Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 10.08.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.1Umgestaltung der Steeler Straße und barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle Wörthstraße, Anfrage der BV IZur Vorlage · 1317/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr informiert über den aktuellen Sachstand zur Umgestaltung der Steeler Straße sowie zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Wörthstraße. Nachdem die Planungsleistungen im Oktober 2022 durch die Ruhrbahn vergeben wurden und im März 2023 ein Projektauftaktgespräch mit dem beauftragten Ingenieurbüro stattfand, wurde die Konzeptplanung vertieft. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Berücksichtigung der Anforderungen der Feuerwehr an die Anleiterbarkeit von Dachgeschossen zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges. Auf Basis des vorliegenden Straßenentwurfs soll im nächsten Schritt die Fahrdrahtplanung ergänzt werden, was wiederum die Ausarbeitung der Seitenraumgestaltung, etwa der Begrünung, ermöglicht.
Hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs plant die Ruhrbahn, die ÖPNV-Maßnahme im April 2024 für den Förderkatalog 2025 anzumelden. Der entsprechende Förderantrag beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) soll im September 2024 eingereicht werden. Nach der notwendigen Planfeststellung für die Straßenbahnanlagen wird mit einer Umsetzung ab dem Jahr 2025 gerechnet. Bei der zeitlichen Planung wird darauf geachtet, Überschneidungen mit geplanten Kanalbaumaßnahmen auf der Steeler Straße im Abschnitt Mählerweg Richtung Steele sowie mit den Bauzeiten der Citybahn zu vermeiden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I werden den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Bitte um frühzeitige Absprache/Information über Planung in einem Ortstermin im November/Dezember 2023)
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.2Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße / Kupferdreher Straße und Radverkehrsanlage (2099/2022/6) hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 1314/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Ergänzungsantrag zur Fahrbahnerneuerung der Langenberger und Kupferdreher Straße sowie zur Einrichtung einer Radverkehrsanlage vorgelegt. Im Rahmen der Planung sollen zur Förderung der Klimaresilienz zusätzliche Bäume und größere Baumbeete realisiert werden. In dem Abschnitt zwischen Poststraße und Hinsbecker Löh sieht die Variante einer Fahrradstraße eine schmalere Fahrbahn vor, was Platz für breitere Gehwege, etwa 16 neue Längstellplätze sowie neun neue Baumstandorte schafft. In anderen Abschnitten sind aufgrund des engen Straßenquerschnitts keine Alleen charakteristischen Strukturen möglich, jedoch sollen im Bereich der Haltestellen neue Grünflächen entstehen.
Für den südlichen Teil der Kupferdreher Straße wird die Umsetzung der Fahrradstraßen-Variante priorisiert, um zusätzliche Stellplätze zu ermöglichen. Durch die geplante Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h soll die Sicherheit für den Radverkehr erhöht werden. Die Verwaltung prüft zudem die Notwendigkeit von Ladezonen, um die Qualität der Radverkehrsanlage zu gewährleisten.
Parallel dazu verhandelt die Stadtverwaltung mit Grundstückseigentümern über eine separate Radverkehrsführung westlich der Autobahn, wobei erste Ergebnisse für das erste Quartal 2024 erwartet werden. Um den Wegfall öffentlicher Parkflächen auszugleichen, sollen zudem Gespräche mit privaten Eigentümern über die Mitnutzung von Stellplätzen geführt oder die Umsetzung eines Quartiersparkhauses geprüft werden. Eine bisherige Abfrage ergab, dass lediglich ein privater Eigentümer der Nutzung seiner etwa 30 Stellplätze durch Anwohnende in der Nacht zustimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.3Vorgehen zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes im Bahnhofsumfeld AltenessenZur Vorlage · 1413/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1413/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit dem Vorgehen zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes im Bahnhofsumfeld Altenessen. Der Bericht umfasst die Prüfung von Radverkehrsverbindungen in Nord-Süd- sowie Ost-West-Richtung und die Entwicklung eines Radhochweges durch das Amt für Straßen und Verkehr. Zudem ist die Planung eines Fuß- und Radwegekonzepts unter Einbeziehung des Milchhof-Areals und des Recyclinghofes vorgesehen. Ein Ingenieurbüro soll die Attraktivität des Bahnhofs Altenessen als „Hauptbahnhof light“ untersuchen, wobei das VRR-Zielnetz 2040 als Grundlage dient. Dabei sollen die Kosten für Anlagen geschätzt sowie die Taktverdichtung der U-Bahnlinien 11 und 17 sowie eine Nachtlinie geprüft werden.
