Dynamisierung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1247/2023/3 befasst sich mit der Dynamisierung der Einkommensgrenzen für die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen. Ein Petent regt eine Erhöhung der Bemessungsgrenze um 10 Prozent an. Ziel dieser Initiative ist es, die Auswirkungen der Inflationsrate sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei den Wohnkosten, insbesondere für Mieten und Nebenkosten, auszugleichen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für eine Anhebung der Bemessungsgrenze für Wohnberechtigungsscheine beim Land Nordrhein-Westfalen liegt. Die rechtliche Grundlage für die Anpassung der Einkommensgrenzen findet sich im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Gemäß § 13 Absatz 4 dieses Gesetzes erfolgt eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen jeweils am 1. Januar 2013 sowie im Dreijahresrhythmus danach. Die Anpassung orientiert sich dabei an der Veränderung des vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex für Deutschland. Die neue Einkommensgrenze wird nach der Berechnung auf volle 10 Euro aufgerundet und durch das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium bekanntgegeben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
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