Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 14 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 13.06.2023
- 2.Mitteilungen der Verwaltung zu bereits behandelten Eingaben
- 2.1Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW; hier: Ausstattung von Straßenbahnen oder Wetterschutzeinrichtungen an Haltestellen mit SolaranlagenZur Vorlage · 1165/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1165/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Prüfung einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Anfrage war, ob Straßenbahnen oder Wetterschutzeinrichtungen an Haltestellen mit Solaranlagen ausgestattet werden können. Diese Anfrage resultierte aus einer vorangegangenen Beratung zur Nachrüstung von Bussen der Ruhrbahn GmbH mit Solar-Bus-Kits.
Die Ausführungen der Steuerungsstelle ÖPNV legen dar, dass eine Ausstattung von Straßenbahnen mit Solarmodulen aus technischen Gründen nicht umsetzbar ist. Als Hindernisse werden die strengen Brandschutzanforderungen für den Tunnelbetrieb angeführt, da Solaranlagen eine zusätzliche Brandlast darstellen würden. Zudem würde die Fahrzeughöhe durch die Module so stark zunehmen, dass die Durchfahrt in Tunneln nicht mehr gewährleistet wäre. Auch die Platzverhältnisse auf den Dächern der Niederflurstraßenbahnen, die durch technische Ausrüstung und Stromabnehmer belegt sind, sowie die statische Belastbarkeit des Wagenkastens sprechen gegen eine Nachrüstung.
Hinsichtlich der Wetterschutzeinrichtungen an Haltestellen wird berichtet, dass die Installation von Solarmodulen bereits an geeigneten Standorten umgesetzt wird. Aktuell sind etwa 50 Solaranlagen an Haltestellen im Einsatz, wobei die Anzahl stetig steigt. Die Umsetzung erfolgt vorrangig dort, wo kein Festanschluss an das Stromnetz möglich ist und keine Verschattung durch Bäume oder Gebäude vorliegt. Die Kapazität der Module reicht dabei nur für einen geringen Verbrauch aus, wes কোনটি die Ausstattung auf kleinere Haltestellen ohne Werbeträger beschränkt. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.1Einverständniserklärung zur Weitergabe der Kontaktdaten der Petentin/des Petenten an die Ausschussmitglieder hier: Beantwortung einer Anfrage
- 3.2Badestellen am Baldeneysee und an der Ruhr hier: Beantwortung einer Anfrage
- 4.Bürgerbeteiligung nach dem Kölner ModellZur Vorlage · 1384/2023/OB · Vorlage
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Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt zur Kenntnis, welche als Antwort auf eine Eingabe eines Bürgers zum Thema „Bürgerbeteiligung nach dem Kölner Modell“ dient.
Die Vorlage beschreibt den Entwicklungsverlauf der Leitlinien in Köln, die ab 2015 durch ein Arbeitsgremium aus Vertretungen der Politik, der Verwaltung und der Bürgerschaft erarbeitet wurden. Nach einer Pilotphase werden diese Standards seit April 2023 in allen Kölner Stadtbezirken angewendet und umfassen verschiedene Themenfelder wie Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Für Essen werden die im Juni 2010 vom Verwaltungsvorstand beschlossenen Grundsätze der Bürgerbeteiligung dargelegt. Diese sehen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft vor sowie die Förderung von transparenten Entscheidungsprozessen und vielfältigen Beteiligungsformen in Stadtteilen und Quartieren. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt entwickelt auf Grundlage dieser Prinzipien verschiedene Formate, wie beispielsweise das „Bezirksforum“ oder Projekte zu öffentlichen Bewegungsflächen, und berät Fachabteilungen bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren. Zudem steht die Stabsstelle im fachlichen Austausch mit dem Deutschen Institut für Urbanistik.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (16. Sitzung)
- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Dynamisierung der Einkommensgrenzen für WohnberechtigungsscheineZur Vorlage · 1247/2023/3 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1247/2023/3 befasst sich mit der Dynamisierung der Einkommensgrenzen für die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen. Ein Petent regt eine Erhöhung der Bemessungsgrenze um 10 Prozent an. Ziel dieser Initiative ist es, die Auswirkungen der Inflationsrate sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei den Wohnkosten, insbesondere für Mieten und Nebenkosten, auszugleichen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für eine Anhebung der Bemessungsgrenze für Wohnberechtigungsscheine beim Land Nordrhein-Westfalen liegt. Die rechtliche Grundlage für die Anpassung der Einkommensgrenzen findet sich im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Gemäß § 13 Absatz 4 dieses Gesetzes erfolgt eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen jeweils am 1. Januar 2013 sowie im Dreijahresrhythmus danach. Die Anpassung orientiert sich dabei an der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland. Die neue Einkommensgrenze wird nach der Berechnung auf volle 10 Euro aufgerundet und durch das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium bekanntgegeben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt.
