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Vorlage

Fußgängerzone am Regattahaus am Baldeneysee

1362/2023/6 Amt für Straßen und Verkehr

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der vorliegenden Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr geht es um die Situation der Fußgängerzone am Regattahaus am Baldeneysee. Anlass für die Vorlage ist eine Eingabe, in der die Nutzung des Bereichs vor dem Regattaturm durch Radfahrende beanstandet wird. Es wird angeführt, dass diese Nutzung zu Konflikten mit Fußgängern führe.

Das Amt für Straßen und Verkehr stellt dazu fest, dass der Bereich auf der Höhe des Toilettenhauses bereits als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Eine vollständige Absperrung des Bereichs mittels Schranken ist nicht möglich, da die Weisse Flotte sowie der Verein Etuf die Zone zur Belieferung und als Zufahrt zu den Booten befahren dürfen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind Radfahrende in diesem Bereich dazu verpflichtet, ihre Fahrräder zu schieben. Für den Fall einer Nichteinhaltung dieser Regelung stehen den Kontrollorganen entsprechende Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Um die Kennzeichnung der Fußgängerzone im Bereich des Toilettenhauses zu verdeutlichen, wird die Verwaltung ein entsprechendes Verkehrszeichen-Piktogramm anbringen lassen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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