Hinsichtlich der Linienführung der U11 wird darauf hingewiesen, dass diese aufgrund der Verkehrsführung über den Berliner Platz der bestehenden Führung entsprechen muss. Ein Verzicht auf die parallelen Linien NE8, NE13 und NE1 wird als für die Erschließung der Stadtbereiche nicht möglich dargestellt. Ein Betrieb der U11 am Hauptbahnhof würde aufgrund des Sternanschlusses den Einsatz von zwei Fahrzeugen und Standzeiten erfordern. Der nächtliche U-Bahn-Betrieb wird aufgrund des benötigten Fach- und Sicherheitspersonals als kostenintensiv beschrieben, wobei alternative Optionen für andere Ziele zur Verfügung stehen. Die Verbindung zwischen dem Bahnhof Altenessen und der Innenstadt wird im Rahmen des Bahnhofskonzeptes betrachtet. Das Konzept dient als Vorbereitung für Entscheidungen zur Stärkung des Rad- und ÖPNV-Verkehrs. Die Bezirksvertretung V und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Testbetrieb eines zusätzlichen Busangebots zwischen Essen-Horst und Essen-SteeleZur Vorlage · 1355/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In Essen-Horst besteht aufgrund von Ausfällen der S3 die Forderung nach einer verbesserten Anbindung des Ortsteils Unteres Horst. Hintergrund sind Personalengpässe beim Verkehrsunternehmen DB Regio NRW, welche zu Unregelmäßigkeiten im Takt der Linie geführt haben und Passagiere dazu zwingen können, längere Fußwege zu nutzen, um alternative Buslinien zu erreichen.
Zur Schließung dieser Bedienungslücke sieht die Vorlage die Einführung eines Testbetriebs für ein zusätzliches Busangebot zwischen Essen-Horst und Essen-Steele vor. Das Angebot soll voraussichtlich im Dezember 2023 beginnen und zunächst sechs Monate laufen. Die geplante Verbindung würde an den Haltestellen Horst-S, Beulestraße, Horster Straße und Steele-S verkehren, mit einem 60-Minuten-Takt von Montag bis Sonntag zwischen 5:00 und 23:00 Uhr. Während des Testzeitraums sollen Fahrgastzählungen durchgeführt werden, um die Grundlage für eine Entscheidung über ein dauerhaftes Regelangebot zu schaffen.
Die Umsetzung soll durch die Ruhrbahn GmbH erfolgen, wobei für das benötigte Fahrzeugmaterial und Personal eine Ausschreibung erforderlich ist. Die monatlichen Kosten für den Testbetrieb werden auf etwa 30.000 Euro geschätzt. Bei einer Verlängerung des Angebots bis Ende 2024 könnten sich die Gesamtkosten auf rund 390.000 Euro belaufen. Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung dieses Testbetriebs entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - [2.]Fortführung und Ausweitung des On-Demand-Shuttle-Angebotes "Bussi"Zur Vorlage · 1341/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1341/2023/6 befasst sich mit der Fortführung und Ausweitung des On-Demand-Shuttle-Angebotes „Bussi“ der Ruhrbahn GmbH. Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, den Betrieb des Angebots zunächst bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Im Rahmen des geplanten Szenarios für das Jahr 2024 ist eine Ausweitung des Bediengebietes auf das gesamte Stadtgebiet vorgesehen. Dadurch würde sich die Anzahl der potenziellen Fahrgäste von rund 280.000 auf etwa 590.000 Personen erhöhen. Zudem soll die Fahrzeugflotte aus elektrisch betriebenen Fahrzeugen von fünf auf zehn Einheiten verdoppelt werden.
