Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Nutzung der städt. Immobilie Buschstraße 42
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung VII für den Stadtbezirk 7 am 12. September 2023 wurde eine Anfrage zur künftigen Nutzung der städtischen Immobilie in der Buschstraße 42 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage bezieht sich auf Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW.
Eine Bürgerin erkundigte sich nach dem Verbleib und der weiteren Verwendung des Grundstücks sowie des Gebäudes, welches ehemals als Gesundheitsamt und als Flüchtlingsunterkunft genutzt wurde. Der Sachverhalt beschreibt, dass das Gebäude seit mehreren Jahren leer steht. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Immobilie sowie das dazugehörige Grundstück zunehmend verfallen. Als konkrete Beobachtungen wurden ein unzureichender Grünschnitt sowie zunehmende Müllablagerungen auf dem Gelände angeführt.
Die Vorlage hält fest, dass bereits in der Vergangenheit mehrfach seitens der Bezirksvertretung Nachfragen zu diesem Sachverhalt gestellt wurden. Als Grundlage für die Beratung der Bezirksvertretung liegt eine Stellungnahme des Fachbereichs Immobilienwirtschaft als Anlage vor. Der Beschlussvorschlag sah lediglich die Kenntnisnahme der vorliegenden Informationen durch die Bezirksvertretung vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
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