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- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
- 6.UV-Schutz und Aufklärung gegen HautkrebsZur Vorlage · 1323/2023/5 · Vorlage
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Das Gesundheitsamt hat eine Stellungnahme zur Bereitstellung von kostenlosem UV-Schutz in Essen vorgelegt, die im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme bereitsteht. Hintergrund ist eine Anregung, die ein Modell aus den Niederlanden aufgreift, bei dem ehemalige Desinfektionsmittelspender für die Ausgabe von Sonnencreme genutzt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Wiederverwendung alter Desinfektionsmittelspender aus hygienischen Gründen sowie aufgrund fehlender Bestände im städtischen Bestand nicht vorgesehen ist. Stattdessen wird die Anschaffung von 25 neuen, zweckentsprechenden Spendersystemen empfohlen. Als geeignete Standorte wurden die Essener Freibäder und das Seaside Beach Baldeney identifiziert, wobei die Anzahl der Spender je nach Badeort zwischen einem und zehn Einheiten variiert.
Die Kalkulation der Kosten basiert auf einer geschätzten Nutzung von 145.000 Personen pro Saison. Bei einem kalkulierten Verbrauch von 80 ml pro Person ergibt sich ein Bedarf von etwa 11.600 Litern Sonnencreme. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 556.800 Euro für die Creme sowie etwa 1.500 Euro für die Spender. Neben den Sachkosten wird auf den personellen Aufwand für die Kontrolle der Füllstände hingewiesen, der aufgrund des bestehenden Personalmangels in den Bädern schwer umsetzbar sein könnte. Das zuständige Fachgebiet prüft derzeit die Durchführung eines Pilotprojekts für die Freibadsaison 2024 sowie die Sicherstellung der Finanzierung.
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- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
- 7.Ausbreitung des RiesenbärenklausZur Vorlage · 1244/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes befasst sich mit der Ausbreitung des Riesenbärenklaus im Bereich der Ruhr und des Baldeneysees. Ein Beschwerdeführer weist in einer Eingabe auf die damit verbundenen Gefahren hin.
Die Verwaltung stellt dazu klar, dass die Untere Naturschutzbehörde für die Bekämpfung invasiver Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz zuständig ist, sofern nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität in schützenswerten Gebieten vorliegen. Ein Einsatz von Schafen oder Ziegen zur Reduzierung der Pflanzen wurde nach Versuchen in einem Essener Naturschutzgebiet nicht weiterverfolgt, da die Tiere ohne hohen Aufsichtsaufwand auch geschützte Stellen beschädigen können.