Für das Jahr 2024 werden Kosten in Höhe von circa 750.000 Euro veranschlagt, die als haushaltsneutrale Verlustausgleichszahlung aus der ÖPNV-Pauschale an die Ruhrbahn GmbH finanziert werden sollen. Der grundsätzliche jährliche Finanzierungsbedarf für den Betrieb wird auf etwa 900.000 Euro geschätzt, bei einer prognostizierten Nutzung von jährlich rund 41.000 Fahrten. Ein alternatives Szenario für die Jahre 2026/27 mit 15 Fahrzeugen und Kosten von etwa 1.200.000 Euro wurde ebenfalls betrachtet.
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung des Angebots zur Förderung neuer Mobilitätsformen und zur Erreichung der Klimaziele. Bei einer Zustimmung des Rates ist ein Zeitplan mit Ausschreibungen bis Februar 2024 und einer Inbetriebnahme im dritten Quartal 2024 vorgesehen. Eine Entscheidung über die Weiterführung über das Jahr 2024 hinaus soll im kommenden Jahr durch eine erneute Gremienvorlage erfolgen. Die Entscheidung unterliegt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität, dem Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft und Beteiligungen sowie dem Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen - 3.Teilnahme an dem Modell zur Einführung eines Schülertickets als DeutschlandticketsZur Vorlage · 0990/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme an einem Modell zur Einführung eines Schülertickets als Deutschlandticket ab dem Schuljahr 2023/24. Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, diese Teilnahme unabhängig von der jeweiligen Schulform zu ermöglichen. Hierzu ist die Verwaltung damit beauftragt, eine Ergänzungsvereinbarung mit der Ruhrbahn GmbH und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR abzuschließen. Durch diese Maßnahme reduziert sich der monatliche Preis für Selbstzahler von bisher 39,40 Euro auf 29,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt über einen Solidaritätsbeitrag, der durch die Aufstockung der Kosten für das deutschlandweit gültige Schülerticket auf 588 Euro pro anspruchsberechtigtem Schüler entsteht. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Kosten auf 101.852,26 Euro, wobei die Lasten auf die Museen der Stadt Essen, die Stadtbibliothek und die Grüne Hauptstadt Agentur verteilt sind. Für das Jahr 2024 werden jährliche Mehrkosten in Höhe von 244.445,44 Euro veranschlagt, die aus originären Haushaltsmitteln dem gemeinschaftlichen Fonds auf Verbundebene zuzuführen sind. Die Anmeldung der Kosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 unter Einhaltung der mittelfristigen gesamtstädtischen Finanzplanung. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft, Verkehr und Mobilität sowie Haupt- und Finanzen die Inhalte zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Teilnahme an dem Modell zur Einführung eines Schülertickets als Deutschlandticket hier: Übernahme der Mehrkosten für Familien mit mehr als drei aktiven Schulticket-VerträgenZur Vorlage · 1154/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Kosten für Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler zu übernehmen, die keinen regulären Anspruch darauf haben, sofern sie Teil einer Familie mit mehr als drei aktiven Schülerticket-Verträgen sind. Mit diesem Vorhaben reagiert die Verwaltung auf eine Prüfung, die im Auftrag einer Fraktion durchgeführt wurde. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für Familien ab dem vierten nicht anspruchsberechtigten Kind abzufangen, da diese durch die Einführung des Deutschlandtaxis im Vergleich zum bisherigen System mit Mehrkosten konfrontiert sind.
