteren Fällungen führen, über die die Bezirksvertretungen jeweils einzeln informiert werden. Die Daten zur Erfassung der Bäume wurden digital im System proBaum dokumentiert.
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- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD zu den Ergebnissen der Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten (0770/2022/SPD) sowie zum Gemeinsamen Antrag der CDU, SPD und Die Grünen aus TOP 7.1 der Sitzung der Bezirksvertretung IV am 08.12.2022Zur Vorlage · 1004/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten sowie zu einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Die Grüne vorgelegt. Die Ergebnisse der Befragung sind in Kurz- und Langfassung auf der Webseite der Stadt Essen einsehbar. Der Verwaltung liegen derzeit keine weiteren Daten zu konkreten Wegeverflechtungen auf Ebene der Bezirke oder Stadtteile vor. Eine Aktualisierung der Befragung ist für den Zeitraum 2024/2025 geplant, wobei eine detailliertere Erfassung der Wegebeziehungen auf Bezirksebene angestrebt wird.
Die inhaltliche Bearbeitung zur Priorisierung der verschiedenen Verkehrsarten erfolgt im Rahmen des gesamtstädtischen Mobilitätsplans, dessen Erarbeitung bis Ende 2024 andauert. Aktuell befindet sich der Prozess in der Phase der Konzeption und Ideengenerierung. Hierbei entwickeln ein beauftragtes Gutachterkonsortium und die zuständigen Fachverwaltungen Konzepte zur räumlichen Priorisierung der Verkehrsarten auf Basis der Ziele zur Mobilitätswende. Die Bezirksvertretung IV soll im Spätherbst 2023 im Rahmen des Politik-Workshops in diesen Prozess einbezogen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Die Bezirksvertretung lehnt ab, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
Ergebnis: Die Bezirksvertretung lehnt ab, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. - 18.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Konzept zur Einführung eines LastenradverleihsystemsZur Vorlage · 0884/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat ein Konzept zur Einführung eines Lastenradverleihsystems vorgelegt, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) sowie zur Erweiterung des Bikesharing-Angebots entwickelt wurde. Ziel des Systems ist es, eine Nutzungsmöglichkeit für Personen zu schaffen, die Lastenräder nur gelegentlich benötigen oder über keine eigenen Anschaffungsmöglichkeiten und Abstellflächen verfügen.
Das Vorhaben sieht vor, einen Dienstleister zu beauftragen, der die elektrisch unterstützten, einspurigen Lastenräder im Eigentum des Betreibers bereitstellt und wartet. Die Verleihstationen sollen zunächst für vier Jahre an zwölf festgelegten Standorten im Stadtgebiet etabliert werden, darunter Orte wie der Limbecker Platz, der Rüttenscheider Stern und der Katernberger Markt. Die Stationen sollen auf Kfz-Stellplätzen angeordnet werden und ohne aufwendige bauliche Maßnahmen oder festen Stromanschluss funktionieren. Die Buchung soll über eine App des Betreibers sowie über die Schnittstelle der App „ZÄPP“ möglich sein.
Die Finanzierung der einmaligen Bereitstellungskosten von etwa 75.000 Euro sowie der jährlichen Betriebskosten von circa 30.000 Euro erfolgt aus dem Budget des SECAP-Maßnahmenprogramms. Die Einnahmen aus dem Verleih sollen zu gleichen Teilen zwischen dem Betreiber und der Stadt Essen aufgeteilt werden. Nach der Implementierung ist eine Evaluation der Standorte nach etwa sechs Monaten vorgesehen, um bei geringer Nutzung eine Verlegung oder bei hoher Auslastung eine Aufstockung des Angebots zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Stützpunkte sollten in die Wohngebiete (CDU); keine Finanzierung durch die Stadt (EBB/FDP)
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Straßenbenennung hier: Benennung eines Teilstückes der Zufahrt zur Hafenstraße 97A - Arbeitsbezeichnung F 36 - im Stadtteil BergeborbeckZur Vorlage · 1222/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV hat beschlossen, ein Teilstück der Zufahrt zur Hafenstraße 97A im Essener Stadtteil Bergeborbeck in „Georg-Melches-Straße“ umzubenennen. Der Antrag auf diese Straßenbenennung ging von der Georg-Melches-Initiative an die Verkehrsbehörde ein. Die Benennung bezieht sich auf das Straßenstück mit der Arbeitsbezeichnung F 36, welches an der sogenannten „Kleinen Gruga“ und dem Freilichtmuseum vorbeiführt.