Für die allgemeine Gefahrenabwehr sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Der Fachbereich Grün und Gruga ist zuständig, wenn städtische Grundstücke betroffen sind und eine akute Gefahr besteht. Das Ordnungsamt greift in Einzelfällen ein, wenn Pflanzen auf privaten Grundstücken in öffentlich frequentierte Bereiche, wie etwa Gehwege, hineinwachsen und eine erkennbare Verletzungsgefahr besteht. In solchen Fällen werden die Eigentümer aufgefordert, die Gefahr im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu beseitigen, etwa durch Entfernung der Pflanzen bis zur Grundstücksgrenze. Sollten Aufforderungen oder eine darauf folgende Ordnungsverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme nicht fruchten, kann das Ordnungsamt die Ersatzvornahme einleiten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird gebeten, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
- 8.Co-Planung bei Straßen- und KanalbauarbeitenZur Vorlage · 1218/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage 1218/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Einführung dialogischer, ämter- und institutionsübergreifender Abstimmungsprozesse bei Straßen- und Kanalbauarbeiten. Es wurde angeregt, solche Prozesse zur besseren Koordination zu etablieren. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine interne Abstimmung bei der Planung von Straßen- und Kanalbaumaßnahmen bereits gelebter Praxis ist und dabei auch Ziele der Klimaanpassung berücksichtigt werden. Eine umfassende Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Verbänden wird bei regulären Baumaßnahmen als schwierig bewertet, da dies die Planungsfristen verlängern würde und viele Kanalbaumaßnahmen der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs dienen, weshalb sie oft zeitnah umgesetzt werden müssen.
Des Weiteren wird die Durchführung eines Reallabors am Beispiel der Baumaßnahme Kunstwerker Straße abgelehnt. Eine Prüfung der Möglichkeit, Regenwasser in die dortige Grünfläche abzuleiten, ergab, dass die Boden- und Grundwasserverhältnisse dies technisch nicht zulassen. Die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen bleibt eine Einzelfallentscheidung, die von örtlichen, ökonomischen und ökologischen Faktoren abhängt. Eine Änderung der geplanten Wiederherstellung der Straßenoberfläche zur Schaffung einer Fahrradstraße ist aufgrund der Zeitplanung der bereits laufenden Baumaßnahme nicht mehr möglich. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
- 9.Fahrradstraße Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1282/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit der verkehrlichen Situation auf der Rüttenscheider Straße, insbesondere im Hinblick auf deren Funktion als Fahrradstraße. Eine einwendende Person hat darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Straße als Fahrradstraße durch den Autoverkehr eingeschränkt wird.
Die Stadt Essen lässt derzeit durch ein Planungsbüro die aktuelle Situation prüfen und verschiedene Lösungsansätze erarbeiten. Ziel der Untersuchung ist eine integrierte Betrachtung der verkehrlichen Aspekte. Dabei sollen die Anforderungen der Lieferverkehre für den Einzelhandel und die Gastronomie, die Funktion der Straße als Fahrradstraße sowie die Erreichbarkeit der Rüttenscheider Straße mit dem Pkw gegeneinander abgewogen werden. Die Erarbeitung von Alternativen, die eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf der Straße vorsehen, ist Bestandteil dieser Überlegungen. Die Ergebnisse der Planung werden den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Parallel dazu führt das Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen der geltenden Vorschriften im Bereich der Rüttenscheider Straße durch. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden in Einzelfällen geahndet. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
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- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
- 10.Fußgängerzone am Regattahaus am BaldeneyseeZur Vorlage · 1362/2023/6 · Vorlage
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In der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr geht es um die Situation der Fußgängerzone am Regattahaus am Baldeneysee. Anlass für die Vorlage ist eine Eingabe, in der die Nutzung des Bereichs vor dem Regattaturm durch Radfahrende beanstandet wird. Es wird angeführt, dass diese Nutzung zu Konflikten mit Fußgängern führe.
Das Amt für Straßen und Verkehr stellt dazu fest, dass der Bereich auf der Höhe des Toilettenhauses bereits als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Eine vollständige Absperrung des Bereichs mittels Schranken ist nicht möglich, da die Weisse Flotte sowie der Verein Etuf die Zone zur Belieferung und als Zufahrt zu den Booten befahren dürfen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind Radfahrende in diesem Bereich dazu verpflichtet, ihre Fahrräder zu schieben. Für den Fall einer Nichteinhaltung dieser Regelung stehen den Kontrollorganen entsprechende Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Um die Kennzeichnung der Fußgängerzone im Bereich des Toilettenhauses zu verdeutlichen, wird die Verwaltung ein entsprechendes Verkehrszeichen-Piktogramm anbringen lassen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
- 11.Reduzierung der Ortsdurchfahrtgeschwindigkeit auf der B224Zur Vorlage · 1354/2023/6 · Vorlage
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Die B224 Werdener Interessengemeinschaft hat bei der Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung IX eine Eingabe eingereicht, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B224 zwischen der Gustav-Heinemann-Brücke und dem Porthofplatz sowie auf der Velberter Straße zwischen der Kellerstraße und der Hammerstraße von 50 km/h auf 30 km/h zu senken. Zudem wurde die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt gefordert.
Die Verwaltung hält an der Geschwindigkeit von 50 km/h fest. Da es sich bei den betroffenen Abschnitten um klassifizierte Hauptverkehrsstraßen handelt, ist eine Beschilderung mit Tempo 30 gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig. Eine Reduzierung würde zudem den Verkehrsfluss sowie den öffentlichen Personennahverkehr, der mehrere Buslinien umfasst, beeinträchtigen. Da die angrenzenden Nebenstraßen bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind, ist kein Ausweichverkehr zu erwarten. Zudem liefert die Unfallstatistik keinen Nachweis für eine besondere Gefahrenlage, die eine Abweichung von der Regelgeschwindigkeit rechtfertigen würde.
Das Umweltamt merkte an, dass eine Kombination aus Temposenkung und lärmoptimiertem Asphalt technisch nicht möglich ist, da bei Tempo 30 das Motorengeräusch und bei Tempo 50 die Abrollgeräusche maßgeblich sind. Ein Rechtsanspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen besteht laut der Fachabteilung nicht. Die Signaltechnik wies darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung die Funktion der „Grünen Welle“ beeinträchtigen und die Kapazität der Lichtsignalanlagen verringern würde. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
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- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung)
- 12.Anregungen und Beschwerden hier: Präventivmaßnahmen, Kontrollen und Statistiken zu Waldbränden in EssenZur Vorlage · 1248/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Verwaltung zum Thema Waldbrandschutz in Essen befasst sich mit Präventivmaßnahmen, Kontrollen und Statistiken zur Vermeidung von Waldbränden. Hintergrund der Ausführungen sind die durch ausbleibenden Niederschlag und Trockenperioden gestiegene Waldbrandgefahr in den vergangenen Jahren. Um dieser Entwicklung zu begegnen, wird das bestehende Waldbrandschutzkonzept regelmäßig aktualisiert.
Die Verwaltung weist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landesforstgesetzes NRW hin. Im Wald sowie in dessen Umgebung ist das Anzünden von Feuern, die Nutzung von Grillgeräten sowie das Lagern leicht entzündlicher Stoffe untersagt. Zudem gilt im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober ein grundsätzliches Rauchverbot im Wald. Verstöße gegen diese Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Im Jahr 2022 wurden unter anderem 64 Bußgelder aufgrund weggeworfener Zigarettenstummel verhängt. Die Forstschutzstreife setzt zudem Verwarnungen mit Verwarnungsgeld ein, um den Forstschutz im Stadtgebiet sicherzustellen.
Hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz wird auf das Strafgesetzbuch verwiesen, wonach das fahrlässige Herbeiführen einer Brandgefahr oder fahrlässige Brandstiftung in Wäldern mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Die Verfolgung solcher Delikte erfolgt durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei.
Bezüglich möglicher Präventionsmethoden werden Entsorgungsbehälter für Zigaretten im Wald als ungeeignet bewertet, da diese Erfahrungen nach Vandalismus und Brandstiftung ausgesetzt sind und die Einhaltung des Rauchverbotes erschweren könnten. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird angehalten, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 12.09.2023 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Verschiedenes