Die Verwaltung stellt fest, dass Familien mit drei nicht anspruchsberechtigten Kindern durch das neue Modell eine jährliche Ersparnis von 138 Euro erzielen, weshalb hier kein Unterstützungsbedarf besteht. Bei Familien mit vier Kindern entstehen jedoch jährliche Mehrkosten von 210 Euro, wobei sich dieser Betrag für jedes weitere Kind um 348 Euro erhöht.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus städtischen Haushaltsmitteln. Für das Jahr 2023 sind überplanmäßige Mittel in Höhe von 17.400 Euro vorgesehen, die aus der Produktgruppe Bildungsbüro gedeckt werden können. Für das Jahr 2024 wurden Kosten in Höhe von 41.760 Euro im Haushalt angemeldet, wobei die Deckung hälftig durch den Fachbereich Schule und die Grüne Hauptstadt Agentur erfolgt. Die Ruhrbahn wurde bereits darüber informiert, die Tickets ab dem 1. August 2023 weiterhin kostenlos auszugeben und der Stadt Essen in Rechnung zu stellen. Das Modell ist zunächst auf das Schuljahr 2023/24 befristet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.2. Kostenerhöhung für die Durchführung von Verfüllungsarbeiten im Rahmen der Bauvorbereitung der Maßnahme "Bochumer Landstraße/Sachsenring"Zur Vorlage · 1312/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bauvorbereitung für die Maßnahme „Bochumer Landstraße/Sachsenring“, die den Neuausbau eines Verkehrsknotens sowie die Errichtung eines Nahversorgungszentrums umfasst, wird eine zweite Kostenerhöhung für Verfüllungsarbeiten beantragt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die ursprünglich für die Verfüllungsarbeiten veranschlagten 3.000.000 Euro um 900.000 Euro auf insgesamt 3.900.000 Euro zu erhöhen.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus Veränderungen im Bauablauf und zusätzlichen Anforderungen während der Arbeiten. Im westlichen Abschnitt der Bochumer Landstraße wurden Hohlräume festgestellt, was eine Anpassung der Verkehrssicherung sowie Arbeiten an Lichtzeichenanlagen und die Herstellung der Überfahrbarkeit von Mittelinseln erforderlich machte. Diese Maßnahmen führten zu Mehrkosten von etwa 250.000 Euro. Zudem liegt ein Nachtrag des Auftragnehmers in Höhe von rund 650.000 Euro vor, der Kostensteigerungen bei Lohn- und Verfüllstoffen sowie Bauzeitverlängerungen geltend macht.
Die zusätzlichen Mittel werden vom Amt für Straßen und Verkehr aus dem Haushaltsplan 2023 bereitgestellt. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Versorgung im Stadtteil Freisenbruch sowie die Entlastung des Verkehrsknotens. Der Beschluss für die eigentlichen Straßenbauarbeiten soll im vierten Quartal 2023 erfolgen, sobald detaillierte Kostenberechnungen auf Basis der Ausschreibungsunterlagen vorliegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Erneuerung der Straßenüberführung Alfredstraße durch Rahmenbauwerke unter der Brücke, Beschluss der PlanungZur Vorlage · 1161/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Erneuerung der Straßenüberführung Alfredstraße im Bereich der Grugahalle in Rüttenscheid. Da das Brückenbauwerk aus den 1960er Jahren konstruktive Mängel aufweist und eine wirtschaftliche Ertüchtigung laut statischer Nachrechnung nicht möglich ist, soll das Bauwerk ersetzt werden. Der vorliegende Plan sieht den Einsatz von Rahmenbauwerken vor, die als Tunnelkonstruktionen die Last der darüberliegenden Bundesstraße 224 aufnehmen.
Im Rahmen des Amtsentwurfs sollen die Unterquerungsmöglichkeiten abschnittsweise umgestaltet werden. Während die lichten Breiten und Höhen in den Feldern durch die Konstruktionsdicke reduziert werden, ist eine barrierefreie Anbindung der angrenzenden Quartiere durch Rampen mit maximal sechs Prozent Steigung vorgesehen. Zudem ist eine signalisierte Fußgängerschutzanlage sowie neue Treppenanlagen geplant. Die Nutzung der Felder durch Pkw-Stellplätze soll teilweise erhalten bleiben, wobei die Unterführung der Straße Grugaplatz durch eine Tieferlegung auf eine lichte Höhe von 4,50 Metern angepasst wird.
