Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §36 Abs. 5 GO NW hier: Nutzung des Schulgeländes Alte Hauptstraße / Auf dem Loh
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschlossen. Gegenstand der Entscheidung ist die Nutzung des Schulgeländes an der Alten Hauptstraße / Auf dem Loh für ein geplantes Feuerwehrfest der Freiwilligen Feuerwehr Burgaltendorf.
Die Veranstaltung war für den Zeitraum vom 25. August bis zum 28. August 2023 angesetzt. Im Rahmen des Festes sollten auf dem Gelände der Grundschule Burgaltendorf Fahrzeuge sowie Einsatzübungen vorgeführt werden, wobei die Belegung des Geländes nach Schulende erfolgen sollte. Seitens der Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen die Nutzung erhoben.
Die Herbeiführung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgte, da die nächste turnusmäßige Sitzung der Bezirksvertretung erst am 5. September 2023 stattgefunden hätte. Eine Einberufung einer Sondersitzung wurde aufgrund der Ferienzeiten und wirtschaftlicher Erwägungen als unzweckmäßig eingestuft. Die Vorlage diente dazu, die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.09.2023einstimmig beschlossen
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