Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 09.08.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- 3.Sitzungstermine des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG) im Jahr 2024Zur Vorlage · 1325/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat für den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (OPOG) die Sitzungstermine für das Jahr 2024 vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Termine zur Kenntnis nimmt. Die Planung sieht insgesamt acht reguläre Sitzungen sowie eine optionale Sitzung im Dezember vor.
Die Terminierung orientiert sich an den Sitzungsdaten des Rates der Stadt sowie an den Terminen des Haupt- und Finanzausschusses. Grundsätzlich sind die Sitzungen auf den zweiten Mittwoch im Monat festgelegt. In den Monaten Januar und Februar wurden die Termine jedoch auf den Mittwoch vor der jeweiligen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gelegt. Für den Monat August wurde ein Termin gewählt, der aufgrund des Ferienendes parallel zum Haupt- und Finanzausschuss stattfindet. Bei der Erstellung des Plans wurden zudem die Schulferien im Jahr 2024 berücksichtigt.
Die vorgeschlagenen Termine für den Ausschuss im Jahr 2024 sind der 17. Januar, 28. Februar, 10. April, 08. Mai, 12. Juni, 21. August, 11. September und 13. November. Ein optionaler Termin ist für den 11. Dezember vorgesehen. Alle Sitzungen sind für 15:00 Uhr angesetzt. Die Vorlage wurde im August 2023 durch den zuständigen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - –Personal, allgemeine Verwaltung
- 4.Sachstand Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 1289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den Sachstand eines Pilotprojekts zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Essener Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Im Auftrag des Rates der Stadt Essen wurde die Möglichkeit geprüft, solche Artikel in weiterführenden Schulen, Jugendhäusern und öffentlichen Gebäuden anzubieten.
Für das Pilotvorhaben wurden verschiedene Schulformen ausgewählt, darunter Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Berufskollegs und ein Weiterbildungskolleg. Zudem sind ein Jugendzentrum in Schonnebeck und ein Bürgeramt in Borbeck als Standorte vorgesehen. Durch diese Auswahl werden fast alle Stadtbezirke abgedeckt, mit Ausnahme von Bezirk VIII. Die Auswahl erfolgte primär auf Basis der Rückmeldungen und des Interesses der beteiligten Schulen.
Im Rahmen des Projekts werden insgesamt 36 Spender in Einrichtungen wie Toilettenräumen, Sekretariaten oder Sanitätsräumen angebracht. Die Installation ist für das vierte Quartal 2023 geplant; die Beschaffung befindet sich in der finalen Phase. Die Kosten pro Spender liegen zwischen 90 und 150 Euro. Nach einem einjährigen Nutzungszeitraum wird die Verwaltung eine Auswertung zu den Erfahrungen und den entstandenen Kosten vorlegen. Die Finanzierung des Pilotprojekts erfolgt zunächst über das Budget des Fachbereichs Schule.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Nachtrag zum Stellenplan 2023 (Entfristung im Erziehungsdienst)Zur Vorlage · 1322/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Stellenplan für das Jahr 2023 um insgesamt 200 Planstellen im Erziehungsdienst ergänzen. Die Vorlage sieht die Einrichtung von 64 Stellen in der Entgeltgruppe E S 4, 66 Stellen in der Entgeltgruppe E S 8a sowie 70 Stellen in der Entgeltgruppe E S 8b (TVöD/SuE) vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehende befristete Beschäftigungsverhältnisse zum 1. Oktober 2023 in unbefristete Verträge umzuwandeln und gleichzeitig Kapazitäten für die dauerhafte Gewinnung von Fachkräften zu schaffen.
Hintergrund der Anfrage ist der Bedarf an pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen und im Heimverbund, der durch geplante Ausbauvorhaben bis zum Jahr 2030 sowie durch den allgemeinen Fachkräftemangel beeinflusst wird. Die Verwaltung führt aus, dass die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt die Bindung von Fachkräften erschwert und unbefristete Verträge notwendig sind, um personelle Fluktuationen abzufangen und die Besetzung von Stellen bei Vakanzen zu sichern.
Die Einrichtung dieser Planstellen dient primär personalwirtschaftlichen Zwecken zur Sicherstellung der Personalgewinnung und führt laut Vorlage zu keinen unmittelbaren finanziellen Mehraufwendungen, da die Kosten aus dem bestehenden Budget des zuständigen Fachbereichs gedeckt werden können. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Vorlage prüfen und eine Empfehlung an den Rat der Stadt abgeben.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Ergänzungsantrag „Situation und Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt“Zur Vorlage · 1271/2023/INKL · Antrag Inklusionsbeirat
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen hat einen Ergänzungsantrag mit dem Titel „Situation und Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt“ vorgelegt. Der Antrag richtet sich an die zuständigen Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Die Geschäftsführung des Inklusionsbeirats empfiehlt, die Verwaltung damit zu beauftragen, ergänzend zu einem bereits beschlossenen Sachstandsbericht konkrete Handlungsempfehlungen abzuleiten. Dabei soll geprüft werden, inwieweit angesichts des Fachkräftemangels Menschen mit Behinderung, insbesondere Frauen, über neue gesetzliche Möglichkeiten in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können und welche flankierenden Maßnahmen hierfür notwendig sind.