Die Planung berücksichtigt zudem ein mögliches Hochbauvorhaben einer Investorin in unmittelbarer Nachbarschaft. Sollte dieses realisiert werden, könnten die Felder 2 und 3 als Tiefgarageneinfahrten genutzt werden und die Anbindung des Schönleinviels über eine von der Investorin zu erstellende Brücke erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 11,6 Millionen Euro, wobei eine Förderquote von 75 Prozent angestrebt wird. Ein Baubeginn ist nicht vor 2024 zu erwarten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Be-MoVe-Projekt, hier: Verstetigung und weitere Erprobung von Fahrradabstellanlagen und Standorten für MobilpunkteZur Vorlage · 1107/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Be-MoVe“ wird die Verstetigung und weitere Erprobung von Fahrradabstellanlagen sowie Standorten für Mobilpunkte in Essen angestrebt. Die Vorlage 1107/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 bezieht sich auf die Auswertung der bisherigen Erprobungsphase, bei der fünf Plattformen in den Stadtteilen Holsterhausen und der Innenstadt genutzt wurden.
Basierend auf den Nutzungsdaten im Zeitraum von Januar bis Juni 2023 sollen die Standorte Gemarkenstraße 50, Keplerstraße 98 und Menzelstraße 26 durch fest eingebaute Bügel dauerhaft etabliert werden, da dort durchschnittlich mehr als drei Buchungen pro Tag bei Metropolrad Ruhr verzeichnet wurden. Im Gegensatz dazu werden die Standorte Böcklinstraße und Rottstraße aufgrund einer geringen Nutzung von weniger als zwei Buchungen pro Tag aufgegeben.
Zudem ist die Erprobung von fünf neuen Standorten für eine Dauer von zehn Monaten im Rahmen einer Sondernutzung vorgesehen. Diese umfassen die Brunnenstraße 55, die Frohnhauser Straße 228/219, die Witteringstraße 64, die Berliner Straße 87 sowie die Cranachhöfe. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Attraktivität aktiver Mobilität und damit eine Unterstützung des Klimaschutzes. Eine quantitative Abschätzung der Auswirkungen ist aufgrund der derzeit fehlenden Datengrundlage nicht möglich, die tatsächliche Wirkung soll jedoch im Rahmen einer Evaluation überprüft werden. Den Bezirksvertretungen I und III sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird die Kenntnisnahme des Berichts sowie die Zustimmung zur Verstetigung bzw. Erprobung vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit Änderung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Förderung Fahrradparkhäuser an BahnhöfenZur Vorlage · 1334/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Thema Förderung von Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über den aktuellen Stand der Förderbemühungen für Radabstellanlagen in Essen. Im Rahmen eines Bundesprogramms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wurden Projektskizzen für Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof sowie am Bahnhof Altenessen eingereicht. Ergänzend wurden Interessensbekundungen für Fahrradsammelanlagen an den Bahnhöfen Borbeck, Kettube und Steele-Ost abgegeben.
Obwohl die Essener Projekte vom Bundesamt für Logistik und Mobilität grundsätzlich als förderwürdig eingestuft wurden, erhielten sie aufgrund einer Überzeichnung des Förderaufrufs keine Zusage. Da für das kommende Haushaltsjahr weitere Mittel erwartet werden, besteht die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung.
