Überlassung von Schulraum im Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II berät über die Überlassung von Schulräumen für das Jahr 2023. Grundlage der Vorlage ist die Hauptsatzung der Stadt Essen, welche den Bezirksvertretungen die Entscheidungskompetenz über die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken überträgt. Dies umfasst neben Schulgebäuden auch Schulhöfe sowie Schulsportplätze.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in der Anlage aufgeführten außerschulischen Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt. Für die Nutzung von Räumlichkeiten in den übrigen Schulen des Stadtbezirks soll die Bezirksvertretung lediglich Kenntnis nehmen. Die Vorlage enthält eine Zusammenstellung der geplanten Schulraumnutzungen im Stadtbezirk für das Jahr 2023. Ziel der Unterrichtung ist es, den Gremien die notwendige Entscheidungsgrundlage für die Erteilung von Jahresgenehmigungen bereitzustellen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.09.2023einstimmig beschlossen
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