Hintergrund der Anfrage ist das neue Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Der Antrag regt an, die Auswirkungen dieser Gesetzeslage innerhalb der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe sowie kommunalisierter Institutionen wie der Stadtwerke Essen, der EBE oder des Jobcenters zu untersuchen. Ziel ist es, Erfahrungen, Hindernisse und Ideen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation zu ermitteln und auch die finanziellen Folgen einer verschärften Umlage bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote zu klären. Zudem wird angeregt, die Ergebnisse im Rahmen eines Hearings dialogisch zu erörtern, um einen Austausch zwischen den Leitungskräften der Institutionen und dem Inklusionsbeirat zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Aufgrund des Antrages 0497/2023/CDU/GRÜNE wird der Antrag als erledigt angesehen.
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.FrauenOrte in EssenZur Vorlage · 1195/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Vorbereitung einer Bewerbung für das Projekt „FrauenOrte NRW“ zum Gegenstand hat. Die Vorlage sieht vor, dass der Kulturausschuss über das Vorhaben entscheidet, während der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung die Information zur Kenntnis nimmt.
Konkret wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Bewerbung der Stadt Essen für dieses Projekt vorzubereiten und die entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel der Initiative ist es, die historische Bedeutung von Frauen für die Stadtentwicklung Essens hervorzuheben und deren Beiträge in der Stadtgeschichte sichtbarer zu machen. Die Antragsteller führen an, dass Frauen maßgeblich zur Geschichte der Stadt beigetragen haben und durch die Einrichtung von FrauenOrten die Sichtbarkeit von Frauen im öffentlichen Raum verbessert werden soll. Das Projekt „FrauenOrte NRW“ dient dabei als Rahmen, um die Lebensgeschichten, Erfolge und Herausforderungen von Frauen in der Region aufzuzeigen und eine historische Entdeckungsreise durch das Bundesland zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2023 · Kulturausschuss (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9.Ausweitung der Maßnahme Quartiershausmeister im Bezirk VIIZur Vorlage · 1020/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Maßnahme der Quartiershausmeister im Stadtbezert VII auszuweiten. Konkret sollen ab 2024 zwei Stellen bei der Caritas-SkF-Essen gGmbH finanziert werden. Dabei handelt es sich um die Überleitung der Positionen, die zuvor als Quartierskümmerer durch Mittel des JobCenters gefördert wurden. Da diese Förderung ausläuft, sieht der Beschlussvorschlag eine jährliche Bereitstellung von insgesamt 102.000 Euro vor.
Die Kosten pro Vollzeitäquivalent belaufen sich auf maximal 51.000 Euro und umfassen Personalausgaben nach E4 TVöD sowie eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent, Sachkosten und anteilige Kosten für eine Leitungsstelle. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung präventiver und bürgernaher Arbeit im Quartier durch niederschwellige Kontaktaufnahmen und Unterstützung. Durch diese personellen Ressourcen sollen Maßnahmen der integrierten Stadtteilentwicklung sowie die Vernetzung im Bezirk VII ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Reinigungskonzept für die Innenstadt und MittelzentrenZur Vorlage · 1224/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stabstelle für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt sieht ein neues Reinigungskonzept für die Essener Innenstadt und die Mittelzentren vor. Ziel ist es, auf Basis der Erfahrungen aus einer Reinigungsaktion im Frühjahr 2023 eine dauerhafte Sauberkeit durch bedarfsgerechte Leistungen zu gewährleisten. Die EBE soll im Rahmen vertraglich vereinbarter Leistungen die Reinigung fußläufiger Bereiche siebenmal wöchentlich sowie die Unkrautentfernung in einem dreimonatigen Turnus übernehmen. Zusätzlich sind der Einsatz von Citysauger sowie zusätzliche Reinigungsleistungen an Feiertagen und in den Nächten von Sonntag auf Montag sowie Montag auf Dienstag vorgesehen.
Die Zuständigkeiten für die Reinigung von Haltestellenflächen und Unterführungen am Hauptbahnhof sowie an der Schützenbahn liegen bei der EBE, während die Ruhrbahn GmbH für das Haltestellenmobiliar und U-Bahn-Zugänge verantwortlich ist. Für die Feiertagsreinigung wird eine Erhöhung der jährlichen Mittel für das Amt für Straßen und Verkehr von 30.000 € auf 45.500 € angestrebt. Zudem sollen Maßnahmen zur Pflege von Papierkörben sowie die Beseitigung von Wildwuchs geprüft werden.