Als Alternativen für die Radstationen am Hauptbahnhof und in Altenessen wird die Förderung über die Landesrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes Nordrhein-Westfalen angeführt. Für die geplanten Sammelanlagen in Borbeck, Kettwig und Steele-Ost kommen weitere Optionen in Betracht, darunter Förderungen nach dem ÖPNV-Gesetz NRW, die „Bike+Ride-Offensive“ in Kooperation mit der Deutschen Bahn sowie das Sonderprogramm „Stadt & Land“ des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr. Die Stadt Essen beabsichtigt, weitere Förderanträge für die verschiedenen Projekte zu stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
- 9.1Aufnahme der Beleuchtungsmaßnahme Lindenallee in das Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 1207/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme einer Beleuchtungsmaßnahme in der Lindenallee in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschließen. Konkret geht es um die Anpassung der Beleuchtungsanlage im Abschnitt von der Vereinstraße bis zur Kibbelstraße an die aktuell gültigen Normen. Ziel der Maßnahme ist die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 23KAG088 geführt und wird als potenziell beitragsfähig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) eingestuft. Durch die Aufnahme in die Anlage 4 des Straßen- und Wegekonzepts im Block b wird die Maßnahme als beabsichtigte, beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme geführt. Das Straßen- und Wegekonzept wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig fortgeschrieben, um die rechtzeitige Durchführung von Anliegerversammlungen vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu ermöglichen.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für diese Maßnahme beläuft sich auf 23.000 Euro. Eine Vorprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz ergab eine positive Einschätzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.2Aufnahme der Beleuchtungsmaßnahme Kibbelstraße in das Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 1208/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Aufnahme einer Beleuchtungsmaßnahme in der Kibbelstraße in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen beschließen. Konkret geht es um den Abschnitt von der III. Hagen bis zur Logenstraße. Die Maßnahme ist unter der KAG-Nummer 23KAG087 geführt und wird als potenziell beitragsfähig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) eingestuft.
Die Aufnahme in das Konzept erfolgt gemäß § 8a Absatz 1 KAG, der eine bedarfsgerechte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts vorsieht. Diese Fortschreibung dient als Grundlage, um die Durchführung von Anliegerversammlungen rechtzeitig vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu ermöglichen. Die Maßnahme umfasst die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen Normen, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für diese Maßnahme beläuft sich auf 26.000 Euro. Die Vorlage wurde durch die zuständige Beigeordnete erstellt und liegt dem Ausschuss zur Entscheidung vor. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.3Aufnahme der Beleuchtungsmaßnahme Lelei in das Straßen- und WegekonzeptZur Vorlage · 1162/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Aufnahme einer Beleuchtungsmaßnahme in das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen gebeten. Konkret geht es um die Straße Lelei, im Abschnitt vom Stauseebogen bis zum Baderweg (KAG-Nr. 083/23). Die Maßnahme soll in die Anlage 4 des Konzepts im Block b aufgenommen werden, da sie nach derzeitiger Einschätzung als beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) eingestuft wird.
Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, das Straßen- und Wegekonzept gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig fortzuschreiben. Dies dient dazu, die rechtzeitige Durchführung von Anliegerversammlungen vor der Beschlussfassung über Straßenausbaumaßnahmen zu gewährleisten.
Die geplante Maßnahme umfasst die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen. Laut der Verwaltung erfüllen die bestehenden Masten die Anforderungen an die Standsicherheit nicht mehr. Die Erneuerung der Anlage dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten für dieses Vorhaben beläuft sich auf 212.000 Euro. Eine Vorabprüfung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 10.aZukunftsorientierte, intelligente, digitale StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 1459/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat im Rahmen der Vorlage 1459/2023/FDP einen Antrag an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität gestellt. Ziel des Antrags ist es, bei der Neuanlage oder dem Ersatz von Straßenbeleuchtungseinheiten zusätzliche technische und funktionale Aspekte in die Planung einzubeziehen. Dies betrifft insbesondere Bauvorhaben in der Logenstraße, der Hofstraße sowie im Bereich Schacht Jakob.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung bei der Anschaffung geeigneter Leuchtmittel neben den Kriterien der Energieeinsparung und der Insektenfreundlichkeit auch die LoRaWAN-Fähigkeit, die Integration von Bewegungsmeldern sowie die Nutzbarkeit für die 5G-Technologie und als Ladesäulen berücksichtigt. Dabei soll eine enge Zusammenarbeit mit der Initiative „Connected Essen“ erfolgen. Zudem wird die Prüfung von Fördermöglichkeiten durch die Europäische Union, den Bund und das Land NRW gefordert.
