Ausbreitung des Riesenbärenklaus
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes befasst sich mit der Ausbreitung des Riesenbärenklaus im Bereich der Ruhr und des Baldeneysees. Ein Beschwerdeführer weist in einer Eingabe auf die damit verbundenen Gefahren hin.
Die Verwaltung stellt dazu klar, dass die Untere Naturschutzbehörde für die Bekämpfung invasiver Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz zuständig ist, sofern nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität in schützenswerten Gebieten vorliegen. Ein Einsatz von Schafen oder Ziegen zur Reduzierung der Pflanzen wurde nach Versuchen in einem Essener Naturschutzgebiet nicht weiterverfolgt, da die Tiere ohne hohen Aufsichtsaufwand auch geschützte Stellen beschädigen können.
Für die allgemeine Gefahrenabwehr sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Der Fachbereich Grün und Gruga ist zuständig, wenn städtische Grundstücke betroffen sind und eine akute Gefahr besteht. Das Ordnungsamt greift in Einzelfällen ein, wenn Pflanzen auf privaten Grundstücken in öffentlich frequentierte Bereiche, wie etwa Gehwege, hineinwachsen und eine erkennbare Verletzungsgefahr besteht. In solchen Fällen werden die Eigentümer aufgefordert, die Gefahr im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu beseitigen, etwa durch Entfernung der Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze. Sollten Aufforderungen oder eine darauf folgende Ordnungsverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme nicht fruchten, kann das Ordnungsamt die Ersatzvornahme einleiten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
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Weitere Vorlagen: Umweltamt
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