Bürgersteigschäden und Parkflächenmarkierung vor Dahlhauser Straße 165
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1340/2023/CDU bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII eine Prüfung von Maßnahmen im Bereich der Dahlhauser Straße 165 beantragt. Hintergrund des Antrags sind Schäden an den Gehwegplatten im Bereich vor der Hausnummer 165. Laut dem Dokument ist das Parken auf dem breiten Bürgersteig an dieser Stelle zeitweise zulässig, was dazu führt, dass die verlegten Platten der Belastung nicht dauerhaft standhalten und regelmäßige Erneuerungen erforderlich sind.
Zusätzlich wird angeführt, dass aufgrund fehlender exakter Markierungen auf der Fläche die erforderliche Mindestbreite des Gehweges durch parkende Fahrzeuge nicht immer eingehalten wird. Die Fraktion beantragt daher, dass das Amt für Straßen und Verkehr prüft, ob die Verlegung anderer Pflastersteine oder Gehwegplatten möglich ist, die einer regelmäßigen Belastung besser standhalten können. Des Weiteren wird die Durchführung einer Parkflächenmarkierung auf dem Bürgersteig vorgeschlagen. Ziel dieser Maßnahme soll es sein, das Parken außerhalb der vorgesehenen Bereiche oder zu weit auf dem Gehweg zu verhindern und die Parkfläche für alle Verkehrsteilnehmer sichtbarer zu machen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.09.2023abgesetzt/vertagt
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