Überlassung von Schulraum im Jahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII wird im Rahmen der Sitzung am 5. September 2023 über die außerschulische Nutzung von Schulräumen im Jahr 2023 beraten. Die Vorlage basiert auf der Hauptsatzung der Stadt Essen, die den Bezirksvertretungen die Entscheidungskompetenz über die außerschulische Inanspruchnahme von Schulgrundstücken, einschließlich Schulgebäuden, Schulhöfen und Schulsportplätzen, überträgt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den in einer beigefügten Liste aufgeführten Nutzungen in Schulen mit bezirklicher Bedeutung zustimmt. Für die Nutzungen in den übrigen Schulen des Stadtbezirks soll die Bezirksvertretung lediglich Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient der Umsetzung vereinbarter Verfahren zur Zweckmäßigkeit, bei denen die jährliche Zusammenstellung der Genehmigungen der Unterrichtung der Bezirksvertretungen dient. Eine detaillierte Aufstellung der konkreten Nutzungen ist der Drucksache als Anlage beigefügt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.09.2023einstimmig beschlossen
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