Nach Ansicht der Antragstellerin bietet eine intelligente Straßenbeleuchtung Potenziale für die Entwicklung der Stadt zu einer „Smart City“. Durch adaptive Systeme, die sich mittels Sensoren an den Bedarf anpassen, könnten der Stromverbrauch reduziert und Daten für die Verkehrsplanung, etwa durch Personen- oder Verkehrszählungen, gewonnen werden. Die technische Ausstattung der Leuchtmittel soll die Nutzung des LoRaWAN-Netzes sowie die Kommunikation der Lampen untereinander ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 10.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Logenstraße von III. Hagen bis Limbecker Platz mit der KAG-Nr.: 23KAG053"Zur Vorlage · 1242/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Logenstraße, im Bereich von III. Hagen bis zum Limbecker Platz, beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 23KAG053 aufgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen Normen sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Umsetzung umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung und die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 72.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Die Maßnahme löst für die Eigentümer und Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt, deren Ergebnis der Vorlage beigefügt ist.
Die Verwaltung begründet die sachliche Unabweisbarkeit der Maßnahme damit, dass die bestehende Anlage die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 derzeit nicht erfüllt. Die zeitliche Unabweisbarkeit wird mit der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit begründet. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, wobei für die Beleuchtung Ökoststrom bezogen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Hofstraße von Kupferdreher Straße bis ColsmanstraßeZur Vorlage · 1146/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Beleuchtungsmaßnahme in der Hofstraße, im Abschnitt von der Kupferdreher Straße bis zur Colsmanstraße, durchzuführen. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 041/23 enthalten.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung des Ergebnisses der verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW. Durch das Bauvorhaben entsteht für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach § 8 KAG. Die Maßnahme umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Ziel der Anpassung ist es, die Beleuchtungsanlage an die aktuellen Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 anzupassen und die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 29.000 Euro. Hinzu kommen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 624 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik Strom eingespart wird, wobei für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Schacht Jakob von Lanfermannfähre bis Schacht Jakob 46Zur Vorlage · 1145/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird im Rahmen der Vorlage 1145/2023/6 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich der Schacht Jakob von Lanfermannfähre bis zur Hausnummer 46 beraten. Die Maßnahme ist im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Essen unter der KAG-Nummer 02/23 enthalten.
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Verwaltung führt an, dass die vorhandenen Leuchten ersetzt werden müssen und die Masten keine Standsicherheit mehr aufweisen. Die Anpassung der Anlage an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 115.000 Euro.
Die Umsetzung der Maßnahme löst für die Eigentümer und Erbberechtigten der angrenzenden Grundstücke eine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine verbindliche Anliegerversammlung durchgeführt, deren Ergebnis der Vorlage beigefügt ist. Die zuständige Beigeordnete hat die Information der Gemeinde über das Ergebnis dieser Versammlung vor der Beschlussfassung vorgesehen.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Zwar führt der Bezug von Ökoststrom zu keiner unmittelbaren Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch wird durch den geringeren Stromverbrauch eine gesamtheitliche positive Auswirkung auf den Klimaschutz angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Mitteilungen der Verwaltung
- 12.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 12.1Anmeldung zur TO: Mehr Sicherheit auf Zweirichtungsradwegen durch RotmarkierungenZur Vorlage · 1387/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf Zweirichtungsradwegen vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und befasst sich mit der optischen Hervorhebung bestimmter Abschnitte des Radverkehrs.
Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung Essen an Zweirichtungsradwegen, die durch querende Straßen, freie Rechtsabbieger-Spuren oder Einfahrten mit besonderen Erfordernissen gekennzeichnet sind, spezifische Markierungen vornimmt. Konkret wird die Umsetzung einer Rotmarkierung auf diesen Flächen beantragt. Zusätzlich sollen eine Trennmarkierung zwischen den beiden Radfahrspuren sowie, sofern erforderlich, entsprechende Hinweisschilder angebracht werden.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die genannten Bereiche als Unfallschwerpunkte identifiziert werden. Durch die rote Markierung sollen andere Verkehrsteilnehmer auf den Radweg aufmerksam gemacht werden. Die geplante Trennmarkierung der Radspuren dient dazu, den Hinweis zu verdeutlichen, dass der Radverkehr aus unterschiedlichen Richtungen zu erwarten ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.2Anmeldung zur TO: 40-Meter-StraßenbahnenZur Vorlage · 1388/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Prüfung von 40 Meter langen Niederflurbahnen zum Gegenstand hat. Die Vorlage 1388/2023/CDU/GRÜNE sieht vor, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, in Gesprächen mit der Ruhrbahn GmbH die Vor- und Nachteile einer Beschaffung solcher längeren Fahrzeuge zu untersuchen.
Der Antrag fordert, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität im Anschluss über die Ergebnisse der Prüfung berichtet. Dabei sollen insbesondere die Eignung der bestehenden sowie der zukünftig geplanten Streckenführungen und Haltepunkte für diese Fahrzeuglänge untersucht werden. Zudem ist zu klären, welche Investitionen in die Infrastruktur notwendig wären, um den Einsatz der längeren Bahnen zu ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der wirtschaftlichen Betrachtung. Die Verwaltung soll das Verhältnis zwischen den Anschaffungsmehrkosten und den voraussichtlich höheren Betriebskosten analysieren, sofern die gleiche Fahrgastmenge wie mit den derzeitigen 30-Meter-Straßenbahnen befördert wird. Darüber hinaus sollen Prognosen zu den Auswirkungen auf die jährlichen Beförderungszahlen erstellt werden. Abschließend ist darzulegen, wie ein etwaiges zusätzliches Kostenvolumen durch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel gedeckt werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 12.3Barrierefreiheit bei der RuhrbahnZur Vorlage · 0809/2023/LINKE · Antrag LINKE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0809/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei der Ruhrbahn vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Inklusionsbeirat sowie an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Im Zentrum des Antrags steht die Einführung zusätzlicher akustischer Informationen. In Bahnhöfen und Stationen, die über Lautsprecher verfügen, soll bei der Einfahrt eines Zuges eine Durchsage erfolgen, die das Gleis, die Fahrtrichtung und den Zug angibt. Zudem sollen in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn Durchsagen zur Linie, der Fahrtrichtung, der nächsten Haltestelle sowie der Ausstiegsseite erfolgen. Diese Informationen sollen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch bereitgestellt werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Prüfung der Einrichtung dynamischer Fahrgastinformationssysteme. Dort, wo sie noch nicht vorhanden sind, sollen an Bahnhöfen, Haltestellen sowie in Bussen und Bahnen visuelle Anzeigen installiert werden. Diese sollen nach einem akustischen und visuellen Signal die oben genannten Durchsagen als gut lesbare Schrift auf Displays wiedergeben.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs neben baulichen Maßnahmen auch visuelle und auditive Hilfen erfordert. Dies solle die selbstbestimmte Nutzung für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen sowie für ortsunkundige Fahrgäste erleichtern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 16.08.2023 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 31.05.2023 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 12.4Schaffung von ParkraumZur Vorlage · 1246/2023/EBB · Antrag EBB-FW
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Schaffung von zusätzlichem Parkraum in Essen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, Verhandlungen mit Einzelhandelsketten aufzunehmen, welche über eigene Parkflächen verfügen. Diese Flächen sollen in einem geeigneten Rahmen den Anliegern zur Verfügung gestellt werden können.
Ein Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Nutzung dieser Parkflächen während der Nachtstunden. Hierbei sollen Möglichkeiten für die Einführung von Nachtparkvignetten sowie verschiedene Zonenmodelle geprüft werden, die sich an den jeweiligen Öffnungszeiten und der Kundenfrequenz orientieren. Um die Bereitschaft der Einzelhändler zu fördern, sieht der Antrag angemessene Kompensationszahlungen vor. Zudem wird eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsämtern zur Überwachung des Parkens sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel und personellen Ressourcen vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: seitens Antragsteller zurückgezogen - 13.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Verschiedenes