Aufnahme der Beleuchtungsmaßnahme Kibbelstraße in das Straßen- und Wegekonzept
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme einer Beleuchtungsmaßnahme in der Kibbelstraße in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschließen. Konkret geht es um den Abschnitt von der III. Hagen bis zur Logenstraße. Die Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 23KAG087 geführt und wird als potenziell beitragsfähig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) eingestuft.
Die Aufnahme in das Konzept erfolgt gemäß § 8a Absatz 1 KAG, der eine bedarfsgerechte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts vorsieht. Diese Fortschreibung dient als Grundlage, um die Durchführung von Anliegerversammlungen rechtzeitig vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu ermöglichen. Die Maßnahme umfasst die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen Normen, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für diese Maßnahme beläuft sich auf 26.000 Euro. Die Vorlage wurde durch die zuständige Beigeordnete erstellt und liegt dem Ausschuss zur Entscheidung vor. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2023einstimmig beschlossen
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