Reduzierung der Ortsdurchfahrtgeschwindigkeit auf der B224
✦ KI-Zusammenfassung
Die B224 Werdener Interessengemeinschaft hat bei der Bezirksbürgermeisterin der Bezirksvertretung IX eine Eingabe eingereicht, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B224 zwischen der Gustav-Heinemann-Brücke und dem Porthofplatz sowie auf der Velberter Straße zwischen der Kellerstraße und der Hammerstraße von 50 km/h auf 30 km/h zu senken. Zudem wurde die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt gefordert.
Die Verwaltung hält an der Geschwindigkeit von 50 km/h fest. Da es sich bei den betroffenen Abschnitten um klassifizierte Hauptverkehrsstraßen handelt, ist eine Beschilderung mit Tempo 30 gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig. Eine Reduzierung würde zudem den Verkehrsfluss sowie den öffentlichen Personennahverkehr, der mehrere Buslinien umfasst, beeinträchtigen. Da die angrenzenden Nebenstraßen bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind, ist kein Ausweichverkehr zu erwarten. Zudem liefert die Unfallstatistik keinen Nachweis für eine besondere Gefahrenlage, die eine Abweichung von der Regelgeschwindigkeit rechtfertigen würde.
Das Umweltamt merkte an, dass eine Kombination aus Temposenkung und lärmoptimiertem Asphalt technisch nicht möglich ist, da bei Tempo 30 das Motorengeräusch und bei Tempo 50 die Abrollgeräusche maßgeblich sind. Ein Rechtsanspruch auf Lärmminderungsmaßnahmen besteht laut der Fachabteilung nicht. Die Signaltechnik wies darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung die Funktion der „Grünen Welle“ beeinträchtigen und die Kapazität der Lichtsignalanlagen verringern würde. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
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- 12.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
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