Der Vorschlag begründet die Benennung mit dem historischen Bezug zum ehemaligen Stadion an der Hafenstraße sowie den Verdiensten von Georg Melches um den Fußballsport und den Verein Rot-Weiss Essen. Durch die Umbenennung ergeben sich keine Änderungen an bestehenden Hausnummerierungen oder Adressierungen; die Anschrift der Hafenstraße 97A bleibt unverändert bestehen. Die GVE Essen ist als Grundstückseigentümerin mit der Maßnahme einverstanden. Zur Verbesserung der Orientierung soll an der Einmündung zur Hafenstraße zusätzlich zum neuen Straßennamensschild eine weitere Beschilderung mit dem Hinweis auf die Hafenstraße 97A angebracht werden.
Die Kosten für das neue Straßennamensschild werden auf 150 Euro beziffert. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die Benennung von Straßen und Wegen bei der Bezirksvertretung, sofern es sich nicht um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen handelt. Der Beschluss wird nach dem formellen Verfahren im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht und wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Sachstand zur Realisierung von Schulneubaustandorten und Schulerweiterungen, die nicht am Schulstandort möglich sindZur Vorlage · 0705/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0705/2023/7 des Geschäftsbereichs 7 befasst sich mit der Umsetzung von Schulneubauten und Schulerweiterungen in Essen, um den Bedarf für fünf weiterführende Schulen, drei Grundschulen und eine Förderschule zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Grundschule im Bereich Rüttenscheid zu beauftragen, da kein städtisches Grundstück zur Verfügung steht. Zudem sollen die Planungen für Grundschulneubauten in Bedingrade/Frintrop sowie in Altendorf unverzüglich aufgenommen werden. Bis September 2023 soll die Verwaltung zudem geeignete Flächen für zwei Gesamtschulen und ein Gymnasium vorschlagen.
Im Bereich der weiterführenden Schulen wurden 25 potenzielle Flächen geprüft, wobei für 22 Flächen neues Planungsrecht erforderlich ist. Für eine Realschule im Bezirk I und ein Gymnasium im Bezirk VI stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, während die Fläche Hubertstraße/Ernestinenstraße als geeignet für eine Förderschule betrachtet wird.
Der Schulentwicklungsplan beschreibt zudem einen Erweiterungsbedarf an 60 Standorten. Die Verwaltung prüft hierbei Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand sowie externe Flächen zwischen 1.500 m² und 3.500 m². Zehn Containermaßnahmen an neun Standorten werden derzeit vorbereitet; die Übergabe an die Schulen ist ab Dezember 2023 geplant. Für 23 Schulen ist eine Erweiterung am Standort nicht möglich, während für neun Schulen bereits nahegelegene Standorte identifiziert wurden. Für 14 weitere Schulen werden die Umsetzbarkeit konkreter Standortoptionen geprüft. Die Realisierung von Investorenangeboten erfordert eine Ausschreibung sowie eine politische Beschlussfassung über den Zuschlag.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Standort Am Schacht Hubert: wegen Recyclingbetrieb und Verkehrsübungsplatz bitte neu überdenken Standort Glückstraße: Andienung der Schule besser über Burggrafenstraße; Grünfläche erhaltenswert?
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit nachträglicher Kenntnisnahme der BVen I, II, III, IV und VI
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Fortführung des TurnhallensanierungsprogrammsZur Vorlage · 0313/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft (0313/2023/7) sieht die Fortführung des Turnhallensanierungsprogramms der Stadt Essen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Beauftragung von Planungsleistungen zur Erarbeitung der Leistungsphase 3, also der Kostenberechnung, für die Generalsanierung von fünf Turnhallen sowie den Neubau einer Turnhalle. Die betroffenen Standorte umfassen das Berufskolleg West, den Abzweig des Gymnasiums Borbeck, die Erich Kästner-Gesamtschule, das Maria-Wächtler-Gymnasium sowie die Berliner Schule. Zusätzlich ist der Neubau der Turnhalle der Tiegelschule vorgesehen.
