Überlassung von Schulraum im Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V wird über die außerschulische Nutzung von Schulräumen im Jahr 2023 beraten. Die vorliegende Vorlage regelt die Überlassung von Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen durch eine Zusammenstellung der geplanten Nutzungen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe h der Hauptsatzung der Stadt Essen liegt die Entscheidungskompetenz für die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken bei den Bezirksvertretungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt. Für die Nutzung von Räumlichkeiten in den übrigen Schulen des Stadtbezirks erfolgt lediglich eine Kenntnisnahme der entsprechenden Liste.
Die Verwaltung übermittelt die Informationen in Form einer listenmäßigen Zusammenstellung, um eine einheitliche Handhabung der Jahresgenehmigungen zu gewährleisten. Die Vorlage enthält eine Anlage, welche die konkreten Schulraumnutzungen im Stadtbezirk für das Jahr 2023 detailliert aufführt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.09.2023einstimmig beschlossen
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