Überlassung von Schulraum im Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III wird über die außerschulische Nutzung von Schulräumen im Jahr 2023 beraten. Die vorliegende Vorlage der Verwaltung dient dazu, die Zustimmung für die Nutzung von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zu erwirken sowie die Kenntnisnahme über die Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks zu ermöglichen.
Die Entscheidungsgrundlage bildet § 10 Abs. 1, Buchstabe h) der Hauptsatzung der Stadt Essen, wonach die Bezirksvertretungen über die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken entscheiden. Die Vorlage enthält eine Zusammenstellung der geplanten Nutzungen für das Jahr 2023 als Anlage. Durch die Bereitstellung dieser Liste in Form von Jahresgenehmigungen soll die Information der Bezirksvertretung sichergestellt werden, damit diese bei den relevanten Schulen zustimmen bzw. bei den weiteren Schulen über die Vorgänge informiert ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.09.2023einstimmig beschlossen
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