Die Honorarkosten für diese Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 2.680.000 Euro. Für die Umsetzung ist vorgesehen, 1.500.000 Euro als außerplanmäßige Mittel im Jahr 2023 bereitzustellen, wobei pro Projekt jeweils 250.000 Euro veranschlagt sind. Die verbleibenden 1.180.000 Euro sollen über Verpflichtungsermächtigungen finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung (Pool-Topf)“. Die Kosten verteilen sich auf sechs verschiedene PSP-Elemente.
Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) soll mit der Durchführung als Generalübernehmer beauftragt werden, wobei das Honorar 7 Prozent der Kosten nach Abschluss der Leistungsphase 3 beträgt. Die Vorlage führt zudem kalkulatorische Kosten für Zinsen in Höhe von 57.620 Euro und Abschreibungen von 44.667 Euro auf. Als rechtliche Grundlage wird die Verpflichtung der Stadt als Schulträger zur Bereitstellung notwendiger Einrichtungen gemäß § 79 Schulgesetz angeführt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter)Zur Vorlage · 0943/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Änderungsverfahrens zum Regionalen Flächennutzungsplan soll das Areal der Oberhauser Straße, auf dem sich ehemals ein Gartencenter befand, umgewidmet werden. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 0,9 Hektar, die künftig als Wohnbaufläche genutzt werden soll. Geplant ist die Realisierung von 25 Wohneinheiten sowie die Schaffung einer privaten Grünfläche am östlichen Rand des Änderungsbereichs. Damit wird die bisherige Nutzung als landwirtschaftliche Fläche und als Bereich zum Schutz der Landschaft in einen allgemeinen Siedlungsbereich überführt.
Die bereits durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen ergab keine wesentlichen Einwände, die eine grundlegende Änderung der Planung erforderlich machten. Auf Grundlage von Anregungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurde die Gestaltung der Begrünung angepasst. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen einer Stellungnahme bestätigt, dass die Änderung mit den Zielen des Regionalplans Ruhr vereinbar ist.
Der Rat der Stadt Essen soll nun die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der öffentlichen Stellen sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange beschließen. Diese Phase ist für die Dauer von einem Monat vorgesehen. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Planänderung zur abschließenden Entscheidung in die zuständigen Gremien eingebracht und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 22.ASachstand zum Verfahren Schacht Neu-Cöln 52Zur Vorlage · 1206/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schacht Neu-Cöln 52“ wird derzeit bearbeitet. Die Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH strebt eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes in Schacht Neu-Cöln an, um verkehrliche Engpässe zu beheben und ein Logistikzentrum zu realisieren. Das Vorhaben sieht die Einbeziehung von etwa 9.200 Quadratmetern einer angrenzenden Grünfläche vor, die derzeit als öffentliche Grünanlage mit Ballspielplatz ausgewiesen ist.
Die Verwaltung hat für einen möglichen Grundstückskauf durch das Unternehmen Bedingungen aufgestellt. Dazu gehören die Schaffung von Ersatzflächen oder Aufforstungen, die Übernahme der Kosten für diese Maßnahmen sowie die Finanzierung eines Grünstreifens zur Sicherstellung der öffentlichen Verbindung. Die Verwaltung betont dabei die Bedeutung der Fläche für die Biodiversität und das lokale Klima.
