Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Rauchbelästigung durch das Grillen in der Grillzone am Skaterpark
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII setzt sich im Rahmen der Vorlage 1255/2023/BV VII mit einer Beschwerde auseinander, die eine Rauchbelästigung im Bereich der Grillzone am Skaterpark thematisiert. Grundlage der Vorlage ist eine Bürgereingabe, in der ein Angehöriger eines Skaters darlegt, dass die Nutzung des Skaterparks durch die Rauchentwicklung beim Grillen eingeschränkt wird.
Der Sachverhalt bezieht sich auf die bestehende Regelung des Rates der Stadt Essen aus dem Jahr 2020, nach der das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillzonen nicht mehr gestattet ist. Im Rahmen einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung wurde der Vorschlag unterstützt, eine Grillzone neben dem Skaterpark an der Ottostraße einzurichten, nachdem ein alternativer Vorschlag zur Einrichtung einer Zone im Volksgarten Kray zum Schutz der Vegetation abgelehnt worden war. Dieser Entscheidung zur Standortwahl folgte die Grün und Pflege GmbH (Grün und Gruga).
Die vorliegende Beschwerde kritisiert die Auswirkungen dieser Standortentscheidung auf die Nutzung des Skaterparks durch Kinder. Die Bezirksvertretung nimmt die Eingabe im Rahmen der Sitzung am 12. September 2023 zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
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