In den Mittelzentren Altenessen, Borbeck und Steele sind ab 2024 Schwerpunktreinigungen durch die EBE geplant. Die jährlichen Gesamtausgaben für das Konzept belaufen sich ab 2024 auf 239.300 €, die aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden sollen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2023Zur Vorlage · 1143/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes regelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, IV, V, VII und IX beraten und die Verordnungen durch den Rat der Stadt Essen beschlossen werden. Die Entscheidung erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW, wobei die Stadt die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer Verfahren eng bemisst.
Geplant sind verkaufsoffene Sonntage an den Terminen 29. Oktober, 5. November, 3. Dezember und 17. Dezember 2023. Die Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt, was außerhalb der üblichen Gottesdienstzeiten liegt. Die Freigaben sind an lokale Veranstaltungen gekoppelt, darunter die Essener Lichtwochen, das Kettwiger Kürbisfest, der Steeler Weihnachtsmarkt sowie die Weihnachtsmärkte in Borbeck, Werden, Altenessen, Kettwig und Rüttenscheid.
Für die Stadtteile Borbeck, Werden, Altenessen und Kettwig wird die Notwendigkeit der Ladenöffnung durch die räumliche und zeitliche Nähe zu Advents- und Weihnachtsmärkten begründet. In Rüttenscheid ist die Öffnung im Rahmen des 20. Wintermarktes vorgesehen. Während die Handwerkskammer Düsseldorf, die IHK zu Essen, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken gegen die Vorlage erheben, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die Zuständigkeit für Flächenüberlassungen und Erlaubnisse liegt beim Amt für Straßen und Verkehr sowie beim Ordnungsamt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.Stellungnahme zum Waldbrandschutzkonzept für das Essener StadtgebietZur Vorlage · 1129/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Feuerwehr zur Stellungnahme zum Waldbrandschutzkonzept für das Essener Stadtgebiet dient der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse. Hintergrund ist ein im März 2023 beschlossener Antrag, der Gespräche mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW über ein mögliches Waldbrandschutzkonzept, eine Gefährdungsabschätzung sowie die Notwendigkeit von Planquadraten und besonderen Brandbekämpfungsanforderungen vorsah.
Eine gemeinsame Beurteilung der Situation durch die Feuerwehr, das städtische Forstamt Grün und Gruga sowie den Landesbetrieb Wald und Holz NRW ergab, dass sich die Waldbrandgefahrenlage aufgrund von Trockenschäden an Laubholz und dem Vorhandensein von Totholz verändert hat. Ein katastrophales Waldbrandereignis wird für das Stadtgebiet jedoch nicht erwartet. Eine Einteilung des Waldgebietes in Planquadrate ist aufgrund des bereits verfügbaren digitalen Kartenmaterials des Landes NRW nicht erforderlich, da dieses Informationen zu Waldschäden, der Befahrbarkeit von Wegen und Löschwasserentnahmestellen bereitstellt.
Die technische Ausstattung der Feuerwehr wird kontinuierlich angepasst, wobei bereits mehrere geländegängige Tanklöschfahrzeuge im Einsatz sind und weitere Beschaffungen geplant sind. Die Einsatzkräfte werden durch regelmäßige Fortbildungen und die Bereitstellung von Spezialgeräten auf Vegetationsbrände vorbereitet. Eine Aufnahme eines spezifischen Waldbrandschutzkonzeptes in den Katastrophenschutzbedarfsplan ist nicht vorgesehen, da das Risiko laut vorliegenden Gutachten als nicht erheblich eingestuft wurde.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Schaffung von ParkraumZur Vorlage · 1246/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Schaffung von zusätzlichem Parkraum in Essen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, Verhandlungen mit Einzelhandelsketten aufzunehmen, welche über eigene Parkflächen verfügen. Diese Flächen sollen in einem geeigneten Rahmen den Anliegern zur Verfügung gestellt werden können.
Ein Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Nutzung dieser Parkflächen während der Nachtstunden. Hierbei sollen Möglichkeiten für die Einführung von Nachtparkvignetten sowie verschiedene Zonenmodelle geprüft werden, die sich an den jeweiligen Öffnungszeiten und der Kundenfrequenz orientieren. Um die Bereitschaft der Einzelhändler zu fördern, sieht der Antrag angemessene Kompensationszahlungen vor. Zudem wird eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsämtern zur Überwachung des Parkens sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel und personellen Ressourcen vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 14.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 15.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16.Verschiedenes
- 16.aAnpassung des Vertrages über die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren sowie den Betrieb der Tierkörpersammelstelle mit dem Tierschutzverein Groß-Essen e.V. als Auftragnehmer vom 28.12.2015Ergebnis: einstimmig empfohlen