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Vorlage

Aufnahme der Beleuchtungsmaßnahme Charlottenstraße in das Straßen- und Wegekonzept

1147/2023/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 05.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (22. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat die Aufnahme einer Beleuchtungsmaßnahme in der Charlottenstraße in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschlossen. Konkret betrifft dies den Abschnitt der Charlottenstraße zwischen Charlottenweg und Überruhrstraße. Die Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 23KAG097 geführt und wird in der Anlage 4 des Konzepts im Block b aufgenommen.

Nach der vorliegenden Sachverhaltsdarstellung wird die Maßnahme als potenziell beitragsfähig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) eingestuft. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 43.000 Euro.

Das Straßen- und Wegekonzept wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben des KAG regelmäßig fortgeschrieben. Diese Fortschreibung dient dazu, die Grundlage für beitragspflichtige Maßnahmen zu schaffen und die Durchführung der erforderlichen Anliegerversammlungen rechtzeitig einzuleiten. Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde im Rahmen der Vorlage als positiv eingestuft.

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