Derzeit besteht ein Dissens bezüglich der Kosten und der Flächennutzung. Die Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH stimmt der Finanzierung des Grünstreifens zu, lehnt jedoch die Übernahme der Kosten für die anderen Maßnahmen sowie die geforderten Ersatzmaßnahmen ab. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Umwidmung von Wohnbauflächen in Grünflächen angesichts der aktuellen Wohnmarktlage problematisch ist. Die Erstellung des Bebauungsplans bleibt davon abhängig, ob geeignete Kompensationslösungen gefunden werden können.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — verwaltungsseitig zurückgezogen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die ASPB Sitzung am 16.11.2023 geschoben
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Bebauungsplan Nummer 17/16 "Moosstraße / Laarmannstraße" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Bedingrade Beschluss über die Verfahrensumstellung und die erneute öffentl. AuslegungZur Vorlage · 0999/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Entwicklung beantragt die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 17/16 „Moosstraße / Laarmannstraße“ im Essener Stadtteil Bedingrade. Das Verfahren soll vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren umgestellt werden. Das geplante Neubaugebiet auf einer Fläche von etwa 2,25 Hektar soll rund 110 Wohneinheiten bereitstellen, wovon etwa 20 Prozent als geförderter Wohnungsbau vorgesehen sind. Zudem sind die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie eines etwa 1.340 Quadratmeter großen Spielplatzes geplant.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen die Umstellung erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Im Rahmen des Regelverfahrens sollen der Bebauungsplan inklusive der Begründung, des Umweltberichts, der Gutachten sowie der sogenannten blauen Änderungen erneut öffentlich ausgelegt werden. Die bisher erfolgte Beteiligung der Behörden wird dabei als frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.
Inhaltlich wurden Anpassungen im Bauleitplanverfahren vorgenommen. Ein östlicher Teilbereich, der ein bereits bebautes Gebäude umfasst, wurde aus dem Landschaftsschutzgebiet der Stadt Essen entlassen. Zudem wurden Festsetzungen zur Begrünung von Tiefgaragendecken und Dachflächen hinsichtlich der Vegetationsschicht sowie redaktionelle Änderungen zu Feuerwehraufstellflächen und Glasdächern konkretisiert. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.
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Beratungsfolge
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 23.AHöltingschule, Zechenstraße 8-10, 45355 Essen Hier: Überlassung des Schulhofes an den Zirkus Lollipop vom 16.09.2023 - 07.10.2023Zur Vorlage · 1447/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird um eine Entscheidung bezüglich der Überlassung des Schulhofes der Höltingschule in der Zechenstraße 8-10 gebeten. Der Zirkus Lollipop hat beantragt, den Schulhof im Zeitraum vom 16. September 2023 bis zum 7. Oktober 2023 als Parkfläche für einen Wohnwagen zu nutzen.
Die zuständige Fachabteilung Immobilienwirtschaft hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken erhoben. Da der Zirkus bereits im Vorjahr ein Projekt an der Höltingschule durchgeführt hat, liegt zudem eine Zustimmung der Schulleitung für die Nutzung der Fläche als Parkplatz vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV der Überlassung des Schulhofes für den genannten Zeitraum zustimmt.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel zur Förderung der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 1330/2023/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat im Rahmen der Sitzung am 12. September 2023 die Vergabe von bezirklichen Haushaltsmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beschlossen. Auf Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten wird ein Projekt des SC Frintrop 05/21 e.V., welches als Schriftzeichenprojekt geführt wird, mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro unterstützt.
Die Vorlage zur Entscheidung enthält zudem eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz, in der die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz als positiv eingestuft werden. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.ANeugestaltung des Baumbeetes gegenüber dem Bürgeramt BorbeckZur Vorlage · 1428/2023/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat beschlossen, die Neugestaltung des Baumbeetes gegenüber dem Bürgeramt Borbeck voranzutreiben. Für die Umsetzung sollen die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren verwendet werden.
Die Entscheidung basiert auf einem Ortstermin vom 5. September 2023, an dem Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehr sowie des Amtes für Grün und Pflege Essen teilnahmen. Im Rahmen dieser Begehung wurde Einvernehmen darüber erzielt, die bis zum Jahresende verfügbaren Fördermittel in Höhe von 7.702,00 Euro einzusetzen. Die Maßnahme umfasst sowohl die Bepflanzung als auch die Ertüchtigung des Beetes, wobei eine Rollschicht aus passenden Klinkersteinen aufgebracht werden soll.
Die Vorlage führt zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz auf. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über die genannten Mittel aus dem genannten Sofortprogramm.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 26.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 27.Auftragskontrollliste
- 28.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 30.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 31.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 31.AAusübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) Grundstück: Alte Bottroper Str. 12 in BergeborbeckErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 32.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 33.Anfragen und Mitteilungen
- 34.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil